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Freiwillige Rentenversicherung

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Ich bräuchte hier noch etwas mehr Klarheit mit den freiwilligen Beiträgen:

Konkret zahle ich seit November 2020 den monatlichen Höchstbetrag (in 2020 waren das monatlich 1283,40 EUR, ab Januar monatlich 1320,60 EUR). Natürlich hatte ich das im Vorfeld beantragt und war dann genehmigt worden. Die November- und Dezemberzahlungen sind auch in der aktuellen Rentenmitteilung berücksichtigt und im Februar bekam ich auch eine entsprechende Bescheinigung über die geleisteten freiwilligen Beiträge in 2020 (2 x 1283,40 = 2566,80).

So weit so gut. Ich hatte allerdings letzten Sommer noch einen Antrag um Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters mittels des Formulars V0210 (Rente mit 63) gestellt und eine entsprechende Berechnung erhalten. Daraufhin überwies ich dann im November insgesamt 20k EUR. Über diesen Betrag habe ich noch keine Becheinigung erhalten. Als ich im Februar die o.g. Bescheinigung erhalten hatte rief ich bei der Rentenkasse an und es hieß da, dass dies von 2 verschiedenen Abteilungen bearbeitet wird. Der freundliche Sachbearbeiter meinte damals, dass sich das in den nächsten Wochen wohl klären wird. Ist aber bis dato nicht so und die Rentenkasse ist telefonisch momentan praktisch nicht mehr zu erreichen (Corona, naja). Mir geht es da vor allem erst einmal um die Bescheinigung, denn diese bräuchte ich natürlich, um die Zahlungen in der EKSt-Erkläung geltend machen zu können.

Hat jemand hier Erfahrungen mit solchen Sonderzahlungen , wann die Bescheinigungen erfahrungsgemäß kommen und wann auch die Rentenhöhe diese Zahlungen berücksichtigt?

Hallo,

ich habe nach ca. 4 Monaten die Bescheinigung erhalten.

Meine Erfahrungswerte bei der DRV Bund, Berlin (andere RV-Träger können anders sein!):

  • 3.5.2019 auf V0210 überwiesen, Bestätigung ist datiert 20.5.2019 (also 17 Kalendertage)
  • 26.1.2020 auf V0210 überwiesen, Bestätigung ist datiert 26.2.2020 (also 1 Monat)
  • 20.8.2020 auf §187 SGB VI (Wiederauffüllung Versorgungsausgleich) überwiesen, Bestätigung ist datiert 14.9.2020 (also 24 Kalendertage)

Fazit: bei DRV Bund Berlin dauert es nach meinen Erfahrungen ca. 2..4 Wochen, plus Postlaufzeit.

Entgeltpunkte aus frw.Beiträgen nach V0210 und §187 wirken sich auf die Rentenhöhe ab Rentenantritt aus; wenn man schon in Rente ist, ab dem Monat nach der Überweisung. V0060-Beiträge wohl erst ab Regelrentenalter (habe aber keine Erfahrung damit).

@spargym

na dann liegt das bei mir ja fast noch im Rahmen, Corona-bedingt dauert es dann dieses Jahr vermutlich eh etwas länger. Homeoffice scheint es bei der DRV anscheinend nicht zu geben. Sicherheitshalber habe ich mein Anliegen aber nun auch per Post abgeschickt.

@suchenwi

bei mir ging das das auch über DRV Bund in Berlin, wie gesagt Bescheinigungen über V0060 Beiträge kamen Mitte Februar, Bescheinigungen für Zahlungen nach V0210 stehen noch aus. Liegt das denn bei dir schon länger zurück, denn bei @spargym dauerte es ja auch immerhin 4 Monate?

Den letzten Satz verstehe ich nicht ganz. Ich habe mich mittlerweile elektronisch freischalten lassen, sodass ich jederzeit die aktuelle Renteninformation abrufen kann. Durch die beiden Zahlungen nach V0060 erhöhte sich nun der Rentenanspruch, gezahlt wird das natürlich erst mit 67 bzw. in meinem Fall mit Abschlägen ab 63. Bei den Zahlungen, um die Rentenkürzung auszugleichen sollte das eigentlich analog laufen.

