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Als Beamter in der Beurlaubung in die GKV wechseln?

Es ist für mich noch Zukunftsmusik, aber ich frage mich aktuell, ob es Sinn macht langfristig in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Vorweg: Derzeit tendiere ich zu nein.

Ich bin verbeamtet und privatversichert. Folglich zahlt die Beihilfe 50% der Kosten meiner privaten KV.

Vorausgesetzt ich wäre mit 50 Jahren finanziell unabhängig, würde ich als Beamter natürlich nicht kündigen sondern mich nur ohne Bezüge beurlauben lassen. In meiner Beurlaubung müsste ich 100% meiner Krankenkassenbeiträge selber zahlen und es würde natürlich viel Geld sparen wenn ich stattdessen in die GKV wechsle.

ABER wenn ich bei der PKV bleibe, habe ich ab dem Pensionsalter (derzeit 67) wieder Anspruch auf Beihilfe.

Nach langem Rechnen bin ich der Meinung, dass mir die GKV nur während meiner Beurlaubung Geld spart, vorher und nachher nicht. Und ich wäre dumm den Bonus "Beihilfe" wegzuwerfen, da sich dadurch niemand günstiger privat versichern kann als ein Beamter. Außerdem wäre es vermutlich unmöglich später wieder in die PKV zurück zu kommen.

Unabhängig vom Geld ist es zudem oft ein Vorteil privat versichert zu sein. Da ich diesen Vorteil als Beamter relativ günstig bekomme, sollte ich ihn m.E. mitnehmen.

Ich strebe derzeit die Zwischenlösung an, mit 45 oder 50 nur noch halbe Tage zu arbeiten. Dann behalte ich den Beihilfeanspruch.

Gibt es hier Beamte oder jemand der mir einen Rat geben kann? Macht es Sinn als Beamter in Beurlaubung in die GKV zu wechseln?

@andreas900 Ich bin Bundesbeamter und derzeit auf Teilzeit.

1. Beurlaubung ohne Bezüge mit 50: Hast du dich darüber bei deinem Dienstherren genau informiert? Du kannst dich keine 17 Jahre beurlauben lassen. Laut meiner Kenntnis kannst du dich maximal 12 Jahre beurlauben lassen, wenn du minderjährige Kinder hast oder wenn du max. 6 Jahre vor deinem regulären Pensionierungsalter stehst. Es gibt noch ein paar Sonderregelungen, aber die treffen mit Sicherheit nicht auf dich zu. Frage bei deiner Personalverwaltung mal nach, da bist du auf der sicheren Seite und es gibt keine bösen Überraschungen (hab ich auch so gemacht).

2. GKV in der Beurlaubungsphase: Raus- und wieder rein? Ich bin zwar kein Versicherungsexperte, aber ich bezweifle stark, dass das geht. Wenn du raus bist, sind normalerweise auch deine Altersrückstellungen futsch. Damit wird ein Wiedereinstieg sehr teuer, wenn dich die Versicherung überhaupt nimmt. Mit über 50 ist das eher nicht anzuraten. Wenn du in die GKV wechseln willst, dann bleib in der GKV. Wenn du die PKV behalten willst, dann bleib drin.

3. 100% PKV selbst zahlen: Das geht nicht. Du kannst einen Beamtentarif nicht auf 100% stellen lassen. Wenn du kein Anrecht mehr auf Beihilfe hast, dann brauchst du eine private Vollversicherung, also einen anderen Tarif. Wenn du beim selben Versicherer bleibst, bekommst du höchstwahrscheinlich deine Altersrückstellungen angerechnet. Oder du machst eben einen "sauberen Schnitt" und wechselst in die GKV. Die GKV muss dich allerdings als Privatier nicht nehmen. Laut meiner Kenntnis geht das eigentlich nur, wenn du in einem versicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis bist.

Ich werde in der PKV bleiben, auch wenn ich in absehbarer Zeit meinen Dienst quittiere. Die Beiträge einer Vollversicherung kannst du über verschiedene Stellschrauben moderat halten (z.B. Selbstbehalt und Leistungen). Außerdem kannst du eine großen Teil der PKV-Kosten bei deiner Steuererklärung anrechnen lassen.

Hallo Andreas900,

ich bin Landesbeamtin und genau in dieser Situation gerade: Ich habe mich freistellen lassen ohne Dienstbezüge wegen Betreuung minderjähriger Kinder. Das geht bis zu maximal 15 Jahre, bzw. bis das jüngste Kind 18 Jahre alt ist. Weitere Gründe für eine Beurlaubung können pflegebedürftige Angehörige sein, was bei dir vielleicht in dem Alter sein könnte, das du als "Ausstiegszeitpunkt" anstrebst (Eltern/Schwiegereltern z.B. --> Das hat mein ehemaliger Chef erfolgreich als Freistellungsgrund angegeben).

Bezüglich Wechsel in die GKV: Das habe ich gemacht, es ist aber wahrscheinlich teuer. Ich arbeite freiberuflich und habe Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Kapitalerträge werden glaube ich ebenfalls gerechnet. Wenn deine Ehefrau gesetzlich versichert ist als Arbeitnehmerin, darfst du bis zu einem monatlichen Einkommen von 445 Euro in die kostenlose Familienversicherung. Bist du darüber, beginnt eine freiwillig gesetzliche Versicherung bei ca. 190 Euro aufwärts, je nach Einkommen. Da ich wahrscheinlich über 445 Euro sein werde, muss ich (jetzt noch vorläufig in der Familienversicherung) wohl zahlen, auch rückwirkend.

Bezüglich Wechsel zurück in die PKV: Wie sich der Eintritt in die Pensionsphase auswirkt weiß ich zwar nicht, aber bei der PKV kann man den alten Vertrag für einen kleinen Monatsbeitrag "ruhen lassen". Ich zahle so um die sieben Euro pro Monat dafür, dass ich dann später wieder zu den gleichen Bedingungen in die PKV zurück wechseln kann. Ob das geht und wie viel das kostet, kann man bei der PKV erfragen.

Außerdem gab es bei meiner Mutter noch eine ganz hinterhältige Sache: Sie muss für die letzten Jahre noch einer sozial- und krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, denn wenn sie als Privatier mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in die Rentenphase eintritt, dann muss sie bis zum Lebensende auf diese Einkünfte Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Andernfalls nicht, warum auch immer. Wie das ganz im Detail war, weiß ich nicht, weil es mir auch so unlogisch erscheint (wahrscheinlich kann ich mir die genauen Regularien deshalb auch nicht merken). Sie hat sich diesbezüglich beraten lassen beim Verband der Krankenkassen. Man muss Mitglied werden, um die Beratung in Anspruch zu nehmen, das ist aber vergleichsweise günstig.

Hoffentlich konnte ich dir mit meinen Ausführungen einen Mehrwert bieten!

Viele Grüße und alles Gute für die Zukunft,

FrugiSchnecke