Die Krankenversicherung als Privatier – Entnahmestrategien (Teil 8)

Dies ist der achte Teil meiner Serie Von den Zinsen leben – Entnahmestrategien unter der LupeHier geht’s lang zum ersten Teil und zur Übersicht.

Wofür wir unser Geld ausgeben, haben wir im Regelfall selbst in der Hand. Doch es gibt drei Ausgaben, denen man sich auch als frugalistischer Privatier in Deutschland nur schwer entziehen kann.

  • Die Rundfunkgebühr. Knapp 18 € für eine ganze Familie oder WG – das ist kaum der Rede wert.
  • Die Einkommensteuer (oder Kapitalertragsteuer) auf Dividenden, Zinsen und Kursgewinne. Im letzten Teil der Serie habe ich gezeigt, wie man diese auf null oder fast null reduzieren kann.
  • Die Krankenversicherung. Um genau die geht es heute.

In der Frugalisten-Community drehen sich immer wieder viele Fragen um die Krankenversicherung: Gesetzlich oder privat? Wie viel muss ich tatsächlich zahlen, wenn ich nicht mehr arbeite? Welche Kniffe gibt es, um die Beiträge im Rahmen zu halten?

Außerdem kursieren im Netz teils haarsträubende Falschaussagen zu diesem Thema. Beliebt ist etwa diese:
Wenn man nicht mehr arbeitet, muss man sich privat krankenversichern. Das kostet mindestens 800 € im Monat.

Zumindest hierfür kann ich schon mal Entwarnung geben: Diese Behauptung ist Mumpitz.
Legen wir also einmal alle Fakten auf den Tisch und schauen, welche Ausgaben für die Krankenversicherung uns als frugalistische Privatiers wirklich erwarten.

Ein Hinweis vorweg: Alle Zahlen und Rechenbeispiele in diesem Artikel stellen die Situation im Jahr 2020 dar. Für langfristige Pläne sollte man im Hinterkopf behalten, dass sich gerade im Gesundheitssystem die Gesetzeslage radikal ändern kann. Freibeträge und Beitragsgrenzen werden im Regelfall jährlich angepasst. 

Privat oder Gesetzlich?

Grundsätzlich gibt es in Deutschland zwei Wege, sich gegen Krankheit zu versichern: Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Private Krankenversicherung (PKV).
Umgangssprachlich werden GKV-Versicherte auch Kassenpatienten genannt, PKV-Versicherte werden als Privatpatienten bezeichnet.

Die GKV ist vor allem als Versicherung für die breite Masse der Bevölkerung gedacht. Dagegen wird die PKV vor allem von Gutverdienern und Beamten in Anspruch genommen. Das spiegelt sich auch in den Zahlen der Versicherten wider: Laut statistischem Bundesamt waren im Jahr 2019 rund 89,3 % der Deutschen in der GKV und 10,7 % in der PKV versichert.

Ein Grund hierfür ist, dass ein Großteil der Bevölkerung gar nicht erst die Wahl zwischen diesen beiden Modellen hat. Wer als Angestellter arbeitet, muss mindestens 62.550 € brutto im Jahr verdienen, um überhaupt in der PKV versichert sein zu dürfen. Wer weniger verdient, muss sich in der GKV pflichtversichern.

Diese Versicherungspflichtgrenze gilt jedoch nur für Angestellte. Als Freiberufler, Unternehmer und auch als (erwerbsloser) Privatier kann ich mich frei entscheiden, entweder freiwillig versichert in der GKV zu bleiben oder in die PKV einzutreten – unabhängig von der Höhe meines Einkommens.

Damit ist die Aussage aus der Einleitung auch schon zur Hälfte widerlegt: Als Privatier muss ich mich nicht zwingend privat versichern, sondern kann auch als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.

Wie unterscheiden sich PKV und GKV?

Eine PKV ist im Grunde ein gewöhnliches Versicherungsprodukt, das von einem privaten Versicherungsunternehmen angeboten wird – wie auch eine KFZ- oder Gebäudeversicherung.
Die Versicherungsunternehmen berechnen die Beiträge dabei nach dem individuellen Risiko des Versicherten. Konkret: Nach Alter und Gesundheitszustand. Je älter ich bin und je schlimmere Vorerkrankungen ich habe, desto höher wird mein Versicherungsbeitrag angesetzt.

Mein Einkommen spielt für die PKV dagegen keine Rolle. Ob ich 1.000 €  oder 10.000 € im Monat verdiene, ob ich vom Angestelltengehalt oder Dividenden lebe – der Beitrag bleibt derselbe.

Als Angestellter genieße ich noch den Vorteil, dass mein Arbeitgeber einen Teil des PKV-Beitrags übernimmt (häufig sogar die Hälfte). Da auch in der GKV die Hälfte des Beitrags vom Arbeitgeber gezahlt wird (dazu gleich mehr), sorgt diese Regelung für ausgleichende Gerechtigkeit.

Eine Sonderrolle nehmen schließlich noch die Beamten ein. Krankheitskosten von Beamten werden zum Großteil vom Staat übernommen (die sogenannte Beihilfe). Deshalb gibt es für Beamten eigene PKV-Tarife, die lediglich den verbleibenden Eigenanteil abdecken.

In der GKV müssen Beamte häufig (aber nicht immer) den gesamten Beitrag alleine zahlen und erhalten keinen Zuschuss. Daher ist die PKV für Beamte oft deutlich attraktiver als die GKV. Die Krankenversicherung für Beamte ist aber ein Thema für sich, dass ich hier nicht weiter ausführen werde. Einen guten Einstieg dazu bietet finanztip – und auch im Frugalisten-Forum tummeln sich einige Beamten, die einzelne Aspekte des Themas schon diskutiert haben.

Tarifdschungel

PKV und GKV unterscheiden sich nicht nur in der Beitragsstruktur, sondern auch in der angebotenen Leistung.

Während bei der GKV gesetzlich weitgehend vorgegeben ist, welche Behandlungen und Medikamente von der Versicherung übernommen werden, gibt es in der PKV – typisch Privatwirtschaft – ungefähr so viele Tarife wie Marmeladensorten im Supermarktregal.

Im Regelfall bietet jede PKV einen Basistarif an, der vom Leistungsumfang – das ist gesetzlich vorgeschrieben – in etwa mit der GKV vergleichbar ist, manchmal aber auch darunter liegt. Nach oben ist dann alles offen. Premium-Tarife beinhalten meistens Einzelzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Termine beim Facharzt ohne vorige Überweisung sowie die Übernahme teurer Zahnbehandlungen. Diese Luxus-Tarife sind aber natürlich auch deutlich teurer.

Unabhängig vom Tarif bekommt man als Privatpatient oft schneller einen Arzttermin – insbesondere bei Fachärzten.
Auf der anderen Seite behaupten kritische Stimmen, PKV-Versicherte würden manchmal überflüssige Behandlungen angedreht bekommen, da Ärzte ihren Lebensunterhalt hauptsächlich mit der Behandlung von Privatpatienten verdienen.

PKV-Beiträge und Altersrückstellungen

Bei den PKV-Beiträgen gibt es noch eine weitere Besonderheit. Ein Blick in die Versicherungsstatistik verrät, dass Gesundheitskosten stark mit dem Lebensalter korrelieren. Während junge Leute im Schnitt kaum Kosten für die Versicherer verursachen, steigen die Ausgaben ab dem 50. Lebensjahr deutlich an.

Würden sich die PKV-Beiträge immer am jeweils aktuellen Lebensalter des Versicherten bemessen, wäre die PKV für junge Leute spottbillig, während die Beiträge im Alter explodierten.

Um das zu verhindern, muss eine PKV – auch das schreibt das Gesetz vor – sogenannte Altersrückstellungen bilden. Junge Leute zahlen höhere Beiträge, als sie im Schnitt an Kosten verursachen. Dieses zusätzliche Geld wir dann zurückgelegt, um die zu erwartenden höheren Kosten im Alter abzufedern, ohne dass dann deutlich höhere Beiträge verlangt werden müssen.

(Bild: Universa Versicherung, https://www.universa.de/kundenservice/aktuelles/beitragsanpassung/beitragsanpassung.htm)

Das funktioniert natürlich nur, wenn man schon als junger Mensch in die PKV eintritt. Nur so bleibt genug Zeit, überhaupt Altersrückstellungen zu bilden. Je später man eine PKV abschließt, umso höher wird die Versicherung darum den monatlichen Beitrag ansetzen, um die fehlenden Rückstellungen zu kompensieren.

Wer heute als gesunder Dreißigjähriger eine PKV abschließt (im Basistarif und mit Selbstbeteiligung), der kann hierfür mit einem Beitrag von ungefähr 300-400 € im Monat rechnen. Wer bereits 40 ist, für den sind es dann schon 400-500 € im Monat. Tritt man erst als Fünfzigjähriger in die PKV ein, beträgt der Beitrag schnell 600 € oder mehr1.

Aus diesem Grund sollte man – wenn man sich für die PKV entscheidet – das möglichst früh im Leben tun. Während des Erwerbslebens in der GKV versichert zu sein und dann als Privatier mit 40 oder 50 in die PKV zu wechseln, macht wohl nur in seltenen Fällen Sinn.

So funktioniert die gesetzliche Krankenversicherung

Die GKV arbeitet dagegen ganz anders. Sie wird nicht von einer Versicherungsgesellschaft, sondern von den gesetzlichen Krankenkassen – also vom Staat – angeboten. Sie ist auch kein Versicherungsprodukt im klassischen Sinne, sondern eine Solidargemeinschaft. Mit den Beiträgen verhält es sich darum genau umgekehrt wie in der PKV. Die Beiträge richten sich einzig und alleine nach meinem Einkommen – Alter und Gesundheitszustand sind hingegen völlig egal.

Aktuell beträgt der reguläre Beitrag zur GKV 14,6 % des Bruttoeinkommens. Dazu kommt noch der Beitrag für die Pflegeversicherung (3,3 % für Kinderlose oder 3,05 % mit Kindern) sowie ein Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Je nach individueller Situation ergibt das einen GKV-Beitrag von etwa 18 % bis 19 % meines Brutto-Einkommens.

Als Arbeitnehmer muss ich davon allerdings nur die gute Hälfte zahlen – die andere Hälfte übernimmt (bis auf den Kinderlosenzuschlag) der Arbeitgeber.

Hier nochmal die Zusammensetzung des GKV-Beitrags für Arbeitnehmer in der Übersicht:

Beitrag Prozent vom Bruttogehalt Arbeitgeberanteil
KV-Beitrag 14,6 % 7,3 %
Pflegeversicherung (PV) 3,05 % (mit Kindern) oder 3,3 % (ohne Kinder) 1,525 % (die Hälfte von 3,05 %)
Kassenindividueller Zusatzbeitrag ca. 0,4 – 1,5 % ca. 0,2 – 0,75 % (die Hälfte des Zusatzbeitrags)
Gesamt ca. 18 bis 19 % ca. 9 bis 9,5 %

Als Selbstständiger und auch als Privatier gibt es niemanden, der die Hälfte meines Beitrags übernimmt. Hier muss ich die 18-19 % also in voller Höhe selbst tragen. Ich habe lediglich die Möglichkeit, auf das Krankentagegeld zu verzichten und so den KV-Beitrag auf 14 % zu reduzieren.

Mindest- und Höchstbeitrag

Zusätzlich ist dieser prozentuale Beitragssatz nach oben und unten durch einen Mindestbeitrag (für freiwillig Versicherte) und einen Höchstbeitrag begrenzt.

Verdiene ich mehr als als 4.688 € im Monat (das ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze), setzt die Krankenkasse trotzdem nur 18-19 % von 4.688 € als Beitrag fest – also 840 bis 890 € im Monat. Das ist der Höchstbeitrag in der GKV.

Verdiene ich als Selbständiger oder Privatier weniger als 1.062 € im Monat (die sogenannte Mindestbeitragsgrenze), verlangt die Krankenkasse trotzdem 18-19 % von 1.062 € von mir – also rund 190 bis 200 € im Monat. Für Arbeitnehmer gilt dieser Mindestbeitrag nicht, hier gibt es für Einkommen unter 1.300 € brutto andere Regelungen (Midi-Job/Übergangsbereich).

Niedriger als 190 € kann der reguläre GKV-Beitrag als Privatier also nicht sein, auch wenn ich keinerlei Einkommen habe.

Als grobe Faustregel merke ich mir darum immer: Der GKV-Beitrag beträgt als Privatier 19 %, mindestens jedoch 200 € und höchstens 900 €.

Welche Versicherung ist die richtige für mich?

Sollte man sich nun lieber in der GKV oder – wenn man die Möglichkeit dazu hat – in der PKV versichern? Eine pauschal richtige Antwort scheint es auf diese Frage nicht zu geben. Es hängt sehr von der individuellen Situation und Präferenz ab. Wie hoch ist mein Einkommen in der Anspar- und in der Entnahmephase? Wie wichtig sind mir die möglicherweise besseren Leistungen, die ich in der PKV erhalte? Setze ich mich lieber der Willkür einer privaten, gewinnorientierten Versicherung aus oder der staatlichen Gesundheitsgesetzgebung?

Viele günstige PKV-Tarife besitzen zudem Selbstbeteiligungen von teils mehreren tausend Euro. Das erschwert den einfachen Vergleich zwischen GKV und PKV, aber auch verschiedenen PKV-Tarifen untereinander noch weiter.

Vor deutlichen Beitragssteigerungen in der Zukunft warnen verschiedene Quellen immer wieder sowohl für die PKV als auch die GKV. Vor diesem Risiko ist man wohl in keinem der beiden Systeme sicher.
In der PKV sollten die Altersrückstellungen theoretisch für einen (inflationsbereinigt) gleichbleibenden Beitrag sorgen. In der Praxis steht aber auch das zur Debatte. Die Stiftung Warentest legt PKV-Versicherten sogar nahe, davon auszugehen, „dass die Beiträge sich vom Abschluss des Vertrags bis zum Renten­eintritt mindestens verdreifachen und auch danach noch weiter steigen“ (Quelle).

Es scheiden sich also die Geister. Das belegen auch die zahlreichen Diskussionen im Frugalisten-Forum zu dieser Frage. Während die einen vollkommen von der PKV überzeugt sind, schwören die anderen hundertprozentig auf die gesetzliche Krankenversicherung.

Mein persönlicher Eindruck

Wenn ich als Angestellter oder Selbstständiger gut verdiene, keine Vorerkrankungen habe und schon in jungen Jahren in die PKV wechseln kann, scheint sich die PKV finanziell häufig zu lohnen. Die Beiträge sind dann für viele Jahre teils deutlich günstiger als in der GKV.

Wer etwa 25 Jahre alt ist und als Selbstständiger 65.000 € brutto verdient, würde in der GKV den Höchstbeitrag von 900 € zahlen. In der PKV könnten es dagegen nur 300 € sein (im Basistarif mit Selbstbeteiligung)1. Als Angestellter mit einem Bruttogehalt von ebenfalls 65.000 € übernimmt der Arbeitgeber einen Teil des Beitrags. Dann fällt der Vergleich etwa 430 € (GKV) gegenüber 150 € (PKV) aus.

Die Familienversicherung

Kommen Kinder dazu, verschiebt sich der Vorteil wieder in Richtung der GKV.
In der PKV muss jedes Kind gesondert versichert werden, die Beiträge hierfür liegen typischerweise zwischen 100 € und 200 € pro Kind1.

In der GKV gibt es dagegen die sogenannte Familienversicherung. Über diese können Familienmitglieder, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben (also Kinder oder erwerbslose Ehepartner), kostenfrei mitversichert werden. Kinder bis zum Alter von 25 Jahren kosten in der GKV also nichts, solange sie kein eigenes Einkommen haben.

Ob man dadurch in der GKV günstiger unterwegs ist, muss man individuell berechnen. Im oben genannten Beispiel des Selbständigen mit 65.000 € Einkommen würde sich der Wechsel in die GKV frühestens ab dem vierten Kind rentieren. In einem anderen Szenario ist die GKV vielleicht schon ab dem ersten Kind günstiger.

Die Entnahmephase

Spannend wird es dann wieder in der Entnahmephase. Was passiert, wenn ich mit 40 oder 50 in Rente gehe und hauptsächlich von den Erträgen meines Vermögens lebe? Mein Eindruck ist, dass sich in dieser Phase und mit steigendem Alter die PKV immer seltener gegenüber der GKV rechnet – aus mehreren Gründen.

So viel zahlt man als Privatier wirklich für die Krankenversicherung

Ein Grund, warum in der Entnahmephase die GKV oft günstiger ist: Viele Frugalisten dürften in dieser Phase mit ihren GKV-Beiträgen nahe am Mindestbeitrag von rund 200 € im Monat liegen.  Damit kann keine PKV mithalten, erst recht nicht mit zunehmenden Alter.

Um zu verstehen, warum das so ist, müssen wir uns einmal ansehen, welche Tarife es in der GKV gibt und auf welche Einnahmen der GKV-Beitrag tatsächlich erhoben wird.

Die GKV als Angestellter

Ist man als Angestellter in der GKV versichert, wird der GKV-Beitrag alleine am Gehalt aus dem Angestelltenjob bemessen. Zusätzliche Einnahmequellen, z.B. aus einer nebenberuflichen Selbstständigkeit, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, wirken sich nicht auf den GKV-Beitrag aus – jedenfalls solange Einkommen und Zeitaufwand der Nebentätigkeit den Angestelltenjob nicht übersteigen.

Auch ich nutze aktuell diese Regelung. Als nebenberuflich Selbständiger zahle ich auf meine Einnahmen als Freelancer lediglich Steuern, aber keine GKV-Beiträge. Diese sind durch meine 60 %-Stelle als Angestellter bereits abgedeckt – solange ich als Selbstständiger nicht mehr verdiene und arbeite wie im Hauptjob.

Die GKV als Selbständiger und Privatier

Als Privatier in der Entnahmephase kann ich den GKV-Tarif für Angestellte natürlich nicht mehr nutzen. Stattdessen muss ich mich im Tarif für freiwillig versicherte Selbstständige oder für Sonstige Versicherte und Erwerbslose versichern. Seit 2019 unterscheiden sich diese beiden Tarife nur noch unwesentlich.

In diesem Tarif wird der GKV-Beitrag anhand sämtlicher Einkommensarten berechnet, also Arbeitseinkommen, Mieteinnahmen, aber auch Kapitalerträge.

In der Praxis läuft das so, dass ich meiner Krankenkasse jedes Jahr meinen Steuerbescheid zusende. Auf diesem ist mein gesamtes Jahreseinkommen aus allen Einkommensquellen angegeben. Diesen Wert teilt die Krankenkasse durch zwölf und nimmt das Ergebnis als Berechnungsgrundlage für meinen GKV-Beitrag.

Ein Beispiel: Im Jahr 2020 habe ich Kapitaleinkünfte von 12.000 € und 3.500 € Mieteinnahmen. Außerdem betreibe ich ein kleines Gewerbe, dass über das Jahr verteilt 1.500 € Gewinn abwirft. Auf meiner Steuerbescheinigung für 2020, die ich der Krankenkasse nach Erhalt zusende, sind somit Einkünfte von insgesamt 17.000 € ausgewiesen.

Die Krankenversicherung ermittelt nun den monatlichen Durchschnitt (17.000 € / 12 = 1.417 €) und berechnet darauf den Beitrag von 1.417 € × 18 % = 255 €. Diesen setzt die Krankenkasse zum einen als Vorauszahlung für das folgende Jahr an. Außerdem erhalte ich zu viel gezahlte Beiträge zurück, wenn ich 2020 mehr vorausgezahlt habe als 255 € im Monat. Habe ich weniger vorausgezahlt, muss ich die Differenz nachzahlen.

Im Steuerbescheid ausgewiesene Einkünfte von 17.000 € bedeuten jedoch nicht, dass das auch mein tatsächliches „Privatiersgehalt“ ist. Das kann in der Realität nämlich deutlich höher liegen.

Entnahmen sind nicht gleich Kapitalerträge

Aus dem letzten Teil der Serie wissen wir, dass wir (mit Ausnahme der Vorabpauschale auf ETFs) Kapitalertragsteuern nur auf Ausschüttungen und Kursgewinne entrichten müssen.
Verbrauchen wir Vermögensanteile, die wir selbst eingezahlt haben – also gewissermaßen unser „Grundkapital“ – gelten diese nicht als Einkünfte und müssen nicht versteuert werden.

Auch GKV-Beiträge zahle ich als Privatier nur auf diesen Gewinnanteil meiner Entnahmen, der auf dem Steuerbescheid ausgewiesen ist. Auf diese Weise kann man – bei der richtigen Gestaltung – vergleichsweise üppige Beträge entnehmen, ohne die Mindestbeitragsgrenze zu überschreiten.

1.500 € Entnahme, 0 % Steuern, 190 € GKV

Rechnen wir auch hierfür ein Beispiel durch. Nehmen wir an, ich befinde mich in der Entsparphase und entnehme monatlich 1.500 € aus meinem ETF-Portfolio. Davon bestehen 500 € aus meinem selbst eingezahlten Grundkapital, 1.000 € sind der Gewinnanteil (Dividenden, Kursgewinne und die Vorabpauschale). Weitere Einnahmen habe ich nicht, mein steuerlich relevantes Einkommen beträgt somit 1.000 € im Monat oder 12.000 € im Jahr.

Wie viel Steuern muss ich in dieser Konstellation zahlen? Die Antwort: Überhaupt keine!
Denn Beiträge zur Krankenversicherung können als Sonderausgaben vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Selbst wenn ich nur den GKV-Mindestbeitrag von 190 € zahle, reduziert sich dadurch mein zu versteuerndes Einkommen auf 12.000 – (190 € × 12) = 9.720 €. Ziehen wir noch den Sparer-Pauschbetrag von 801 € ab, liegt mein zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Einkommensteuer-Grundfreibetrags – mein Einkommen ist damit steuerfrei.

Meine GKV-Beiträge bemessen sich ebenfalls an meinem steuerpflichtigen Einkommen von 1.000 €. Da dieser Betrag unterhalb der Mindestbeitragsgrenze liegt, zahle ich den Mindestbeitrag von rund 190 € im Monat.

In diesem Szenario habe ich also – bei einer Entnahme von 1.500 € im Monat – nach Abzug von Steuern und GKV-Beitrag noch über 1.300 € netto zur freien Verfügung. Gar nicht schlecht, oder?

Empfehlenswert ist es also, zunächst möglichst aus dem Grundkapital zu entnehmen, um unterhalb oder möglichst dicht am Steuerfreibetrag und der GKV-Mindestbeitragsgrenze zu bleiben. Im Laufe der Entnahmephase kann der Gewinnanteil an der Entnahme dann zunehmen.

Dass dieses Vorgehen aus steuerlicher Sicht vorteilhaft ist, habe ich bereits im letzten Teil der Serie gezeigt. Es macht aber auch im Hinblick auf die GKV-Beiträge Sinn. Insbesondere, wenn man ab dem gesetzlichen Rentenalter in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert ist.

Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Die KVdR ist keine eigene Krankenversicherung, sondern ein Tarif innerhalb der GKV. In diesen kann man mit Beginn der gesetzlichen Rente (zwischen 63 und 67) wechseln, wenn man die Voraussetzungen dafür erfüllt.

Das Besondere an diesem Tarif ist, dass die Beiträge hier nicht mehr am gesamten Einkommen bemessen werden, sondern lediglich am gesetzlichen Rentenanspruch (und das auch nur mit dem halben Beitragssatz), Arbeitseinkommen und sonstigen Versorgungsbezügen. Kapitalerträge und Mieteinnahmen werden also nicht mehr für die Berechnung des GKV-Beitrags herangezogen.

Voraussetzung für den Eintritt in die KVdR ist zunächst ein Anspruch auf eine gesetzliche Rente (also mindestens 5 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung). Außerdem muss man in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 % der Zeit gesetzlich versichert gewesen sein. Ob man dabei freiwillig versichert oder pflichtversichert war ist egal – Hauptsache in der GKV.
Auch bedeutet „Erwerbsleben“ nicht, dass man in dieser Zeit zwingend gearbeitet haben muss. Gemeint ist einfach die Zeitspanne zwischen dem ersten Job (Berufsausbildung und Selbständigkeit eingeschlossen) und dem gesetzlichen Renteneintritt.

Wenn ich mein ganzes Leben lang gesetzlich versichert war, komme ich also auch problemlos in die KVdR, selbst wenn ich ab 40 bereits nicht mehr erwerbstätig war.
Anders sieht die Sache aus, wenn ich zunächst privat versichert bin und erst später in die GKV zurück wechsle (was auch gut geplant sein will, dazu gleich mehr). Dann muss ich genau aufpassen und nachrechnen, um die Voraussetzungen zu erfüllen (mehr Details und Rechenbeispiele dazu gibt es wie immer gut aufbereitet auf finanztip).

In der KVdR spielen Kapitalerträge für die Beitragsberechnung also keine Rolle mehr. Deshalb sollte man nach Möglichkeit Gewinnanteile oberhalb des GKV-Mindestbeitrags erst nach dem Eintritt in diesen Tarif aus seinem Vermögen entnehmen.

Da man als typischer Frugalist nicht bis 67 arbeitet, erwirbt man auch weniger gesetzliche Rentenansprüche. Damit ist auch der KVdR-Beitrag vergleichsweise niedrig, der sich ja an diesem Rentenanspruch bemisst. Spätestens in der KVdR zahlt man also deutlich geringere Krankenversicherungsbeiträge als in der PKV oder als freiwilliges GKV-Mitglied. Und das bis ans Lebensende – zumindest, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen gleich bleiben.

In der Entnahmephase ist die GKV meistens überlegen

Meiner Meinung nach macht die PKV in der Entnahmephase nur für die wenigsten Frugalisten finanziell Sinn. Von Vorteil  ist sie vor allem, wenn man in der Ansparphase sehr gut verdient und investiert hat und auch in der Entnahmephase mit hohen Einnahmen kalkuliert – und/oder die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllt.
Für den „Ottonormalfrugalisten“ mit monatlichen Entnahmen von vielleicht 1.500 € oder 2.500 € (für eine Einzelperson) dürfte die GKV – insbesondere mit der KVdR – immer deutlich günstiger sein als eine vergleichbare PKV.

Von der PKV in die GKV wechseln

Da stellt sich doch die Frage: Warum nicht als junger Gutverdiener eine PKV abschließen und mit Beginn der Entnahmephase wieder zurück in die GKV wechseln?

Das ist durchaus ein gangbarer Weg, der für viele Frugalisten Sinn machen könnte. Allerdings sollte dieser Schritt sorgfältig geplant werden. Denn für den Weg von der PKV zurück in die GKV muss man wieder versicherungspflichtig in der GKV werden. Und dafür gibt es nur eine Handvoll möglicher Wege.