@Vision2020 Ich habe meine Roh-"Daten" ja angegeben. Meine letzte V0210-Überweisung war im Jan.2020, damit war die Rentenminderung ausgeglichen. Da war ja noch nicht viel Corona. Aug.2020 schon, und da hat es auch weniger als einen Monat gedauert.

Zu V0060: vor Jahren hatte ich eine Rentenberatung, und da wurde mir klar gesagt, dass die so erkauften Punkte erst ab Regelrentenalter (bei mir 65+10) wirksam werden (abschlagfrei). Wiederauffüllung Versorgungsausgleich ist da günstiger, ab Rentenantritt (bei mir 63) bzw. Folgemonat, aber auch abschlagfrei 🙂

Bei mir war es Mai und August 2020.

Mir wurde gesagt, ich kann dann ohne Abschläge mit 63 in Rente gehen.

Man kann sich elektronisch freischaltenlassen? Muss man das schriftlich beantragen?

In der Antwort auf V0210 bekommt man die durch Abschlag fehlenden Entgeltpunkte aufgeschlüsselt, und mit wieviel freiwilligen Beiträgen (im Jahr der Auskunft) man den Abschlag ausgleichen kann. Steuerlich ist es am günstigsten, jedes Jahr nur bis zum Höchstbetrag Altersvorsorge einzuzahlen.

Die Bestätigung nach jeder Einzahlung aktualisiert die Rechnungen (1 EP wird jedes Jahr etwas teurer, wenn das Durchschnittsentgelt "DE" gestiegen ist). Meine letzte V0210-Zahlung Jan.2020 (schon in Rente) habe ich selbst hochgerechnet: letzter Fehlbetrag / DE(2019) * DE(2020). War auf 0.0001 EP genau 🙂 Damit war meine vorgezogene Rente seit Feb.2020 abschlagfrei.

Ich beschäftige mich auch gerade mit der Thematik und habe die entsprechende Rentenauskunft via Formular V0210 eingeholt. Entscheidend erscheint mir jetzt der steuerliche Höchstbetrag.

Im www habe ich dazu gefunden, dass in 2021 scheinbar maximal 25.787,- € als Altersvorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden können, wobei hierauf noch der Faktor 0,92 angewandt wird.
Da ich oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdiene, werden meines Erachtens hierdurch bereits 85.200,- € * 0,186 = 15.847,- € "verbraucht". Es ergibt sich somit ein "Restbetrag" von 25.787,- * 0,92 - 15.847,- = 7.877,- €, das wäre dann der steuerlich sinnvolle Maximalbetrag für eine Sonderzahlung- ist das so richtig???

Es zählt nur der AN Anteil, also die Hälfte.
Unter welchen Bedingungen willst du nachzahlen?

Gemäß meinem ESt-Bescheid (deine Zahlen eingesetzt) rechnet das Finanzamt so:

  • Summe Altersvorsorgeaufwendungen: 25.487 // AG+AN+frw.
  • davon 92%: 23.724
  • ab AG-Anteil zur RV: 7.923
  • verbleiben: 15.801

D.h. du kannst maximal 25487 - 15847 = 10140€ einzahlen (darüber würde gekappt).  15801€ werden dann von den Bruttoeinkünften abgezogen, dazu deine selbst gezahlten KV+PV-Beiträge.

Hättest du nur freiwillige RV-Beiträge, dann müsstest du 100€ einzahlen (und dem Finanzamt nachweisen, am besten mit Überweisungsquittung und der Eingangsbestätigung der DRV), um 92€ absetzen zu können.

Ohne frw. Beiträge sähe es so aus:

  • Summe AV-Aufwendungen 15847
  • davon 92%: 14579
  • ab AG-Beiträge zur RV: 7923
  • verbleiben: 6656

Der Abzugsbetrag erhöht sich also um 15801 - 6656 = 9145. Das sind 90,2% von 10140.

