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Wieviel ist genug für mich? Und wann habe ich das?

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Zitat von Muslime_Frugi am 12. Februar 2024, 16:09 Uhr

Das nicht steuerbare Risiko welches ich bei dir/euch sehe ist eine mögliche Trennung. Aber auch dieses Szenario kannst du berechnen und dann für dich bewerten.

Ja, Risikomanagement. Die Eintrittswahrscheinlichkeit halte ich für sehr gering und die Auswirkung wäre fatal für den Plan. Ich begebe mich da vorübergehend in eine Art der finanziellen Abhängigkeit die für mich neu ist. Ich vertraue aber so weit in uns und die Beziehung dass ich sehr sicher bin, dass dieses Risiko nicht eintritt. Und wenn doch, müsste ich mich abhängig vom Zeitpunkt dann neu sortieren.

Hallo @hermine

also nach Deinen Antworten und Erläuterungen hört sich das für mich alles plausibel und schlüssig an. Zumal Du flexibel eingestellt bist und genug Möglichkeiten zum gegensteuern hast. Und alles wie das zuletzt genannte kann man ohnehin nicht planen.

Um auf Deine Eingangsfrage zurückzukommen, Du hast keinen Denkfehler, passt.

Wenn es hier im Forum einen Stempel geben würde, würde ich jetzt "geprüft und für gut befunden" wählen 🙂

Zitat von konsument am 13. Februar 2024, 14:17 Uhr

 

Wenn es hier im Forum einen Stempel geben würde, würde ich jetzt "geprüft und für gut befunden" wählen 🙂

Vor allem wenn es nicht klappt, weißt Du auch, an wen Du dich wenden kannst... 😉

Haha 😀 wir Banker sind da relativ schmerzlos, haben schon so viele in den Ruin geritten ohne Konsequenzen :mrgreen:

Zitat von Hermine am 12. Februar 2024, 20:38 Uhr
Zitat von Achim am 12. Februar 2024, 14:39 Uhr

Nachdem also schon ein ganz erheblicher Block fester Zahlungen vorliegt, braucht man im frei verfügbaren Anlagegeld nicht panisch auf weitere Sicherheit achten, kann also durchaus eine hohe Aktienquote fahren, weil sich das in der Vergangenheit auf längere Sicht immer deutlich mehr rentiert hat als Renten.

Das kapiere ich jetzt nicht.

Dabei steht die Erklärung doch ausgeschrieben darüber.

Zu den Axiomen der Geldanlage des guten Deutschen gehört die Überzeugung, daß mit dem Renteneintritt alles Geld von der Börse genommen sein müsse, da es für den Rest des Lebens "sicher" sein müsse. Wenn man sein Geld aufs eigene Leben verteilen möchte, würde ich ab Alter 67 von 30 Jahren ausgehen, also Endalter 97, gerade als Frau. Ob das jetzt 95 oder 97 sind, ist uninteressant, es ist jedenfalls noch ein Drittel des Lebens, was da kommen könnte.

Mir persönlich ist für eine so lange Zeit das Festgeld (also eine Anlage mit garantiertem Realverlust) nicht rentabel genug. Ich habe immerhin mein halbes Leben an der Börse investiert, also werde ich das in den kommenden Jahren weitermachen.

Du hast mit der gesetzlichen Rente und Deinem Haus schon eine ganze Menge "Renten" im Portfolio, da brauchst Du das Portfolio Deines freien Vermögens nicht auch noch damit vollzustopfen.

Es wäre übrigens interessant zu erfahren, in welche Fonds Deine Lebensversicherung investiert.

Vermutlich hast Du mit Deiner Lebensversicherung ... nochmal Renten im Portfolio.

Die Fonds der Lebensversicherung musste ich raus suchen, die wußte ich nicht auswendig: 976972, 973280, 984734. Da laufen seit 2001 monatlich 102€ rein und einmal im Jahr schreiben die nen Brief mit Kontostand, ansonsten ignoriere ich die weitestgehend.

Das sollte man generell nicht, sondern zumindest soweit Protokoll darüber führen, daß man eine grobe Ahnung hat, was dort läuft. Andererseits sind 1200 € im Jahr nicht die Welt.

Für die Familienversicherung gibt es eine Einkommensgrenze von etwa 500 € im Monat/6000 € im Jahr. Es könnte sein, daß Deine Kapitaleinkünfte drüberliegen, dann müßtest Du Dich freiwillig versichern (wobei dann gleich 1200 € oder so als fiktives Einkommen angenommen wird -  das wären dann bald 250 € Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung, und das für vielleicht 500 € oder 600 € Kapitaleinkünfte). Es lohnt sich also, diesen Punkt im Auge zu behalten und die Kapitaleinkünfte so zu steuern, daß man unter der Grenze bleibt.