  • Möglichkeit 1: Man ist unterhalb der Versicherungspflichtgrenze angestellt. Selbständige müssen sich also wieder anstellen lassen – und man muss weniger als 62.550 € brutto verdienen, um wechseln zu können.
  • Möglichkeit 2: Man bezieht mindestens einen Monat lang Arbeitslosengeld I. Wer Anspruch auf ALG I hat, für den ist das vermutlich der einfachste Weg.
  • Möglichkeit 3: Man geht für mindestens ein Jahr ins europäische Ausland, in der es eine Versicherungspflicht gibt (z.B. die Niederlande oder die Schweiz) und versichert sich dort gesetzlich.

Die ersten beiden Möglichkeiten kann man zudem nur nutzen, wenn man nicht älter ist als 55. Ab diesem Alter ist die Rückkehr in die GKV sonst nur noch über die Familienversicherung möglich, wenn man sich über den Ehepartner versichert.

Ausnahmen und Sonderregeln

Puh… das war jetzt alles ganz schön schwere Kost, oder? Man merkt, dass das System der Krankenversicherung in Deutschland ziemlich komplex ist. Und das hier ist nur ein grober Überblick. Daneben existieren tausende weiterer kleiner Regelungen, Ausnahmen und Sonderfälle, für die der Platz in diesem Artikel bei weitem nicht ausreicht. Zudem ändern sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen so gut wie jedes Jahr.

An dieser Stelle nur zwei Sonderfälle, die vielleicht für einige Frugalisten eine Rolle spielen könnten:

  • Ist der Ehepartner in der PKV und man selbst in der GKV freiwillig versichert, werden auch die Einkünfte des Partners zur Berechnung des eigenen GKV-Beitrags herangezogen, wenn die eigenen Einkünfte weniger als die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze (2.344 € brutto) betragen. Frugalistische Privatiers, deren Partner weiterhin arbeitet und PKV-versichert ist, müssen hier also aufpassen (Mehr dazu).
  • Seit 2018 können zu viel gezahlte GKV-Beiträge mit dem Jahressteuerbescheid zurück gefordert werden, wenn mein Einkommen geringer ausfällt als von der Krankenkasse veranschlagt. Das gilt jedoch nur, wenn ich mindestens 1 € Einkommen aus Arbeit oder Vermietung und Verpachtung beziehe. Habe ich ausschließlich Kapitaleinkünfte, kann ich zu viel gezahlte Beiträge nicht zurück fordern. Ein Kleingewerbe mit ein paar Euro Gewinn im Jahr reicht aus, um dieser Falle zu entgehen (Mehr dazu).

Um den ganzen Dschungel etwas verständlicher zu machen, schauen wir uns die wichtigsten Regelungen nochmal an einem kleinen Beispiel an.

Ein Praxisbeispiel zur Veranschaulichung

Dafür verfolgen wir einmal den Lebensweg eines fiktiven jungen Mannes –  nennen wir ihn Peter. Der Einfachheit halber rechnen wir auch hier mit den Zahlen und Regelungen des Jahres 2020. Wir tun quasi so, als spiele sich Peters gesamtes Leben nur im Jahr 2020 ab.

Im Alter von 24 schließt Peter sein Maschinenbau-Studium ab und beginnt einen Vollzeitjob als angestellter Ingenieur. Sein Einstiegsgehalt beträgt 55.000 € brutto. Damit liegt er unterhalb der Versicherungspflichtgrenze und muss sich in der GKV pflichtversichern. Sein GKV-Beitrag liegt mit 860 € knapp unter dem Höchstbeitrag von ca. 900 €. Abzüglich Arbeitgeberanteil zahlt er davon rund 420 € selbst.

Nach vier Jahren (Peter ist nun 28) erhält er eine Beförderung und sein Gehalt steigt auf 70.000 €. Damit ist er berechtigt, in die PKV zu wechseln. Er schließt einen PKV-Tarif für 400 € im Monat ab. Da sein Arbeitgeber die Hälfte beisteuert, zahlt Peter noch rund 200 € monatlich für seine Krankenversicherung.

Über die Jahre spart Peter mehr als 50 % seines Einkommens und investiert es in ein ETF-Portfolio. Mit 42 stellt er fest, dass er finanziell ausgesorgt hat. Er beschließt, seinen Job zu kündigen und sich künftig seinen Hobbies und seiner Familie zu widmen. Um den Übergang in das Leben als Privatier etwas sanfter zu gestalten, arbeitet er noch ein Jahr in Teilzeit weiter. Dadurch sinkt sein Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze und er wechselt zurück in die GKV.

Die Entnahmephase

Mit 43 kündigt Peter seinen Job und beginnt, von seinem Vermögen zu leben. Pro Jahr entnimmt er 22.000 € aus seinem ETF-Portfolio. Die Entnahme gestaltet er so, dass davon 13.500 € aus Kursgewinnen und Dividenden bestehen, 8.500 € entnimmt er aus seinem eingezahlten Grundkapital.

Auf Peters Steuerbescheid sind somit Kapitalerträge von 13.500 € ausgewiesen. An diesem Einkommen, das knapp über der Mindestbeitragsgrenze liegt, wird sein GKV-Beitrag von 18,3 % bemessen. So zahlt Peter rund 206 € GKV-Beitrag im Monat (2.470 € im Jahr).

Der GKV-Beitrag mindert außerdem sein zu versteuerndes Einkommen. Dieses beträgt nun 13.500 € – 2.470 € = 11.030 €. Darauf zahlt Peter rund 250 € Einkommensteuer (pro Jahr!).

Von seiner Entnahme bleiben Peter netto somit 22.000 € – 2.470 € – 250 € = 19.280 €.

Nebenbei verdient Peter noch 95 € im Monat durch sein Hobby als Tischtennistrainer. So kommt er auf Netto-Einnahmen von rund 20.400 € im Jahr oder 1.700 € im Monat. Außerdem vermeidet er durch das zusätzliche Arbeitseinkommen, dass er zuviel entrichtete GKV-Beiträge nicht nachträglich zurück fordern kann.

Der gesetzliche Ruhestand

Mit 67 tritt Peter schließlich in den gesetzlichen Ruhestand ein. Er erhält eine staatliche Rente von rund 1.100 € brutto. Seinen ersten Job hat er mit 25 begonnen, somit beträgt die Länge seines Erwerbslebens 42 Jahre. Da er mit 42 (also nach 17 Jahren) zurück in die GKV gewechselt ist, war Peter während der gesamten zweiten Hälfte seines Erwerbslebens in der GKV versichert. Er darf also in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) eintreten. Dort zahlt er GKV-Beiträge nur auf seine Rentenbezüge (Tischtennis trainiert Peter mittlerweile nicht mehr) – das sind rund 95 € im Monat.

Aus seinem ETF-Portfolio hat Peter mittlerweile den größten Teil des eingezahlten Grundkapitals entnommen. Da er ja die staatliche Rente erhält, entnimmt Peter jetzt nur noch 12.000 € im Jahr aus seinem Depot. Davon sind 1.000 € eingezahltes Grundkapital. Dividenden, Kursgewinne und Vorabpauschalen machen 11.000 € aus. Zusammen mit seiner staatlichen Rente kommt er so auf ein zu versteuerndes Einkommen von rund 23.000 €. Peter zahlt 3.100 € Einkommensteuer und freut sich über ein Nettoeinkommen von knapp 1.750 € im Monat.

Geht das noch besser?

Als Privatier 200 € im Monat für die Krankenversicherung zu bezahlen, ist ja schon nicht schlecht. Aber bestimmt fragen sich einige von euch, ob das nicht irgendwie noch günstiger geht.

Ja, das tut es. Allerdings muss man dafür Maßnahmen ergreifen, die zur persönlichen Lebenssituation und zu den eigenen Zielen passen müssen. Hier ein paar Ideen:

  • Einen Midi-Job ausüben. Wer eigentlich nichts dagegen hat, ein paar Stunden im Monat angestellt zu arbeiten, kann so die GKV-Beiträge senken und noch etwas nebenbei verdienen. Da Midi-Jobber in der GKV pflichtversichert sind, zahlen sie keine GKV-Beiträge auf Kapitaleinkommen oder Mieteinnahmen. Lässt sich der Chef für 451 € im Monat auf eine Art „Beratervertrag“ ohne feste Arbeitszeiten ein, könnte das Angestelltendasein sogar ganz erträglich sein.
  • Die Familienversicherung nutzen. Wer verheiratet ist und weniger als 455 € im Monat verdient, darf sich bei seinem Ehepartner kostenfrei mitversichern. So macht es z.B. Privatier Volker, den Patrick Hund in seinem Buch Ich gönn mir Freiheit interviewt. Da seine Frau gerne weiter angestellt arbeiten möchte, hat er den größten Teil seines Vermögens auf sie überschrieben. Die Kapitalerträge gehören nun also ihr (da sie angestellt ist, zahlt sie darauf keine GKV-Beiträge) und er ist über sie beitragsfrei mitversichert.
  • Auswandern. Warum sich dem deutschen Gesundheitssystem unterwerfen, wenn es im Ausland auch ganz ohne Beiträge geht? So hat etwa Großbritannien eine Bürgerversicherung, die aus Steuergeldern finanziert wird. Zugegeben, den besten Ruf hat der staatliche Gesundheitsdienst NHS nicht – aber dafür gibt es in England eben keinen Krankenversicherungsbeitrag. Übrigens ist Großbritannien auch landschaftlich sehr schön, es gibt üppige Freibeträge auf Kapitaleinkünfte und sogar ganz leckeres Bier.

Fazit

Fassen wir noch einmal kurz die wichtigsten Erkenntnisse des Artikels zusammen:

  • Für die meisten Frugalisten erscheint es am sinnvollsten, entweder das ganze Leben in der GKV versichert zu sein – oder sich während der Erwerbsphase in der PKV zu versichern und später in die GKV zu wechseln.
  • Während des Erwerbslebens in der GKV und in der Entnahmephase in der PKV versichert zu sein, macht im Regelfall keinen Sinn.
  • Sich zeitlebens in der PKV zu versichern dürfte nur für Gutverdiener empfehlenswert sein, die auch in der Entnahmephase mit hohem (Kapital-) Einkommen rechnen. Zu diesem Fazit kommt auch das unabhängige Verbraucherportal finanztip.
  • Der GKV-Beitrag beträgt als Privatier rund 19 %, mindestens jedoch 200 € und höchstens 900 € des Brutto-Einkommens.
  • Besonders günstig wird die GKV für Privatiers mit der Krankenversicherung der Rentner, die man frühestens mit 63 in Anspruch nehmen kann. Hier zahlt man keine GKV-Beiträge auf Kapital- oder Mieteinkünfte, so dass es sich häufig lohnt, die Voraussetzungen für diesen Tarif zu erfüllen.
  • Mit der Familienversicherung oder einem Midi-Job lassen sich die Beiträge ggf. noch weiter senken, wenn das zur individuellen Lebenssituation passt.

Weiterführende Links

1 Die Angaben basieren auf dem PKV-Vergleich von check24.de. Verglichen wurde immer der Basistarif mit max. 1000 € Selbstbeteiligung, aufsteigend nach Preis sortiert.

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190 Gedanken zu „Die Krankenversicherung als Privatier – Entnahmestrategien (Teil 8)“

  1. Wie passt deine Aussage „Der GKV-Beitrag beträgt als Privatier rund 19 %, mindestens jedoch 200 € und höchstens 900 € des Brutto-Einkommens.“ mit den verbindlichen Regelungen des GKV Spitzenverbandes (https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2020-03-18_Beitragsverfahrensgrundsaetze_Selbstzahler_in_der_Fassung_der_Neunten_Aenderung.pdf) zusammen? Dort heißt es in § 3 (1) Satz 1:

    „Als beitragspflichtige Einnahmen sind das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen, der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung zugrunde zu legen.“

    Meine Krankenkasse hat mir auch bestätigt dass JEDE Entnahme von Vermögen unabhängig vom Anteil der Steuerpflicht beitragspflichtig ist.

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      • Das wäre schön, aber woher nimmst du die Info? In dem verlinken Dokument steht das Gegenteil und auch meine KK hat mir mitgeteilt dass Verbrauch von eigenem Vermögen beitragspflichtig ist – nicht nur der Ertragsanteil.

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    • Hallo DF,

      meine zitierte Aussage steht erstmal nicht im Widerspruch zu dem von dir verlinkten Dokument – die Frage ist nur: Was betrachtet die Krankenkasse als beitragspflichte Einnahmen?

      Richtig ist, dass die Krankenkassen laut Gesetz (§240 SGB V, https://dejure.org/gesetze/SGB_V/240.html) die Möglichkeit haben, auch die wirtschaftliche Situation des Versicherten über das reine steuerpflichtige Einkommen hinaus zur Berechnung des Beitrags heranzuziehen.

      Exakt das gleiche Thema wurde übrigens auch im Blog von Privatier Peter Ranning diskutiert:
      https://der-privatier.com/kap-8-3-4-kv-fuer-erwerbslose-kapitalisten-und-rentner/#comment-3581

      Dort schreibt Nutzer „Herbie“ über genau diese Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes (in einer älteren Fassung:

      Die erste Fassung aus 2008 findet man auch mit sehr hiilfreichen Kommentaren. Jedoch ist zu beachten, dass diese Grundsätze keine Gesetzteskraft haben (und also nicht einklagbar sind), sondern sozusagen eine Leitlinie der GKV darstellen beruhend auf §240 Abs. 1 des SGB V. Im Kommentar zur nicht mehr aktuellen Version vom 2008 findet man u.a. so erhellende Klarstellungen wie die zu §2 Abs. 1 der Grundsätze:
      „Mit der Berücksichtigung der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die grundsätzliche Ausrichtung der Beitragsbelastung an der Gesamtheit der Einnahmen gemeint.“
      Es geht also um Einnahmen! Alle Einnahmen werden berücksichtigt bei freiwillig Versicherten.

      In diesem Sinne wird erläutert:

      „Entnahmen aus privatem Vermögen gehören nicht zu den beitragspflichtigen
      Einnahmen. Bei vermögensmindernden Privatentnahmen handelt es sich um
      Kapitalverzehr, für dessen Berücksichtigung im Rahmen der Beitragsbemessung nach § 240 SGB V kein Raum ist. Dieser Grundsatz wird allerdings bei Rentenzahlungen durchbrochen.“

      Das o.g. Vermögen spielt – so verstehe ich die entsprechenden Textpassagen – nur hinsichtlich der Härtefallregelung bei hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigen ein Rolle, deren Beitrag unter bestimmten Bedingungen vom Höchstsatz, der ihnen als Selbstständige unabhängig vom tatsächlichen Einkommen erst mal pro forma aufgebrummt wird, reduziert werden kann, wenn die Einkünfte eine bestimmte Schwelle nicht überschreiten und weitere Bedingungen erfüllt werden.

      Ob diese Regelung jetzt noch aktuell ist, kann ich nicht sagen, ich wüsste aber nichts, was dagegen spräche.

      Zu beachten ist, dass der im Diskussionsthread zitierte §240 (4) SGB V mittlerweile geändert wurde, der Hinweis auf die Bemessung am Vermögen eines Mitglieds findet sich in der aktuellen Fassung des Gesetzes nicht mehr.

      In der Praxis ist mir auch kein Fall bekannt, in dem tatsächlich z.B. der Gesamtwert verkaufter Aktien- oder Fondsanteile als Bemessungsgrundlage herangezogen wurde. Das wäre auch einfach irrsinnig – wie soll ich denn gegenüber der KV (oder die KV mir) präzise nachweisen, welcher Anteil eines Verkaufs eine tatsächliche „Entnahme“ im Sinne eines Einkommens ist und welche Verkäufe nur dem Rebalancing oder irgendeiner anderen Form von Umschichtung dienen? Verkaufe ich beispielsweise ETF-Anteile im Wert von 100.000 €, die keine Kursgewinne aufweisen, und lege das Geld auf ein Tagesgeldkonto, ist das dann eine beitragspflichtige „Entnahme“ oder nicht?

      Auch Privatier Peter und einige Kommentatoren bestätigt unter dem genannten Blogbeitrag nochmal, dass auch sie nur auf ihre steuerpflichtigen Einnahmen Beiträge zahlen, nicht grundsätzlich auf Kapitalentahmen.

      Grundsätzlich liegt bei der Festsetzung der Beitragshöhe viel im Ermessen der Krankenkasse. Hier kommt es also immer auch sehr darauf, in welcher Kasse man Mitglied ist und an welchen Mitarbeiter man gerade so gerät. Viele Mitarbeiter kennen oft selbst die Regelungen nicht genau. Im Regelfall orientieren sich die Krankenkasse nur am steuerpflichtigen Einkommen und fragen nicht weiter nach.

      Dass jede Vermögensentnahme prinzipiell beitragspflichtig ist, wie es deine Krankenkasse dir bestätigt hat, halte ich für falsch. Wie oben angedeutet wäre die Höhe dieser Entnahmen überhaupt nur schwer nachweisbar, es gibt meines Wissens nach keine explizite gesetzliche oder regulatorische Grundlage dafür – und es wird eben in der Praxis auch nicht so gehandhabt. Hier würde ich darauf tippen, dass der Mitarbeiter, der deine Anfrage bearbeitet hat, selbst nicht genau Bescheid wusste oder die Anfrage falsch verstanden hat.

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      • Danke für die ausführliche Antwort. 🙂

        Für mich klingt das auch logischer – meine KK hat das jedoch tatsächlich anders umgesetzt. Ich war für 3 Monate erwerbslos in der freiwilligen Krankenversicherung und meine KK hat mich gefragt wie ich in dieser Zeit meinen Lebensunterhalt bestreite. Darauf habe ich angegeben aus meinen Rücklagen zu leben. Anschließend wollte man eine Vermögensaufstellung und hat den Beitrag auf Basis meines Vermögens festgesetzt welches ich verbrauchen könnte. Ohne nennenswerte Einnahmen musste ich also für diese 3 Monate den Beitrag auf die komplette Beitragsbemessungsgrenze zahlen da mein liquides Vermögen größer als 3 * Beitragsbemessungsgrenze war und ich dieses für den Lebensunterhalt hätte verbrauchen können.

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        • Hallo DF,

          echt krass, da bist du offenbar an einen nicht sehr wohlwollenden Sachbearbeiter geraten.

          Ich habe auch noch einmal auf der Seite der TK nachgeschlagen, auch hier steht explizit folgendes:

          Krankenversicherung
          Wenn Sie keine eigenen Einkünfte haben
          Leben Sie ausschließlich von Ersparnissen und haben keine eigenen Einkünfte, zahlen Sie den gesetzlichen Mindestbeitrag von 156,06 Euro (2020). Unser Zusatzbeitrag ist darin bereits enthalten.

          https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/freiwillige-krankenversicherung-tk/haeufige-fragen-zu-beitraegen-fuer-freiwillig-versicherte/beitragshoehe-freiwillig-versichert-nicht-erwerbstaetig-2006970

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          • Ich hatte mich mal vor vielen Jahren zu diesem Thema bei Kassen-Insidern umgehört und habe dort viel Herumgeeiere vernommen. Auf der einen Seite wolle man freiwillige Mitglieder nicht vergraulen (lege deshalb nicht zu strenge Maßstäbe an). Auf der anderen Seite würden die Bestimmungen sehr viel Spielraum offenlassen. Das zeigt auch der Fall von DF. Nur eines war klar: An ein Denken in steuerlichen Kategorien sind die Kassen nicht gebunden, wie auch der von Dir angeführte §240 SGB V deutlich zeigt.

            „Das wäre auch einfach irrsinnig – wie soll ich denn gegenüber der KV (oder die KV mir) präzise nachweisen, welcher Anteil eines Verkaufs eine tatsächliche „Entnahme“ im Sinne eines Einkommens ist und welche Verkäufe nur dem Rebalancing oder irgendeiner anderen Form von Umschichtung dienen?“

            Gar nicht. §240 spricht nicht von „Einkommen“, sondern von „Einnahmen“. Die beiden Begriffe unterscheiden sich auch steuerlich ganz erheblich voneinander (beim Weg von der steuerlichen „Einnahme“ zum „zu versteuernden Einkommen“ gibt es auch noch Zwischenschritte wie die „Einkünfte“). Einnahme ist daher streng genommen der gesamte Verkaufserlös. Rebalancing und Umschichtungen könnten bei dieser Auslegung beitragsfrei nur noch innerhalb einer Hülle stattfinden (Fonds/Dachfonds, Portfolio-ETF, Fondspolice). Das sollte man bei der Produktauswahl bedenken.

            Bei den Rentenzahlungen wird schon jetzt der gesamte Zahlbetrag als Berechnungsgrundlage verwendet, obwohl dieser zu einem erheblichen Teil aus eingezahltem Kapital des Versicherten besteht, das meistens bereits einem Kassenbeitrag unterlegen hat. Einen niedrigeren Ertragsanteil wie bei der steuerlichen Behandlung gibt es in der Sozialversicherung nicht.

            Ich vermute, dass angesichts dieser Gerechtigkeitslücke (und angesichts der sich vermutlich weiter verschlechternden Finanzsituation der Kassen) ähnliches zunehmend auch bei den Fonds-/ETF-Entnahmen praktiziert werden wird.

            Aus den Gesprächen, die ich damals geführt habe, klang das jedenfalls heraus. Man hält das Thema noch soweit es geht unter der Decke, um nicht zu viele freiwillige Mitglieder in die PKV zu verscheuchen. So bald es aber öffentlich wahrgenommen wird (was z.B. auch durch Beiträge wie diesem in Deinem Blog gefördert wird), kann es schnell flächendeckend in Richtung der Hardcore-Auslegung gehen. Spätestens, wenn es auf der politischen Agenda gelandet ist.

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            • @Carsten:

              „Bei den Rentenzahlungen wird schon jetzt der gesamte Zahlbetrag als Berechnungsgrundlage verwendet, obwohl dieser zu einem erheblichen Teil aus eingezahltem Kapital des Versicherten besteht, das meistens bereits einem Kassenbeitrag unterlegen hat. Einen niedrigeren Ertragsanteil wie bei der steuerlichen Behandlung gibt es in der Sozialversicherung nicht.“

              Der Vergleich der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem kapitalgedeckten Verfahren geht gar nicht. Die gesetzliche Rente funktioniert nach dem Umlageverfahren. „Erträge“ werden hier grundsätzlich nicht erwirtschaftet. Was ich heute einzahle ist zunächst mal weg. Würde ich das Geld statt in die Rentenkasse einzuzahlen in eine Immobilie (oder Dividendenaktien) investieren, so hätte ich über Jahrzehnte einen Ertrag in Form von z.B. Mieteinahmen. Ich würde über die vielen Jahre bis zur Rente mein Vermögen vermehrfachen (hätte also einen Ertrag). Das ist auch gerecht. Ich habe ja investiert und auf Konsum verzichtet und wurde für eine nachgefragte Dienstleistung belohnt.

              Bei der gesetzlichen Rente ist das nicht so. Es wird kein Mehrwert geschaffen. Es wird lediglich umverteilt was aktuell erwirtschaftet wird. Der Umverteilungsschlüssel wird hierbei im Wesentlichen von der Politik festgelegt (Stichwort Wahlgeschenke wie z.B. Mütterrente, Grundrente, Rente mit 63….).
              Das wird auch in Zukunft so sein.

              Auch „gesamtgesellschaftlich“ betrachtet wird die gesetzliche Rente für künftige Rentner ein Minusgeschäft sein, da in Zukunft eher weniger zum Umverteilen erwirtschaftet wird (längere Rentenbezugsdauer, kürzeres Arbeitsleben, Demographie, sinkende Leistungsbereitschaft der jüngeren Generation, geringe Produktivitätszuwächse in westlichen Industriestaaten…).

              Natürlich kann es sich gesetzliche Rentenversicherung trotzdem für den Einzelfall „lohnen“, wenn man z.B. sehr, sehr alt wird. Das weiß man aber erst im nachhinein. Lohnend ist die gesetztliche Rente auch für Menschen, die wenig selbst einzahlen aber trotzdem Leistungen aus der gesetzlichen Rente erhalten (das ist aber definitiv nicht der durchschnittliche Arbeitnehmer). Der aktuelle Trend geht hierbei immer mehr in Richtung letzterem Fall. Ich bin mir daher sicher, dass die gesetzliche Rentenversicherung zukünftig nur noch als Zwangssystem funktioniert kann. Langfristig wären Arbeitnehmer nicht bereit freiwillig in ein derartiges System einzuzahlen (zumindest rein ökonomisch betrachtet macht das keinen Sinn).

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          • Hallo Oliver,
            bei der TK heißt es aber auf einer anderen Seite:
            „Als beitragspflichtiges Einkommen werden alle Einkommensarten angerechnet, die Sie zum Lebensunterhalt verbrauchen können. Zum beitragspflichtigen Einkommen gehören zum Beispiel:
            -Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
            -Einnahmen aus Kapitalvermögen wie Zinsen oder Dividenden“

            https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/freiwillige-krankenversicherung-tk/beitragspflichtiges-einkommen/einkommen-beitragsberechnung-2006786

            Dein obiges Zitat scheint sich also tatsächlich nur auf zurückgelegtes Geld zu beziehen, jeglicher Gewinn wird berücksichtigt. Oder habe ich Deine Aussage falsch verstanden?
            Vielen Dank an dieser Stelle jedenfalls für diesen Beitrag, und deinen Blog generell. Der ist unglaublich hilfreich.

            Antworten
            • Hallo Fred,

              es geht bei Steuer und bei Krankenversicherung um Einkünfte, nie um vorhandenes, bereits früher verbeitragtes/versteuertes Vermögen. Was Du „Gewinn“ nennst, sind Einkünfte aus Kapitalvermögen, also Zinsen, Dividenden, Kurssteigerungen.

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              • „Kurssteigerungen“ also die Realisierung von Kursgewinnen sind mE kein „regelmaessiges Einkommen“ (im Ggstz zu Divi/Zins), da nicht planbar, nicht wiederholbar.
                Deshalb fehlt vermutlich „Kursgewinn-Realisierung“ bei der TK-Aufstellung in Freds Link?
                Ohne, dass ich es aus eigener Erfahrung weiss (nur Hoeren-Sagen): Eine Krankenversicherungsverbeitragung bei gesetzlichen Krankenkassen bei unklaren/komplexen Einkuenften passiert ggfs rueckwirkend auf Grund der (verpflichtend?) einzureichenden Einkommenssteuer-Erklaerung.