Zitat von suchenwi am 31. Mai 2021, 16:24 Uhr

Gemäß meinem ESt-Bescheid (deine Zahlen eingesetzt) rechnet das Finanzamt so:

  • Summe Altersvorsorgeaufwendungen: 25.487 // AG+AN+frw.
  • davon 92%: 23.724
  • ab AG-Anteil zur RV: 7.923
  • verbleiben: 15.801

D.h. du kannst maximal 25487 - 15847 = 10140€ einzahlen (darüber würde gekappt).  15801€ werden dann von den Bruttoeinkünften abgezogen, dazu deine selbst gezahlten KV+PV-Beiträge.

Hättest du nur freiwillige RV-Beiträge, dann müsstest du 100€ einzahlen (und dem Finanzamt nachweisen, am besten mit Überweisungsquittung und der Eingangsbestätigung der DRV), um 92€ absetzen zu können.

Danke für die schnelle Antwort!

"Summe Altersvorsorgeaufwendungen: 25.487" - meinst Du 25.787?

"D.h. du kannst maximal 25487 - 15847" - woher kommen die 15.847,- € - oder meinst Du 15.801,- €?

Zitat von Muslime_Frugi am 31. Mai 2021, 16:03 Uhr

Es zählt nur der AN Anteil, also die Hälfte.
Unter welchen Bedingungen willst du nachzahlen?

Was meinst Du mit Bedingungen?

Zitat von Woody am 31. Mai 2021, 16:50 Uhr
Zitat von suchenwi am 31. Mai 2021, 16:24 Uhr

Gemäß meinem ESt-Bescheid (deine Zahlen eingesetzt) rechnet das Finanzamt so:

  • Summe Altersvorsorgeaufwendungen: 25.487 // AG+AN+frw.
  • davon 92%: 23.724
  • ab AG-Anteil zur RV: 7.923
  • verbleiben: 15.801

D.h. du kannst maximal 25487 - 15847 = 10140€ einzahlen (darüber würde gekappt).  15801€ werden dann von den Bruttoeinkünften abgezogen, dazu deine selbst gezahlten KV+PV-Beiträge.

Hättest du nur freiwillige RV-Beiträge, dann müsstest du 100€ einzahlen (und dem Finanzamt nachweisen, am besten mit Überweisungsquittung und der Eingangsbestätigung der DRV), um 92€ absetzen zu können.

Danke für die schnelle Antwort!

"Summe Altersvorsorgeaufwendungen: 25.487" - meinst Du 25.787?

Ja - sorry, beim Übertragen vertan 🙁

"D.h. du kannst maximal 25487 - 15847" - woher kommen die 15.847,- € - oder meinst Du 15.801,- €?

Hatte ich deinem Post entnommen, als Höchstbeitrag ab BBG: " 85.200,- € * 0,186 = 15.847,- €".

Zitat von Woody am 31. Mai 2021, 16:50 Uhr
Zitat von Muslime_Frugi am 31. Mai 2021, 16:03 Uhr

Es zählt nur der AN Anteil, also die Hälfte.
Unter welchen Bedingungen willst du nachzahlen?

Was meinst Du mit Bedingungen?

 

Zitat von Woody am 31. Mai 2021, 16:50 Uhr
Zitat von Muslime_Frugi am 31. Mai 2021, 16:03 Uhr

Es zählt nur der AN Anteil, also die Hälfte.
Unter welchen Bedingungen willst du nachzahlen?

Was meinst Du mit Bedingungen?

Es gibt bestimmte Bedingungen unter denen freiwillige Zahlungen geleistet werden können:

1. Die freiwillige Beitragszahlung, wenn er zurzeit keine Pflichtbeiträge in die Rentenkasse einzahlt.

2. Die Nachzahlung für Schul- und Studienzeiten, wenn man zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr zur Schule gegangen ist und keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat.

3. Die Ausgleichszahlung für Abschläge im Rahmen eines Versorgungsausgleichs, sofern man sich hat scheiden lassen und im Wege des Versorgungsausgleichs Rentenpunkte an seinen ehemaligen Partner abgeben musste.

