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Ausstieg mit 55........die Voraussetzungen wären jetzt schon da, oder???

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Zitat von Privatier am 7. März 2023, 8:35 Uhr
Zitat von Arnim am 7. März 2023, 8:32 Uhr

Da stimme ich dem Privatier zu.

Zu deinen Gunsten kann du aber im Jahr 2023 schon einen Grundfreibetrag von immerhin 10.908 € + 1.000 € Sparer-Pauschbetrag geltend machen.

Für Krankenkasse???

Nee, nicht für die Krankenkasse. Ich wollte nur seine ursprünglich erwähnten 8.500 € korrigieren. Macht ja schon einen spürbaren Unterschied, wenn 2.408 € nicht der Einkommenssteuer unterliegen.

@steffen

so ist bzgl. Pflegekosten auch mein Wissensstand.
Von einem Freund von mir sind beide Eltern gleichzeitig pflegebedürftig.
Zuzahlung für beide lag bei ca. 6k.

Sie sind gut situiert, können das aber nicht auf den laufenden Einkünften leisten.
Nun probieren sie es mit einer osteuropäischen Betreuungskraft im Haus.
Die Zahl 7/10 mit staatlicher Unterstützung im Heim stimmt auch. Alles Brot und Butter Niveau.

Die 12k erhöhen sich natürlich durch Werbungskosten wie KV Zinsen auf vermietete Wohnungen usw..

@muslime_frugi

So, jetzt nochmal im Klartext zu meiner Ursprungsanmerkung, weil es hier wie üblich drüber und drunter geht und ständig irgendwelche Sachverhalte und Fragestellungen gemixt werden:

Wenn er jedes Jahr einen größeren Teil, sprich 35 TEUR, Aktien verkauft und ein erheblicher Teil davon unrealisierte Kursgewinne sind, die dann beim Verkauf realisiert werden, zahlt er darauf auch Krankenkasse (jedenfalls ab einer bestimmten Höhe).

Beispiel: ich verkaufe 100 Aktien von Deere, die ich zu 65 gekauft habe, zum aktuellen Kurs von ca. 400. Dann sind das 100 x 335 = 33500 EUR / 12 = ca. 2791 monatliches Einkommen, auf das die Krankenkasse Beiträge erhebt

(vereinfacht dargestellt aber von der grundsätzlichen Logik)

Hallo Privatier,

bei deinem guten Fallbeispiel bleibend: unter der Annahme 15% Krankenkassenbeitragssatz und 11T€ Grundfreibetrag + 1000€ Sparer Pauschbetrag + 1000€ Werbungkosten:

Wieviel Geld müsste man denn dann zusätzlich der Krankenkasse monatlich bezahlen?

"Krankenversicherung (206€/Monat): Lebe ich ausschließlich von Ersparnissen ohne eigene Einkünfte, zahle ich folgenden gesetzlichen, monatlichen Krankenkassen-Mindestbeitragssatz + Pflegeversicherung TK-Telefonat 03/2023: 206,53€/Monat, nicht europäisches Ausland: 11,90 (bis 60 Tage); Beispiel: 4 Monate Thailand: 109€ (envivas-Travel-XL-Zusatzversicherung)"

Gruß

@steffen Quelle Handelsblatt was folgt. Ja, da lag ich zu niedrig (bei unserer Oma waren es knapp über 1500 € in 2018) und wenn man nicht das günstigste Pflegeheim nehmen will kann es nat. auch mal 3000€/mon kosten. Bei Ehepaaren, sollten beide Pflegebedürftig sein gibt's auch 2 Bettappartements, so dass der Unterkunftspreis relativ sinkt. Klar aber auch, daß Seniorenheim ist das treffender Beispiel, denn da leben die Bewohner oft viele Jahre, im Pflegeheim durchschnittlich nur Monate. (Individualschicksale mal außen vor).