                Falls sich das einmal angesichts knapper Kassenlage aendern sollte und Kursgewinnrealisierungen auch verbeitragt werden sollten: Umso wichtiger koennte eine vorausschauende Strukturierung der ETF-Anteile in unterschiedlich im-Gewinn-befindliche-Toepfe sein (Kursgewinn-Leiter basteln): Ggfs laesst sich dann ein Kalender(Steuer)-Jahr aus dem Topf ohne/kaum Gewinn entnehmen und im naechsten Jahr dann aus dem anderen Topf.
                So koennte man eine Ableitung von „regelmaessigen(jaehrlich-wiederkehrenden)“ Kursgewinnen vermeiden? und auf jeden Fall alle Grundfreibetraege/Untergrenzen aktiv beachten/gestalten.
                Gibt’s schon (ueberwiegend/ausschliesslich) ETF-Entspar-Privatiers, die dazu berichten koennen (aus Erfahrung)?
                LG Joerg

                Antworten
        • Mal eine Frage DF: Du warst ja nicht Privatier im eigentlichen Sinne, denn Du sprichst von 3 Monaten erwerbslos. Kann es sein, dass Du arbeitslos wurdest und das die drei Monate Sperrfrist waren? Soweit ich weiß, gelten dann anderer Regelungen bei der Berechnung, da die Sperrung ja in der Regel ein Verschulden Deinerseits ist.

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      • Hi Oliver,

        Du schreibst, dass Kapitalerträge anhand der Einkommensteuererklärung herangezogen werden um diese auch zur GKV zu verbeitragen.

        Aber Kapitalerträge tauchen in der Einkommensteuererklärung doch gar nicht auf.
        Die Abgeltungssteuer auf Zinsen und Dividenden wird direkt von der Bank abgeführt und ich muss diese dann in der Einkommensteuererklärung gar nicht mehr angeben.

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        • Hallo Andreas,

          sehr gute Frage! Du bist verpflichtet, der Krankenkasse alle Einkünfte nachzuweisen, auch die Kapitalerträge, die aufgrund der Abgeltungssteuer nicht im Steuerbescheid auftauchen. Das geht vermutlich durch die die entsprechende Jahressteuerbescheinigung der Bank – oder indem du einfach freiwillig auch die mit Abgeltungssteuer versteuerten Kapitalerträge in der Anlage KAP der Steuererklärung angibst.

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  2. Wieder wunderbar dargestellt und aufgedröselt. Ich bin mein gesamtes Berufsleben in der GKV (freiwillig versichert). Die Kinder sind bei mir Familienversichert. Meine Frau als Beamtin ist Privat versichert. Solange ich mehr verdiene als sie (jährlicher Nachweis) dürfen die Kinder bei mir mitversichert werden. Anderenfalls müssten sie in die Private meiner Frau wechseln. Da ich keine gesetzliche Rente bekomme (ggf noch 200 Euro) bin ich auf die Kapitalentnahmen angewiesen (Exkurs: aktuell ist mein Depot wieder auf eine schwarze Null gedreht, mal schauen wann es wieder in den Keller geht).
    Und da hoffe ich stark, dass sich bei der Berechnung der Krankenkassenbeiträge in der Krankenkassse der Rentner nichts ändert, denn dort zahle ich dann ja hoffentlich sehr lange nur Mini-Beiträge. Allerdings habe ich als Selbständiger auch über Jahrzehnte den Höchstbetrag gezahlt.

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    • > Solange ich mehr verdiene als sie (jährlicher Nachweis) dürfen die Kinder bei mir mitversichert werden. Anderenfalls müssten sie in die Private meiner Frau wechseln.

      Stimmt nicht – sie können auch gesetzlich versichert bleiben, nur nicht in der kostenlosen Familienversicherung, sondern gegen eigenen Beitrag.

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  3. Stark! Email von Oliver, alles liegen lassen und erstmal einen schönen Blogbeitrag lesen 😉

    In einem Beispiel sprichst du von Mieteinnahmen (3.500€). Fiktiv oder gibt es bei euch jetzt auch Immobilien im Portfolio? 😉

    LG Friedrich

    Antworten
    • Hallo Friedrich,

      die Beispiele und Zahlen sind fiktiv und haben nichts mit meiner Lebenssituation zu tun (wenn ich es nicht explizit dazu geschrieben habe, dass das für mich persönlich gilt). Ich habe ja auch keine 12.000 € Kapitalerträge. 😉

      Antworten
      • Btw: um 12.000 € Kapitalerträge aus ausschüttenden ETFs oder dividendenstarken Aktien zu bekommen, bräuchte man ein Vermögen von 350.000 bis 400.000 €.
        Realistisch sind bei einer Anlagestrategie, die primär auf maximale Ausschüttung setzt und nur sekundär auf Kursgewinne, 3-3,5% Nachsteuerrendite.

        Antworten
        • Es geht auch mit weniger Vermögen, man muß dann allerdings kleinere Gesellschaften suchen und nicht die Lieblinge der Massen im Depot haben.

          2020 dürfte ein Großteil der Dividenden ausfallen.

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          • Ja, 2020 wird ein hartes Jahr für Leute, die auf das Privatiersdasein sparen. Man muss starke Nerven haben. Der Wert meines Vermögens ist im Februar/März mal eben um 176.000 Euro nach unten gerauscht, hat sich aber zwischenzeitlich schon wieder um ca. 90.000 Euro erholt. Im Vergleich zum Jahresanfang bleibt ein Minus von ca. 45.000 Euro. Der Crash im Februar/März wirft mich voraussichtlich um ein Jahr in meinem Plan zurück. Allerdings, und das wird sich zusätzlich auswirken, werde ich 2020 weniger verdienen als in den Vorjahren, weil wir jetzt Kurzarbeit haben, und auch das variable Gehalt (Erfolgsbeteiligung) wird deutlich niedriger ausfallen als in den Vorjahren, da meine Firma weniger Umsatz macht. Daher kann ich sicherlich in diesem Jahr weniger sparen als in den Vorjahren, wo ich jeweils ca. 35.000 Euro sparen konnte. Ich hoffe zudem, dass die Firma nicht auf die Idee kommt, Stellen abzubauen. Dass ich meinen Job behalte, ist mir zurzeit das wichtigste. Dass in diesem Jahr kaum Dividenden fließen werden, kann ich sicher verschmerzen. Meinen Job zu verlieren, wäre deutlich härter zu verkraften.

            Antworten
            • ich sehe das positiv. Eine Krise dieser Art ist ein prima Testlauf für die eigenen Modelle, die Psyche und die Abläufe die man verwendet.
              Ich habe seit längerer Zeit ein Musterdepot am Laufen, das die Entnahmephase simuliert. Ich schaue da nur 2x im Jahr rein und „verkaufe“ Anteile, wie es nach meiner Entnahmestrategie vorgesehen ist.
              Plötzlich sind dann die Schwankungen im Musterportfolio ziemlich real. Zum einen weil die Summen viel größer sind, zum anderen weil man da begreift, das man mal eben den Kapitalbedarf von 3 Jahren verloren hat…
              Besser man macht sowas jetzt in der Aufbauphase durch als 3 Jahre nach dem Ausstieg.
              Auch ich habe momentan Kurzarbeit, das schon vorhandene Vermögen und meine Black-Swan-Strategien haben sich aber sehr beruhigend auf die Nerven ausgewirkt.
              Was man immer berücksichtigen muß: Das sind ja keine völlig unvorhersehbaren Situationen. Börsencrashs und dergleichen gibt es immer wieder, das muß das Portfolio (und der eigene Kopf) aushalten, ohne Schäden zu hinterlassen.
              Und weil wir über viele Jahrzehnte investieren wollen, muß das Portfolio auch mit völlig unvorhergesehenen Situationen klarkommen.

              Antworten
    • Wenn Krankenkassen Kapitalerträge in ihre Berechnung mit einbeziehen, kann ich dann durch den Verkauf eines verlustreichenETFs meine KK Beiträge auch senken?

      Antworten
      • Hallo Andreas,

        ja, das kannst du, vorausgesetzt natürlich du minderst mit diesen Verlusten vorhandene Gewinne aus dem gleichen Verlusttopf.

        Deine Kapitalerträge sind ja immer das Gesamtergebnis, nachdem alle Gewinne und Verluste (wenn möglich) miteinander verrechnet wurden.

        Antworten
  4. Ist es eine gute Idee, auf dem Foto die Versichertennummer lesbar zu lassen? Unter Umständen könnte ich jetzt auf der Website der Krankenkasse ein Foto von Donald Trump für deine nächste Gesundheitskarte hochladen.

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    • Hallo chirlu,

      dann nimm doch bitte lieber Chuck Norris. 😉
      Spaß beiseite, die letzten Stellen der Nummer habe ich mit Photoshop entfernt, du wirst also leider nicht auf deine Kosten kommen.

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  5. Sehr interessanter Kommentar, der das komplizierte Thema verständlich aufbereitet.

    Zwei Aspekte gibt es allerdings, die der Artikel nicht beleuchtet: das Thema „Basis- und Standardtarif“ in der PKV. Wer als Privatversicherter über 55 Jahre ein Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze hat, egal ob als Selbständiger oder Angestellter (oder ich denke auch als Privatier), der kann, sofern er oder sie bereits vor dem Jahr 2009 privat versichert war (das ist bei mir der Fall), in den günstigen Standard-Tarif wechseln. Dieser ist nur halb so teuer wie der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Wer sich erst nach 2009 erstmalig privat krankenversichert hat, dem steht der Standardtarif nicht offen, für den bleibt aber noch der Basistarif der privaten Krankenversicherung. Das ist eine Art Sozialtarif, der alle Bedürftigen „mitschleppt“, also die, die ihre Beiträge nicht mehr oder nicht mehr vollständig zahlen können. Dieser Tarif darf per Gesetz nicht mehr kosten als der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Basistarif ist also ungefähr doppelt so teuer wie der Standardtarif und damit eher unattraktiv. Wer den Beitrag hier nicht vollständig zahlen kann, bekommt übrigens nur eine medizinische Akutversorgung, was im Alter i.d.R. nicht akzeptabel ist.

    Der zweite Aspekt ist der Fall, wenn man zwar in der GKV ist, aber nicht in den Tarif „KVdR“ rein darf, weil man nicht auf die nötigen Versicherungszeiten kommt. Bei mir ist das definitiv der Fall, weil ich in meinem Berufsleben lediglich von Anfang 1997 bis Anfang 2003 (also 6 Jahre lang) gesetzlich versichert war, den Rest der Zeit (also bisher 17 Jahre) war ich privat versichert. Für mich wäre es also sowieso unmöglich, in die günstige KVdR zu kommen, so dass ich auf sämtliche Einkünfte (d.h. gesetzliche Rente, Kapitalerträge und Mieteinnahmen) Krankenkassenbeiträge zahlen müsste. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das billiger kommt als der Basistarif der PKV, denn dafür bräuchte es lediglich ca. 2400 Euro monatliches Einkommen, auf dem der GKV-Beitrag berechnet wird, um mehr als die Hälfte des Höchstbeitrags zu bezahlen.

    Es gäbe für mich also 3 Wege zurück in die GKV, sofern ich das unbedingt wollte:
    – mindestens einen Monat arbeitslos sein. Problem wäre aber, dass ich nicht in die KVdR kommen würde
    – vor meinem Mann „privatisieren“ und die kostenlose Familienversicherung ausnutzen. Ich müsste dann aber mein Vermögen meinem Mann überschreiben, damit die Einkünfte aus dem Vermögen bei ihm und nicht bei mir verbucht werden. Auch wenn ich fest davon überzeugt bin, dass wir bis zum Lebensende zusammenbleiben, müsste dann ein wasserdichter Ehevertrag her.
    – Oder ich würde meine Arbeitszeit vor dem 55. Lebensjahr so verringern, dass mein Einkommen unter die Pflichtversicherungsgrenze fällt. Auch hier würde ich nicht mehr in die KVdR kommen.

    Fazit: Ein Wechsel in die GKV ist finanziell für mich eher unattraktiv, wenn man nicht in die KVdR kommt. Ansonsten ist es günstiger, in den Standard-Tarif zu wechseln, der einem aber nur offen steht, wenn man bereits vor 2009 privat krankenversichert war.

    Zudem habe ich einige chronische Erkrankungen, die eine regelmäßige Facharztbehandlung erforderlich machen. Daher finde ich es ganz angenehm, privat versichert zu sein, weil ich fast überall zeitnah einen Termin bekomme. Das ist im Übrigen der einzige Vorteil, den man als Privatversicherter hat. Die medizinische Behandlung ist nicht besser oder schlechter, und wer als gesetzlich Versicherter ein wirklich ernsthaftes Leiden hat, der bekommt in Deutschland sofort die nötige Behandlung. Mein Mann hat letztes Jahr eine Krebserkrankung durchgemacht, er hat sehr zeitnahTermine für alle nötigen Untersuchungen (MRT…) bei Fachärzten und im Krankenhaus sowie für Chemo und OP bekommen.

    In manchen Fällen ist die Situation als Privatpatient sogar schlechter als Kassenpatient, denn je nach Tarif sind bestimmte Leistungen nicht inkludiert. Das steht im Kleingedruckten und wird leicht übersehen. In meinem Tarif sind z.B. ambulante Psychotherapie sowie stationäre Kur- und Rehaaufenthalte, sofern sie nicht von der Rentenversicherung bezahlt werden, nicht inkludiert.

    Man muss zudem aufpassen, dass die Ärzte keine medizinisch unnötigen Untersuchungen und Therapien bei einem anwenden, um möglichst viel an einem zu verdienen (auch bekannt als „Privatpatienten melken“).

    Eine Sache wollte ich noch erwähnen: auch ich bin in jungen Jahren in die PKV gewechselt, um Geld zu sparen. Ich fände es aber irgendwie moralisch nicht in Ordnung, mir hier die Rosinen rauszupicken. Also erst mehr als 20 Jahre von den günstigen Beiträgen der PKV profitieren und dann die kostenlose Familienmitversicherung auszunutzen, die ganz sicher nicht für solche Fälle gedacht ist.

    Falls ich mit meinen Ausführungen hier falsch liege, wäre ich dankbar, wenn das jemand ergänzt oder korrigiert.

    Antworten
    • Ich habe genau die selben Erfahrungen wie Sibylle in der PKV gemacht.

      Aus meiner Sicht ist für einen Frugalisten nur die GKV sinnvoll. Ich habe mich am Anfang meines Berufsweg für die PKV entschieden und kann nun nicht mehr wechseln, da die genannten Wechselmöglichkeiten nicht in meine Lebensplanung passen. Andersherum geht es immer (bei gutem Verdienst).

      Die Vor- und Nachteile der beiden Varianten heben sich auf. Am Ende wird in DE jeder ordentlich behandelt. Daher ist die GKV auf meiner Sicht für die meisten die beste Wahl, weil sie auf das gesamte Leben gerechnet günstiger ist. Natürlich gibt es ein paar Spezialfälle, wo die PKV sich unterm Strich lohnt. Aber das sollten nicht viele sein.

      Antworten
      • Hallo Sibylle,

        vielen Dank für deinen sehr interessanten Kommentar. Ich stehe gerade am Anfang meines Berufslebens und damit vor der selben Entscheidung, GKV oder PKV. Eine objektive Entscheidung fällt mir sehr schwer, da hier finanzielle Aspekte mit gesundheitlichen vermischt werden und auch gleich noch die ganze Lebensplanung mit in Betracht gezogen werden sollte.

        Das Verführerische an der PKV sind natürlich die geringeren Beiträge in jungen Jahren. Das würde mir die Möglichkeit geben, mehr Kapital langfristig zu investieren. Die finanzielle Frage, die sich stellt, ist natürlich, ob dieses Mehr an ROI die hohen PKV Beiträge im Alter kompensieren werden. Grundsätzlich ist hierfür eine Rechnung über die gesamte Lebenszeit notwendig und da sind gewisse Größen einfach mit einer sehr großen Unsicherheit behaftet. Der wesentliche Grund ist, dass mir immer nur die vergangenen bzw. heutigen Rechnungsgrundlagen zur Verfügung stehen.

        Eigentlich bin ich ein Freund davon, so viel Kapital wie möglich bereits heute zur Verfügung zu haben, und nicht auf ein (Steuer/Betrags-)Sparmodell im Alter zu setzen. Der Grund ist der, dass der Zinseszins über eine Spanne von 30-40 Jahren seine Stärke voll ausspielen kann und man das Risiko einer unbekannten Inflation nicht hat bzw. immer sofort reagieren kann. Von diesem Blickwinkel aus spricht vieles für die PKV.

        Moralische Bedenken rechtzeitig in die GKV zurück zu wechseln, um noch die Möglichkeit zu haben in die KdR reinzukommen, hätte ich nicht unbedingt. Die Möglichkeit ist vom Gesetzgeber so geschaffen. Das war vielleicht nicht die ursprüngliche Intention, aber legitim finde ich sie schon. In dem Punkt kann man sicherlich anderer Meinung sein, das kann ich gut verstehen, da jedes Versichertensystem immer ein Kollektiv ist und den Solidaritätsgedanken in den Mittelpunkt stellt. Sollte ich diesen Schritt aber in Erwägung ziehen, müsste ich ihn heute schon planen. Wer weiß, ob er dann aber in 15-20 Jahren überhaupt noch so existiert – ein weiteres Risiko.

        Ich schleppe die Entscheidung GKV/PKV jetzt schon einige Monat mit mir herum. Wahrscheinlich wird es am besten sein, einige PKV Angebote einzuholen und dann die komplizierte Rechnung auf Lebenszeit nach bestem Wissen und Gewissen zu machen.
        Irgendwie erinnert mich diese Entscheidung an die Frage Miete/Kaufen. Beide Themen Gesundheit und Wohnen sind absolut essentiell (neben dem Sozialleben natürlich), vermischen sich aber unabdingbar mit dem Thema Finanzen.

        Falls jemand Ratschläge hat, inwieweit man bei der Entscheidungsfindung bestmöglich ans Ziel kommt, bin ich für jeden Tipp offen und dankbar.

        Antworten
        • Ein paar Tipps, falls du vor hast, in die PKV zu wechseln.
          1. Unbedingt von einem qualifizierten Berater beraten lassen. Die für ein PKV-Angebot nötige Gesundheitsprüfung kann man ohne fachkundige Hilfe nicht korrekt ausfüllen.
          2. Bei den zur Auswahl stehenden Tarifen ganz genau vergleichen, welche Leistungen inkludiert sind und welche nicht. Da gibt es Riesenunterschiede, von Basic- bis Rundum-Sorglos-Tarife gibt es alles. Ich persönlich würde von einem Rundum-Sorglos-Tarif abraten, denn die sind meist sehr teuer. Viele Leistungen des Rundum-Sorglos-Tarifs braucht man zudem in jungen Jahren nicht.
          3. Man kann in der PKV stets den Tarif innerhalb derselben Gesellschaft wechseln. Ein Wechsel in einen höherwertigen Tarif mit mehr Leistungen ist nur mit Gesundheitsprüfung möglich, ein Wechsel in einen geringerwertigen Tarif ist hingegen immer möglich.
          4. Wenn man sich für eine PKV entscheidet, dann ist das eine Entscheidung für immer. Ein Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft ist i.d.R. nur in den frühen Jahren möglich und sinnvoll.
          5. Das beste Einstiegsalter in die PKV ist in den 30ern.
          6. Solltest du bereits eine chronische Erkrankung haben, dann kann es gut sein, dass die PKV dich ablehnt. Was auch passieren kann, sind Risikoaufschläge. Also falls du z.B. mal mit 30 Jahren wegen Rückenschmerzen beim Arzt warst, kriegst du garantiert einen Risikoaufschlag. Ich hatte bereits mit Anfang 30 Probleme mit dem Rücken, dazu einige Allergien, hat bei mir einen Risikoaufschlag von 2×30 Euro pro Monat ausgemacht.
          7. Solltest du vorhaben, eine Familie zu gründen, dann unbedingt beachten, dass die Kinder und die Ehefrau dann separat versichert werden müssen. Wenn ein Ehepartner privat und einer gesetzlich versichert ist, dann MÜSSEN die Kinder beim besserverdienenden Ehepartner versichert werden. Das ist dann in der Regel in der PKV. Die PKV für Kinder kostet zwar pauschal nur ca. 120 Euro (so viel ich weiß), aber bei 2 Kindern macht das schon 240 Euro pro Monat aus. Sollte die Ehefrau eine längere Familienauszeit nehmen (länger als die 1 Jahr Elternzeit), dann muss sie sich auch separat in der GKV krankenversichern. In diesem Fall ist es nahezu sicher, dass die GKV-Variante günstiger ist. Wenn die Ehefrau mit Ausnahme der 1-jährigen Elternzeit permanent berufstätig ist, dann ist sie ja ohnehin eigenständig versichert.
          8. Als Privatpatient ist man bei Ärzten sehr beliebt. Man muss aber unbedingt aufpassen, dass Ärzte keine unnötigen Untersuchungen oder Behandlungen an einem durchführen (auch bekannt als „Privatpatienten melken“), nur damit sie soviel wie möglich abrechnen können. Wenn ich merke, dass ein Arzt das übertreibt, dann gehe ich nicht mehr hin. Punkt. Auch ist es wichtig, dass man ALLE Arztrechnungen prüft, sehr oft werden Gebührenziffern abgerechnet, die später von der Versicherung beanstandet werden. Nicht scheuen, Arztrechnungen zu monieren, wenn was falsch ist. Dafür muss man nicht beim Arzt selber anrufen, sondern kann die Rechnung bei der privatärztlichen Verrechnungsstelle beanstanden. Nahezu alle Ärzte rechnen über eine privatärztliche Verrechnungsstelle ab. Man kann auch Rechnungen vor der Erstattung zur Prüfung bei seiner Versicherung einreichen, wenn dann was nicht in Ordnung ist, kann man innerhalb des einen Monats, den man normalerweise Zeit hat, um die Rechnung zu bezahlen, seine Beanstandung loswerden.
          10. In jungen Jahren können Tarife mit Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme sehr attraktiv sein. Viele Tarife bieten eine Erstattung von 3 Monatsbeiträgen, wenn man in einem Jahr keine Leistungen in Anspruch nimmt. Man zahlt also alles bis 3 Monatsbeiträge erst mal selbst und reicht die Rechnungen erst ein, wenn dieser Betrag überschritten wird.
          11. Im Laufe der Jahre steigt der Beitrag bei der PKV auf jeden Fall stärker als die Inflation. Ich habe im Jahr 2003 angefangen mit ca. 300 Euro, heute bin ich bei 617 Euro (inkl. privater Pflegeversicherung und Altersrückstellungen).
          12. Wenn man oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient, kostet die GKV eine Menge Geld, denn dann zahlt man permanent Höchstbeitrag.

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          • > In jungen Jahren können Tarife mit Beitragsrückerstattung
            > bei Nichtinanspruchnahme sehr attraktiv sein.

            Wer wirklich mit 40 in den Ruhestand gehen will, für den rechnet sich die PKV nicht.

            Ich bin ziemlich nahe am gesetzlichen Ruhestand, und dennoch rechnet sich meine (Luxus-)PKV vom Beitrag her für mich als Einzelmenschen immer noch: Der Beitrag ist deutlich geringer als der PKV-Beitrag, die Pflegeversicherung kostet mich etwa die Hälfte einer gesetzlichen Pflegeversicherung. Ich habe vor vielen Jahren mal einen Selbstbehalt von 500 Euro vereinbart, was für einen Angestellten an sich kontraproduktiv ist, meinen Beitrag aber so deutlich reduziert hat, daß es sich für mich trotzdem gelohnt hat. Ich bekomme Jahr für Jahr eine Beitragsrückerstattung (die ich nicht mit dem Arbeitgeber, aber mit dem Finanzamt teile), wodurch es sich für mich lohnt, auch in nennenswertem Maß Gesundheitskosten aus der eigenen Tasche zu zahlen*. Die Rechnung ist mit der steuerlichen Anerkennung der KV-Kosten vor wenigen Jahren allerdings nicht einfacher geworden. Ich rechne das momentan nicht im einzelnen aus, der Unterschied zum GKV-Beitrag ist aber so groß, daß ich auch genaues Nachrechnen sagen kann, daß PKV für mich finanziell günstiger ist.

            *Eine Beitragsrückerstattung ist finanziell gesehen ja auch so eine Art Selbstbehalt: Da hat einer eine Beitragsrückerstattung von 1000 Euro in Aussicht und auf der anderen Seite Arztrechnungen in Höhe von 400 Euro liegen. Der wird diese Rechnungen eher nicht zur Erstattung einreichen, sondern lieber „schadenfrei“ bleiben und die 1000 Euro nehmen.

            Im Jahr 2020 haben mich Krankenversicherung und Pflegeversicherung und selbstbezahlte Arztrechnungen insgesamt 3,4% meines Einkommens gekostet.

            Ein deutlicher Sprung wird natürlich mit dem Ruhestand kommen, ab dem ich dann meinen Beitrag komplett aus der eigenen Tasche bezahle. Ob andererseits die Beitragsfreiheit der Kapitalerträge angesichts der leeren kranken Kassen erhalten bleibt (die ja ein Gutteil der Kalkulation ausmacht), ist ja auch nicht sicher. Schließlich trifft die Verbeitragung von Kapitalerträgen „die Reichen“, und das gilt so manchem politisch fortschrittlich Denkenden als gutes Werk.

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    • Hallo Sibylle,

      was die moralischen Bedenken angeht, darfst Du Dir zwei Dinge vor Augen halten:
      a) Jeder Privatpatient ermöglicht es seinem Arzt, gesetzlich versicherte Patienten querzufinanzieren, die nicht auskömmlich durch die Kasse vergütet werden (Budget pro Quartal).
      b) Als Privatpatient zahlst Du über Deine Steuern einen ordentlichen Batzen Geld in die gesetzliche Krankenversicherung (Bundeszuschuss).

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  6. „Ist der Ehepartner in der PKV und man selbst in der GKV versichert, werden auch die Einkünfte des Partners zur Berechnung des eigenen GKV-Beitrags herangezogen, wenn die eigenen Einkünfte weniger als die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze (2.344 € brutto) betragen.“

    Das gilt aber hoffentlich nur für freiwillig Versicherte in der GKV, nicht für Pflichtversicherte, richtig?

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      • Genau dazu habe ich auch eine lange Frage
        WELCHE Einkünfte genau (Einkommen, Gewerbe, Kapitalerträge, Mieteinnahmen)?
        AUCH bei GETRENNTER Veranlagung?
        AUCH bei GÜTERTRENNUNG?

        Genau so als ob es MEINE Einkünfte wären?
        Wo kann man das nachlesen?

        Ich habe die Möglichkeit jetzt mit 51/52/53 noch in die GKV zu wechseln, ein paar Jahre zu arbeiten, dann Privatier (d.h. freiwillig versichert in der GKV), dann später als Rentner pflichtversichert in der KVdrR weil ich dank Kinderzuschläge die 90% Regelung noch schaffe. Mit 54 nicht mehr.
        Also wäre ich zwischendurch als Privatier freiwillig versichert.

