Bitte oder Registrieren, um Beiträge und Themen zu erstellen.

Freiwillige Rentenversicherung

VorherigeSeite 2 von 14Nächste

@Christine

Ich habe von „0 Zins Zeiten“ geschrieben, nicht das eine klassische RV 0 Zins bringt. Da musst du etwas falsch interpretiert haben. Dennoch ist für mich selbst die GRV eine bessere Wahl im Vergleich zur klassischen PRV.

Ich möchte über das hinaus was ich schon geschrieben habe keinen weiteren Exkurs ausführen, da ich aus eigener Erfahrung dazu neige dann schnell andere von meinen Glaubensgrundsätzen überzeugen zu müssen. Aristoteles wusste es schon viel früher, dass „nicht die Wahrheit das Ziel des Lebens ist, sondern Glück und Zufriedenheit“.

Und ja, ich bin derzeit noch voll erwerbstätig. Liege mit einem Teil über dem Höchststeuersatz und gleiche derzeit Abzüge der GRV aus, die aus dem Versorgungsausgleich durch Scheidung kommen.

Das ist ein anderer, möglicher Weg zu Ausgleichszahlungen als der zum Ausgleich von Abzügen durch frühzeitige Arbeitsbeendigung.

Eine fondbasierte Rürup, BAV und Deferred Compensation habe ich auch. Im Rahmen des AV Höchstbetrages (derzeit ca. 24k€ p.a.) möchte ich derzeit im Bereich der lebenslangen Rentenzahlungen den nicht fondbasierten Teil pushen und erwerbe so mit pflicht- und freiwilligen Beiträgen derzeit ca. 3,5 Renten Punkte p.a.. Die Steuererstattungen dürfen dann gerne ins Aktiendepot wandern.

Mit Anfang/Mitte 50 möchte ich komplett aufhören und da gilt es dann nur die Lücke bis zu den Rentenzahlungen mit 60/62 (priv. Rente/Riester/Rürup/BAV und DC) und dann 65 (GR) zu brücken.

Dies werde ich überwiegend mit Cash machen, der -  z.T. aus Vermögenserträgen - oder wenn nötig -auch aus Vermögensauflösungen kommt.

Das ETF/Einzelaktiendepot ist dabei nicht der Hauptbringer und vielmehr Interesse, Spielwiese und Liquiditätsreserve.

Mein Ansatz ist sicher nicht der die letzte Optimierungsschraube zu drehen und den letzten Prozentpunkt raus zu quetschen, sondern ein kontemplativer Weg des Loslassens (auch von Asset Anhäufungen). Sowas wie eine meditative Gegenstandslosigkeit. Dabei treten Attribute wie Zielerreichung in den Hintergrund.

Zu oft beobachte ich, dass das noch 2,3 Jahre länger und noch mehr anhäufen und noch rentabler anlegen wollen nicht zu der Zufriedenheit führt, die meinem inneren Minimalismus Weg entspricht.

Substanziell gehören zu meinem Wohlfühlcocktail minimale Fixkosten, wenig/kein Status Zeugs, eigenbestimmtes Wohnen und mich meinem Freiheitsbedürfnis beim Reisen und Ernähren hingeben zu können.

Soweit dazu und sorry wenn ich jetzt zur Hintergrunderklärung etwas abgedriftet bin…

 

@Suchweni:

Wir haben wohl ein anders Lebensalter, Ausstiegsszenario und steuerliche Rahmenbedingungen. Zur Rentenpunkte Maximierung und Steuerlinderung ist der Ausgleich des Versorgungsausgleiches in meiner derzeitigen Erwerbsphase gut.

Später nach vorzeitiger Beendigung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung wird meine Privatier Phase deutlich länger sein als deine (>=0?). In meiner mehrjährigen Privatiers Phase werde ich lediglich Mieteinnahmen im Bereich des Grundfreibetrages, relativ wenig Kapitaleinkünfte und ab 60 dann peu a peu Alterseinkünfte haben. Wenn dies soweit ist werde ich prüfen in wieweit es Sinn macht über den Mindestbeiträgen hinaus Zahlungen an die DRV zu leisten (Stichwort günstigerprüfung).

