Das deutsche Rentensystem
Zitat von TheWanderer am 15. April 2024, 10:55 UhrZitat von Privatier am 15. April 2024, 10:38 UhrIch denke es ist so gemeint, dass man erst mit 72 Rente bezieht...
Wäre heute ja schon möglich, wenn ich bis 72 arbeite und dann erst Rente beantrage. Ich bekomme dann auch noch 18% mehr.
Zitat von Privatier am 15. April 2024, 10:38 UhrIch denke es ist so gemeint, dass man erst mit 72 Rente bezieht...
Wäre heute ja schon möglich, wenn ich bis 72 arbeite und dann erst Rente beantrage. Ich bekomme dann auch noch 18% mehr.
Zitat von TakeTwo am 15. April 2024, 19:34 UhrMan kann auch Rente beantragen und neuerdings unbegrenzt hinzuverdienen. Es ist schon sehr flexibel, das weis nur keiner. Mit 63 und Abschlägen, mit 67 ganz normal, oder später mit Zuschlägen, wie Wanderer schon geschrieben hat.
Was fehlt sind die flexiblen Arbeitsverhältnisse, meist geht nur 40 std. + für vernünftige, anspruchsvolle Jobs.
Man kann auch Rente beantragen und neuerdings unbegrenzt hinzuverdienen. Es ist schon sehr flexibel, das weis nur keiner. Mit 63 und Abschlägen, mit 67 ganz normal, oder später mit Zuschlägen, wie Wanderer schon geschrieben hat.
Was fehlt sind die flexiblen Arbeitsverhältnisse, meist geht nur 40 std. + für vernünftige, anspruchsvolle Jobs.
Zitat von Silberstreif am 27. April 2024, 3:06 UhrWas ich bisher nicht wusste und heute gelernt habe: Der prozentuale Steuerfreibetrag im Rentenalten (je nach Geburtsjahr) ist nicht fix, sondern lediglich der Betrag im Jahr des Rentenbeginns.
Beispiel: Jemand bekommt 20000 Euro Rente im Jahr des Renteneintritts und muss diese zu 80% versteuern:
Bedeutet eine Lebenslange Steuerfreiheit von 4000 Euro auf die Rente.
Bei zukünftigen Rentensteigerungen bleibt es bei den 4000 Euro, diese steigen prozentual nicht mit, d.h. der steuerfreie Anteil sinkt prozentual jedes Jahr.
Was ich bisher nicht wusste und heute gelernt habe: Der prozentuale Steuerfreibetrag im Rentenalten (je nach Geburtsjahr) ist nicht fix, sondern lediglich der Betrag im Jahr des Rentenbeginns.
Beispiel: Jemand bekommt 20000 Euro Rente im Jahr des Renteneintritts und muss diese zu 80% versteuern:
Bedeutet eine Lebenslange Steuerfreiheit von 4000 Euro auf die Rente.
Bei zukünftigen Rentensteigerungen bleibt es bei den 4000 Euro, diese steigen prozentual nicht mit, d.h. der steuerfreie Anteil sinkt prozentual jedes Jahr.
Zitat von TakeTwo am 27. April 2024, 10:02 UhrVielen Dank für die Info, war mir so nicht bewusst. Nach 10 oder 20 Jahren läppert sich das.
Vielen Dank für die Info, war mir so nicht bewusst. Nach 10 oder 20 Jahren läppert sich das.
Zitat von Achim am 28. April 2024, 20:52 UhrZitat von TakeTwo am 27. April 2024, 10:02 UhrVielen Dank für die Info, war mir so nicht bewusst. Nach 10 oder 20 Jahren läppert sich das.