        Wie kann ich das umgehen, dass die Einkünfte meines PKV Ehe Partners bei mir angerechnet werden? Indem meine Kapitalerträge knapp 50% der Beitragsbemessungsgrenze sind, damit keiner auf meinen Ehepartner und seine Einkünfte schaut? Denn bin ich bei 45%, dann guckt man und wusch, zahle ich Höchstbeitrag ca 900 statt der Hälfte 450 EUR? Wenn meine Kapitalererträge eigentlich sehr niedrig wären, dann zahle ich 900 statt 200 ??? ich müsste künstlich Kapitalerträge erzeugen um 450€ pro Monat zu sparen!?

        Alternativ vorher verkaufen, während man noch pflichtversichert in der GKV ist – beide Partner. Würde das funktionieren?
        Oder Scheidung 😉 ?
        bzw. als Frugalist eigentlich nie heiraten oder erst als Rentner (Erbschaftsfreibeträge!).
        Habe ich das richtig verstanden?

        Danke!
        Bin noch neu in dieser GKV, PKV Thematik.
        Man erfährt diese Details und Fallstricke NICHT bei der Beratung (habe schon drei lange Telefonate mit drei verschiedenen Beratern von drei GKV/PKV Häuser hinter mir).

        Antworten
  7. Übrigens, wenn man schon in Jahrzehnten denkt und den gesamten Möglichkeitenraum in Betracht ziehen will, dann sollte man auch folgende Möglichkeit nicht ignorieren:
    1. EU-Beamter auf Lebenszeit werden (Einstieg hier: https://epso.europa.eu/job-opportunities_de)
    2. mindestens 10 Jahre für die EU arbeiten
    3. kündigen und Privatier werden
    4. für den Rest des Lebens kostenlose KV für die ganze Familie mit Privatpatientenstatus genießen.

    Das Statut für EU-Bedienstete bietet eine Krankenversicherung für die ganze Familie. Während man arbeitet, zahlt man dafür auch Beiträge. Aber diese KV bleibt auch erhalten, wenn man mindestens 10 Jahre lang der EU treu gedient hat und nicht „in gainful employment“ ist, was für einen Privatier ja m. E. der Fall wäre. Und in dem Fall verstehe ich das EU-Beamtenstatut so, dass diese Krankenversicherung sogar beitragsfrei ist.
    Schritt 1 und 2 ist mit einem gewissen Aufwand verbunden, aber der kann sich lohnen.

    Antworten
  8. Geplante Familienversicherung in der GKV:

    Da ich mich früher als meine Frau aus dem Erwerbsleben verabschieden möchte habe ich mir lange Gedanken über eine mögliche Familienversicherung gemacht.
    Die Kapitalerträge aus unserem gemeinsamen(!) Depot habe ich bisher bei mir angegeben (Anlage KAP). Für die Steuererklärung 2019 habe ich sie bei meiner Frau angegeben. Im Steuerbescheid von 2019 sind bei mir 0€ als Kapitalerträge aufgeführt.
    Sollte der Steuerbescheid Grundlage einer Entscheidung über die Aufnahme in die Familienversicherung sein, wäre das eine elegante Lösung für mich.

    Antworten
      • ElsterFormular gibt mir die Möglichkeit die gemeinsamen Kapitalerträge bei mir oder bei meiner Frau anzugeben.
        Beides ist nicht richtig!
        Wenn die Kapitalerträge voll auf mich angerechnet werden habe ich die 455€ schnell überschritten, da die Kapitalerträge meiner Frau mitgerechnet werden.
        Werden die Daten aus der Steuerbescheinigung nicht elektronisch ans Finanzamt übermittelt?
        Meine Steuererklärung ist jedenfalls korrekt! An der Berechnung der Steuer ändert sich nichts.

        Möglicherweise ist die Steuererklärung nicht geeignet meine Einkünfte zu belegen.
        Strafbar möchte ich mich nicht machen.

        Antworten
          • Ja, so ist es wohl richtig.
            Das Finanzamt hat jedoch nicht beanstandet, dass die Kapitalerträge 2018 bei mir und 2019 bei meiner Frau aufgeführt sind. Bei einer Zusammenveranlagung ist das für die Steuer auch unerheblich.

            Antworten
            • Ich trage seit vielen Jahren meine (nicht ganz un-nennenswerten) Kapitalerträge überhaupt nicht mehr in die Steuererklärung ein – und das ist in Zeiten der Kapitalertragsteuer sogar völlig legal.

              (Eben drum fragt der schlaue Krankenkassensachbearbeiter ja nicht nur nach dem Steuerbescheid, sondern fragt darüberhinaus gezielt nach Kapitalerträgen).

              Antworten
                • Du denkst viel zu eng, wertes Mammut.

                  Natürlich begehe ich keinen Versichererungsbetrug, denn mit der GKV habe ich (wie oben schon geschrieben) nichts am Hut. Ganz davon abgesehen wäre Versicherungsbetrug ein anderer Sachverhalt.

                  Auf die Günstigerprüfung verzichte ich ganz bewußt, weil ich von vorherein weiß, wie sie ausgehen würde (nämlich daß die Versteuerung per Kapitalertragsteuer für mich günstiger ist).

                  Man MUSS (anders als früher) seine Kapitalerträge nicht bei der Steuer angeben, sofern sie an der Quelle korrekt besteuert sind. Mit der Kapitalertragsteuer ist alles Steuerliche erledigt. Für mich ist das im Vergleich zu früher sehr komfortabel, nämlich viel einfacher.

                  Zahlt ein freiwillig in der GKV Versicherter nicht ohnehin aus seinem Erwerbseinkommen den Höchstbeitrag, dann fragt die Kasse ausdrücklich nach Kapitalerträgen und will daraus bis zur Kappungsgrenze Beitrag haben. Die Kassen wissen natürlich, daß man diese heute nicht mehr unbedingt bei der Steuer angeben muß, also reicht der Steuerbescheid anders als früher nicht mehr als Nachweis.
                  Es ist klar, daß der Versicherte diese Frage korrekt beantworten muß, sonst macht er sich strafbar.

                  Antworten
  9. Man man man, des Thema treibt mich seit langer Zeit um und die Informationen sind schwer zu finden und oft nicht eindeutig aufbereitet (inkl. Finanztip). Und hier so dermaßen nachvollziehbar und verständlich dargestellt und das für umme!
    Extremen Dank dafür!! Wieviele Stunden Arbeit da wohl drin stecken?
    Wenn Du später als Privatier ein neues Hobby suchst, könntest Du als freier Journalist sicher ziemlich erfolgreich sein!
    Bis dahin bekommst Du hoffentlich noch reihenweise Preise für Deinen Blog.

    Antworten
  10. Hallo Oliver,

    vielen Dank für die Recherche! Den Trick, dass man nach nur einem Monat Arbeitslosigkeit wieder zurück in die GKV kann kannte ich noch nicht. Kannst du dafür eine offizielle Quelle nennen?

    Wer sich für die PKV entscheidet, für den habe ich noch den Tipp den Anbieter sorgfältig auszuwählen. Meiner Meinung nach ist die Debeka die beste PKV. Wieso?

    – allle Versicherten sind in einem Pool, dadurch keine Vergreisung
    – grösster Pool in Deutschland
    – 10% Selbstbehalt, max 400 Euro pro Jahr und Rückerstattung von 3 Monatsbeiträgen für Jahre ohne Einreichung führt dazu, dass alle Mitglieder verantwortungsvoll mit der Versicherung umgehen, was langfristig positiv auf die Beitragsstabilität wirkt
    – Debeka PKV kann nicht von fremden Maklern vertrieben werden, sondern nur von Debeka selbst, dadurch optimale Kostenstruktur

    Wir zahlen derzeit für 2 Erwachsene + 1 Kind 1.200 Euro pro Monat, die Hälfte davon zahlt der AG. Mit Beitragsrückerstattung zahlen wir nur 3 volle Monatsbeiträge selbst (3.600 p.a.). In der GKV würden wir 2x den maximalen Beitrag zahlen, also 10.800 Selbstkosten p.a. Das ist schon ein riesen Unterschied.

    In spätestens ca. 5 Jahren, wenn ich 45 bin, muss ich den KvdR Move machen. Ob ich das wirklich mache steht noch in den Sternen. Aber falls doch, hätte ich noch eine Frage: wird für die Berechnung des Zeitraums auf exakte Tage abgestellt, oder wird gerundet? Beispiel: ich habe 5 Tage vor meinem 26. Geburtstag angefangen zu arbeiten. Ist mein Erwerbsleben nun 67-26 Jahre oder 67-25 Jahre lang?

    Grüße, Georg

    Antworten
    • Hallo Georg,

      tatsächlich ist es sogar so, dass man im Standardfall als PKV-Versicherter bei Arbeitslosigkeit in die GKV zurück wechseln MUSS. Der Verbleib in der PKV ist nur unter ein paar Voraussetzungen und auf Antrag möglich.

      Mehr dazu findest du hier:
      https://krankenkassen.net/private-krankenversicherung/leistungen-der-pkv/arbeitslosigkeit.html

      Noch „offiziellere“ Quellen, z.B. die TK:
      https://www.tk.de/vertriebspartner/faq/neuaufnahme/wechsel-von-pkv-zu-gkv-2064274

      Laut dieser Seite wird der KVdR-relevante Zeitraum taggenau berechnet (Herausgeber der Seite ist der Träger der DRV, also schon recht offiziell):
      https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/krankenversicherung-der-rentner-optimaler-versicherungsschutz.html

      „Der Betroffene kommt nur dann in die KVdR, wenn er in 90 Prozent dieses Zeitraums gesetzlich krankenversichert war. Zeiten der (kostenfreien) Familienversicherung und der freiwilligen Versicherung zählen dabei mit. 90 Prozent von 24 Jahren, das sind 21,6 Jahre. Hierbei wird taggenau gerechnet.“

      Ich würde dafür aber vorher nochmal bei meiner Ziel-Krankenkasse eine Bestätigung einholen, zur Sicherheit bei zwei verschiedenen Mitarbeitern und noch einer anderen GKV. 😉

      Antworten
      • Ich war im Jahr 2017 6 Wochen lang arbeitslos gemeldet. Normalerweise wird man dadurch automatisch Mitglied einer GKV, aber auf Antrag kann man davon befreit werden, und die Arbeitsagentur zahlt einem die private Krankenversicherung weiter. Die Voraussetzung dafür ist, dass man in den letzten 5 Jahren privat krankenversichert ist. Maximal zahlt die Arbeitsagentur die Beiträge in Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung.

        Siehe auch hier: https://www.finanztip.de/pkv/pkv-arbeitslosigkeit/

        Der Antrag war nicht schwierig und wurde bei mir auch problemlos genehmigt. Da ich nur mit einer kurzen Zeit der Arbeitslosigkeit rechnete, wollte ich nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, da ich stark davon ausging, wieder deutlich über de Beitragsbemessungsgrenze zu verdienen, sobald ich einen neuen Job habe. Da die PKV für mich trotz einiger Beitragssteigerungen in den letzten Jahren immer noch um einiges billiger ist als die GKV (ich würde Maximalbeitrag zahlen), wollte ich meine PKV unbedingt behalten. Ein Wiedereinstieg in die PKV wäre nämlich in meinem Alter (ich war damals 47) und mit meinen Vorerkrankungen (allergisches Asthma) unmöglich oder zumindest sehr teuer. Und meine Altersrückstellungen hätte ich auch verloren. Alternativ hätte ich die PKV auch für eine Zeitlang ruhen lassen können, das hätte aber monatlich etwas Geld gekostet.

        Für mich machte es mehr Sinn, in der PKV zu bleiben.

        Antworten
    • Ne, Georg…

      „Wir zahlen derzeit für 2 Erwachsene + 1 Kind 1.200 Euro pro Monat, die Hälfte davon zahlt der AG. „: Das zahlt nicht etwa der AG, sondern der Kunde. DU erarbeitest den VOLLEN KV-Beitrag.

      Aber das sind so Dinge in der BRD, die Viele überhaupt nicht verstehen…

      Ich wollt‘ es a) nur erwähnt haben, und b) gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass sich das einmal ändert.

      Antworten
  11. Vielen Dank für diese schöne Übersicht und überhaupt die sehr aufschlussreiche Artikelserie!

    Die Versicherungsfrage ist in der Tat kniffelig, da die Versicherungssysteme ja iW auf Angestelltenverhältnisse ausgerichtet sind. Der Sonderfall „Privatier“ ist dabei entsprechend komplex. Interessant ist die deutsche Regel, bei welcher auf das gesamte Einkommen (insb. auch Kapitalvermögen) Bezug genommen wird.

    Für mich als Österreicher stellt sich die Frage natürlich genauso. In Österreich gibt es eine einheitliche gesetzliche Krankenversicherung. Die Problematik rund um GKV und PKV stellt sich daher nicht. Die Österreichische Gesundheitskasse bietet die Möglichkeit der Selbstversicherung in der Krankenversicherung für im Inland wohnhafte Personen ohne Pflichtversicherung (=ohne Anstellung). Die Kosten betragen derzeit €440,- pro Monat, was durchaus signifikant ist. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit bei Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung für €65,- eine Selbstversicherung zu erlangen. Das dürfte damit unschlagbar günstig sein! Siehe auch: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.837841

    Antworten
  12. Das mit der Altersbeschränkung 55 ist für Fall 3, 1Jahr arbeiten im Du Ausland nicht richtig.
    Man kann auch mit 60 noch nach einem Jahr im EU Ausland zurück in die GKV.
    Peter

    Antworten
    • Na ja…

      Aber dazu müsste man erst mal einen Arbeitgeber finden, der einen (zumindest pro-forma) in dem Alter einstellt.

      Ich zahle monatlich in eine Anwartschaftsversicherung der GKV ein – ein (wichtiges!) Thema, das in dem langen Artikel ebenfalls nicht behandelt wird.
      Dennoch fand ich ihn sehr lesenswert (aber eben nicht vollständig).

      Antworten
  13. Zu „einen Monat arbeitslos melden und dadurch von der PKV in die GKV zurückkehren“: Arbeitslos melden reicht nicht. Man muss auch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Wenn man vorher als Selbstständiger nicht arbeitslosenversichert war, guckt man sowohl beim ALG wie bei der GKV in die Röhre.

    Antworten
  14. Hallo Oliver,

    wieder mal ein sehr interessanter Artikel. Anbei noch etwas zum Thema Landesbeamte und GKV
    in Ergänzung zu der Aussage:

    „In der GKV müssen Beamte den gesamten Beitrag alleine zahlen und erhalten keinen Zuschuss.

    Das ist nicht mehr so ganz richtig, da in einigen Bundesländern (u.a. Berlin, Brandenburg und Hamburg) die Länder sich bei den Beiträgen der GKV beteiligen.

    https://www.morgenpost.de/berlin/article227888799/Berlin-oeffnet-Beamten-Weg-in-die-gesetzliche-Krankenkasse.html

    https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/krankenversicherung-wahlfreiheit-fuer-beamte-in-vier-weiteren-bundeslaendern/25348274.html

    Weiter so mit dem Blog..!!!!

    Antworten
    • Ich habe eine Freundin, die verbeamtete Lehrerin in Hessen ist. Sie ist gesetzlich krankenversichert, u.a. weil sie das System der PKV ablehnt. Auch wenn es am Anfang kompliziert war, weil dieser Fall irgendwie nicht vorgesehen war, erhält sie wie andere Beamte auch Beihilfe.

      Antworten
      • Schrecklich! Wie kann man das System der PKV nur ablehnen?

        Ich finde das System der GKV asozial!!!

        Junge Singles zahlen sehr viel ein, manche Familien (mit 7 oder 8 Kindern, ohne deutsche Sprachkenntnisse, arbeitslos) kassieren nur.

        Ist hier z. B. bekannt, dass es Abkommen der BRD gibt, dass die dt. GKV Behandlungen bezahlen, die für Türken in der Türkei (und anderen Ländern) durchgeführt werden?
        Kein Witz!
        Für mich sind das versicherungsfremde Leistungen! Aber IHR bezahlt es. Ich nicht.

        Antworten
      • > Ich habe eine Freundin, die verbeamtete Lehrerin in Hessen ist. Sie ist
        > gesetzlich krankenversichert, u.a. weil sie das System der PKV ablehnt.
        > Auch wenn es am Anfang kompliziert war, weil dieser Fall irgendwie
        > nicht vorgesehen war, erhält sie wie andere Beamte auch Beihilfe.

        Dieser Fall ist völlig unproblematisch: Deine Freundin zahlt den GKV-Beitrag in voller Höhe aus eigener Tasche (also einigermaßen das Doppelte dessen, was ein „normaler Angestellter“ mit gleichem Gehalt zahlen würde), bekommt von der GKV dann die übliche Sachleistung. Für eventuelle Eigenleistungen (die mit Ausnahme von Zahnersatz und Brillen minimal sind) bekommt sie dann einige Brosamen als Beihilfe.

        Sie läßt sich ihre Überzeugung somit eine Menge Geld kosten, es sei denn, sie versorgt noch einige Kinder. Dann könnte es sich für eine Beamtin sogar durchaus rechnen, den vollen GKV-Beitrag selbst zu bezahlen, weil der dann billiger sein könnte als die mehreren PKV-Beiträge für sich und ihre Kinder.

        Antworten
  15. Wow. Was ein super Artikel. Danke für die Mühe. So eine verständliche und übersichtliche Zusammenstellung zu genau diesem Thema, findet man sonst wirklicht nirgendwo. Gerade der Fall Privatier und finanzielle Freiheit in der KV ist ja doch ein nischen Bereich.
    Kann man eig. auch in die KVdR, wenn man das Rentenalter erreicht hat, aber gar keine Rentenansprüche angespart hat? Ich habe nämlich noch nie in die gesetzliche Rente eingezahlt, bin jedoch freiwillig gesetzliche Krankenversichert. Wahrscheinlich muss man dann im Rentenalter einfach in der freiwillig gesetzlichen bleiben oder?
    Schöne Grüße
    Joshua

    Antworten
    • Hallo Joshua,

      eine sehr gute Frage! Nein, das geht tatsächlich nicht – um in der KVdR versichert sein zu können, musst du eine gesetzliche Rente beziehen. Finanztip erklärt dazu:

      Freiberufler oder Selbstständige können nur dann in die KVdR, wenn sie einen Anspruch auf gesetzliche Rente haben.
      Eine gesetzliche Rente bekommen Sie, sofern Sie mindestens fünf Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben.

      https://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherung-der-rentner/

      Ich habe das im Artikel auch noch einmal ergänzt.

      Antworten
      • Hallo Oliver,

        das ist so nicht ganz korrekt. Ich werde keine gesetzliche Rente beziehen sondern Versorgungsbezüge meiner berufsständischen Versorgungsanstalt. Ich war immer freiwillig gesetzlich krankenversichert (ausreichen würden auch 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens) und werde mit Renteneintritt freiwilliges Mitglied der KVdR. Diese Möglichkeit besteht (s.a. Finanztip). Nachteile: als freiwilliges Mitglied zahle ich 14,6% (sonst mit gesetzl. Rente 7,3%) und den vollen Zusatzbeitrag (sonst die Hälfte) von meinen Versorgungsbezügen für die KV. Außerdem sind auf Zins-/Pachterträge, private Lebens- und Rentenversicherungen (mit monatlicher Auszahlung) u.ä. 14% fällig, bei nicht freiwilligen Mitgliedern sind diese Erträge frei.
        Bei Kapital-LV mit Einmalauszahlung wird der Kapitalertrag (also nicht die gesamte Auszahlungssumme) gezwölftelt und die nächsten 12 Monate bei der Beitragsermittlung berücksichtigt. Auch weitere Einkünfte (auch einmalige wie z.B. aus Immobilienverkauf) werden bei freiwillig Versicherten der KVdR berücksichtigt ( hierzu näheres auf der Homepage des Spitzenverbandes der GKV https://www.gkv-spitzenverband.de).

        Beste Grüße

        Pete

        Antworten
          • Du hast recht, es gibt den Status „freiwillig versichert in der KVdR “ nicht. Man ist dann im Rentenalter freiwillig versichert in der GKV mit den beschriebenen finanziellen Nachteilen.

            Antworten
  16. Muss mich ab August auch freiwillig versichern und werde ein paar Monate nur von Kapitaleinkünften und ein paar Einnahmen als Kleinunternehmer leben. Da weiß ich jetzt zumindest ein wenig, was auf mich zu kommt.

    Sehr gut aufbereitete Infos und schön verständlich dargestellt. Danke dafür.

    CU Ingo.

    Antworten
  17. „Warum nicht als junger Gutverdiener eine PKV abschließen und mit Beginn der Entnahmephase wieder zurück in die GKV wechseln?“

    Das ist halt gegen das Prinzip der Solidargemeinschaft. Frugal heisst fuer mich nicht mehr zu verbrauchen als noetig, bzw. schlaue Wege zu finden um meinen Konsum zu reduzieren. Das hier ist keins von beiden sondern einfach nur andere fuer mich mitbezahlen lassen. Genauso wie „Warum nicht alte Kleidung anziehen und bei der Bahnhofsmission kostenlosen Kaffee bekommen?“ halt billig ist und nicht frugal.

    Antworten
  18. Bei den -gut aufgearbeiteten – Betrachtungen wird leider wie üblich lediglich die Kostenseite der Medaille betrachtet. Dass ein gesetzlich Versicherter auch Selbstbeteiligungen in Form von Zuzahlungen (z. B. Rezept-, Praxis- oder Krankenhausgebühr) hat, seine Brille und den Großteil seines Zahnersatzes selbst zahlt, kommt nicht zur Sprache.
    Bezieht man die Leistungen in die Betrachtung mit ein, relativiert sich die Prämie der GKV ganz gehörig.

    Antworten
    • Man kann aber nicht pauschal sagen, dass der Privatpatient stets bessere Leistungen als der Kassenpatient hat. Das hängt sehr stark vom Tarif ab, hier gibt es eine große Vielfalt an Tarifen. Natürlich gibt es die (allerdings sehr teuren) Rundum-Sorglos-Tarife, aber es gibt auch Tarife, bei denen die Leistungen geringer sind als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch die Höhe des Krankengeldes, falls man länger als 6 Wochen arbeitsunfähig ist, kann man individuell vereinbaren.

      Ich bin privatversichert und zahle zurzeit inkl. Arbeitsgeberbeitrag, privater Pflegeversicherung sowie Altersrückstellungen (deutlich höher als die gesetzlichen Mindestaltersrückstellungen) 617 Euro pro Monat.

      Ich bin in einem Tarif, der definitiv kein Luxus-Tarif ist:
      – 360 Euro Selbstbeteiligung pro Jahr
      – Zahnersatz 100%, aber nur, weil ich mir das langjährige nachgewiesene Prophylaxe erarbeitet habe (sonst gäbe es 60% Erstattung)
      – Mehrbettzimmer im Krankenhaus, Behandlung durch den „normalen“ Arzt
      – bis zum 3,5-fachen Satz der GoÄ
      – Erstattung auch für Behandlungen im Ausland, nicht nur im EU-Ausland
      – Krankengeld (das ich noch nie in Anspruch nehmen musste): 80 Euro pro Tag (das ist wenig im Vergleich zu meinem Einkommen, weil ich die Höhe nie an mein gestiegenes Einkommen angepasst habe. Wäre ich tatsächlich mal längerfristig krank, würde mein Einkommen auf 2400 Euro sinken. Krankengeld muss zwar nicht versteuert werden, unterliegt aber dem Progessionsvorbehalt).

      In meinem Tarif ist NICHT enthalten:
      – Einzel- oder Doppelzimmer im Krankenhaus
      – Chefarztbehandlung
      – Brillen
      – ambulante Psychotherapie
      – stationäre Kur- und Rehamaßnahmen, sofern nicht von der Rentenversicherung bezahlt

      Also bitte aufpassen, denn sonst vergleicht man schnell Äpfel mit Birnen.

      Antworten
      • Wahnsinn!!!

        Ich lebe nun in Asien. hier kosten Arztbesuche (inkl. Medikamente) ca. 30 Euro, Zahnarztbesuche (Kontrolle + eine Füllung) ebenfalls so viel.

        Falls ich 600 Euro (das wäre ein großer Teil meines Einkommens) für etwas, was ich vielleicht oder vielleicht auch nicht in Anspruch nähme, jeden Monat bezahlen würde, wäre ich pleite!

        Hier sind Krankenversicherungen für die breite Masse nicht gang und gäbe! Und ich habe festgestellt, dass die Kosten für medizin. Behandlungen deutlich geringer sind!
        Das Prinzip der BRD (der Arzt verschreibt, der Patient schluckt, und die Kasse zahlt) gilt hier nicht.
        Ich denke, dass erst die Krankenversicherungen das Gesundheitssystem teuer gemacht haben.

        Denkt man drüber nach…

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  19. Hallo zusammen, ich kann aus Erfahrung bestätigen, dass die Krankenkasse nur auf die Erträge ihre Höhe berechnet. Dazu wird, wie im Artikel beschrieben, auf den letzten Einkommensteuerbescheid zurückgegriffen.

    Was ist allerdings anmerken möchte. Nicht alles was rechtens ist, ist auch moralisch. Zuerst die PKV zu nutzen, um Beiträge zu sparen, und dann, wenn es teurer wird in die GKV zu wechseln ist gerade für die hiesige Zielgruppe der Besserverdienenden m.E. verwerflich. Ich beschädige hiermit das Solidarprinzip. M.E. sowohl der anderen Versicherten in der GKV als auch der PKV.

    Oliver, vielen Dank für den super Artikel!

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  20. Ich bin Privater, Privatier wäre ich als Franzose, und verfüge über ein kleines und feines Vermögen.
    Klein, wenn ich mich mit den wirklich Reichen vergleiche…
    Also ab 100 Mio €.

    Meine Gattin bekleidet einen Posten als angestellte Ärztin. (Dr. Dr.)
    Nun das Wunderbarste:
    Ich bezahle 0 € Krankenversicherung, da in dem Staat, in dem wir leben, Ehegatten gratis bei einem arbeitendem Ehepartner mit versichert sind.
    Das finde ich sehr praktisch.

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    • Dann arbeitet deine Frau sicher nicht Vollzeit, da sie sonst wohl nicht in der GKV sondern in der PKV wäre und du in der PKV nicht mitversichert wärst – oder deine Frau bleibt freiwillig in der GKV und zahlt den Höchstbeitrag. Eins davon ist es, stimmts?

      Antworten
      • Hallo Gova,

        bin Bajuware, aber wir leben in Österreich.
        Meine Frau arbeitet Vollzeit, was in Ihrem Beruf 36 Wochenstunden bedeutet.

        LG

        Antworten
    • Ich habe das mal von Thailand gehört: Bei Beamt(inn)en ist die gesamte Familie kostenlos mitversichert.

