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Das deutsche Rentensystem

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Zitat von Max aus E am 27. September 2024, 10:08 Uhr

Wäre doch einfach geregelt wenn erstmal ausnahmslos jeder für ALLE Einkommensarten zusammengerechnet Sozialabgaben zahlen würde. Warum ich als Privatperson 300k jährlich mit Immos und Aktien verdienen kann und "dank" Midijob dennoch nur geringste Sozialabgaben habe, das erschließt sich mir nicht.

Weil bei Otto Normalarbeitnehmer die Kapitalerträge ein (meist) zu vernachlässigendes Nebeneinkommen sind.

Und man mit der Abgeltungssteuer ja Kapitalerträge im Normalfall gar nirgends angeben muss! Diese den Sozialversicherungen zu melden wäre als eine klare Verkomplizierung!

Meinetwegen bräuchte man für die Sozialabgaben auch überhaupt keine Obergrenze. Wem bei z.b. mittlerem 6 Stelligen Einkommen die GKV dann zu teuer wird, der erfüllt ja alle Voraussetzungen für die PKV ...

Aber gerade diejenigen, die nahe an oder oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen = den Höchstbeitrag zahlen, quersubventionieren diejenigen mit niedrigen Beiträgen und Rentner mit lebensalterbedingt gehäuft teuren Behandlungen!

Wäre doch bescheuert, die (jetzt schon) besten Nettoeinzahler "herauszuekeln"!

Und man mit der Abgeltungssteuer ja Kapitalerträge im Normalfall gar nirgends angeben muss! Diese den Sozialversicherungen zu melden wäre als eine klare Verkomplizierung!

Aber es wäre fair. Selbstständige müssen es ja auch so machen dass zunächst ein Einkommen angenommen und dann am Jahresende abgerechnet wird.

Es betrifft aber nicht nur Aktionäre sondern auch Vermieter - und davon gibt es nun einige. Das fällt bei vorhandenem Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen ebenfalls unter den Tisch.

Würde die KV einheitlich über den Steuerbescheid bemessen werden, dsnn wäre das einfach und fair. Bei Energiekosten machen sir es ja auch so, da gibts eine Vorauszahlung und am Ende des Abrechnungszeitraums wird bei Ablesung der Zähler erstattet/nachgefordert und eben der neue Abschlag ermittelt. Das bekommt ja auch jeder hin 🤷🏻‍♂️

Zitat von Max aus E am 27. September 2024, 12:41 Uhr

Würde die KV einheitlich über den Steuerbescheid bemessen werden, dsnn wäre das einfach und fair.

1. abgeltungsbesteuerte Kapitalerträge gehen nicht in den Steuerbescheid ein.

2. solange Gut- und Bestverdiener sich der KV-Solidargemeinschaft (mittels PKV) entziehen (können) ist das nicht fair!

(also ist das geringere Übel, den Verbleib in der GKV mittels Beitragsbemessungsgrenze erträglich zu machen)

2. solange Gut- und Bestverdiener sich der KV-Solidargemeinschaft (mittels PKV) entziehen (können) ist das nicht fair!

Nunja, die GKV ist für Guterdiener ja bereits jetzt oft günstiger als die PKV. Vor allem aber sind die Leistungen umfangreicher und vor allem Wartezeiten kaum existent.

Icj debke dass man die Kassen schon deutlich entlasten kann wenn privates "Nebeneinkommen" mit berücksichtigt würde. Mieten aus Immobilien sind da teilweise nicht unerheblich. Ich kann es mengenmäßig schlecht abschäzen aber so Leute wie ich mit hohen Einnahmen aus Vermietung und Grundeinkommen aus Teilzeitjob zahlen, ob sie wollen oder nicht, kv und Sozialabgaben eben nur auf den sozialversicherungspflichtigen Teil des Einkommens. Das ist doch weder fair noch im Sinne des Systems.

@muslime_frugi hatte ja zu Zeiten als wir noch Kontakt pflegten diese Thematik bezreffend einen Brief ans Ministerium verfasst und um Erklärung gebeten. Kam da denn was brauchbares als Antwort zurück?

 

https://www.fr.de/wirtschaft/monika-schnitzer-schlaegt-vor-besserverdiener-sollen-fuer-geringverdiener-aufkommen-92666310.html

Es droht ein Aussetzen des Äquivalentsprinzips, damit steht das Kaufen von Rentenpunkten ebenfalls auf dem Prüfstand?

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