Den Punkt aus deinem Link der DRV:

"(,,,) ...Daher werden seit Juli 2014 bei Versicherten, die mindestens 18 Jahre an Pflichtbeiträgen vorweisen können, freiwillige Beiträge ebenfalls auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet. (...)"

werde ich mir von der DRV dezidiert klären lassen und in diesem Faden teilen.

Eine abschlagsfreie Rente mit 65 oder 67 ist in meiner Planung nicht unerheblich! Scheinbar ist das kein Punkt, der die breite Masse beschäftigt, bzw. für viele durch späten Berufseinstieg oder Ausfallzeiten relevant ist.

V0210 sagt dir ja lediglich den Maximalbetrag, darunter kannst du bis zum Minimalbetrag frei wählen, richtig?

Allen einen schönen, entspannten Sonntag!

Nachtrag: ich habe anfangs des Jahres meine Rentenminderung nach V0210-Auskunft fast punktgenau auf 0.0001 EP ausgeglichen. Da ich aber auch eine Abfindung von 58.8k erhalten habe, die nach Fünftelregelung besteuert wird (also das sonstige zvE möglichst an 0 gehen sollte), habe ich einen weiteren Einzahlweg gesucht... und gefunden:

Wenn man geschieden ist, und per Versorgungsausgleich einen Teil der EP an Ex abgeben muss, kann man den "wiederauffüllen" nach §187 SGB VI. Lustigerweise sind das weder freiwillige noch Pflichtbeiträge - tertium datur 🙂 Vorteile:

  • kein Antrag nötig, Verwendungszweck "Par.187 SGB VI" auf der Überweisung reicht
  • wenn man schon in Rente ist, wird das ab dem Monat nach der Einzahlung wirksam (im Gegensatz zu V0060: ab Regelrentenalter)
  • und zwar mit Zurechnungsfaktor 1.00, also abschlagfrei (ich hatte 6.3% Abschläge erwartet)

Fallbeispiel: im Aug.2020 10k eingezahlt, im September kam der Bescheid, dass meine Rente (netto vor Steuern) damit um gut 40€/mo erhöht wird. 40*12 = 480, also 4.8% aktuelle Bruttorendite. Nicht ganz schlecht...

Nachteile muss man ja auch benennen:

  • im Gegensatz zu einem vergleichbaren Wertpapier nicht vererbbar (sofern keine Witwe/Waisen)
  • amortisiert sich nach ca. 21 Jahren (ohne Berücksichtigung von Steuer-/Renten-/KV-Erhöhung). Lebenserwartung?
  • verfällt also etwa, wenn ich morgen vom Bus überfahren werde (ich passe aber auf)

Danach möge jeder Betroffene selbst versicherungsmathematisch entscheiden... 😀

Ich zahle gerade in der "noch" Erwerbsphase mit hoher Steuerlast meinen Versorgungsausgleich in Raten nach.

So will ich knapp 10 Rentenpunkte nachkaufen. Zusätzlich kommt bei mir so noch ein höherer Zuschuss zur PKV (7,3% der GRV) zustande.

In 0 Zinszeiten für mich der wichtigste Teil der risikoarmen AV die lebenslang zahlt.

Ich habe dieses Jahr und die letzten beiden Jahre auch immer eingezahlt. Meine Frau ist ja in einer entsprechend hohen Steuerklasse und so lohnt sich das als Diversifikation meiner Ansicht nach schon.