      Oder Brunei: Da läuft es so wie beim britischen NHS… (Aber wer will da schon wohnen?)

      Antworten
  21. Was glaube ich noch nicht geschrieben wurde (oder ich habe es überlesen).
    Mann kann auch zwischen den verschiedenen GKVs wechseln. Die verlangen nämlich unterschiedliche Zusatzbeiträge zum gesetzlich vorgeschriebenen Satz, und unterscheiden sich dann auch leicht in den Zusatzleistungen.
    Hier kann man auch noch ein paar Euro sparen pro Monat, oft ohne an Leistung zu verlieren.

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  22. Hallo Oliver,

    Du schreibst: „Habe ich ausschließlich Kapitaleinkünfte, kann ich zu viel gezahlte Beiträge nicht zurück fordern.“
    Wie sieht das umgekehrt aus? Wenn ich zu wenig gezahlt habe?

    Beispiel:
    2019 weisst der Einkommensbescheid 20.000 Euro Kapitaleinkünfte aus. Die 20.000 Euro werden als Grundlage für die Krankenkassenbeiträge für 2020 herangezogen. 2020 werden tatsächlich jedoch nur 15.000 Euro Kapitaleinkünfte erzielt. Ergo hätte man zu viel Krankenkassenbeiträge entrichtet. Diese kann man jedoch nicht zurückfordern.
    Die 15.000 Euro Kapitaleinkünfte von 2020 werden nun aber für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge für 2021 herangezogen. 2021 erzielt man jedoch Kapitaleinkünfte von 22.000 Euro. Somit hätte man zu wenig Krankenkassenbeiträge für 2021 entrichtet. Kann jetzt die Krankenkasse ein Nachzahung fordern?

    Gruß
    ZaVodou

    Antworten
    • Hallo ZaVodu,

      die Neuregelung besagt, dass GKV-Beiträge für freiwillig Versichtezunächst vorläufig festgesetzt werden.

      Die IKK Südwest beschreibt das auf ihrer Website etwa so:

      Ab dem 01.01.2018 werden in Folge der gesetzlichen Änderung Einkommensteuerbescheide der Beitragsberechnung für das jeweilige Kalenderjahr ggf. auch rückwirkend zugrunde gelegt.

      Einkommensschwankungen werden hierdurch vollständig dem maßgeblichen Kalenderjahr zugeordnet und die Beiträge der tatsächlichen Einkommenssituation angepasst. Zu viel gezahlte Beiträge werden in diesem Zuge erstattet. Waren die Zahlungen bisher zu niedrig, wird die Beitragsdifferenz nachgefordert.

      Ihre laufenden monatlichen Beiträge sind also ab 01.01.2018 als eine Art Abschlagszahlung, wie wir es z. B. aus unserer Stromrechnung kennen, zu verstehen.
      Der monatliche Beitrag wird jährlich auf Grundlage des aktuell gültigen Einkommensteuerbescheides berechnet und gilt ab dem Folgemonat der Ausstellung des Steuerbescheides.

      (Quelle: https://www.ikk-suedwest.de/beitraege/vorlaeufige-beitragsfestsetzung-ab-01-01-2018/)

      Daraus folgt, dass – ähnlich wie bei einer Stromabschlagszahlung – eine Nachzahlung oder Rückerstattung in beide Richtungen möglich ist, die KK also eine Nachzahlung fordern kann.

      Aber auch das betrifft nur freiwillig Versicherte, die Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung oder Selbständigkeit haben. Bestehen lediglich Einkünfte aus Kapitalerträgen, dürfte die KK keine Nachzahlung fordern können (ob sie das in der Praxis – z.B. aus Unwissenheit oder Kalkül – nicht doch macht, kann ich an dieser Stelle nicht versprechen).

      Antworten
      • Ja!

        Und festzuhalten ist, dass vor 2018 nur Minderzahlungen nachberechnet wurden, Überzahlungen haben die Kassen behalten.
        *Kotz*
        Typisch BRD!
        Wurde aber von Gerichten -gottseidank – kassiert.

        Ich hatte vorher stets zu geringe Einkommen deklariert! 😀
        Die Differenz musste dann allerdings nachentrichtet werden, zinslos. 🙂

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  23. Hi Oliver,

    sehr interessanter und ausführlich recherchierter Artikel, vielen Dank.

    Ich habe nur eine Frage zum „Vorteil“ der PKV.
    Müssten in deinem Rechenbeispiel die Zahlen nicht etwas anders aussehen? Bei einem Beitrag von 860€ in der GKV, davon 420€ selbst getragen, –> 440€ vom Arbeitgeber, würde der Wechsel in die GKV doch einen größeren Vorteil bringen als du es hier berechnet hast. Bei dem Bsp, danach 400€ zu zahlen (200 selbst, 200 AG) würde der AG also 440€ an Kosten einsparen, und das nur in Abhängigkeit von meiner eigenen Entscheidung wie ich mich versichern lasse. Das sieht für mich nach einer recht schlechten Gehaltsverhandlung aus. Man sollte es doch bestimmt i.d.R. schaffen, die Arbeitgeberkosten konstant zu halten und mein Gehalt somit zu steigern. Oder hat da jemand konkrete Erfahrungen mit diesem Wechsel und der Verhandlungsbereitschaft des AG? Er hätte zumindest ganz schlechte Argumente es nicht zu tun.
    Ob es sich dann lohnt in die PKV zu gehen ist natürlich immernoch eine Einzelfallentscheidung.

    Viele Grüße
    Flo

    Antworten
    • Moment…

      Der AG muss 50 % des PKV-Beitrags zahlen bis zur GKV-Höchstgrenze!

      Einfaches Beispiel:
      Beitragssatz GKV: 10 % (Träume…)
      Beitragsbemessungsobergrenze: 6000 Euro (kommt bald 😉 )
      Dein Verdienst: 7000 Euro/Mon.

      -> GKV: Du 300 Euro/Mon. und Dein AG auch 300 Euro/Mon.

      PKV: Du + Frau + 10 Kinder (je 150 €/Mon.) = 2000 Euro / Mon. Prämie. Davon zahlst Du 1700 und Dein AG 300 Euro ja Monat.
      Alles klar?

      Antworten
      • die rechnung geht leider an meinem punkt vorbei. ich würde schonmal bei einem single bleiben. und dann geht es mir darum, dass ich als AN in einer GKV bin während mein AG x-€ gesamtkosten für mich zahlt. darin enthalten sind u.a. Gehalt, Versicherungsbeteiligungen (RV, KV…) etc.
        In dem moment wo ich mich „zufällig“ dazu entscheide, meine KV von GKV zu PKV zu wechseln, gibt es keinen Grund die x-€ zu reduzieren. Dem AG war meine arbeit x-€ wert und an meiner Arbeit und deren Wert sollte sich nichts ändern. Er hat also kein argument, sein x zu reduzieren. (da setzt mein punkt mit der gehaltsverhandlung an). da sein KV-Beitrag mit meinem Wechsel sinkt, sollte diese differenz in mein bruttogehalt fließen.

        Antworten
        • Und was macht dann der AG, wenn Ihr PKV-Beitrag steigt, soll Ihr Gehalt dann wieder sinken? Die Steigerungen bei der PKV kommen gerne in Schüben. Ein paar Jahre lang bleibt der Beitrag stabil, und dann kommt eine größere Erhöhung. Als ich mit 33 Jahren in die PKV gewechselt bin, habe ich (inkl. AG-Anteil) für PKV, private Pflegeversicherung und Altersrückstellung ca. 300 € pro Monat gezahlt. Mittlerweile (bin 51) beträgt der Beitrag über 600 € pro Monat, d.h. das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von knapp 4%.

          D.h. der PKV-Beitrag steigt wegen des medizinischen Fortschritts und der demografischen Entwicklung seit Jahren stärker als die Inflationsrate.

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  24. Hallo Oliver,
    danke für den feinen Beitrag. Ich hab mich selbst vor ein paar Monaten durch dieses Thema geprügelt, weil die Frage im Frühling für mich aktuell war. Daher möchte ich mal kurz einen Aspekt betonen, den du nur am Rande erwähnst, der bei mir aber ein sehr großes „Aha“-Erlebnis verursacht hat:
    Die voraussichtlichen Kostensteigerungen in GKV und PKV sind ja, wie du schreibst, kontrovers diskutiert und insbesondere hat keiner eine Glaskugel für die Zukunft. Der entscheidende Punkt ist, dass hier der Zinseszinseffekt eine so riesige Wirkung über die verbleibende Lebenszeit (bei mir und den meisten Frugalisten aka Privatiers in spe hoffentlich 60+x Jahre) entfaltet, dass das unglaublich große Summen (bzw. Differenzen GKV vs PKV) werden – dieser Zinseszinseffekt überdeckt einfach alle weiteren Kostenoptimierungspunkte BY FAR.
    Für mich hat eine Excel-Tabelle gezeigt, dass minimale Verschiebungen in den Kostensteigerungen so große Kostenexplosionen im hohen Rentenalter verursachen, dass das für mich am Ende ein unkalkulierbares Risiko war. Ich hatte tatsächlich Sorge, dass ich einfach nur arbeiten muss um die PKV zahlen zu können… also GKV und gut ist.

    Kann ja gerne jeder mal selbst durch-exceln 🙂

    Antworten
    • Hallo Andreas,

      hast du aber auch berücksichtigt, dass sich der Zinseszinseffekt auch auf das in jungen Jahren gesparte (und hoffentlich investierte) Kapital auswirkt? Ich sehe deinen Punkt, bin mir aber nicht sicher, ob die Rechnung so einfach ist. Der Ansatz ist aber sicherlich was das Finanzielle angeht der Richtige: GKV und PKV für eine beispielhafte Lebenszeit gegeneinander stellen. Aber die reine Beitragssumme in den beiden Versicherungen über die (statistische) Lebenszeit gerechnet, ist mE nicht ausreichend, da ich die durch die PKV in jungen Jahren gesparten Beiträge langfristig (>30-40 Jahre) in den Aktienmarkt investieren würde.

      Würde dann das Pendel immer noch so klar zur GKV ausschlagen? Muss das auch mal dringend „durch exceln“.

      Antworten
      • Hallo miteinander , bin neu hier und lese mich gerade ein. Meine Erfahrung mit der KV. Wir, mein Mann und ich waren bis zu unserem „Ausstieg“ Privat versichert. Sind dann auf Weltreise und haben uns wieder in die gesetzliche zurück „gemogelt“ alles gut und schön. Wenn Du jedoch nicht 9 von 10 Teilen deines Berufslebens (Hälfte der Berufsjahre vor Renteneintrittsalters) in der gesetzlichen Versicherung warst, kommt auch in der Rente nur die freiwillige gesetzliche KV zur Anwendung, wird dann doch teurer. Das war uns nicht bewusst. Würde nach heutiger Sicht nicht in die private wechseln . LGb

        Antworten
  25. Moin Oliver,

    Ich danke dir für die Zusammenfassung, in den für mich voraussichtlich relevanten Bereichen um den Mindestbeitrag der GKV oder relativ knapp darüber (je nach Verhältnis zwischen Entnahme und Ertrag) verstehe ich die aktuelle Rechtslage genauso wie du (Rest habe ich nicht im Detail nachrecherchiert :D)

    Eine Detailfrage habe ich allerdings: Weißt du (oder einer der Mitleser), ob Kapitalerträge vor oder nach Teilfreistellung zur Berechnung der GKV-Beiträge angesetzt werden?

    MfG, Arno

    Antworten
    • Hallo Arno,

      die GKV-Beiträge werden anhand der Einkünfte bemessen, wie sie z.B. im Steuerbescheid aufgeführt sind.
      Die Teilfreistellung reduziert dieses Einkommen nicht, sondern nur die Steuern, die auf dieses Einkommen gezahlt werden müssen.
      Auf die Bemessungsgrundlage für die GKV-Beiträge hat die Teilfreistellung dementsprechend keinen Einfluss.

      Antworten
  26. Hallo Oliver,

    sehr interessanter Artikel, der das Thema für Frugalisten besser zusammenfasst, als alles andere, was ich dazu bisher gelesen habe! Eine Frage, die ich mir gerade stelle: Du schreibst:
    „Nehmen wir an, ich befinde mich in der Entsparphase und entnehme monatlich 1.500 € aus meinem ETF-Portfolio. Davon bestehen 500 € aus meinem selbst eingezahlten Grundkapital, 1.000 € sind der Gewinnanteil (Dividenden, Kursgewinne und die Vorabpauschale). “

    Inwiefern rechnest du hier mit der Vorabpauschale bzw. wird durch die Vorabpauschale die ganze Rechnung nicht wesentlich ungünstiger? M. E. zählt die Vorabpauschale ja als Einkommen und treibt damit a) meine Kosten für die Krankenkasse nach oben und b) auch meine Einkommenssteuerlast?

    Siehe §16 InvStg:

    “ 1) Erträge aus Investmentfonds (Investmenterträge) sind

    1. Ausschüttungen des Investmentfonds nach § 2 Absatz 11,

    2. Vorabpauschalen nach § 18 und

    3. Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen nach § 19.“

    Aktuell ist das sicher relativ unkritisch, da der Basiszinssatz historisch niedrig ist, aber wenn wir von einem Basiszinssatz von 2 % ausgehen (durchaus ein realistischer Wert noch vor einigen Jahren bzw. noch bei weitem nicht der höchste Wert) und einer Depotgröße von 500 000 Euro komme ich auf eine Vorabpauschale von 7000 Euro. Das würde u. a. monatlich ca. 100 Euro mehr Kosten für die freiwillige gkV bedeuten (vorausgesetzt ich habe, wie in deinem Beispiel mit der monatlichen 1500€-Entnahme, wovon 1000€ Dividenden+Kursgewinne sind, die Mindestbeitragsgrenze von 1062 € bereits fast ausgeschöpft) + ca. 180 € mehr Einkommenssteuer pro Monat. Ich hoffe, ich habe irgendwo einen Denkfehler?!

    Viele Grüße
    Timo

    Antworten
    • Moin @Timo,
      ist die Rechnung nicht so herum?:
      500€ Sparanteil (eigenes Geld) + 1.000€ thesaurierte Dividenden + Kursgewinne + Vorabpauschalen (= bereits vorab bezahlt/berechnet, also wird ABGEZOGEN! von den Kursgewinnen, ist ein NEGATIVER Term in der Gleichung?)
      Bsp: angenommen, du lagst immer ueber dem SFB und du hast 10 Jahre einen tETF bespart und bist in der Entnahmephase und verkaufst fuer 1.500€ Anteile:
      1.000€ sind thes.Div/Kursgewinne/Vorabpauschalen. Angenommen, der Durchschnitt der versteuerten Vorabpauschale war in den 10a ca. wie in 2019:
      Basiszins war fuer 2019 0,52%, also gezahlte Steuer auf Vorabpauschalen in 10 Jahren auf tETF im Depot: 0,52% (durchschnittl. Basiszins) x 0,7 (Teilfreistellung) x 0,7 (nur ~7 von 10 Jahre sind and der Boerse positiv!) x 0,26375 = 0,07% p.a. im Durchschnitt
      Stecken also bei den 1.000€ Kursgewinnen schon 0,07% p.a. x 10 Jahre = 0,7% (7€) bezahlte Steuern drin. Die werden beim Verkauf erstattet (nicht erneut berechnet).
      Dadurch sind es also statt 1.000€ Kursgewinne, die zu versteuern sind, nur 1.000€ -7€ = 993€. 7€ bekommst du als Steuergutschrift oben drauf (kein Einkommen!)
      Sind also nur 993€ Kapitaleinkuenfte (7€ an den 1.000€ Kursgewinn hattest du schon in den 10 Jahren Haltezeit auf die Vorabpauschalen bezahlt).
      Wir sehen also zwei wichtige Effekte:
      1) die Vorabpauschalen haengen am kuenstlich duch die Zentralbanken gedrueckten Basis-Zins. Sie sind sehr gering. Vielleicht sogar zukuenftig mal negativ? tETF-Anleger profitieren vom Zentralbank-Handeln. Zins-Sparer leiden.
      2) falls doch Vorabpauschalen berechnet und Steuern bezahlt(oder vom SFB abgezogen) wurden, werden die beim Verkauf gegengerechnet (Steuer-Erstattung).
      Aber eine Steuererstattung kann nicht als Einkommen sozialversicherungspflichtig sein (ich habe ja zuvor „zuviel“ bezahlt und bekomme nur zurueck, was mir vorher zu Unrecht abgeknoepft wurde)?
      Oder was meint die Leserschaft? Fehler? Ungenauigkeiten?
      LG
      Joerg

      Antworten
      • Hallo Jörg,
        bei deiner Rechnung bin ich so weit bei dir, bei den 1500 Euro Entnahme steckt auch ein kleiner Teil „Ersparnis“ durch die Vorabpauschale, die man in den Jahren zuvor bereits gezahlt hat, drin. Schöne Rechnung übrigens, hätte nicht gedacht, dass es so wenig ist (7 Euro), aber du rechnest natürlich auch mit dem historisch niedrigen Basiszins von 2019. Das ist tatsächlich der positive Effekt, den die Vorabpauschale mit sich bringt.

        Viel schwerer wiegt aber der negative Effekt der Vorabpauschale, fürchte ich: Während der Entnahmephase zählt m. E. die Vorabpauschale, die auf dein GESAMTES DEPOT jedes Jahr erhoben wird (unabhängig davon, wie viele Anteile du nun für deinen Lebenunterhalt tatsächlich verkaufst) als Einkommen (obwohl du davon in dem Moment nix in der Tasche hast), treibt also Einkommenssteuer und Krankenkassenbeitrag deutlich nach oben (siehe meine Überschlagsrechnung oben für eine angenommene Depotgröße von 500 000 Euro und einem Basiszinssatz von 2 %). Dass der Basiszinssatz in der Vergangenheit auch deutlich höher lag, kann man z. B. hier sehen: https://de.wikipedia.org/wiki/Vereinfachtes_Ertragswertverfahren

        LG Timo

        Antworten
        • Moin Timo,

          der Basiszinssatz im Wiki-Link hat nix mit dem Basiszins fuer Kapitalanlagen des BFM zu tun. Der haengt an der Rendite von mehrjaehrigen (ca. 15a Laufzeit) dtsch Staatsanleihen.
          https://www.bundesfinanzministerium.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Expertensuche_Formular.html Basiszins eingeben
          Dann siehst du, dass es zwei Basiszins gibt, einen fuer die Schenkung/Erbschaft/Unternehmensuebertragung (=irrelevant) und einen fuer die Vorabpauschale (=relevant).
          Spekulation: Solange die EU existiert bzw bis zur Waehrungsreform wird der Basiszins voraussichtlich nahe Null bleiben, weil die EZB die Staatsschulden monetarisieren wird(muss).
          Wie lange das so geht? Keine Ahnung, in Japan geht’s schon 30 Jahre.

          Die Vorabpauschale wird nur in positiven Jahren erhoben und zwar nicht betrachtet auf das ganze Depot sondern nur auf einzelne ETFs, die im Plus sind.
          zB mussten wir fuer 2018 nur auf einen InternetFonds Vorabpauschale zahlen (der war knapp im Plus), alles andere war im Minus. Fuer 2019 hatten ja jetzt im Januar schon mehr Leute Erfahrungen mit der kleinen Vorabpauschale gemacht (tat gar nicht weh ;-))
          Wenn zB deine EM-ETFs knapp im Minus sind im Kalenderjahr, deine World-ETFs im Plus, musst du nur auf letzter Vorabpauschale bezahlen/bekommst du mit SFB verrechnet.

          Der Sparerfreibetrag reicht fuer ein riesiges Depot von tETFs aus (deshalb eben nicht mit aETFs den SFB ausschoepfen?).

          Beim Verkauf wird schon bezahlte Vorabpauschale (= Steuervorauszahlung) auf Kursgewinne gegengerechnet. Man zahlt also nicht „mehr“.

          LG Joerg

          Antworten
          • Hallo Jörg,

            vielen Dank für die Richtigstellung bzgl. Basiszinssatz! Das war natürlich ein dicker Fehler, aber auch 15-jährige dt. Staatsanleihen lagen ja in den 90er Jahren schon bei deutlich über 5 %… Eine Prognose für die Zukunft traue ich mir als Laie in dem Thema nicht zu …

            Du hast natürlich recht, dass die Vorabpauschale nicht jedes Jahr anfällt, aber ich muss sie ja zumindest im Bedarfsfall (ich kenne auch den Wert von ca. 67 % positiven Börsenjahren) stemmen können. Das Problem nivelliert sich evtl. auch dadurch, dass es in positiven Börsenjahren weniger schmerzlich ist, die Entnahmerate um die notwendigen 0,x % zu steigern, als in Verlustjahren, wenn man nicht allzu knapp kalkuliert hat…

            LG Timo

            Antworten
          • Hallo Jörg

            Ich habe noch mal ein wenig zum Basiszinssatz recherchiert. Hier hat schon mal jemand den durchschnittlichen Wert für die letzten 20 Jahre ausgerechnet: 3,17 %

            https://etf-rechner.de/besteuerung-von-aktien-etfs-seit-2018/

            Die Werte aus der Quelle, die er verwendet hat (Deutsche Bundesbank), sind mit den Werten im Wikipedia-Link identisch. Entweder hat der Autor den gleichen Fehler wie ich gemacht, oder die Werte sind tatsächlich identisch?!

            LG Timo

            Antworten
            • Danke Timo,

              schoener Link. Mag sein, dass es derselbe Basiszins ist? Und nein, du hast keinen Fehler gemacht?!
              Aber ehrlich, was interessiert der Basiszins der Vergangenheit? Frueher waren ALLE Zinsen hoeher. Aber heisst das nun, dass sie zurueckkommen?

              Mich interessiert die Gegenwart und die mittlere Zukunft.
              LG Joerg

              Antworten
              • Naja, die ganze Idee von ERE ist ja schon gewesen, ausgehend von Daten der Vergangenheit den möglichen „Worst Case“ für die Zukunft zu prognostizieren, so wurde z. B. die SWR von 3-4 % formuliert (Bengen, Trinity-Studie ect.). Insofern finde ich es schon relevant, sich anzuschauen, wie der Worst Case bzgl. Basiszinssatz in der Vergangenheit aussah, um auch hier abschätzen zu können, mit welchen Parametern der ganze Ansatz von ERE auch zukünftig funktionieren könnte.

                Mit dem „?!“ in meinem letzten Kommentar wollte ich übrigens niemanden angreifen, ich bin aufrichtig froh, wenn ich neue Dinge lerne und für mich war es definitiv eine neue Erkenntnis, dass beide Basiszinssätze wohl identisch sind 🙂

                LG Timo

                Antworten
        • Hallo Jörg,

          noch eine Detailfrage, nur zum Verständnis für mich: Du schreibst oben:

          „Dadurch sind es also statt 1.000€ Kursgewinne, die zu versteuern sind, nur 1.000€ -7€ = 993€. 7€ bekommst du als Steuergutschrift oben drauf (kein Einkommen!).“

          Sind es in deiner Rechnung nicht 1000€ – 7€/0,26375 = ca. 973 € Kursgewinne, die noch zu versteuern sind (was dann zu einer Steuerersparnis von 7 € führt). Ist aber ohnehin nur „Kleckerkram“ bei den Beträgen 🙂

          LG Timo

          Antworten
          • Moin Timo,
            Jau, das kann gut sein, ich bringe manchmal Steuerbemessungsgrundlage (27€) mit der tatsaechlichen Steuer (x 0,26375 =7€) durcheinander!
            LG Joerg

            Antworten
  27. Moin Timo,

    meiner Einschätzung nach: Ein wenig ungünstiger vielleicht, aber nicht entscheidend. Denn erst wenn die Vorabpauschale höher ist als die Ausschüttungen kommt sie überhaupt zum tragen. Und dann senkt die Vorabpauschale der Vorjahre die zu versteuernden Kursgewinne beim Verkauf: Wenn ich 10% Kursgewinn realisiere, die ich innerhalb von drei Jahren gemacht habe, ist es nicht kriegsentscheidend, ob ich 3×2% (Vorabpauschale) und bei Verkauf 1x 4% (Restkursgewinn) oder nur bei Verkauf 10% Kursgewinn versteuere.

    Zudem reduziert der Krankenversicherungsbeitrag wie von Oliver geschrieben das steuerpflichtige Einkommen weiter und dank Günstigerprüfung werden auch keine 26,x% Abgeltungssteuer fällig, sondern nur der persönliche Grenzsteuersatz.

    Nehmen wir mal an, du hast tatsächlich 12.000€ Einkommen im Jahr 2030 (bei Freibeträgen und Beitrags- und Steuersätzen wie 2020). Darauf zahlst du den Mindestbeitrag GKV, also 2200€. Die ziehst du von den 12.000€ ab und bist unter dem Grundfreibetrag, zahlst also keinen Cent Steuern.

    Wenn du zusätzlich noch (fiktiv, weil in den 12.000€ in dieser Rechnung nichts drin ist, was auf die Vorabpauschale angerechnet wird) 7.000€ Vorabpauschale versteuern musst (und ich gehe hier mal davon aus, dass die Teilfreistellung auch für die Krankenversicherungsbeiträge gilt, das weiß ich aber nicht) dann wirst du auf 19.000€ im Jahr Krankenversicherungsbeitrag zahlen müssen, das sind ca. 3600€ (bei 19%) im Jahr. 19.000€ abzüglich 3600€ KV-Beitrag abzüglich Sparerfreibetrag bleiben 14500€ zu versteuerndes Einkommen, darauf werden 965€ Steuern fällig. Im Jahr, insgesamt.

    Durch diese maximal ungünstig gerechnete Vorabpauschale wären es also im Jahr zwar 1400€ mehr KV-Beitrag, aber nur 1000€ mehr Steuern (bzw. überhaupt erst Steuern).

    Realistisch würde ich annehmen, dass von den 12.000€ Einkommen bei 500.000€ Depotvermögen schon mindestens 5.000€ Dividenden (nach Teilfreistellung) sind, wir also nur noch über 2.000€ Vorabpauschale reden. Damit werden es 460€ mehr KV-Beitrag im Jahr und die Steuer ist irgendwo knapp über Null (14.000€ minus 2600€ KV-Beitrag minus 800€ Sparerfreibetrag bleiben 164€ Steuern. Im Jahr).

    Oder bei rein thesaurierenden Fonds ohne Dividende: Wenn du so viele Anteile verkaufst, dass du 12.000€ Kursgewinne hast, hast du davon wahrscheinlich schon einige tausend Euro in den letzten 10 Jahren vorabpauschal versteuert, musst also im aktuellen Jahr weniger Gewinne plus 7.000€ Vorabpauschale versteuern (mit einem ähnlichen Ergebnis wie vorher). Das ist das Szenario, das auch Joerg beschreibt, nur dass er erst 12.000€ plus 7.000€ versteuert und dann die bereits in den Vorjahren bezahlte Vorabpauschale als Steuergutschrift wieder abzieht.