Näheres noch hier:

https://www.rentenfuchs.info/freiwillige-beitragszahlung-zur-gesetzlichen-rentenversicherung/

 

 

Zitat von suchenwi am 31. Mai 2021, 16:24 Uhr

Gemäß meinem ESt-Bescheid (deine Zahlen eingesetzt) rechnet das Finanzamt so:

  • Summe Altersvorsorgeaufwendungen: 25.487 // AG+AN+frw.
  • davon 92%: 23.724
  • ab AG-Anteil zur RV: 7.923
  • verbleiben: 15.801

D.h. du kannst maximal 25487 - 15847 = 10140€ einzahlen (darüber würde gekappt).  15801€ werden dann von den Bruttoeinkünften abgezogen, dazu deine selbst gezahlten KV+PV-Beiträge.

Hättest du nur freiwillige RV-Beiträge, dann müsstest du 100€ einzahlen (und dem Finanzamt nachweisen, am besten mit Überweisungsquittung und der Eingangsbestätigung der DRV), um 92€ absetzen zu können.

Ohne frw. Beiträge sähe es so aus:

  • Summe AV-Aufwendungen 15847
  • davon 92%: 14579
  • ab AG-Beiträge zur RV: 7923
  • verbleiben: 6656

Der Abzugsbetrag erhöht sich also um 15801 - 6656 = 9145. Das sind 90,2% von 10140.

Bist du sicher @Suchenwi?

von den abzugsfähigen Versorgungsaufwendungen wird bei Pflichtversicherten doch nur der AN Anteil zur RV abgezogen, der Rest kann dann durch freiwillige Zahlungen wie bei mir zum Versorgungsausgleich oder Rürup genutzt werden.

Der Text war wörtliches Zitat aus meinem ESt-Bescheid 2019, nur die Zahlen hatte ich nach Woodys Daten ersetzt (z.T. etwas falsch). Ich habe 2018-20 freiwillige RV-Beiträge eingezahlt, was zu guten Steuererstattungen führte.

Der Rekord war 2020, wo ich, schon in Rente, 58.8k Abfindung bekommen habe (Versteuerung nach Fünftelregel, wo das sonstige zu versteuernde Einkommen möglichst niedrig sein sollte) und 12855€ frw.RV gezahlt. Da habe ich mit ELSTER getestet:

Abfindung 58.8k (Fünftelregelung) + „Arbeitslohn“ 437
DRV-Rente 19229, davon steuerpflichtig 14998
VBL-Betriebsrente 748, davon steuerpflichtig 149

1. Proberechnung ohne frw.Rentenbeiträge: 16550.50 (etwa erwartet)
2. Proberechnung mit 12855 frw. Rentenbeiträge: 2590
Delta 13960.50

Also trägt das FA 108.6% der frw.Beiträge!

Im Steuerbescheid war  193€ mehr zu zahlen (hatte mich bei Erstattungsüberhang Kirchensteuern vertan), aber immer noch gut über 100%. Kurz: wer eine gute Abfindung bekommt, sollte in dem Jahr frw.RV bis zum Limit nutzen... 🙂

Zitat von Muslime_Frugi am 31. Mai 2021, 17:28 Uhr
Zitat von Woody am 31. Mai 2021, 16:50 Uhr
Zitat von Muslime_Frugi am 31. Mai 2021, 16:03 Uhr

Es zählt nur der AN Anteil, also die Hälfte.
Unter welchen Bedingungen willst du nachzahlen?

Was meinst Du mit Bedingungen?

 

Zitat von Woody am 31. Mai 2021, 16:50 Uhr
Zitat von Muslime_Frugi am 31. Mai 2021, 16:03 Uhr

Es zählt nur der AN Anteil, also die Hälfte.
Unter welchen Bedingungen willst du nachzahlen?

Was meinst Du mit Bedingungen?

Es gibt bestimmte Bedingungen unter denen freiwillige Zahlungen geleistet werden können:

1. Die freiwillige Beitragszahlung, wenn er zurzeit keine Pflichtbeiträge in die Rentenkasse einzahlt.

2. Die Nachzahlung für Schul- und Studienzeiten, wenn man zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr zur Schule gegangen ist und keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat.