Zitat Handelsblatt 2021: Reicht der Zuschuss der Pflegekasse nicht aus, um die Pflegekosten zu decken, wird ein Eigenanteil fällig. Der Grundbetrag des Eigenanteils ist für die Pflegegrade zwei bis fünf einheitlich und beträgt nach dem Verband der Ersatzkassen (vdek) im Bundesdurchschnitt 831 Euro. 

Zu diesem Eigenanteil kommen noch die Kosten für die Unterkunft, Verpflegung und weitere individuelle Leistungen hinzu. Die Kosten hierfür sind je nach Pflegeheim unterschiedlich.

Aus Berechnungen des vdek geht hervor, dass die Bewohner einer Pflegeeinrichtung im Bundesdurchschnitt insgesamt einen Eigenanteil von etwa 2.068 Euro pro Monat zahlen müssen.
(Stand 1. Januar 2021)

 

Zitat von Simba am 7. März 2023, 9:35 Uhr

bei deinem guten Fallbeispiel bleibend: unter der Annahme 15% Krankenkassenbeitragssatz und 11T€ Grundfreibetrag + 1000€ Sparer Pauschbetrag + 1000€ Werbungkosten:

Wieviel Geld müsste man denn dann zusätzlich der Krankenkasse monatlich bezahlen?

 

Ich arbeite ja nicht bei der Krankenkasse und beschäftige mich bei so Regularien grundsätzlich immer nur mit denen, die mich selber betreffen. Alles andere vergesse ich schnell wieder, weil es mich nicht interessiert.

Aber....

um bei dem Beispiel zu bleiben...es gibt meines Wissens keinen Grundfreibetrag, es geht hier ja nicht um Steuern.

Also ist die Rechnung (vereinfacht dargestellt) wie folgt:

2791 * 15% = 418 EUR

Du zahlst dann also in dem Jahr (bzw. in dem folgenden) 418 Euro im Monat

Krankenkassenbeitrag GKV aus Erträgen war noch Thema. Ja, das hatten wir bei unserer Beratung zuletzt erklärt bekommen bei der TK (meine Frau ist dort versichert):

Es gibt eine jährliche Vorabschätzung des erwarteten Einkommens. Alle Erträge fließen dann dort ein. Dividenden, Mieteinnahmen, Zinsen, (Aktiengewinne erst hinterher). Bei Abgabe der Steuererklärung wird dann nachträglich festgelegt ob nachgezahlt werden muss und ein neues Abschlag fürs laufende Jahr ermittelt. Max. bis zum Höchstwert der freiwilligen Versicherung, wenn ich mich richtig erinnere 14,5% vom brutto. Steuerliche Begünstigung werden nicht berücksichtigt. Es gilt Brutto. Wäre ja auch unfair anderen Versicherten gegenüber die weniger steuerminderne Positionen haben.

Kurzum: Aktienverkauf 24.000, Zinsen 500, Mieteinnahmen 6000: 30.500 x 14,5 % = 4422 pro Jahr oder 368 pro Monat. Deckel bei irgendwo bei 800€.

Zitat von Absprung_2020 am 7. März 2023, 9:45 Uhro. 

 

Aus Berechnungen des vdek geht hervor, dass die Bewohner einer Pflegeeinrichtung im Bundesdurchschnitt insgesamt einen Eigenanteil von etwa 2.068 Euro pro Monat zahlen müssen.
(Stand 1. Januar 2021)

Richtig für 2021. Hat sich aber 2023 auf ca. 2.500 € erhöht, liegt vor allem an der neu eingeführten Tarifpflicht für Pflegekräfte seit September 2022 und wegen der höheren allgemeinen Inflation.

 

 

Hallo Absprung 2022,

alles verstanden und sehr hilfreich, vielen Dank an alle!