    Mir ist wie in meinem letzten Beitrag beschrieben allerdings nicht klar, welche dieser tatsächlichen Einnahmen (Kursgewinne, Dividenden) und fiktiven Einnahmen (Vorabpauschale) zur Berechnung der KV-Beiträge herangezogen werden (und ob vor oder nach Teilfreistellung).

    MfG, Arno

    Antworten
    • Hallo Arno,

      vielen Dank für deinen Kommentar! Ich glaube, ich hatte vergessen, die Beiträge zur Krankenversicherung vor Berechnung der Einkomenssteuer abzuziehen, ich denke also, du hast Recht mit deinen niedrigeren Werten, was die Einkommenssteuer betrifft. Nichtsdestotrotz: 2400 Euro mehr Ausgaben im Jahr (= 200 pro Monat) dürfte für die ein oder andere Frugalistenplanung schon einen Unterschied machen. Denn mir bleiben im Endeffekt 2 Optionen:

      a) Ich bestreite diese 200 Euro Mehrkosten pro Monat aus meiner 1500€-Entnahme, dann landet man bei ca. 1120 Euro netto pro Monat (3600€ jährlicher KV-Beitrag, 965 € Einkommenssteuer). Je nach Wohnort können diese 200 Euro schon einen deutlichen Unterschied in der Finanzlage machen bzw. in teuren Wohngegenden landet man da schon unter Hartz4-Niveau… Bliebe also Variante 2:

      b) Ich erhöhe meine Entnahme auf 1700 Euro monatlich. Zum einen habe ich eine längere Ansparphase (statt 500.000 Euro benötige ich – bei gleicher Entnahme von 3,6% – jetzt ca. 567.000 Euro). Allerdings steigen bei höherer Entnahme wiederum KV-Beitrag und Einkommenssteuer. Ich habe mal ein bisschen mit verschiedenen Werten probiert und lande bei ca. 600.000 Euro benötigtem Depotvolumen, um – nach Abzug von Einkommenssteuer und KV-Beitrag- ca. 1310 Euro netto zur Verfügung zu haben (ich gehe von Olis Artikel aus, wo er 1500 – 190 KV-Beitrag = 1310 netto monatlich zur Verfügung hätte). Um genau zu sein hätte ich dann 1286 netto zur Verfügung, also immer noch etwas weniger. Um statt 500.000 Euro ein Depot von 600.000 zu erreichen (respektive eine Entnahme von 1800€ monatlich) , braucht man – je nach Sparrate ect. – schon schnell mal 2-3 Jahre länger in der Ansparphase.

      Es kommen andere Unwägbarkeiten hinzu, z. B. steigt der Anteil von Kursgewinnen/Divdidenden im Verlauf der Entnahmephase mit hoher Wahrscheinlichkeit auf mehr als 2/3 (wie im Artikel angenommen: 1000 Euro von 1500 Euro sind dort Gewinne), damit auch KV und Einkommenssteuer. Und mit 2 % Basiszinssatz rechnen wir nach wie vor mit einem moderaten Wert. Spitzenwert in der jüngeren Vergangenheit (seit 2007) war 4,58 % (2008). Die werden natürlich nicht jedes Jahr anfallen, aber man sollte zumindest im Ausnahmefall in der Lage sein, solche Schwankungen zu stemmen.

      Du schreibst am Ende: „Mir ist wie in meinem letzten Beitrag beschrieben allerdings nicht klar, welche dieser tatsächlichen Einnahmen (Kursgewinne, Dividenden) und fiktiven Einnahmen (Vorabpauschale) zur Berechnung der KV-Beiträge herangezogen werden (und ob vor oder nach Teilfreistellung).“ Das ist genau der springende Punkt. Vielleicht weiß hier noch jemand mehr?

      Ich will hier auf keinen Fall alles schlecht reden (finde das ganze Thema ERE nach wie vor interessant bzw. verfolge selbst einen ähnlichen Plan wie Oli), aber ich finde schon, dass die Investmentsteuerreform eine konkrete Planung erschwert hat. Es ist sicher noch immer alles realisierbar. Vielleicht sehe ich das ganze auch zu kritisch und sollte mich an den alten Johann Strauß halten: „Glücklich ist, wer vergisst, was nicht mehr zu ändern ist.“ 🙂

      MfG Timo

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    • noch kurz zu deinem vorletzten Absatz:

      „Oder bei rein thesaurierenden Fonds ohne Dividende: Wenn du so viele Anteile verkaufst, dass du 12.000€ Kursgewinne hast, hast du davon wahrscheinlich schon einige tausend Euro in den letzten 10 Jahren vorabpauschal versteuert, “

      Ich fürchte, dass dieser Effekt nicht sehr stark ausfällt. Jörg hat es ja oben sehr schön dargestellt, dass bei z. B. 10-jähriger Haltedauer die Steuerersparnis gerade einmal ca. 7 Euro im Monat beträgt.

      Antworten
  28. Hallo !
    Ich habe zum Thema KvdR, 9/10-Regel der Übersicht halber einen ergänzenden Diskussionsbeitrag ins Forum, Rubrik Krankenkassen, gestellt.
    Wäre schön, wenn der ein oder andere (vielleicht auch Oliver selbst) dort antworten könnte.
    Gruss stefan

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  29. Hallo!
    Riesen Kompliment Oliver! Mega starker Inhalt, gut zusammengefasst. Ganz toller Artikel und tolle Leistung.
    Es unterstützt mich auch noch mal so ein wenig in meinen Überlgungen. Glaube das war 2017 wo ich ganz kurz davor war in die PKV zu wechseln. Es tut schon ein wenig weh (vor allem als jemand der „frugalistisch“ lebt und sonst überall auch auf seine Ausgaben achtet) zu sehen, dass über 900 EUR jeden Monat für Kranken/ Pflege belastet werden. Ich bin so ein angestellter „gutverdiener“. Über 200 EUR würde ich persönlich sparen, wenn ich heute in die PKV ginge. Es ist auch weniger die Angst vor Beitragssteigerungen im Alter. Die gesparten 200 EUR könnte ich ja gedanklich separat wieder in ein breit gestreutes ETF-Portfolio legen und mir somit beim Polster für die Krankenversicherung bilden. Außerdem: Die GKV steigt ja auch jedes Jahr unaufhaltsam (durch die Anhebung der Beitragsbemessung). Nein, bei mir hat sich mitlerweile eine andere Perspektive eingestellt. Kurz gesagt: Ich sehe das einfach so, dass sich die GKV besser und „fairer“ auf meine eigene Situation in der Zukunft anpasst, die ich heute nicht einschätzen kann. In Summe zahle ich zwar einen riesen Beitrag für die Krankenkasse, das aber eben weil ich auch viel verdiene. In Prozent ausgedrückt bin ich ja sogar wesentlich weniger hoch belastet als ein Angestellter mit z.B. 2.000 EUR Brutto im Monat. Da mein Einkommen aufgrund der Bemessungsgrundlage ja gekappt ist und ich auf den darüber hinaus gehenden Bertrag ja keinen Beitrag mehr zahle. Gut, dafür zahle ich auf dieses hohe Einkommen dann den höchst möglichen Steuersatz (ist ja auch ok). Die GKV hat für mich den Vorteil, dass sie sich sofort auf ein evtl. wesentlich geringeres Einkommen in der Zukunft anpasst (sei es Entnahmen als Privatier oder was ich mir heute gut vorstellen kann, dass ich ab 50 bewusst deutlich zurücktrete, weniger verdienen möchte, evtl. auch nur noch auf 450 Basis).
    Ein etwas anderer Aspekt spielt auch noch rein: Das Krankenversicherungssystem birgt aus meiner Sicht ziemlichen Sprengstoff und wird sich sicherlich die nächsten Jahrzehnte über verändern. Vielleicht stehe ich lieber auf der Seite der 90% in der gesetzlichen Kasse als auf der Seite der 10% in den privaten.
    Damit fühle ich mich mitlerweile wohl, auch wenn jeden Monat ein horender Beitrag für die Krankenkasse zu leisten ist. Aber solidarisch ist er eben irgendwie schon.

    Antworten
    • Hallo Ziel, Du machst es schon richtig. Der Artikel von Oliver ist steuerlich sehr schlecht recherchiert. Man kann mit der PKV nichts sparen, selbst wenn sie brutto 50% günstiger wäre. Das liegt daran, dass sich der Arbeitgeberbeitrag beim PKV Versicherten auch halbiert und ganz wichtig der vom steuerlich absetzbaren Beitrag abgezogen wird, wobei eben nur ca. 75 bis 90% (GKV Leistung) vom PKV Beitrag steuerlich abzugsfähig sind. Beispiel: Jemand zahlt 600 EUR PKV Beitrag, dann sind davon 600 *0,85 also z.B. 510 EUR steuerlich absetzbar und davon wird der steuerfreie Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 300 EUR abgezogen. Es verbleiben also 210 EUR steuerliche Abzugskosten * 44% Steuersatz = 92,40 EUR Steuerersparnis. Die Nettobelastung liegt dann somit bei bei 210-92,40 + 90 = 207,40 EUR.

      In der GKV zahlst du ca. 246 EUR monatlich > der Unterschied sind also gerade mal 40 EUR. 200 EUR zu sparen in der PKV ist fast nicht möglich.

      Ausnahme: Du schaffst es, Deinen Arbeitgeber dazu zu bringen Dir den gesparten Arbeitgeberbeitrag als Gehalsterhöhung zu zahlen, aber so ein Fall ist mir bislang nicht bekannt zumal ja die Beiträge der PKV auch ständig steigen und der Arbeitgeber den Vorteil insoweit gar nicht dauerhaft kalkulieren kann.

      Antworten
      • Die Beiträge in der GKV steigen auch. Indirekt durch Kürzung des Leistungsumfangs. Gesetzlich verankert ist die Beitragssatzstabilität in der GKV, nicht aber die Stabilität des Leistungskatalogs. Und der wird regelmäßig gekürzt. Große Batzen, die gestrichen wurden, waren z.B. in den 90igern viele Zahnleistungen, 2004 wurden alle Over-the-Counter Medikamente (also die apothekenpflichtigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Präparate wie Aspirin, Hustensaft usw.) aus dem Leistungskatalog genommen, die Zuzahlungen zu den Medikamenten eingeführt – um nur einige Beispiele zu nennen. Das ist auch nichts anderes als Beitragserhöhung, wenn der Leistungsumfang bei gleichbleibenden – bzw. durch jährliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze steigende -GKV Beiträge gekürzt wird. Die nächste Kürzung des Leistungsumfangs steht dieses Jahr durch den Kostendruck auf die GKV aufgrund von Corona ins Haus. Problem ist: gegen diese Leistungskürzungen kann man sich nicht wehren. Die PKV kann zwar den Beitrag in ihren Tarifen erhöhen, aber nicht die vertraglich vereinbarten Leistungen kürzen. Die PKV muss Altersrückstellungen bilden, während in der GKV das Geld einfach nur durchfließt. Wo das in 20 oder 30 Jahren hinführt, steht in den Sternen.
        Das sollte man bei der ganzen Diskussion auch bedenken.

        Antworten
      • > Der Artikel von Oliver ist steuerlich sehr schlecht recherchiert.

        Der Artikel von Oliver ist sehr gut recherchiert und stellt viele Aspekte des Themas bis in die Details dar. Ich kenne keinen besseren Artikel zum Thema.

        Daß noch nicht einmal dieses Opus magnum die Komplexität des Themas ausschöpfen kann, spricht nicht gegen den Artikel, sondern gegen unser deutsches Steuer- und Versicherungssystem.

        > Man kann mit der PKV nichts sparen, selbst wenn sie brutto
        > 50% günstiger wäre.

        Ich habe in meinem Erwerbsleben eine ganze Menge Geld via PKV gespart.

        > Das liegt daran, dass sich der Arbeitgeberbeitrag beim PKV
        > Versicherten auch halbiert und ganz wichtig der vom
        > steuerlich absetzbaren Beitrag abgezogen wird, wobei eben nur
        > ca. 75 bis 90% (GKV Leistung) vom PKV Beitrag steuerlich
        > abzugsfähig sind.

        Nicht zu vergessen die Beitragsrückerstattungen, auch die werden bei der Steuer berücksichtigt. Immerhin: Das zusammen senkt den Posten „beschränkt abziehbare Sonderausgaben“ derart, daß ein Großteil der Aufwendungen für die Arbeitslosenversicherung steuerlich absetzbar wird. Beim GKV-versicherten Besserverdiener fallen die unter den Tisch.

        > 200 EUR zu sparen in der PKV ist fast nicht möglich.

        Ich hätte im Jahr 2021 in der GKV (für Krankenversicherung und Pflegeversicherung) pro Monat steuerlich absetzbare 450 Euro bezahlt (Beitrag abzüglich Arbeitgeberzuschuß). Für meine PKV habe ich per saldo etwa 150 Euro monatlich bezahlt (Beitrag abzüglich Arbeitgeberzuschuß abzüglich Beitragsrückerstattung).

        Die übers Jahr privat übernommenen Arzt- und Medizinkosten dürften in ähnlicher Höhe liegen wie die Eigenanteile, die einem gesetzlich Versicherten abverlangt worden wären. Das wird in Vergleichsrechnungen gern mal vergessen.

        150 Euro weniger Krankenkassenbeitrag pro Monat nach Steuern dürfte hinkommen. 200 Euro ist ambitioniert. Das könnte ich vielleicht erreichen, wenn ich die Leistung der PKV zusammenstreichen würde, das habe ich aber nicht vor.

        Ok, im Ruhestand wird das vermutlich anders aussehen. Da spielt dann aber die individuelle Situation eine erhebliche Rolle – und die ist variabler, als man beim ersten Hinsehen so denkt. Und dann kommt halt noch das Damoklesschwert „Verbeitragung der Kapitaleinkünfte in der GKV“ hinzu (das bei mir nicht zuschlagen wird).

        Antworten
  30. Hallo Oliver,

    großartiger Artikel, da kann ich allen Vorschreibern nur zustimmen! Vielen Dank für die detaillierte Recherche und tolle Aufbereitung, das gibt wirklich viel Orientierung.

    Ich hätte noch eine Verständnisfrage, bei der ich mit eigener Recherche leider nicht wirklich weiter gekommen bin. Es geht um die Frage, inwiefern sich GKV-Beiträge auf Kapitalerträge in der Entnahmephase durch eine „kleine“ Anstellung wie einen Midi-Job oder Teilzeitjob vermeiden lassen, wenn die Einnahmen aus dem Job geringer sind als die Kapitalerträge.
    Angenommen zum Beispiel, ich hätte 2.500€ Kapitalerträge und einen sozialversicherungspflichtigen Midi-Job/Teilzeitjob mit einem Lohn von weniger als 1.000€ im Monat. Zahle ich dann GKV-Beitrag nur auf das Einkommen aus dem Job oder auch auf Kapitalerträge?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Arnold

    Antworten
    • Hallo Arnold,

      ja, mit einem Midi-Job bist du in der GKV pflichtversichert und damit wird der KV-Beitrag nur anhand dieses Arbeitseinkommens bemessen. Kapitalerträge und Mieteinnahmen bleiben beitragsfrei.

      Antworten
      • Auch die Einkünfte des PKV Ehepartners bleiben beitragsfrei da pflichtversichert?
        Also muss man darauf achten IMMER einen Midi Job zu haben? Für die 90% Regeln Pflichtversicherung KVdR reicht es nicht, da man da anfangs >=20h/Woche arbeiten muss.
        zwischen den Midi Jobs kann man sich arbeitssuchend melden, da ist man doch auch pflichtversichert, oder?

        Antworten
  31. Hallo Oliver,

    Glueckwunsch fuer diese sehr gute Zusammenfassung.

    Ich bin vor 25 Jahren aus Deutschland ausgewandert und suche seit laengerem Beratung und Erklaerungen zum Thema der deutschen Krankenversicherungen im Hinblick auf meine Moeglichkeiten in der PKV und der GKV, sowohl fuer ein weiteres Leben im Ausland als auch fuer eine moegliche Rueckkehr nach Deutschland.

    Dies war der erste wirklich gut gemachte Artikel, der sehr gut strukturiert und im Detail die wesentlichen Ansaetze auf den Punkt bringt. Mit dem Input kann ich jetzt nochmal meine persoenliche Situation analysieren.
    Ein Luxus einen solchen Blog zu lesen.

    Ueber Deinen Podcast beim Spiegel bin ich ueberhaupt erst auf Deine Seite gekommen.

    Vielen Dank,

    Stefan

    Antworten
  32. Ich hab mein aktives (Berufs-)Leben im ausser-europaeischen Ausland in Suedamerikan verbracht ( mal abgesehen von 2 Jahren Berufs-soldat auf Zeit nach dem Abitur ). In dem Sinne war ich von Anfang an bemueht eine ausgewogen Balance zwischen Ausgaben und Ersparrnissen zu erarbeiten, da ich ohne deutsche Renten und Sicherheiten nur von meinem ersparten in Rente, bzw in die Entnahmephase gehen kann.

    Aktuell zahle ich fuer mich und meine Familie seit knapp 20 Jahren einen internationalen Tarif der PKV der DKV ( nur ein internationaler PKV Tarif garantierte mir internationalen Kranken-schutz und gleichzeitig im deutschen System zu sein fuer eine eventuelle Rueckkehr ) , dessen Kostenexplosion mit den Jahren gewaltig ist und vor allem in einer Entnahmephase problematisch werden koennte.

    Ich zahle freiwillig den monatlichen Mindestbetrag in die gesetzlich Rente ein, der mir mal eine Rente von ca 220-280 Euro monatlich ab theoretischen Rentenbeginn ab dem Jahr 2036 laut Rentenbescheid ergeben soll .
    – Gibt es fuer mich die Moeglichkeit freiwillig in die GKV zu zahlen, und auch noch ein Anrecht auf KVdR zu erwerben ? Ich habe gelesen, dass man dazu in der zweiten Haelfte des Berufslebens zu 90% in der GKV versichert sein muesste – koennte ich zusaetzlich aktuell zur PKV parallel und freiwillig in die GKV einzahlen , um ein zukuenftiges Anrecht auf die Nutzung der GKV ( KDvR ) zu erwerben ? Wie berechnet man die zweite Haelte des Berufslebens fuer eine Person die nur im Ausland gearbeitet hat, und daher einen PKV Schutz in Anspruch genommen hat ?

    Meine Planung ist es nach Deutschland zurueckzukehren ( bzw mir die Moeglichkeit offen zu halten nach Deutschland zurueckkehren zu koennen ) und die Moeglichkeit einer Basis-Krankenversorgung in Deutschland zu haben, sollte ich irgendwann den internationalen Tarif der PKV nicht mehr zahlen koennen. Aus den Kommentaren dieser Webside habe ich gerlernt, dass ich ( weil vor 2009 PKV abgeschlosssen ) Anrecht auf den Standardtarif PKV habe, der mit 50% Hoechstsatz GKV bei aprox 450 Euro monatlich liegt. Dies hat mir die DKV inzwischen bestaetigt und ich bedanke mich bei Oliver und allen Kommentaren im Austausch.
    – Welche Moeglichkeiten fuer den worst-case diesen Betrag nicht zahlen zu koennen, koennte ich noch organisieren. Oder ist der Standardtarif PKV mit 450 Euro monatlich mein bestes worst-case Szenario einer Krankenversicherung bei Rueckkehr nach Deutschland ?

    Ich haette die Moeglichkeit frewillig zusaetzlich in die gesetzliche Rente mehr als den aktuellen Mindestbetrag einzuzahlen. Deutsche steuerliche Aspekte spielen fuer mich keine Rolle, da ich Steuerauslaender bin. Nach meiner Analyse ist der ROI fuer jeden weiteren Rentenpunkt finanziell geringer als eine durschnittliche Versinzung privater, alternativer Anlagen – Welchen Aspekt habe ich uebersehen ? Was koennte eine zusaetzliche freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rente trotzdem interessant machen ?

    Antworten
  33. Vielen Dank für deine Mühe und den interessanten Artikel, aber wenn die Schweizer sehen dass du sie als EU-Ausland bezeichnest gehen sie dir an deinen Gummihals.

    Antworten
    • Hallo Josch,

      da hast du natürlich recht – interessant, dass sich bisher noch keiner beschwert hat! Ich habe die Formulierung mal auf „europäisches Ausland“ abgeändert. 🙂

      Antworten
  34. Ein paar Faktoren fehlen mir noch, die ich bei meiner Entscheidung gefunden habe:
    – PKV (schlechter) wird anders versteuert als GKV (besser)
    – man bekommt in der PKV den Arbeitgeberanteil ausbezahlt und muss den PKV-Betrag dann selbst bezahlen
    – Bei Abfindungen oder Betriebsrenten muss trotzdem die 15-16% (nochmal) extra bezahlt werden (auch wenn man jahrelang über der Beitragsbemessungsgrenze verdient habe)
    – es gibt bei der GKV eine Beitragsbemessungsgrenze, die den max. Wert in der GKV bestimmt, erhöht sich stetig und zwar höher als die Beitragserhöhungen in der PKV – ist gerade für diejenigen, die über ein Einkommen über den derzeit (2020) 82.800€ p.a. (west) haben, sehr relevant. Die Prozentualen Veränderungen sind gut im Wiki beschrieben: https://de.wikipedia.org/wiki/Beitragsbemessungsgrenze#:~:text=%C3%9Cbersteigt%20der%20Bruttolohn%20die%20Beitragsbemessungsgrenze,prozentuale%20Anteil%20am%20Bruttoeinkommen%20sinkt.
    – die Leistungen in der GKV haben sich stetig verschlechtert (ich sag nur Praxisgebühr)
    – man bekommt in der PKV ordentlich Beiträge zurück (je nach Vertrag) wenn man in einem Kalenderjahr nicht zum Arzt geht (auch für Kinder)
    – man muss die Kohle von den Ärzten als PKV-Versicherter selbst bezahlen und kann sie dann abrechenn. Bedeutet man muss Rücklagen haben
    – Beitragsabsicherungen lohnen in der PKV nicht. Man zahlt x€ mehr die bei einem Wechsel der Versicherungsfirma entfällt und kann nicht mitgenommen werden. Dagegen Wert x lieber in einen ETF investieren, dann kann man auch die Versicherung wechseln ohne „Verluste“ in dem Bereich.
    – Rückstellungen können mitgenommen werden (das hattest du aber glaube ich erwähnt)
    – als PKV-Mitglied sage ich, es spielt für meine Ärzte in Sachen Termine keine Rolle. Ich warte weder kürzer noch länger im Wartezimmer oder einem Termin. Hängt aber wohl von den Ärzten ab.

    Soll jetzt keine Werbung für gegen irgendwas sein. Sind einfach nur Fakten, die mir fehlen.
    Ich stimme aber zu, die Wahl hängt von den privaten Umständen ab. Ich bin in die PKV gewechselt in jungen Jahren und spare die Differenz zum GKV-Beitrag und meine Beitragsrückerstattungen in einen ETF. Ich hatte das mal für mich durchgerechnet das ich ca. 100.00T€ benötige um die Mehrbelastung meiner PKV im Alter aus dem ETF von 67-100 Jahren bestreiten zu können. Sollte ich vorher das zeitliche segnen, ergibt der Rest Erbmasse, die es in der GKV nicht gibt. Um die 100T€ sicher zu stellen, spare ich dafür jeden Monat 200€ plus die Rückzahlungen, unabhängig von dem tatsächlichen Ersparnis (einfacher zu rechnen).

    Wenn wir nun mit 67 anfangen von den 100T€ 4% p.a. zu entnehmen, kommen wir auf ca. 333,33€ mtl., abzgl. derzeitiger mießer Steuerlage (könnt in dem anderen Beitrag von Oliver lesen, wie man das optimiert) sollten da noch mind. 250€ übrig bleiben. Und dann würde die Kohle theoretisch nie ausgehen.

    Wenn man das Geld nun komplett aufbrauchen möchte (google first hit): https://auszahlplan.rechner.wiwo.de/rechner/wiwo/auszahlplan/
    (100T€, 4% Zins, 33 Jahre Kapitalverzehr, Abgeltung abgezogen)
    kommt man auf knapp 400€ mtl. – sagen wir also irgendwas zwischen 250 und 400€.

    Jetzt ist ja nur noch die Frage der drei Variablen, wie hoh steigt der PKV-Beitrag, wie hoch steigt die Rente, respektive der daraus resultierende GKV-Beitrag und wie entwickelt sich der ETF prozentual? Zuletzt noch wie weit geht die Schere auseinander in den Gebühren und den Leistungen? Das ist die Wette in die Zukunft und da muss jeder seine Daten ansehen und eben Wetten.

    Antworten
    • Dazu kurz ein paar Anmerkungen:

      1) Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung sind 2020 56250€. Der Wert, den du nanntest, betrifft die Rentenversicherung.
      2) Praxisgebühr gibt es seit 2013 nicht mehr 🙂

      Man bekommt als AN in der PKV vom AG einen Zuschuss zum Bruttogehalt von der Hälfte der Beiträge, maximal aber halber Höchstbeitrag der GKV. Wer also einen günstigen PKV-Vertrag hat (meinetwegen 300€/Monat) bekommt 150€ Zuschuss und muss 150€ selbst zahlen. Wer einen teuren PKV-Vertrag hat (meinetwegen 1200€/Monat) bekommt (2020) ca. 367€ (halber GKV-Höchstbeitrag) und muss 833€ selbst bezahlen.

      MfG, Arno

      Antworten
  35. Super Beitrag und sicherlich eine Referenz im deutschsprachigen FIRE-Umfeld!

    Frage:
    Kann ich mit einem Midi-Job bei meiner eigenen GmbH angestellt sein?

    Antworten
    • Das hängt von deiner Position bzw. Stellung in der GmbH ab:

      Gesellschafter-Geschäftsführer:
      Hier kannst du frei dein Gehalt bestimmen, wenn ein Anstellungsvertrag vereinbart wurde. Jedoch als sozialversicherungsfreier Arbeitnehmer hast du kein Anrecht auf lohnsteuerfreien Arbeitgeber-Zuschuss bei der GKV. Das sind alles Lohnsteuerpflichtige Zuschüsse (Krankenkassenversicherung und Pflegevesicherung und erhöhen dein Brutto-Gehalt). Du wirst jedoch als Selbständiger bei der GKV eingestuft und bezahlst monatlich den Mindestbetrag von 190,57 Euro (bei 0,9 % Zusatzbeitrag der GKV für KV un PV).

      Sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer:
      Hier musst du dir den Mindestlohn bezahlen (derzeit 1621 Euro bei Vollzeit). Du kannst dich aber auch in Teilzeit anstellen und dann ein Midi-Job-Gehalt auszahlen. Das geht jedoch nur, wenn du keine beherrschende Stellung in der GmbH hast: Kein Gesellschafter oder mit weniger als 25 Prozent Stammkapital, keine Sperrminorität eingeräumt wurde und selbst als einziger Geschäftsführer mit Branchenerfahrung (kein Gesellschafter) könntest du von der Deutschen Rentenversicherung als Selbständiger eingestuft werden. Dann gilt der oben genannte Fall.

      Meine Empfehlung: Wenn du derzeit freiwillig gesetzlich versichert sein solltest, dann ist die GmbH-Gründung eine Option. Wenn du derzeit in der PKV bist, dann würde ich vorher durch ein niedrigeres Gehalt als die Beitragsbemessungsgrenze zurück in die GKV wechseln und nach einem Jahr kannst du unbesorgt die GmbH gründen und dich dort freiwillig gesetzlich versichern.

      Antworten
      • Danke für die ausführliche Antwort!

        Es wäre durchaus interessant mehr über vermögensverwaltende Gesellschaften (ggf. atypisch still) im Zusammenhang mit FIRE zu erfahren

        Antworten
        • Wenn du eine vermögensverwaltende Gesellschaft planen solltest, dann noch einige Hinweise:
          1. Wenn du keinerlei gewerbliche Tätigkeit damit verfolgst, dann hast du 15 Prozent Körperschaftsteuer und 5,5 Prozent Soli. auf deinen Jahresgewinn.
          2. Der Jahresgewinn kann jedoch durch Personalkosten (Gehalt) gemindert werden.
          3. Wenn du zusätzlich flexibel bleiben möchtest, dann kannst du auch stattdessen am Jahresende nach der Bilanz den Gewinn ausschütten bzw. eine Teilausschüttung durchführen. Diese wird idR. pauschal mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer besteuert. Du kannst jedoch das sogenannte Teileinkünfteverfahren oder bei niedriger Ausschüttung die Günstigerprüfung wählen und den persönlichen Einkommensteuersatz wählen. Hierbei hast du einen Freibetrag von derzeit 9.408 Euro und bis 20.000 Euro pro Jahr einen effektiven privaten Steuersatz von 10-18 Prozent.

          Antworten
  36. Was passiert eigentlich mit der beitragsfreien Familien GKV meiner Ehefrau (ist Hausfrau – keine Einkünfte – bei mir mitversichert), wenn ich nun aus dem Job aussteige ? Bleibt Sie dann in der GKV weiterhin bei mir mitversichert oder muss ich da ebenfalls 190-200€ Mindestbeitrag wie bei mir rechnen ?

    Antworten
  37. Zuerst mal: klasse Website und sehr interessante Beiträge. Eine Frage zur Krankenversicherung der Rentner vielleicht weiss das zufällig jemand?
    Wie würde die Berechnung der zweiten Hälfte des Erwerbslebens aussehen, wenn Peter vor seinem Studium eine Ausbildung gemacht hätte, also z.B. mit 19-21 Ausbildung, dann Studium ab 25 erwerbstätig. In welchem Alter müsste er spätestens in die GKV wechseln, um über die KVdR versichert zu sein? Wird hier ab 19 oder ab 25 gerechnet?
    Viele Grüße Zabexe

    Antworten
  38. Hallo FireHub team und Oliver,
    Finde die Seite und die Beitraege zur GKV und PKV hochinteresaant, nun zaehlt dies hauptsaechlich wenn man seinen Wohnsitz in Deutschland hat und dort auch gemeldet ist. Habt Ihr ein paar links oder info’s wie es ausschaut wenn man im ausereurpaeischen Staaten wohnt oder mehr oder weniger eine „global gueltige“ Krankenversicherung sucht. z.b. ich lebe hier in Malaysia hier gibt es fuer Expatiates /Privatiers kein gesetzlichen Versicherung nur Private Versicherungs gesellschaften die hier aber pures Profitdenken im Sinne haben . z.b manche Verisichrungsgesellschaften kuendigen dir wenn Du das 70gste Lebensjahr vollendet hast oder wenn Du zuviele Kosten verursacht hast. Waere dankbar fuer ein paar links wie man sich Global oder im Ausland lebend absichern kann , ggf vieleicht auch ueber Krankenversichungsvereine. Schoene Gruesse Thomas

    Antworten
  39. Hi Oliver,

    ich war kürzlich auch in intensivem Austausch mit meiner GKV, wie die Beitragsfestsetzung in einer Privatiersphase aussehen würde.
    Ich bin da auch über die (imho) unsinnige Regelung gestoßen, daß die „vorläufige Beitragsfestsetzung“ nur angewandt wird, wenn man Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und/oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung hat.
    Wenn man diese Einkünfte hat, werden auch eventuelle Kapitaleinküfte nur zur „vorläufigen Beitragsfestsetzung“ herangezogen und später mit dem nachgereichten Steuerbescheid endgültig festgesetzt.
    Wenn man aber ausschließlich Kapitaleinkünfte hat, wird der GKV-Beitrag für die Zukunft ab Zugang des Bescheids endgültig festgesetzt bis zu einem neuen Bescheid auf Basis eines neuen Steuerbescheids. Hatte man für das vergangene Jahr zuviel bezahlt, hat man Pech gehabt, wenn man zuwenig bezahlt hat, kann natürlich nachgefordert werden.
    Hälst Du es vor diesem Hintergrund für empfehlenswert wenigstens einer Art Dummy-Selbstständigkeit nachzugehen, oder irgendeine Dummy-Garage/Hundehütte zu vermieten, damit man die „vorläufige Beitragsfestsetzung“ in Anspruch nehmen kann?
    Mit geht es nicht darum möglichst wenig zu bezahlen.
    Ich möchte halt das fair bezahlen was wirklich an Einkommen angefallen ist, sei es mit einer Nachzahlung oder Erstattung.
    Mit der aktuellen Regelung und der endgültigen Beitragsfestsetzung geht das nicht.
    Aber vielleicht wird diese Regelung diesgezüglich ja auch noch mal angepasst, sodaß diese unterscheidung wegfällt. Sinnvoll wäre es allemal.

    Andreas

    Antworten
    • Hallo Andreas, steht doch schon im Artikel …
      „Seit 2018 können zu viel gezahlte GKV-Beiträge mit dem Jahressteuerbescheid zurück gefordert werden, wenn mein Einkommen geringer ausfällt als von der Krankenkasse veranschlagt. Das gilt jedoch nur, wenn ich mindestens 1 € Einkommen aus Arbeit oder Vermietung und Verpachtung beziehe. Habe ich ausschließlich Kapitaleinkünfte, kann ich zu viel gezahlte Beiträge nicht zurück fordern. Ein Kleingewerbe mit ein paar Euro Gewinn im Jahr reicht aus, um dieser Falle zu entgehen (Mehr dazu https://frugalisten.de/forum/topic/gesetzliche-krankenkasse-und-fiktives-mindesteinkommen-wie-wird-man-eingestuft/#postid-9644).“

      Weil ich bei Kommentaren nichts hervorheben kann, wiederhole ich Olivers Satz nochmal: „Ein Kleingewerbe mit ein paar Euro Gewinn im Jahr reicht aus, um dieser Falle zu entgehen“

      Antworten
  40. Nochmals vielen Dank fuer diese sehr gute Zusammenfassung auf dieser Seite :

    Der interessante KVdR Tarif der GKV hat uebrigens auch die Komponente, dass es fuer Kinder Anrechnungs-zeit ( pro Kind 3 Jahre ) gibt, die mir persoenlich geholfen hat theoretsich noch Anspruch auf diesen Tarif bei einem Wechsel aus der PKV in die GKV zu haben – die Vorteile des KVdR als GKV Tarif werden sehr gut im Artikel erklaert :

    KVdR Gund-Bedingung nochmal kurz zusammengefasst :

    Man muss mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rente eingezahlt haben, ob pflichtmaessig oder freiwillig spielt dabei keine Rolle:
    • Muss man 90% der zweiten Zeit des Erwerbslebens in einer GKV versichert sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob man während seiner Erwerbstätigkeit in der GKV pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert ist – es genügt, dass man überhaupt Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse war. Die Zeit des Erwerbslebens reicht dabei vom Beginn der ersten Erwerbstätigkeit, einschließlich Berufsausbildung und Selbstständigkeit, bis zum Zeitpunkt des Antrags auf gesetzliche Rente.
    • Mit der Reform des Heil- und Hilfsmittelgesetzes gilt seit 1. August 2017 außerdem eine neue Regelung zur Vorversicherungszeit. Jeder Versicherte erhält pauschal pro Kind drei Jahre als Vorversicherungszeit angerechnet, unabhängig von der Krankenversicherung des Ehe- oder Lebenspartners (§5 Abs. 2 Satz 3 SGB V). Dabei kommt es nicht darauf an, wer das Kind betreut hat. Jedes Elternteil erhält drei Jahre pro Kind angerechnet. Zu den Kindern zählen auch Adoptivkinder, Pflegekinder und Stiefkinder. Die Zeiten werden automatisch der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zugerechnet, auch wenn die Kinder früher geboren wurden

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  41. Hallo Oliver,

    Du schreibst man könne frühestens mit 63 Jahren über die Krankenversicherung der Renter versichert sein.
    Ich bin nicht der typische Frugalist , sondern 55 Jahre alt. Selbständig und habe war immer in der GKV versichert. Gesetzliche Rente wird es nur ein paar Euro geben. Meine Rente muß ich also vollständig aus meinen Rücklagen bestreiten. Meine Frau ist als Beamtin Beihilfe/Privatversichert.
    Wo finde ich eine Info, unter welcher Voraussetzung für mich das Alter 63 gilt? Oder darf ich erst mit 67 in die Krankenversicherung der Rentner?

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  42. Hallo Olli, dickes Kompliment. Endlich wird die Thematik professionell von allen Seiten beleuchtet.

    Eine Frage habe ich tatsächlich noch, ich kann keine Antwort hier oder anderswo finden.

    Angenommen ich werde mir 52 arbeitslos und wechsle in die GKV. Um in die KdR zu kommen wird es bei normalen Lebenslauf sehr eng. Kann ich in diesem Fall nicht einfach meinen Rentenantrag nach hinten schieben und z.B. erst mit 71 anfangen Rente zu beziehen? Dann würde ich auf die 90% Anteil in der zweiten Hälfte meiner Erwerbstätigkeit kommen.

    Weiß das jemand?

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  43. Was für ein FANTASTISCHER Artikel! So viele Fragen, die ich hatte, haben sich auf einmal klären können. Ich danke dir, dass du dir diese Mühe gemacht hast.
    Ich war bisher immer dem Glauben verfallen, ich müsste definitiv bis zur Rente angestellt bleiben, um in die Versicherung der Rentner reinzukommen, und auch die Beiträge für freiwillige Versicherung hatte ich pessimistisch eingeschätzt.
    Liebe Grüße aus der Nachbarschaft (Hannover Vahrenwald).

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  44. Danke fuer die sehr fundierten Artikel!!!
    Toll, dass er auch viele Randfaelle abdreckt, die in anderen Artikeln immer untergehen, weil sei nur wenige betreffen.
    Und dadurch, dass du keine Versicherungen verkaufst, ist die darstellung fuer mich deutlich vertrauenswuerdiger als andere.

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  45. Wenn man sich nur aufs Sparen fokussiert, vergisst man vllt. auch allzuleicht, was Gesundheit, Vorsorge, Versicherung, Krankenkasse und Arzt/Nothilfe bedeutet.

    Gesetzliche Krankenversicherung bedeutet nicht und niemals, dass ich eine ärztliche Nothilfe bekomme. Diese ist einzig durch die Private Krankenversicherung oder privates Vermögen gesichert. Kann ich von ~400TEUR Vermögen, ohne an der Nothilfe effektiv zu sparen bzw. die Leistung verweigert zu bekommen, die ich denke zu erhalten? Kommt auf die Krankheit und den Arzt an, eher nein. Wird das gesetzliche System in der Zukunft mir gar keine Nothilfe gewähren können? Auch unwahrscheinlich. Belaste ich aber mit dem Frugalismus ein Solidarsystem und gibt es nicht, wie hier ausgeklammert, immer Sanktionsmöglichkeiten? Ja und doch.

    Also ist gerade hier das Thema Frugalismus mit GKV zu verbinden, ein riesiger Zock darauf, die aktuelle Versorgungslage für sich und die Zukunft reklamieren zu können, ohne dass man gerade in der gesetzlichen Folge lediglich eine austauschbare Nummer ist und eben kein Träger des Systems. Denn am Ende will der Arzt und das private Krankenhaus Geld sehen oder die Leistung fällt entsprechend niedrig aus.

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  46. Super recherchierter Artikel- fettes Kompliment, Olli. Hier noch meine 50 Cent zu dem Thema….

    1) wie oben bereits einmal gefragt und noch nicht beantwortet – kann ich meine offiziellen Renteneintritt soweit nach hinten schieben, dass ich die Fristen für die KVDR doch erfülle? Kann mich ja keiner zwingen mit 67 Rente zu beantragen – weiß jemand wie sich das rechtlich verhält? Zumindest wenn es nur ein paar Monate sind, könnte sich dies ja schon rechnen.

    2) Wichtiger Punkt noch für alle die dann mal „in Rente“ sind und nicht in den Genuss der KVDR kommen:

    Ihr könnt (nur) auf Antrag einen Zuschuss für die freiwillige Krankenversicherung (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV) erhalten. Dieser beläuft sich derzeit auf bei der GKV auf die Hälfte des Beitragssatzes (bei 14.6% also 7,3% Zuschuss ). Auch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wird mit 50% bezuschusst. Die Pflegeversicherung ist allerdings komplett selbst zu tragen.

    In der PKV erhaltet Ihr 7,3% + 0,65% (Stand 2021) Eures Rentenbeitrages als Zuschuss jedoch maximal 50% der tatsächlichen Aufwendungen.

    Quellen:

    https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/zuschuss-zum-krankenversicherungsbeitrag-fuer-rentner-2-privat-versicherte-rentner_idesk_PI434_HI525004.html

    https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2019/191030_rentner_zuschuss_zur_kv.html

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    • Ich habe deinen Punkt 1) zumindest schonmal als Empfehlung gelesen. Wenn ich im Gesetz (SGB 5 §5 Absatz 1 Satz 11) nachlese, verstehe ich das auch so, als sollte das funktionieren.

      Punkt 2) ist ein sehr guter Hinweis.

      MfG, Arno

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  47. Hallo, es tut mir leid, aber ich kann eurer Lebensfilosophie nichts abgewinnen:
    – ihr leistet kaum oder keinen Beitrag, weder zum Gesundheits- noch zum Staatswesen im Allgemeinen. Im Gegensatz zu Geringverdienern, deren Beitragsentlastung ihr zu eurem Nutzen verkehrt habt, liegt auch kein Nutzen durch irgendeine Taetigkeit (Verkaeufer, Parkplatzwaechter, Betreuer, Musiklehrer, etc. ) vor; darueber solltet ihr einmal nachdenken (auch wenn ihr nichts dafuer bekommen solltet:)
    – ihr kommt zwar selber irgendwie ganz gut ueber die Runden, und es ist sicherlich lobenswert Konsum mit Verzicht paroli zu bieten, aber koennt ihr einer Familie oder euren Kindern eine echte Perspektive anbieten? ohne sie dabei mit eurem fragwuerdigen Leistungsverzicht zu infiltrieren. Womit bringt man eine Gesellschaft voran? Stellt euch einmal folgende Situation vor: dein Kind erkrankt schwer. Es wird von hochspezialisierten Aerzten, teueren Apparaten, aufwendingen Therapien gerettet. Was ist dein Dank? Auch wenn der allgemeine Betragszahler niemals die ganze Last einer solchen VersichertenLeistung tragen kann, ist es doch zumindest naheliegend, sein ‚Bestes‘ was auch immer das sein mag, an anderer Stelle zurueckzugeben, ohne Pathos, schliesslich hat irgendjemand hier doch eine Leistung vollbracht, denn sonst gaebe es diese Behandlung nicht. Von euerer Seite ist jedenfalls nichts zu erwarten. Das muss sich meiner Meinung nach viel schlimmer anfuehlen, als einer geregelten Arbeit nachzugehen; Ich bin 50+ und kenne
    Viele, die nichts mehr machen; aber am Sinn des Lebens (Checks& Balances) geht das leider vollkommen vorbei. Es ist sicher richtig, dem Staat gutes Geld nicht einfach hinterherzuschmeissen, aber einen generellen Leistungsverzicht zu proklamieren ist totaler Mist, und zwar fuer alle Beteiligten.

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    • Hallo Christian,

      warum so heftig?

      Frugalisten arbeiten und zahlen in die sozialen Sicherungssysteme ein. Sie konsumieren nur nicht so (teilweise sinnlos) wie „die breite Masse“, sondern konsumieren bewusst. Ich kann daran nichts Asoziales erkennen.
      Sie erarbeiten sich ihren Lebensunterhalt selbst und liegen niemandem (auch nicht dem Staat) auf der Tasche.
      Auf die Einkünfte, die sie im Privatier-Dasein haben (und von denen sie leben) zahlen sie wie alle andern die entsprechenden Steuern und Sozialabgaben. Dass diese in der Kapitalverzehr-Phase durch steuerfreies Existenzminimum ggf. sehr gering ausfallen, ist nicht unsozial, sondern genau so vom Gesetzgeber vorgesehen. Dafür haben Frugalisten in der Ansparphase häufig ein überdurchschnittliches Einkommen und haben da fleißig Steuern und Sozialabgaben gezahlt.

      Deine Aussage „ihr leistet kaum oder keinen Beitrag, weder zum Gesundheits- noch zum Staatswesen im Allgemeinen“ ist schlicht nicht wahr.

      Du scheinst auch davon auszugehen, dass ein Nutzen für die Gesellschaft nur durch bezahlte Arbeiten erreicht wird. Was ist mit Kindererziehung? Was ist mit ehrenamtlicher Arbeit? Was ist mit gesundem Lebensstil, damit man der Allgemeinheit nicht zur Last fällt? Was ist mit Eigenverantwortung? Du sprichst Menschen eine bedingungslose Daseinsberechtigung ab. Nur, wer arbeitet und/oder reichlich konsumiert, hat ein Recht auf Unterstützung durch die Allgemeinheit oder ist es wert, Mitglied einer Gesellschaft zu sein?

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  48. Hi Oliver,
    du hast das ganze Thema sehr detailiert aufgearbeitet und im Prinzip alles gut beleuchtet. Allerdings versichern sich in der Regel keine Leute in der PKV, die nur wenig oder sogar kein Einkommen haben. Es ist eine bewusste Entscheidung für Mehrleistungen und gerne auch für anfangs geringere Beiträge als im GKV-Höchstsatz. Jedoch sollte gerade mit Beginn genau hingeschaut werden, wie und was mit den Beiträgen im Alter passtiert.
    Ja, sie werden steigen. Es gibt jedoch auch Möglichkeiten Tarife bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft intern zu wechseln und dadurch oftmals hohe Einsparungen zu bekommen. Eine weitere Möglichkeit wäre es Teile oder die ganze Einsparung von Beginn an zur Seite zu legen.
    Die GKV steigt übrigens auch jedes Jahr und das nicht wenig. Da werden oftmals die Leistungskürzungen nicht mal mitbetrachtet, die zu mehr Eigenleistungen führen. https://www.onecept.de/post/beitragsentwicklung-gkv-seit-1970
    Was nun der richtige Weg ist, weiß niemand zu 100%. Denn die Zukunft können wir nicht voraussagen. Ein guter Job ist keine lebenslange Garantie. Wer heute gesund ist, weiß nicht, ob er mal später krank wird. Etc.
    Genauso wie auch bei Investments. Wir wissen auch nicht, wie die Börsen von morgen oder übermorgen laufen.
    Ich möchte hiermit nicht die GKV schlecht reden. Meine Frau ist selbst GKV-versichert und hat aufgestockt mit z.B. einer Zahnzusatzversicherung und ist damit sehr glücklich. Und das ist auch gut so. Wenn man ein gutes Bauchgefühl hat, ist es meistens die richtige Entscheidung.

    Sich zeitlebens in der PKV zu versichern dürfte nur für Gutverdiener empfehlenswert sein, die auch in der Entnahmephase mit hohem (Kapital-) Einkommen rechnen. Zu diesem Fazit kommt auch das unabhängige Verbraucherportal finanztip.
    Der GKV-Beitrag beträgt als Privatier rund 19 %, mindestens jedoch 200 € und höchstens 900 € des Brutto-Einkommens.
    Besonders günstig wird die GKV für Privatiers mit der Krankenversicherung der Rentner, die man frühestens mit 63 in Anspruch nehmen kann. Hier zahlt man keine GKV-Beiträge auf Kapital- oder Mieteinkünfte, so dass es sich häufig lohnt, die Voraussetzungen für diesen Tarif zu erfüllen.
    Mit der Familienversicherung oder einem Midi-Job lassen sich die Beiträge ggf. noch weiter senken, wenn das zur individuellen Lebenssituation passt.

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  49. Hallo Oliver,

    ich habe für 2020 das erste Mal den Steuererbescheid bei der GKV zur Ermittlung meines Beitrags vorgelegt, ich bin dort freiwillig versichertes Mitglied. Insgesamt bleibe ich unter der Beitragsbemessungsgrenze. Was mich nun aber wundert, die KV hat zwar die „Kapitalerträge“ lt. Bescheid zur Bemessung herangezogen, nicht aber die „Gewinne aus der Veräußerung von Aktien“. Es heißt doch aber, dass auch Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften verbeitragt werden. Das hieße ja, dass man möglichst wenig Kapitaleinkünfte in Form von Zinsen und Dividenden erzielen sollte und hohe Verkaufserlöse ohne KV-Beitrag realisieren könnte. Eine völlig neue Perspektive, wenn man später als Rentner nicht in die KVdR kommt, sondern weiter freiwillig versichert ist. Kannst Du Dir darauf einen Reim machen?

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    • Hallo Thomas Brückner,
      ich habe eine ähnliche Situation, bin neu in der GKV, derzeit in der Familienversicherung über meinen Mann, und fragte mich wie genau sich mein Einkommen bei einmaligen Veräußerungsgewinnen (normalerweise bin ich eher auf der buy&hold-Schiene, aber ich wollte einen Roboadvisor wegen zu hoher Gebühren kündigen) berechnen würde. Ich habe die KV gefragt und die Antwort lautete:
      „Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen insgesamt der Regelmäßigkeit, da aus dem Einkommenssteuerbescheid für 2019 ebenfalls Kapitalerträge hervorgehen. Somit sind bei der Prüfung …auch die nun zusätzlich durch die Auflösung der Kapitalanlage generierten Einkünfte mit zu berücksichtigen.
      Maßgeblich für die Prüfung sind die erstellten Einkommensteuerbescheide…Sie entfalten ihre Wirkung ab dem Folgemonat der Erstellung. …Dabei ist bei den Einkünften aus Kapitalvermögen vom gezwölftelten Jahreseinkommen auszugehen…“
      Also behalte ich den teuren Roboadvisor mindestens mal noch dieses Jahr… und überlege mir überhaupt sämtliche Verkäufe gut, da sie mich potentiell aus der Familienversicherung rauskatapultieren könnten.

      Antworten
  50. Ich stehe einem Privatier sehr nahe und er hat nicht die möglichkeiten ssich freiwillig in der Gkk (GKV gibt es nicht) zu versichern da (ich meine) die Mieteinkünfte zu hoch sind…der oben beschreibene Fakt das man die Wahl als Privatier hat ist 100% falsch auch wenn mein Grund nicht 100% akkurat sein mag bleibt der Fakt das er nicht die Wahl hat und 100% nicht selbständig ist und 100% Privatier ist er auch…100%

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    • Okay, GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) gibt es nicht? Von welchem Land sprichst Du?

      Nicht genau wissen, mit welcher Begründung der Privatier sich nicht freiwillig versichern kann, aber mal raushauen, dass der Artikel hier falsch ist. Grandios. So tickt Internet-Deutschland leider mittlerweile …

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      • Es gibt tatsächlich eine Regelung mit Vorversicherungszeiten und wenn man die nicht erfüllt muss man andere Wege suchen (kurz auf Mini job wechseln, heiraten, Ausland hin und herziehen, etc.), um dann in die GKV zu kommen.

        Aber bei hohen Mieteinkünften lohnt das vermutlich nicht wirklich, da er dann den Höchstsatz zahlt.
        Und dann bleibt auch noch der moralische Aspekt. Wobei ein Höchstsatzzahler sich damit reinwaschen m.E. kann.

        GKV Gesetzliche Krankenversicherung
        GKK Gesetzliche Krankenkasse
        also beides das gleiche nur eine andere Bezeichnung.

        Antworten
        • Danke, für die Ergänzung gut getroffen.

          Ich hab mich tatsächlich falsch ausgedrückt: Ich habe eine gesetzliche Krankenversicherung oder Ich bin gesetzlich Krankenversichert aber die Gesetzlichen Institutionen sind immer Kassen und keine Vericherungen wie bei den Privaten.

          Antworten
  51. Wenn ich nun unterjährig Privatier werde durch einen großen Kapitalertrag.
    Bezieht die GKV sich dann auf mein Einkommen welches ich für die nächsten 12 Monate schätze oder zieht sie einfach als Bemessungsgrundlage meine bisherigen Einkünfte ein ?

    Antworten
  52. Hallo, ich werde spätestens ab Mitte Dezember aus der Krankenversicherungspflicht ausscheiden und dann freiwillig GKV-versichert sein. Nun hatte ich dieses Jahr bereits einige Kapitalerträge, allerdings sind im Zeitraum Mitte-Ende Dezember keine mehr zu erwarten. Gehe ich richtig in der Befürchtung, dass die Krankenkasse dennoch für die wenigen freiwillig-versicherten-Tage im Dezember die kompletten Kapitalerträge 2021 zugrunde legen wird, obwohl diese sämtlich während der noch bestehenden Pflichtmitgliedschaft angefallen sind?

    Antworten
    • Hallo Frank,
      ganz sicher bin ich nicht aber in den mir bekannten Fragebögen der DAK zur Beitragsermittlung sind Angaben zu monatlichen oder jährlichen Einnahmen möglich. Kapitalerträge fallen ja eher unregelmäßig an, so dass sinnvollerweise der Jahresbetrag anzugeben ist. Wenn allerdings nur für z. B. einen Monat die freiwillige Versicherung bestand, kann ja eigentlich nur 1/12 des jährlichen Kapitalertrags zugrunde gelegt werden. Das wäre dann vielleicht auch akzeptabel.

      Antworten
    • Wenn Du als Angestellter aus der Krankenversicherungspflicht ausscheidest, verdienst Du über der Beitragsbemessungsgrenze und zahlst schon aus Deinem Einkommen das Maximum an Krankenversicherungsbeitrag für die GKV. Somit sind Deine Kapitaleinkünfte für die Krankenversicherung irrelevant.