3. Die Ausgleichszahlung für Abschläge im Rahmen eines Versorgungsausgleichs, sofern man sich hat scheiden lassen und im Wege des Versorgungsausgleichs Rentenpunkte an seinen ehemaligen Partner abgeben musste.

Näheres noch hier:

https://www.rentenfuchs.info/freiwillige-beitragszahlung-zur-gesetzlichen-rentenversicherung/

 

 

Das läuft unter "Ausgleich von Rentenminderungen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente"

Zitat von Woody am 31. Mai 2021, 19:44 Uhr
Zitat von Muslime_Frugi am 31. Mai 2021, 17:28 Uhr
Zitat von Woody am 31. Mai 2021, 16:50 Uhr
Zitat von Muslime_Frugi am 31. Mai 2021, 16:03 Uhr

Es zählt nur der AN Anteil, also die Hälfte.
Unter welchen Bedingungen willst du nachzahlen?

Was meinst Du mit Bedingungen?

 

Zitat von Woody am 31. Mai 2021, 16:50 Uhr
Zitat von Muslime_Frugi am 31. Mai 2021, 16:03 Uhr

Es zählt nur der AN Anteil, also die Hälfte.
Unter welchen Bedingungen willst du nachzahlen?

Was meinst Du mit Bedingungen?

Es gibt bestimmte Bedingungen unter denen freiwillige Zahlungen geleistet werden können:

1. Die freiwillige Beitragszahlung, wenn er zurzeit keine Pflichtbeiträge in die Rentenkasse einzahlt.

2. Die Nachzahlung für Schul- und Studienzeiten, wenn man zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr zur Schule gegangen ist und keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat.

3. Die Ausgleichszahlung für Abschläge im Rahmen eines Versorgungsausgleichs, sofern man sich hat scheiden lassen und im Wege des Versorgungsausgleichs Rentenpunkte an seinen ehemaligen Partner abgeben musste.

Näheres noch hier:

https://www.rentenfuchs.info/freiwillige-beitragszahlung-zur-gesetzlichen-rentenversicherung/

 

 

Das läuft unter "Ausgleich von Rentenminderungen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente"

Hi Woody, weißt du ob die Zahlungen erst dann erfolgen können, wenn keine Pflichtbeiträge mehr  abgeführt werden? Sprich nach der Erwerbstätigkeit?

Es gibt verschiedene Einzahlwege für frw.RV, die meist parallel zu Pflichtbeiträgen möglich sind:

  • Nachzahlung für 17. Lebensjahr in Schule (nur bis Alter 45)
  • Ausgleich von Rentenminderungen (V0210, ab Alter 50)
  • Wiederauffüllung Versorgungsausgleich nach Scheidung (jederzeit, antragfrei, nur "Par.187 SGB VI" angeben)
  • frw.Beiträge mit V0060 (nur wenn nicht versicherungspflichtig und noch nicht in voller Regelaltersrente)

Den 2. und 3. Weg habe ich erfolgreich genutzt 🙂

Hi Suchenwi,

wenn dem so wäre dass sowohl der AN und AG Anteil dem abzugsfähigen Vorsorgeaufwand zugerechnet werden hätte ich in 2020 tatsächlich mehr freiwillige Beiträge gezahlt als steuerlich berüchtigt werden.

Auf die Schnelle habe ich das gefunden:

Beispiel

Sie zahlen 5.000 Euro in die Rentenversicherung ein, Ihr Arbeitgeber zahlt den gleichen Teil. Von diesen 10.000 Euro Jahresbeitrag ist Ihr abzugsfähiger Anteil (88 Prozent) 8.800 Euro. Da Sie hiervon jedoch den Arbeitgeberanteil bereits steuerfrei erhalten haben, müssen Sie ihn wieder abziehen, es bleiben 3.800 Euro, die sich tatsächlich steuermindernd auswirken.

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Beispiel war wohl für 2019 (88%)

Ich werde das bei Gelegenheit mit meinem befreundeten Steuerberater thematisieren.

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