3 Fragen stellen sich mir da noch, bleiben wir bei deiner Berechnung und deinem Beispiel:

  1. Kann ich die hohen, monatlichen TK-Kosten dadurch deutlich minimieren, indem ich statt Vollzeit-Privatier einen Mini-Job 450€ incl Krankenversicherung annehme? Würde dann der Arbeitgeber den vollen TK Beitrag zahlen?
  2. Bei deinem Beispiel müsste ich der TK Krankenkasse monatlich 368€ abgeben. Ist dieser Betrag zusätzlich und als extra add-on zu verstehen, ich zahle ja bereits in meinen Überlegungen  (206€/Monat):  monatlichen Krankenkassen-Mindestbeitragssatz + Pflegeversicherung ...oder wird das irgendwie miteinander verrechnet?
  3. Aktuell zahle ich ja auch meinen gesetzlichen Krankenkassenbeitrag auf Basis meines monatlichen Verdienstes als Arbeitnehmer und ohne zusätzliche Kapitelerträge aus Aktien-Verkäufen, diese fließen in die Berechnung des Kassenbeitrages doch auch jetzt nicht ein, oder?

Gruß

Zu 1, Pflichtversicherungsbeiträge für Minijobs werden pauschal abgeführt. Ich weiß aber nicht ob dann zusätzlich GKV Kosten anfallen, wenn man woanders seine Haupteinnahmequellen hat. Ich vermute es aber stark! Bei Krankenkasse nachfragen, die haben in DE Beratungspflicht zu dem Thema für ihre aktuell Versicherten.

Zu 2, nein, klar, in meinem Beispiel geht es um den Gesamtbeitrag der Freiwilligen KV, allerdings plus Pflege!

Zu3, ja, das wird nicht berechnet, da im Job befindlich eine Pflichtversicherung gilt, inkl. Arbeitgeberanteil. Als Privatier gilt jedoch eine Freiwillige Versicherung, dort ist es eben anders geregelt. Logik ist anders, ich weiß.  Oder Linke wählen, die würden das auch bei der Pflichtversicherung gerne einrechnen wollen zukünftig 😀

Ggf. Mal selbst googeln, die Stichworte.

 

Bei einem Minijob werden zwar Pflichtbeiträge vom Arbeitgeber (an die Knappschaft-Bahn-See) abgeführt, aber man ist nicht pflichtkrankenversichert, wenn man ansonsten Privatier ist. Anders beim Midijob (ab 520€/M), (siehe auch mein neuer Beitrag).

Zitat von Absprung_2020 am 7. März 2023, 10:00 Uhr

Krankenkassenbeitrag GKV aus Erträgen war noch Thema. Ja, das hatten wir bei unserer Beratung zuletzt erklärt bekommen bei der TK (meine Frau ist dort versichert):

Es gibt eine jährliche Vorabschätzung des erwarteten Einkommens. Alle Erträge fließen dann dort ein. Dividenden, Mieteinnahmen, Zinsen, (Aktiengewinne erst hinterher). Bei Abgabe der Steuererklärung wird dann nachträglich festgelegt ob nachgezahlt werden muss und ein neues Abschlag fürs laufende Jahr ermittelt. Max. bis zum Höchstwert der freiwilligen Versicherung, wenn ich mich richtig erinnere 14,5% vom brutto. Steuerliche Begünstigung werden nicht berücksichtigt. Es gilt Brutto. Wäre ja auch unfair anderen Versicherten gegenüber die weniger steuerminderne Positionen haben.

 

Bin auch bei der TK. Mein Procedere ist etwas anders (einfacher)...

Ich hatte soeben ein aufschlussreiches Telefonat mit meiner TK-Krankenkasse:

Beispiel: Anfang des Jahres verkaufe ich als Privatier ohne Einkommen (keine Miete, keine Dividende, keine Zinsen) Aktien im Wert von 40.000€ mit einem buchhalterischen Gewinn von 20.000€, dann würde der Krankenkassenbeitrag wie folgt berechnet (Kinder vorhanden):

20000/12 = 1666€ monatlich

15,2% von 1666€ Krankenkassenbeitrag =253€

3,05% von 1666 Pflegeversicherung = 51€

Somit müsste ich monatlich in Summe 304€ Beitrag an die TK als Privatier bezahlen, aufs Jahr gerechnet: 3648€ p.a.