Ums ganz präzise zu sagen: Es gibt eine Tabelle mit Prozentsätzen, die gerade mit dem Wachstumschancengesetz neu beschlossen wurde. In dieser Tabelle findest Du für verschiedene Rentenzugangsjahre bestimmte Prozentsätze. Gehst Du in dem betreffenden Jahr in Rente, wird bei der Steuererklärung die Summe der Rentenzahlungen multipliziert. Für das Jahr 2024 beträgt dieser Prozentsatz 83% (Achtung! Du findest noch reichlich Fundstellen, in denen das alte Recht beschrieben wird!). Die gleiche Rechnung mit dem gleichen Prozentsatz gilt auch für das Jahr 2025, das erste Jahr, in dem Du vom 1.1. bis zum 31.12. Rente bekommen wirst.Der Prozentsatz verändert sich also im Folgejahr nicht. Bei der Steuererklärung 2025 rechnet Dir das Finanzamt dann aber für 2026 und alle Folgejahre einen Rentenfreibetrag aus, der für Dich fürderhin lebenslang gilt. Das heißt: Im ersten ganzen Rentenjahr wächst der Freibetrag mit der Rente mit, bleibt dann aber stehen. Die Rentensteigerung der Jahre ab 2026 versteuerst Du dann voll.
Zitat von TakeTwo am 27. April 2024, 10:02 UhrVielen Dank für die Info, war mir so nicht bewusst. Nach 10 oder 20 Jahren läppert sich das.
Ums ganz präzise zu sagen: Es gibt eine Tabelle mit Prozentsätzen, die gerade mit dem Wachstumschancengesetz neu beschlossen wurde. In dieser Tabelle findest Du für verschiedene Rentenzugangsjahre bestimmte Prozentsätze. Gehst Du in dem betreffenden Jahr in Rente, wird bei der Steuererklärung die Summe der Rentenzahlungen multipliziert. Für das Jahr 2024 beträgt dieser Prozentsatz 83% (Achtung! Du findest noch reichlich Fundstellen, in denen das alte Recht beschrieben wird!). Die gleiche Rechnung mit dem gleichen Prozentsatz gilt auch für das Jahr 2025, das erste Jahr, in dem Du vom 1.1. bis zum 31.12. Rente bekommen wirst.Der Prozentsatz verändert sich also im Folgejahr nicht. Bei der Steuererklärung 2025 rechnet Dir das Finanzamt dann aber für 2026 und alle Folgejahre einen Rentenfreibetrag aus, der für Dich fürderhin lebenslang gilt. Das heißt: Im ersten ganzen Rentenjahr wächst der Freibetrag mit der Rente mit, bleibt dann aber stehen. Die Rentensteigerung der Jahre ab 2026 versteuerst Du dann voll.
Zitat von Muslime_Frugi am 28. April 2024, 23:53 UhrSo ist es. Die gestreckte Besteuerung ist ein weiterer Pluspunkt im Lobeskanon der GRV
So ist es. Die gestreckte Besteuerung ist ein weiterer Pluspunkt im Lobeskanon der GRV
Zitat von provinzler am 29. April 2024, 12:12 UhrAngeregt durch die Diskussion im Parallelstrang um die Bewertung von Rentenansprüchen habe ich mir mal den Spaß erlaubt, das für meine Parameter auszurechnen.
Also ausgehend von meinem aktuellen Alter, der aktuellen Zahl an Rentenpunkten, einer unterstellten langfristigen nominalen Steigerung des Rentenwerts von 2%p.a. einem Renteneintritt mit 67 und dann alles gewichtet mit der Wahrscheinlichkeit das jeweilige Alter zu erreichen und abgezinst mit 2.7%p.a. (langlaufende Bundesanleihen)
Resultat: Für jeweils 100 einbezahlte Euros in den letzten 10 Jahren ist ein heutiger Barwert von 89 Euro entstanden.
Angeregt durch die Diskussion im Parallelstrang um die Bewertung von Rentenansprüchen habe ich mir mal den Spaß erlaubt, das für meine Parameter auszurechnen.
Also ausgehend von meinem aktuellen Alter, der aktuellen Zahl an Rentenpunkten, einer unterstellten langfristigen nominalen Steigerung des Rentenwerts von 2%p.a. einem Renteneintritt mit 67 und dann alles gewichtet mit der Wahrscheinlichkeit das jeweilige Alter zu erreichen und abgezinst mit 2.7%p.a. (langlaufende Bundesanleihen)
Resultat: Für jeweils 100 einbezahlte Euros in den letzten 10 Jahren ist ein heutiger Barwert von 89 Euro entstanden.