Grundsätzlich habe ich das auf dem Schirm, aber mir ist da noch nicht so klar wie das mit der Grenze ist für die Kapitaleinkünfte und wie ich die steuere. Insbesondere bei thesaurierenden ETF und der Vorabpauschale blicke ich da noch gar nicht durch, ob und in welcher Höhe das für die KV relevante Erträge sind. Da werde ich mich noch eingehender mit beschäftigen müssen.

Das Investmentsteuergesetz und die damit einhergehende Vorabpauschale ist ein typisch deutscher Bürokratieauswuchs. Da hat irgendeiner nicht ausgehalten, daß ein Investor mit einem thesaurierenden Fonds einen Steuerstundungseffekt hat und hat versucht, Gerechtigkeit mit der Haarspaltemaschine herbeizuzwingen.

Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Gewinn, der jedem Fonds zugeordnet wird (vorausgesetzt der Fonds macht in dem betreffenden Jahr wirklich Gewinn). Sie gilt für alle Fonds, auch für ausschüttende, aber die (in der Regel abgeltungbesteuerte) Ausschüttung wird gegengerechnet. Für das Jahr 2023 wurde 1,25% des Wertes des Fonds am Jahresanfang als fiktiver Gewinn angenommen. Dieser fiktive Gewinn gilt im Folgejahr als zugegangen, zählt im vorliegenden Fall also zu den Kapitaleinkünften des Jahres 2024. Für Deine 150 T€ ETF wären das also etwa 1900 € Kapitaleinkünfte gewesen und darauf etwa 500 € Steuer (sofern der Freibetrag anderswie belegt war).

Bleibt das Zinsniveau also etwa auf dem aktuellen Stand (oder sinkt es), kannst Du eine Menge mehr ETF haben, bevor Du mit der Krankenkasse in Todder kommst. Allerdings darfst Du in dieser Zeit keine ETFs verkaufen (oder Du mußt wissen, wie Du das machst).

Du hast ja im Rahmen Deines Planes noch 6 Jahre Zeit, Dich einzulesen und eine Strategie auszufeilen.

Zitat von Achim am 13. Februar 2024, 16:48 Uhr
Zitat von Hermine am 12. Februar 2024, 20:38 Uhr
Zitat von Achim am 12. Februar 2024, 14:39 Uhr

Nachdem also schon ein ganz erheblicher Block fester Zahlungen vorliegt, braucht man im frei verfügbaren Anlagegeld nicht panisch auf weitere Sicherheit achten, kann also durchaus eine hohe Aktienquote fahren, weil sich das in der Vergangenheit auf längere Sicht immer deutlich mehr rentiert hat als Renten.

Das kapiere ich jetzt nicht.

Dabei steht die Erklärung doch ausgeschrieben darüber.

Zu den Axiomen der Geldanlage des guten Deutschen gehört die Überzeugung, daß mit dem Renteneintritt alles Geld von der Börse genommen sein müsse, da es für den Rest des Lebens "sicher" sein müsse. Wenn man sein Geld aufs eigene Leben verteilen möchte, würde ich ab Alter 67 von 30 Jahren ausgehen, also Endalter 97, gerade als Frau. Ob das jetzt 95 oder 97 sind, ist uninteressant, es ist jedenfalls noch ein Drittel des Lebens, was da kommen könnte.

Mir persönlich ist für eine so lange Zeit das Festgeld (also eine Anlage mit garantiertem Realverlust) nicht rentabel genug. Ich habe immerhin mein halbes Leben an der Börse investiert, also werde ich das in den kommenden Jahren weitermachen.

Du hast mit der gesetzlichen Rente und Deinem Haus schon eine ganze Menge "Renten" im Portfolio, da brauchst Du das Portfolio Deines freien Vermögens nicht auch noch damit vollzustopfen.

Es wäre übrigens interessant zu erfahren, in welche Fonds Deine Lebensversicherung investiert.

Vermutlich hast Du mit Deiner Lebensversicherung ... nochmal Renten im Portfolio.

Die Fonds der Lebensversicherung musste ich raus suchen, die wußte ich nicht auswendig: 976972, 973280, 984734. Da laufen seit 2001 monatlich 102€ rein und einmal im Jahr schreiben die nen Brief mit Kontostand, ansonsten ignoriere ich die weitestgehend.

Das sollte man generell nicht, sondern zumindest soweit Protokoll darüber führen, daß man eine grobe Ahnung hat, was dort läuft. Andererseits sind 1200 € im Jahr nicht die Welt.