Habe ich null Kapitalerträge in einem Jahr, lebe ich also wirklich ausschließlich von meinem Sparschwein daheim, dann gilt der Mindestbeitragssatz 206€ (Krankenverischerung + Pflege)

 

Steuer:

Natürlich muss darüber hinaus der Gewinn mit 25% (ohne Kirchensteuer und ohne Soli) versteuert werden: 0,25% von 20.000€ = 5000€

Somit würde mein mir zur Verfügung stehender Betrag in dem vereinfachten Beispiel von 40.000€ um 8648€ schrumpfen (wenn ich vereinfacht Grundfreibetrag und Pauschbetrag und Werbungskosten unberücksichtigt lasse).

 

 

Zitat von Simba am 7. März 2023, 16:08 Uhr

Ich hatte soeben ein aufschlussreiches Telefonat mit meiner TK-Krankenkasse:

Beispiel: Anfang des Jahres verkaufe ich als Privatier ohne Einkommen (keine Miete, keine Dividende, keine Zinsen) Aktien im Wert von 40.000€ mit einem buchhalterischen Gewinn von 20.000€, dann würde der Krankenkassenbeitrag wie folgt berechnet (Kinder vorhanden):

20000/12 = 1666€ monatlich

15,2% von 1666€ Krankenkassenbeitrag =253€

3,05% von 1666 Pflegeversicherung = 51€

Somit müsste ich monatlich in Summe 304€ Beitrag an die TK als Privatier bezahlen, aufs Jahr gerechnet: 3648€ p.a.

Das sind ja bahnbrechende Erkenntnisse...was habe ich denn eigentlich oben geschrieben?!?

Hallo Privatier,

du hast annähernd das selbe geschrieben und dafür bin ich dir auch sehr dankbar. Ich habe es auch nur nochmals mit eigenen Worten wiederholt. Ohne neue bahnbrechenden Erkenntnisse, aber zur besseren Verinnerlichung!

Nimm es mir nicht übel......ich hatte das Thema Krankenkasse so im Detail noch nicht auf meinem Radar. Jetzt ist halt vieles klarer. Danke!

Gruß

Hi,

danke fürs update, tastest Du Dich langsam an den Vorruhestand an. bei mir wird es ja nun voraussichtlich ebenfalls 2025 werden, hänge ein Jahr ran um Haus und Grund in Thailand komplettieren zu können und etwas die Reserven zu stärken. 2025 ist eine gute Zahl 😎

Nun zu den wichtigen Themen, wann geht es nach Thailand oder wart ihr bereit dort dieses Jahr, habt ihr die Gegend rund um Krabi etwas erkundet?

Hallo Konsument,

ja, Mitte/Ende 2025 ist weiterhin auch mein Ziel.

schön, von dir zu hören, in Kürze geht`s 14 Tage auf die Malediven (Tauchsafari). Krabi unter dem Focus "Langzeiturlaub/Überwinterung" wollen wir dann aber spätestens nächstes Jahr in Angriff nehmen (Orientierungsphase). Habe viel über Krabi gelesen und Krabi wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit werden.....zumindest in den Schmuddel-Monaten Januar/Februa/März......

Gruß

@simba nicht verunsichern lassen, bei wichtigen Fragen recherchiert man über mehrere Quellen und gleicht ab. Also alles richtig gemacht! Nur der Vollständigkeit halber: Rein steuerlich würdest du in deinem Beispiel bei 20.000€ Gewinn ohne weitere Einkünfte bei der Steuererklärung die Günstiger-Prüfung beantragen und nach der normalen Einkommensteuer samt Grundfreibetrag besteuert werden. Dann zahlst du je nach sonstigen Parametern und mit aktuellen Regeln gerechnet nicht 5000€ Steuern, sondern eher ein Viertel davon.

Hallo Wanderer,

Danke, super Tipp! In der Anlage KAP müsste ich dann die Günstigerprüfung beantragen? Rückwirkend?

Gruß

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