Artikel zu meiner These #21 "die gesetzliche RV" ist besser als ihr Ruf. Umsomehr in 0 Zinszeiten

https://amp2.wiwo.de/finanzen/vorsorge/altersvorsorge-so-viel-rendite-bringt-die-gesetzliche-rente/26685094.html

Zitat von suchenwi am 5. Dezember 2020, 20:26 Uhr

Fallbeispiel: im Aug.2020 10k eingezahlt, im September kam der Bescheid, dass meine Rente (netto vor Steuern) damit um gut 40€/mo erhöht wird. 40*12 = 480, also 4.8% aktuelle Bruttorendite. Nicht ganz schlecht...

Hier würde ich gerne ganz naiv nachfragen: Fehlt bei der Berechnung der Rendite nicht die potentielle Aufzehrung des Basiskapitals im Vergkeichsfall? Wenn das Geld statt in die RV auf ein Sparkonto mit 0% Zinsen gelegt wird, können ja auch die 480 Euro über ca. 21 Jahre entnommen werden. Gegen die > 0% Erträge von ETFs sollte da die RV doch alt aussehen, oder?

Deswegen schrieb ich "aktuelle Bruttorendite". Amortisation ist, korrekt, nach ca. 21 Jahren. Der Begriff "Bruttorendite" war falsch, wenn korrekterweise auf die Haltedauer und nicht auf 1 Jahr bezogen.

Ungefähr vergleichbar mit einem Wertpapier, das aktuell brutto 4.8% abwirft. Aber eben auch vererbbar ist, im Gegensatz zum Rentenanspruch, jedenfalls wenn man keine Witwe/Waisen hat.

Da kommt dann noch die Versicherungsmathematik mit ihren Sterbetafeln ins Spiel...

Das Beispiel 0%-Sparkonto (habe ich auch) illustriert die Unterschiede gut, nach Langlebigkeit:

  • Sparkonto: ist nach 21 Jahren leer, wenn man 4.8% p.a. entnimmt. Sonst vererbbar. Steuer/SV-frei.
  • Rente: endet mit Tod (wenn keine Witwe/Waisen). Profitabel, wenn man mehr als 21 Jahre überlebt. Steuer-/SV-pflichtig.
  • Wertpapier: endet nie (sofern Konditionen gleichbleiben, was eher unwahrscheinlich ist), kann vererbt werden. Steuerpflichtig.

Schwierig... am besten man diversifiziert über alle drei, um die Risiken Länger- und Kürzerlebigkeit abzudecken. Für Rentner ist der letzte Businessplan halt Tod (aber eben wann?).

Zitat von BrotBrot am 7. Dezember 2020, 22:58 Uhr
Zitat von suchenwi am 5. Dezember 2020, 20:26 Uhr

Fallbeispiel: im Aug.2020 10k eingezahlt, im September kam der Bescheid, dass meine Rente (netto vor Steuern) damit um gut 40€/mo erhöht wird. 40*12 = 480, also 4.8% aktuelle Bruttorendite. Nicht ganz schlecht...

Hier würde ich gerne ganz naiv nachfragen: Fehlt bei der Berechnung der Rendite nicht die potentielle Aufzehrung des Basiskapitals im Vergkeichsfall? Wenn das Geld statt in die RV auf ein Sparkonto mit 0% Zinsen gelegt wird, können ja auch die 480 Euro über ca. 21 Jahre entnommen werden. Gegen die > 0% Erträge von ETFs sollte da die RV doch alt aussehen, oder?

Jein.

Erstens steigen die Rentenzahlungen im Laufe der 21 Jahre, also muss entweder bei der Entnahme oder bei der Rente einmalig ein Inflations-Faktor von ~2% zu Gunsten der RV eingerechnet werden. Zweitens sind freiwillige Zahlungen in die RV ggflls. anteilig ESt-befreit, aktuell bis zu 90% und bis 2025 kommen jeweils 2% dazu. Hängt also auch vom Alter und dem pers. ESt.-Satz ab.

Ich selbst kann dieses Jahr noch 8T€ frei verteilen. Wenn ich es in die gRV/pAV stecke, kostet mich das 336€ ESt. Wenn ich es als freie Liquidität deklariere, kostet mich das 3360€ ESt, also Faktor 10. Das muss man mit alternativen Invests erst mal aufholen ...