Für die Familienversicherung gibt es eine Einkommensgrenze von etwa 500 € im Monat/6000 € im Jahr. Es könnte sein, daß Deine Kapitaleinkünfte drüberliegen, dann müßtest Du Dich freiwillig versichern (wobei dann gleich 1200 € oder so als fiktives Einkommen angenommen wird -  das wären dann bald 250 € Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung, und das für vielleicht 500 € oder 600 € Kapitaleinkünfte). Es lohnt sich also, diesen Punkt im Auge zu behalten und die Kapitaleinkünfte so zu steuern, daß man unter der Grenze bleibt.

Grundsätzlich habe ich das auf dem Schirm, aber mir ist da noch nicht so klar wie das mit der Grenze ist für die Kapitaleinkünfte und wie ich die steuere. Insbesondere bei thesaurierenden ETF und der Vorabpauschale blicke ich da noch gar nicht durch, ob und in welcher Höhe das für die KV relevante Erträge sind. Da werde ich mich noch eingehender mit beschäftigen müssen.

Das Investmentsteuergesetz und die damit einhergehende Vorabpauschale ist ein typisch deutscher Bürokratieauswuchs. Da hat irgendeiner nicht ausgehalten, daß ein Investor mit einem thesaurierenden Fonds einen Steuerstundungseffekt hat und hat versucht, Gerechtigkeit mit der Haarspaltemaschine herbeizuzwingen.

Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Gewinn, der jedem Fonds zugeordnet wird (vorausgesetzt der Fonds macht in dem betreffenden Jahr wirklich Gewinn). Sie gilt für alle Fonds, auch für ausschüttende, aber die (in der Regel abgeltungbesteuerte) Ausschüttung wird gegengerechnet. Für das Jahr 2023 wurde 1,25% des Wertes des Fonds am Jahresanfang als fiktiver Gewinn angenommen. Dieser fiktive Gewinn gilt im Folgejahr als zugegangen, zählt im vorliegenden Fall also zu den Kapitaleinkünften des Jahres 2024. Für Deine 150 T€ ETF wären das also etwa 1900 € Kapitaleinkünfte gewesen und darauf etwa 500 € Steuer (sofern der Freibetrag anderswie belegt war).

Bleibt das Zinsniveau also etwa auf dem aktuellen Stand (oder sinkt es), kannst Du eine Menge mehr ETF haben, bevor Du mit der Krankenkasse in Todder kommst. Allerdings darfst Du in dieser Zeit keine ETFs verkaufen (oder Du mußt wissen, wie Du das machst).

Du hast ja im Rahmen Deines Planes noch 6 Jahre Zeit, Dich einzulesen und eine Strategie auszufeilen.

 

Ich als Anfänger kriege das nicht unter einen Hut gebracht mit

Zitat von Achim am 12. Februar 2024, 14:39 Uhr

Wenn Du mit 55 ins Privatiersdasein wechselst, hast Du ja keinen Anlagehorizont mehr bis zu Deinem 85. Lebensjahr. Da solltest Du auf Nummer sicher gehen.

Festgeld, natürlich!

Ist das aus deiner Sicht für die 50.000 die ab Oktober wieder frei sind nun wirklich sinnvoll, oder was das Ironie die ich nicht verstanden habe?

 

Die Fonds der Lebensversicherung musste ich raus suchen, die wußte ich nicht auswendig: 976972, 973280, 984734. Da laufen seit 2001 monatlich 102€ rein und einmal im Jahr schreiben die nen Brief mit Kontostand, ansonsten ignoriere ich die weitestgehend.

Das sollte man generell nicht, sondern zumindest soweit Protokoll darüber führen, daß man eine grobe Ahnung hat, was dort läuft. Andererseits sind 1200 € im Jahr nicht die Welt.

Den ganz groben Überblick habe ich ja durch den jährlichen Verlauf. Da war ich meistens damit zufrieden wie es im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist. Bis auf die Jahre natürlich wo es überall bergab ging, aber das wäre mit einem andern Fonds zur gleichen Zeit auch nicht viel anders gewesen. Aber es ist wohl wirklich eine gute Idee, da mal ein bisschen genauer rein zu schauen.

Das Investmentsteuergesetz und die damit einhergehende Vorabpauschale ist ein typisch deutscher Bürokratieauswuchs. Da hat irgendeiner nicht ausgehalten, daß ein Investor mit einem thesaurierenden Fonds einen Steuerstundungseffekt hat und hat versucht, Gerechtigkeit mit der Haarspaltemaschine herbeizuzwingen.

Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Gewinn, der jedem Fonds zugeordnet wird (vorausgesetzt der Fonds macht in dem betreffenden Jahr wirklich Gewinn). Sie gilt für alle Fonds, auch für ausschüttende, aber die (in der Regel abgeltungbesteuerte) Ausschüttung wird gegengerechnet. Für das Jahr 2023 wurde 1,25% des Wertes des Fonds am Jahresanfang als fiktiver Gewinn angenommen. Dieser fiktive Gewinn gilt im Folgejahr als zugegangen, zählt im vorliegenden Fall also zu den Kapitaleinkünften des Jahres 2024. Für Deine 150 T€ ETF wären das also etwa 1900 € Kapitaleinkünfte gewesen und darauf etwa 500 € Steuer (sofern der Freibetrag anderswie belegt war).

Bleibt das Zinsniveau also etwa auf dem aktuellen Stand (oder sinkt es), kannst Du eine Menge mehr ETF haben, bevor Du mit der Krankenkasse in Todder kommst. Allerdings darfst Du in dieser Zeit keine ETFs verkaufen (oder Du mußt wissen, wie Du das machst).

Du hast ja im Rahmen Deines Planes noch 6 Jahre Zeit, Dich einzulesen und eine Strategie auszufeilen.

Puh, ja, bei allen Versuchen mich da rein zu lesen kam mir das irgendwie krass und seltsam vor. Deine Erklärung hilft mir da ein gutes Stück weiter, das zu verstehen.
Die Höhe dieses fiktiven Gewinns, also 1,25% für 2023 wird dann jedes Jahr von irgendwem neu ausgewürfelt? Also je höher das Zinsniveau, desto höher ist diese Zahl? Und wenn die Zinsen wieder fallen geht das auch runter?

Zitat von Hermine am 12. Februar 2024, 20:38 Uhr
Zitat von Achim am 12. Februar 2024, 14:39 Uhr

Nachdem also schon ein ganz erheblicher Block fester Zahlungen vorliegt, braucht man im frei verfügbaren Anlagegeld nicht panisch auf weitere Sicherheit achten, kann also durchaus eine hohe Aktienquote fahren, weil sich das in der Vergangenheit auf längere Sicht immer deutlich mehr rentiert hat als Renten.

Ich als Anfänger kriege das nicht unter einen Hut gebracht mit

Zitat von Achim am 12. Februar 2024, 14:39 Uhr

Wenn Du mit 55 ins Privatiersdasein wechselst, hast Du ja keinen Anlagehorizont mehr bis zu Deinem 85. Lebensjahr. Da solltest Du auf Nummer sicher gehen.

Festgeld, natürlich!

Das war ja auch nicht ernstgemeint. Mit Festgeld spart man sich arm, das glaubt einem bloß keiner. Die Furcht, daß irgendwann zwischen dem 55. und 95. Lebensjahr irgendwann mal die große Welle käme, die alles wegschwemmt, man hinterher dann komplett pleite ist, ist den Leuten nicht aus dem Kopf zu bekommen. Du kannst fast sicher davon ausgehen, daß in diesen 40 Jahren eine Börsenbaisse kommt (vielleicht auch mehrere), aber in den anderen Jahren hast Du mit einer Aktienanlage so viel mehr geholt als mit dem ultrasicheren Festgeld, daß Du den Kursrückgang verknusen kannst.

Etwas kritisch mögen die ersten Jahre sein. Je länger die Börsenbaisse nicht kommt, desto sicherer stehst Du auf den Füßen. Ein Meilenstein ist das 63. Lebensjahr, wenn die erste Rente kommt, denn die ist eine feste monatliche Zahlung, mit der Du rechnen kannst, ab dann brauchst Du für den gleichen Lebensstandard weniger aus Deinem Depot zuschießen. Und mit 65 kommt dann mit Deiner Lebensversicherung nochmal ein warmer Geldregen.

 

Die Vorabpauschale ist - wie geschrieben - eine superbürokratische Neidhammelei.