      Antworten
  53. Hallo Oliver,
    danke für den gründlich recherchierten und sehr gut aufbereiteten Artikel. Zu Deiner Beispielrechnung eine Frage: Wenn die Ehefrau des Privatiers weiter angestellt beschäftigt bleibt und beide Ehepartner steuerlich zusammenveranlagt werden, werden doch auch die Kapitalerträge bei Dividenden oder verkauften Wertpapieren hälftig geteilt. Birgt das nicht ein großes Einsparpotenzial bzgl. der zu entrichtenden GLV-Beiträge oder habe ich einen Denkfehler? Der Privatier müsste damit doch nur auf die Hälfte der realisierten Gewinne seine GKV-Beiträge leisten, oder?

    Antworten
  54. Hallo,
    habe bis zum 1.9.20 ALG1 bezogen und seitdem bin ich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert.
    Habe insges. rund 16.000€ Einkünfte in 2020 gehabt (12.000€ ALG1 und 4.000€ Kapitalerträge). Konnte Steuermässig mich runterrechnen, so das ich alle gezahlten Kapitalertragssteuen wiederbekam. Den Steuerbescheid musste ich bei der GKV einreichen. Nun wollen die eine detailierte zeitliche Aufstellung meiner Kapitalerträge – ist es besser die Kapitalerträge in der Zeit der Arbeitslosigkeit erziehlt zu haben oder in der Zeit wo ich freiwillig Krankenversichert war ??
    MfG
    Frank

    Antworten
    • Du hast Deine Kapitaleinkünfte bekommen zu der Zeit, in der Du sie bekommen hast. Daran läßt sich nachträglich nichts mehr drehen. Aus der Nachfrage der Krankenkasse läßt sich schließen, daß sie wissen will, welche Kapitaleinkünfte Du in der Zeit der freiwilligen Versicherung der GKV bekommen hast. Also wird sie wohl nur diese zur Beitragsberechnung heranziehen.

      Antworten
  55. Hallo, gehen wir mal von ca 3000 € Mieteinnahmen pro Monat aus davon gehe ca 850 € für Darlehen weg.
    Reicht es aus als Angestellter 600€ brutto zu verdienen um auf die Mieteinnahmen keine Krankenkassebeiträge zahlen zu müssen?
    Gruß Manuel

    Antworten
    • Solange du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist – was zur Zeit mit 600€ brutto pro Monat der Fall ist, sich aber möglicherweise demnächst ändern kann – reicht das: „Bei Pflichtversicherten sind dies Arbeitsentgelt, Renten der gesetzlichen Rentenversicherung (mit Ausnahme der bis zu bestimmten Altersgrenzen beitragsfreien Waisenrente), Versorgungsbezüge (zum Beispiel Betriebsrenten) sowie Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit, das neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezügen erzielt wird.“ (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/beitraege-und-tarife.html)

      Minijobs reichen nicht, d.h. es muss derzeit mehr als 450€/Monat sein. Diese Grenze will die neue Regierung aber wohl anheben.

      MfG, Arno

      Antworten
  56. Mein Steuerberater ist der Meinung, das die Krankenkasse sich darauf berufen wird, das meine Haupteinnahmen zum Lebensunterhalt aus mieterträgen kommt und daher auch beitragspflichtige Einnahmen sind.
    Bin ein wenig irritiert!

    Antworten
    • Frag ihn mal, wie er das aus §5 SGB V und §226 SGB V herausliest.

      Ich bin kein Anwalt, insofern nicht sicher, aber von „Haupteinnahmen zum Lebensunterhalt“ lese ich da nix. Oder ist ein Vermieter „hauptberuflich selbstständig“? Eigentlich ist Vermietung doch gerade keine „selbstständige Tätigkeit“, oder ist das in der Sozialversicherung anders als in der Steuer?

      MfG, Arno

      Antworten
  57. Hallo Oliver,
    wie berechnet die Krankenkasse denn die Beträge, wenn man z.B. nur 8 Monate im Jahr freiwillig gesetzlich versichert ist und die restlichen Monate über eine Auslandskrankenversicherung?
    In diesem Fall wäre es von der GKV ja nicht fair die Kapitalreträge des ganzen Jahres als Grundlage zu Nachberechnungen zu nehmen. Wird da nach Monaten differenziert?
    Das wäre doch wahrscheinlich ein ähnlicher Fall, wenn man 8 Monate in der GKV und dann die restlichen 4 Monate in der PKV ist. Im Steuerbescheid würden aber nur die Jahreskapitalerträge aufgeführt sein.

    Auf deine Antwort freue ich mich!
    VG Louisa

    Antworten
    • Nach meinem Verständnis ist die Bemessungsgrundlage dieselbe, aber man zahlt natürlich nur Beiträge für 8 Monate statt für 12. Das wäre auch fair.

      Antworten
  58. Danke Oliver, super Beitrag.

    Aber was mir nicht genau klar wird, ist die Konstellation der Familienversicherung wenn ER selbstständig ein hohes Einkommen erzielt und SIE nur max. 470 EUR verdient. Ist es dann gar nicht möglich die Familienversicherung für SIE in Anspruch zu nehmen?

    Du schreibst in deinem Beispiel, dass ein Kapitalübertrag stattgefunden hat von Patrick Hund an seine Frau weil diese in einem Angestellten verhältnis bleiben will.

    Antworten
    • Wenn ein Partner unterhalb der Grenzen liegt, ist eine Familienversicherung über den anderen möglich, auch bei Selbständigen. Die Versicherung verlangt von allen Beteiligten jährliche Einkommensnachweise bis hin zur Steuererklärung. Höchstbetrag zahlen geht natürlich ohne weiteren Aufwand. 🙂

      Das mit der Steuererklärung ist ein bißchen problematisch, weil die Beiträge zunächst für die Zukunft festgestellt werden, der neueste Bescheid aber typischerweise nur für ein viel früheres Jahr vorliegt. Beispiel: Unseren vorläufig letzten Steuerbescheid für 2019 haben wir nach einem (erfolgreichen) Einspruchsverfahren im Oktober 2021 erhalten. Die Unterlagen für 2020 liegen gerade beim Steuerberater und ich erwarte einen Bescheid erst für das zweite Halbjahr 2022.

      Aber es geht. Es wird kein Dauerzustand sein – auch das jüngste Kind ist irgendwann aus dem Gröbsten raus und dann macht es keinen Sinn mehr, Klimmzüge bei der Einkommensgestaltung zu machen, um Versicherungsbeiträge zu sparen.

      Antworten
  59. Hallo Oliver,

    ich habe diesen äußerst ausführlichen Beitrag nebst Kommentaren jetzt schon zu mehreren Zeitpunkten durchgelesen. Nun wird das Thema allmählich akut bei mir, dahingehend eine Frage:
    Verstanden habe ich, dass die GKV den exacten Beitrag auf Basis des Steuerbescheides berechnet. Da Dividendeneinkünfte beispielsweise schwanken. Meine Frage zielt nun auf realisierte Kursgewinne ab.
    Was genau passiert, wenn ich beispielsweise nur temporär freiwillig gesetzlich versichert bin mit etwaigen realisierten Kursgewinnen. Ich arbeite 6 Monate und 6 Monate bin ich freiwillig gesetzlich versichert. Ich habe 10.000€ realisierte Kursgewinne, aber in der Zeit in der ich arbeite. Im Steuerbescheid und in der Zinsbescheinigung der Bank stehen diese 10.000€ realisierte Kursgewinne ohne exacten Zeitpunkt.
    Wenn die Versicherungsgesellschaft aber den Steuerbescheid nebst Zinsbescheinigung für die Beitragsbemessung als Grundlage verwendet (im Vorfeld oder Nachgang), beziehungsweise für das Glätten der Abschlagszahlungen der 6 Monate in denen ich freiwillig gesetzlich versichert war, verwässert das ja die Möglichkeit den Beitrag für die 6 Monaten exact zu ermitteln.
    Reicht dann ein zusätzlicher Nachweis über die Realisierung der Kursgewinne (welche zum Zeitpunkt eines Angestelltenverhältnis stattfand)?
    Um es etwas zugespitzter und einfacher zu formulieren: Ich bin Privatier, ich bin 11 Monate freiwillig in der GKV und zahle meine 300€ KK Beitrag. Dann nehme ich für einen Monat einen SV-pflichtigen Job an, bin darüber GKVersichert und in diesem Monat realisiere ich Kursgewinne. Folglich sind diese dann keine Einnahmen sondern versteuertes Kapital, Grundvermögen aus frewillig gesetzlich versicherter Sicht.

    Ich würde mich über eine Antwort freuen.
    Alles Gute
    Jerome

    Antworten
    • Hallo Jerome,

      warum nicht noch weiter zuspitzen? An genau dem einem Tag, an dem Du die Kursgewinne realisierst, arbeitest Du sozialversicherungspflichtig, sonst nicht. Ob die realisierten Kursgewinne Einnahmen sind, geht aus dem Steuerbescheid hervor.

      Dann allerdings empfehle ich § 240 SGB V. Der wesentliche Grundsatz steht ganz am Anfang: „Für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung einheitlich durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt. Dabei ist sicherzustellen, daß die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt“.

      Die Details regelt der Spitzenverband – im Internet zu finden unter „Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler)“. Dort ist für insbesondere § 5 relevant („Zuordnung der beitragspflichtigen Einnahmen“).

      Nach meiner Einschätzung ist an den beiden Grundsätzen:
      a) gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
      und
      b) Jahresbetrag geteilt durch Kalendermonate
      kaum vorbeizukommen. Die Ausnahmen sind rar.

      Antworten
  60. Ich habe das Thema auch gerade akut und mehrfach versucht, es mit meiner KV zu klären, auch bei mir ist es so, dass ich teilweise befristet angestellt versicherungspflichtig bin und die Frage ist, wie es mit den Kursgewinnen bei Realisierungen -und auch Umschichtungen!- aussieht. Ich musste mehrfach nachfragen, aber hier die Antwort: „…ist für uns der auf dem Steuerbescheid ausgewiesene Betrag ausschlaggebend. Um das regelmäßige Entgelt zu ermitteln wird der ausgewiesene Betrag durch 12 Monate geteilt…“. Für mich ist noch nicht mal so sehr die Entnahme das Thema, sondern vielmehr finde ich es ziemlich unglücklich, dass ich so gar nicht mehr umschichten kann, ohne dafür einen hohen Preis zahlen zu müssen für die KV. Denn das Umschichten würde ja erfordern, für eine logische Sekunde die nicht mehr gewünschte Anlage zu veräußern, um dann sofort die nun präferierte Anlage mit eben diesem Geld kaufen zu können. Das interessiert aber die KV nicht, die sehen nur den für die logische Sekunde realisierten Gewinn. Das heißt für mich tatsächlich, dass mein bestehendes Portfolio quasi eingefroren und statisch geworden ist. Rebalancing ist auch nur noch durch weiteres Investieren möglich. Also zumindest ohne ordentlich für die KV extra in die Tasche greien zu müssen. Vielleicht gut zu wissen für alle, bevor sie in diese Phase des FIRE eintreten: vorher noch mal ganz genau das Portfolio begutachten und evtl. nicht so beliebte Produkte VOR dem RE (=Retire Early) loswerden!

    Antworten
  61. Hallo Oliver,

    erstmal Respekt für den Artikel. Der hat sicher mächtig Arbeit gemacht und ist der beste und umfangreichste, den ich zum Thema kennen. Danke dafür! Aber die deutsche Bürokratie ist so feinziseliert, daß noch nicht einmal Du alle Feinheiten erschlagen konntest. Erlaube mir daher bitte die folgenden Anmerkungen/Ergänzungen:

    > Wer etwa 25 Jahre alt ist und als Selbstständiger 65.000 €
    > brutto verdient, würde in der GKV den Höchstbeitrag von 900 €
    > zahlen. In der PKV könnten es dagegen nur 300 € sein.

    > Als Angestellter mit einem Bruttogehalt von ebenfalls 65.000 €
    > übernimmt der Arbeitgeber einen Teil des Beitrags. Dann fällt
    > der Vergleich etwa 430 € (GKV) gegenüber 150 € (PKV) aus.

    … und dann kommt noch die Steuer dazu.

    Wir sind hier bekanntlich in Deutschland, dem Land mit dem kompliziertesten Steuersystem der Welt. 🙂

    Der GKV-Beitrag ist cum grano salis zu 96% von der Steuer absetzbar, vom PKV-Beitrag der Teil, der einer „Basisversorgung“ entspricht. Allerdings ist der entsprechende Posten („beschränkt abziehbare Sonderausgaben“) nach aktuellem Steuerrecht für einen Angestellten auf 1900 Euro pro Jahr begrenzt, die bei üblichen Beiträgen eines Besserverdienenden blitzschnell voll sind. Ist der GKV-Beitrag höher als 1900 Euro im Jahr, ist der GKV-Beitrag auch über der genannten Grenze in jedem Fall in fast voller Höhe absetzbar (abzüglich 4% für den Krankengeldanspruch). Weitere Vorsorgeaufwendungen, die prinzipiell absetzbar wären, etwa die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fallen dann aber steuerlich unter den Tisch.

    Bei vielen PKV-Gesellschaften gibt es eine Beitragsrückerstattung, wenn man keine Leistungen in Anspruch nimmt. Das können z.B. 3 Monatsbeiträge sein. Mit dem Arbeitgeber muß man die Erstattung nicht teilen (was systematisch wäre), mit dem Finanzamt aber wohl. Gleichwohl verbilligt eine Beitragsrückerstattung natürlich den Aufwand für die Krankenversicherung.

    > In der Praxis läuft das so, dass ich meiner Krankenkasse
    > jedes Jahr meinen Steuerbescheid zusende. Auf diesem ist
    > mein gesamtes Jahreseinkommen aus allen Einkommensquellen
    > angegeben.

    Das ist bei mir nicht so. Auch wenn ich jetzt mehr Steuer auf meine Kapitaleinkünfte zahle als früher, empfinde ich die Abgeltungssteuer als emotionalen Gewinn für mich, denn meine aktuelle Steuererklärung paßt wirklich auf einen etwas größeren Bierdeckel. Mein Steuerbescheid zeigt seitdem allerdings nur einen Teil meiner Einkünfte.

    > Diesen Wert teilt die Krankenkasse durch zwölf und nimmt
    > das Ergebnis als Berechnungsgrundlage für meinen GKV-Beitrag.

    Wäre ich GKV-versichert, wäre die kranke Kasse mit meinem Steuerbescheid sicherlich nicht zufrieden, sondern wollte die Kapitaleinkünfte auch nachgewiesen bekommen. Ich müßte also quasi eine zweite „Steuererklärung“ für die kranke Kasse erstellen.

    > Denn Beiträge zur Krankenversicherung können als Sonderausgaben

    … fast …

    > vollständig von der Steuer abgesetzt werden.

    Beiträge zur _gesetzlichen_ Krankenversicherung, wohlgemerkt. Bei der PKV ist das etwas komplizierter. Dafür können PKV-versicherte Besserverdiener möglicherweise die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung absetzen, besserverdienende GKV-Mitglieder aber ggf. nicht.

    > In der KVdR spielen Kapitalerträge für die Beitragsberechnung
    > also keine Rolle mehr.

    Soweit die Hoffnung zukünftiger Privatiers. Diese Hoffnung könnte auch trügen. Die Kassen der kranken Kassen sind bekanntlich ständig leer, und da könnte man schon auf den Gedanken kommen, die leistungslosen Einkommen der Rentner der Beitragspflicht zu unterwerfen.

    > Da man als typischer Frugalist nicht bis 67 arbeitet, erwirbt
    > man auch weniger gesetzliche Rentenansprüche. Damit ist
    > auch der KVdR-Beitrag vergleichsweise niedrig, der sich ja
    > an diesem Rentenanspruch bemisst. Spätestens in der KVdR
    > zahlt man also deutlich geringere Krankenversicherungsbeiträge
    > als in der PKV oder als freiwilliges GKV-Mitglied.

    > Und das bis ans Lebensende – zumindest, wenn die gesetzlichen
    > Rahmenbedingungen gleich bleiben.

    Das ist der entscheidende Knackpunkt.

    Sozial denkende Gruppen unserer Gesellschaft haben jegliche Kapitaleinkunft auf dem Kieker („leistungslose Einkünfte“). Für sie zählt nur das, was ein starker Arm durch tätige Maloche erwirbt, als fairer Lohn. Geld, das Geld verdient, gilt als bäh-bäh.

    Es kostet den Gesetzgeber nicht mehr als einen Federstrich, die in meinen Augen unsystematische Freistellung von Kapitaleinkünften im Rahmen der KVdR zu beenden. Macht man Kapitaleinkünfte beitragspflichtig, trifft das ja nur die „Reichen“, die überhaupt Kapitaleinkünfte haben. Und diese „Reichen“ zur vermehrten Finanzierung unseres Gemeinwesens heranzuziehen, gilt so manchem fortschrittlich Denkenden als sozial erwünschtes Werk.

    Und wenn es soweit kommen sollte, kracht die ganze schöne Konstruktion in sich zusammen.

    > Mit 43 kündigt Peter seinen Job und beginnt, von seinem Vermögen zu leben. …
    > Nebenbei verdient Peter noch 95 € im Monat durch sein Hobby als Tischtennistrainer.

    Wer das als Privatier denn dann noch will und kann. Den Nebenjob muß man erstmal haben.

    > [Peter] vermeidet durch das zusätzliche Arbeitseinkommen, dass er
    > zuviel entrichtete GKV-Beiträge nicht nachträglich zurückfordern kann.

    Ich halte diesen Satz für schwer verständlich.

    Gemeint ist: Die kranken Kassen erheben bei freiwillig Versicherten Beiträge auf Kapitaleinkünfte. Weil man deren Höhe vorher nicht sicher kennt, erfolgt die Beitragsberechnung zunächst aufgrund einer Schätzung. Werden es schließlich mehr Kapitaleinkünfte, fordert die Krankenkasse Beiträge nach. Werden es aber weniger Kapitaleinkünfte, so zahlt die Kasse die überzahlten Beiträge normalerweise nicht zurück. Eine ärgerliche Asymmetrie, die ich nicht für gerechtfertigt halte.

    Das Mitglied hat nur dann das Recht, für Kapitalerträge überzahlte Beiträge zurückzufordern, wenn es neben Kapitalerträgen auch noch Erwerbseinkommen hat. Wer rein von Kapitalerträgen lebt, hat dieses Recht nicht. Ich halte diese Regelung für unsystematisch, wäre ich davon betroffen, wäre ich geneigt, dagegen zu klagen (Vielleicht hat das ja auch schonmal einer gemacht).

    > Die Familienversicherung nutzen. Wer verheiratet ist und weniger
    > als 455 € im Monat verdient, darf sich bei seinem Ehepartner
    > kostenfrei mitversichern. So macht es z.B. Privatier Volker, den
    > Patrick Hund in seinem Buch … interviewt. Da seine Frau gerne
    > weiter angestellt arbeiten möchte, hat er den größten Teil
    > seines Vermögens auf sie überschrieben.

    Rrrrisiko!

    > Die Kapitalerträge gehören nun also ihr (da sie angestellt ist,
    > zahlt sie darauf keine GKV-Beiträge) und er ist über sie
    > beitragsfrei mitversichert.

    Ich sehe mich in einer stabilen Beziehung, die auch schon ein ganzes Weilchen besteht. Aber so weit, daß ich mein Vermögen meiner Frau überschreiben würde, damit ich weniger Beitrag für die kranke Kasse bezahlen müßte, vertraue ich noch nicht einmal meiner Frau.

    Bonmot für meine älteren Leser, die noch wissen, was ein Schallplatte ist:

    „Die Ehe ist wie eine unzerbrechliche Schallplatte. Man sollte fest an ihre Unzerstörbarkeit glauben, sie aber besser doch nicht runterschmeißen.“

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    • „Wer rein von Kapitalerträgen lebt, hat dieses Recht nicht.“
      Aber wie Oliver am 17.5.2020 erwähnte, kann die KK zu wenig gezahlte Beiträge auch nicht einfordern. Somit gleicht sich das doch wieder aus, oder?
      Zitat aus „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler“ § 6a: (5) Änderungen bei laufenden Einnahmen aus Kapitalvermögen, die nicht neben dem Arbeitseinkommen oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
      erzielt werden, sind ab Beginn des auf das Ausstellungsdatum des Nachweises…folgenden Monats zu
      berücksichtigen.

      Antworten
  62. Hallo zusammen,

    wie ist es denn, wenn ich die Steuern auf Aktiengewinne direkt durch die Bank einziehen lasse? Dann würde doch dies nicht mehr in meinem Einkommensteuerbescheid Erwähnung finden müssen, oder? Und somit wäre doch entsprechend nur das Minimum an GKV-Beitrag zu leisten?

    Antworten
    • > Wie ist es denn, wenn ich die Steuern auf Aktiengewinne direkt
      > durch die Bank einziehen lasse? Dann würde doch dies nicht
      > mehr in meinem Einkommensteuerbescheid Erwähnung finden
      > müssen, oder?

      Stimmt.

      > Und somit wäre doch entsprechend nur das Minimum an GKV-Beitrag zu leisten?

      Stimmt natürlich nicht.

      Wenn Du Deine Kapitaleinkünfte legalerweise nicht in der Steuererklärung angibst, weil sie bereits an der Quelle besteuert wurden, dann erscheinen sie in der Tat nicht im Steuerbescheid. Deine Krankenkasse wird Dich in diesem Fall auffordern, ihr Deine Kapitaleinkünfte nachzuweisen. Das dann nicht oder falsch zu tun, ist strafbar, somit nicht empfohlen. Wenn Du schon weißt, daß Du auf Kapitaleinkünfte Krankenkassenbeträge zahlen mußt, dürfte es das einfachere Verfahren sein, daß Du die Einkünfte einfach doch bei der Steuer erklärst. Mehr Steuer mußt Du damit dann zwar nicht bezahlen, hast aber mit dem Steuerbescheid gleich die passende Unterlage für Deine Krankenkasse.

      Antworten
      • Ich war 2022 schon selbstzahler in der GKV (genau ab 1.1. bis 31.12) und habe 2023 alg1 und anderes Einkommen erhalten, nächstes Jahr werde ich wohl wieder selbstzahler werden. Da ich noch Gewinne von vor 2009 habe überlege ich die noch dieses Jahr zu realisieren, ansonsten erscheinen die doch sicher auch in der Steuererklärung 2024 usw. die ja an die KK geht. Spricht was dagegen, mal abgesehen das ich halt auf neue Gewinne die Steuer zahlen muss wenn ich reinvestiere? Oder sind die steuerfreien alten steuerfreien Gewinne (oberer 5stelliger Bereich) nicht relevant für meine KK Beiträge ?

        Antworten
    • Kleine Ausnahme sind -teilweise- ausländische Banken wie zum Beispiel über Weltsparen oder Leaseplanbank oder Openbank, die führen die Steuern nicht direkt ab und dann muss man dies in der Steuererklärung angeben, aber bei den extremen Niedrigzinsen ist das natürlich nicht viel.

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  63. Sehr schöner Artikel, vielen Dank. Es ergibt sich eine Frage für mich:

    Wenn nur einer der beiden Ehepartner einen sog. Midi Job hätte, und damit ja pflichtversichert wäre, wäre dann der andre Ehepartner (ohne Einkommen z.B.) automatisch mitversichert (familienversichert) ? Oder ist der Ehepartner nur dann mitversichert, wenn der anderse Ehepartner ein voll versicherungspflichtiges Einkommen über 1300,– hätte?

    Sprich reicht es aus, daß einer der Ehepartner lediglich einen Midijob hätte, damit beide krankenversichert wären? Und sind dann Mieteinnahmen i.H.V. z.B. 600,– Euro mtl. möglich?

    Dafür habe ich oben keine Antwort gefunden und auch im Netz nicht.

    Viele Grüße

    Antworten
  64. ..Nachtrag zu meiner Frage/zum Kommentar eben:

    Genauso gelagert wäre die Frage: reicht es, daß einer der Ehepartner ggf. den Mindestbetrag von 200,– an die ges. Versicherung zahlt und ist der andere Ehepartner dann automatisch mitversichert/familienversichert, oder müssen Beide sich mindestversichern, wenn sie kein Erwerbseinkommen haben und nur von Entnahmen des Ersparten leben möchten?

    Danke und Grüße
    Christian

    Antworten
  65. Hi Oliver,
    herzlichen Dank für diese unglaublich tolle, 8-teilige Serie. Das ist ein wirklicher Informations-SCHATZ! Habe mir heute damit den Nachmittag um die Ohren geschlagen und eine Fülle an Notizen gemacht.
    Die richtige Entnahme- bzw. Entsparstrategie und das Thema Krankenversicherung waren dabei für mich die zwei Herzstücke.
    Dir auf deiner Reise alles Gute und viel Erfolg!
    Beste Grüße,
    Dennis

    Antworten
  66. Da du ja davon schreibst, dass es in einem Fall ausreicht ein Unternehmen zu führen, dass jedes Jahr paar Euro Gewinn mehr, werde ich mich dann freuen, dich in 40 Jahren für paar Euro anzuheuern, um mich zu beraten.

    Eine Option ist es sicherlich auch ein Unternehmen in der Familie zu führen und sich als Midi-jobber anstellen zu lassen. Dadurch lässt sich dann auch bestimmt einiges von den Steuern absetzen. Motorrad ist Firmenwagen! Das zweite Motorrad? Wir sind ein professioneller Motorrad-Vlogging-Youtube channel, bitte abonniere, lieber Steuertreiber. Drittes Motorrad? Ja, wir sind gewerbliche Motorradhändler, leider Verluste gemacht dieses Jahr, bitte Verlustrücktrag.

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  67. Hallo,
    danke für den Beitrag.
    Folgendes Szenario: sämtliche Einkünfte erfolgen aus steuerfreien Cryptoverkäufen.
    Bekomme ich da überhaupt einen Steuerbescheid?
    Wenn nicht, wie wird der KKV-Beitrag ermittelt?

    Gruß, Jens

    Antworten
  68. Danke Oliver für die Zusammenstellung.

    ich würde gerne nochmal eine Frage stellen da es nicht explizit im Text steht:

    Wenn ich als PKV Versicherter vor meinem 55sten Geburtstag aus dem Beruf leben ausscheide und dann mindestens einen Monat ALG I beziehe kann ich zurück in die GKV. Wenn dann die Bezüge des ALG I wegfallen und ich als Privatier ausschließlich von meinen Kapitaleinnahmen lebe kann ich weiter in der GKV freiwillig versichert sein? Stimmt das, oder gibt da noch weitere Hürden?

    Gruß, Daniel

    Antworten

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