Abgesehen davon ist die Diskussion um die gRV fast so alt wie die Bundesrepublik (geht letztlich zurück auf Adenauer), Blüms berühmte Worte "Die Rende is' sischer!" stammen aus dem Wahlkampfjahr 1986 - damals stand die Mauer noch, es wurde in Wackersdorf gegen Atomkraft und in der IG-Metall für die 35h-Woche demonstriert. Blüm und Kohl sind mittlerweile verstorben, die Einheit hat uns über 1 Billiarde (sic!) an Steuergeldern gekostet und die gRV ist immer noch nicht vor die Wand gefahren. Trotz aller Unkenrufe. Kann man mal 'ne Sekunde drüber nachdenken ...

Deswegen ist es für mich eben eine weitere Diversifizierung. Als ich anfing zu arbeiten, bin ich immer von 0 Euro Auszahlung aus der Rentenversicherung ausgegangen. Mir war klar, dass die spätestens in 20 Jahren nicht mehr auszahlen. Jetzt, fast 30 Jahre später, sieht das aber noch ganz gut aus. Ohne weitere Anhebungen bekomme ich in 10 Jahren jeden Monat ca. 2000 Euro. Nicht die Welt, deckt aber schon mal die Basiskosten gut ab.

Von 0 bin ich nie ausgegangen. Das käme einer Pleite des Staates samt Sozialsysteme gleich. Die deutliche Mehrheit der Deutschen wird weitestgehend ausschließlich auf die gesetzliche Rente als Alterssicherung angewiesen sein. Ein Anspruch nach dem Punktesystem ist rechtlich unstrittig.

Zu 2.000€ und Basiskosten:

Ich führe seit 4 Monaten ein Haushaltsbuch. Rechne ich den Kindesunterhalt raus kann ich mit 2.000€ in bezahlter Immobilie mehr als gut leben bei gemäßigt frugalem Lebensstil.

...und wieder frage ich mich: Was mach ich da mit meiner deutschen Gürtel/Hosenträgerplanung 😯

Ich habe meine Rentenansprüche ungefähr vor 12 Jahren erstmals in meine Vermögensaufstellung aufgenommen. Und gerade nochmal nachgehsehen: 30% Abschlag, 5% Abzinsung und 0% Rentenerhöhung. Der Wert war also nicht sehr viel über 0 Euro.

...liegt dann wohl an den Parametern... Hat ja auch was wenn man sehr negativ rechnet: Man wird positiv überrascht 😉

Genau so ist es: ich habe damals lieber bewußt negativ gerechnet und mir gedacht, wenn es nichts gibt, dann ist es eben so. Inzwischen habe ich die Parameter dann eher den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Allerdings rechne ich immer noch mit 0% Erhöhung der Auszahlungen und habe somit hoffentlich noch positives Überraschungspotential.

"Ein Anspruch nach dem Punktesystem ist rechtlich unstrittig."

Das ist der entscheidende "Punkt" - Entgeltpunkte (EP) sind quasi die Leitwährung der DRV. Der Bruttowert wird jedes Jahr zum 1.7. neu festgelegt (2020: 34.19 West, 2021 wohl gleich - Nullrunde). Die Prozesskette geht etwa so:

Beiträge -> EP -> Rente

Mit Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen kauft man EP. Bei vorgezogener Rente gilt pEP = EP * Zugangsfaktor. Ich bin 34 Monate "zu früh" in Rente gegangen, also 34*0.3% Abschläge = 10.2%, macht Zugangsfaktor 0.898 (1 - 0.102). Durch freiwillige Beiträge habe ich meine EP so erhöht, dass der Zugangsfaktor ausgeglichen ist.

Der Preis eines EP ist: Durchschnittsentgelt * Rentenbeitragssatz. Je früher erworben, um so besser 🙂

Also ich habe jetzt auch schon im dritten Jahr Ausgleichszahlungen in maximal absetzbar Höhe in die gRV eingezahlt. Pluspunkte für mich:

- Ich gleiche Abschläge durch fehlende bzw. geringe Beiträge als Privatier aus.

- Da ich die 45 Jahre voll kriege, gehe ich fast zwei Jahre früher in die volle Rente (die RV schenkt mir also praktisch 7,2%) das verkürzt auch die "Amortisationszeit". Sterbe ich früher, ärgere ich mich wohl kaum 😉 , Lebe ich länger, kann ich mich jeden Monat freuen.

- Für mich ein wichtiger Punkt die psychologische Komponente: Rente kommt jeden Monat und wird nie "aufgebraucht". Beim Vermögen besteht immer die Gefahr, dass man denkt "mein Schatz" und anfängt zu knausern.

- Meine Steuerlast wird durch die RV-Beiträge stark gesenkt. Auch mein restliches Enkommen wird dadurch geringer besteuert. So habe ich z.B. für 2019 12000€ eingezahlt, und dafür ca. 4700€ mehr Erstattung bekommen als ohne diese Zahlung. Auch im Jahr der Abfindung wird die Besteuerung derselben erheblich verringert.

Hi Porthos

Ich halte es auch für sinnvoll freiwillige Zahlungen in die GRV zu leisten solange eine entsprechend hohe Steuerlast da ist.

Als Tipp für dich falls nicht bekannt: Auch den Versorgungsausgleich könntest du nutzen und Beiträge nachzahlen bis zu der Höhe der abgezogenen Rentenpunkte gemessen an dem jetzigen Wert pro Rentenpunkt.

Stimmt, und die "Wiederauffüllung Versorgungsausgleich" (so der Fachbegriff) geht sogar sehr unbürokratisch, ohne Antrag:

einfach einen Geldbetrag an die zuständige DRV überweisen, mit Verwendungszweck "Par.187 SGB VI" und der Versicherungsnummer. Ich habe z.B. letzten August 10k so überwiesen, und seit September bekomme ich gut 40€ mehr Rente. 40*12=480, also 4.8% Bruttorendite p.a. Steuerlich absetzbar als Altersvorsorgeaufwand ist es auch.

Interessanter Blog zum steuerschonenden "Rebalancing" von Aktien zur GRV, also von der inflationsausgleichenden risikobehafteten zur inflationsausgleichenden risikoarmen Asset Klasse.

  1. für Privatiers ab 50 (Flexirente) z.B. @Privatier
  2. Zur Umschichtung für Privatiers die eine Depotumstellung von Einzelaktien zu ETFs machen wollen @geldanleger

https://www.finanzen-erklaert.de/entnahmestrategie-versus-gesetzliche-rente/#comments

 

@muslime_frugi lese ich mir mal durch danke für den Hinweis!

Zitat von suchenwi am 10. Januar 2021, 20:24 Uhr

... Geldbetrag an die zuständige DRV überweisen, ... Ich habe z.B. letzten August 10k so überwiesen, und seit September bekomme ich gut 40€ mehr Rente. 40*12=480, also 4.8% Bruttorendite p.a. ...

schlecht gerechnet:

Du musst auf die GESAMTE Rentenbezugsdauer (per Zinseszins-Rechnung) kalkulieren, bei welchem "Zinssatz" der Rückfluss (bestehend aus "Zinsen" UND Kapitalrückzahlungen) genau bis zum Ende der Zahlungen reicht

hab´s kurz in Excel durchkalkuliert:

bei einer Verzinsung von 1 % des jeweils aktuellem Guthabens und einer jährlichen Entnahme von 480 € sind anfängliche 10.000 € nach ca. 23 Jahren verbraucht

bei 2 % "Zins" zahlt die Rentenkasse ab dem 27. Jahr drauf ...

VorherigeSeite 2 von 14Nächste