Der maßgebliche "Zinssatz" wird aus dem Verlauf des Vorjahres bestimmt, er steht zu Jahresanfang fest. Für das Jahr 2023 galt 2,55%, für das Jahr 2024 gilt 2,39%. Davon nimmt man (aus mir unerfindlichen Gründen) 70% und multipliziert diesen Prozentsatz mit dem Wert des Fonds zu Jahresanfang. Das ergibt den fiktiven Gewinn, die Vorabpauschale. Das sind (Du hast das sicher nachgerechnet) für das Jahr 2023  1,785% gewesen. "Hoppala! Oben hast Du aber doch von 1,25% geschrieben!" Stimmt. Wenn Dein Fonds ein Aktienfonds ist (genauer gesagt: einen Aktienanteil von mindestens 51% hat), wird diese Vorabpauschale nur zu 70% der Steuer unterworfen. Und 70% von 1,785% ist 1,25%. Für das Jahr 2024 werden die Zahlen 2,39%, 1,67% und 1,17% lauten. Sofern der Fonds einen höheren Gewinn gemacht hat und nicht etwa eine höhere Ausschüttung hatte, wird Dir die Vorabpauschale für 2024 in den ersten Januartagen 2025 als Kapitalertrag zugeordnet werden. Entweder wird damit dann Dein Sparerfreibetrag belastet oder Du zahlst halt Abgeltungsteuer darauf. Und natürlich Soli. Und vielleicht noch Kirchensteuer. Für Kirchensteuerzahler gilt allerdings ein etwas geringerer Abgeltungsteuersatz, weil man bei Abgeltungsversteuerung die Kirchensteuer ja nicht von der Steuer absetzen kann. Superkompliziert, wie gesagt.

Diese Teilfreistellung hat auch einen sachlichen Grund. Gängige Welt-Aktienfonds enthalten eine nennenswerte Menge quellenbesteuerter (etwa US-amerikanischer) Aktien. Diese zahlen Dividenden, die der Fonds kassiert und neu anlegt. Von diesen Dividenden behält der ausländische Fiskus (etwa der US-Fiskus) aber gleich z.B. 15% Steuer ein. Wenn Du die - sagen wir mal - Apple-Aktien direkt im Depot hast, dann passiert das zwar auch (Du bekommst nur 85% der Dividenden ausbezahlt), der deutsche Fiskus rechnet Dir bei Direktanlage die US-Steuer aber an, so daß Du nicht 25% Abgeltungsteuer bezahlst, sondern nur zusätzliche 10% (und auch nur auf diese 10% den unsterblichen Soli). Diese Anrechnung gibts beim Fonds nicht, dafür aber werden die Erträge nur zum Teil versteuert.

An verschiedenen Stellen kann man lesen, der Steuersatz auf Aktienfonds betrage nur 18,5%. Das stimmt nur bei 0% Dividenden und 0% TER. Bei 2% Dividenden, 5% Wertzuwachs und 0,2% TER gehen vom Ertrag 24,3% weg. Das ist zwar immer noch besser als 26,375%, aber der Vorteil des Fondsanlegers gegenüber dem Direktanleger ist nicht mehr so groß.

Nimms einfach hin. Die deutschen Steuergesetze muß man nicht im Detail verstehen, solange man die Steuer zahlt - und bei der Abgeltungsteuer geht das ja in der Regel automatisch.

 

Das mit der Vorabpauschale ist für Kleinanleger ärgerlich, aber durchaus logisch. Ist vergleichbar mit Steuervorauszahlungen bei Betrieben/Selbständigen. Die 70% sind vermutlich eine Annahme, dass keine Rückgänge von mehr als 30% p.a. zu erwarten sind und daher dann im Regelfall nur Nachzahlungen entstehen - was einem Kredit des Staates an die Investoren entspricht.

Bei einem Anleger/Depot ist das keine Summe - bei allen Depots insgesamt dann schon.

Mir packt der Staat deshalb auch alle 3 Monate ungefragt und auch mehr oder weniger unabhängig vom realen Gewinn in die Tasche, also warum sollte es Aktieninvestoren an der Stelle besser gehen? Neidhammelei kann ich da nicht erkennen, das entspricht mMn dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Zitat von Achim am 14. Februar 2024, 1:52 Uhr

Das war ja auch nicht ernstgemeint.

Sowas fällt mir teilweise sogar im direkten Gespräch schwer zu erkennen. Schriftlich habe ich da kaum eine Chance das zu merken - allenfalls wenn irgendwelche Smileys an entsprechender Textstelle drauf hinweisen. Manchmal komme ich mir da begriffsstutzig vor, aber im Zweifel frage ich halt lieber nach.

Danke-danke-danke für die ausführliche Erklärung zur Vorabpauschale. Hier lerne ich Sachen die ich nie wissen wollte - aber hilft ja nix, ist ja wichtig das in der Planung zu berücksichtigen. Ich glaube das habe ich jetzt verstanden. Das muss ich mal mit ein paar konkreten Beispiel Zahlen durchrechnen und gucken ob mir damit alles klar ist.

Danke-danke-danke für die ausführliche Erklärung zur Vorabpauschale. Hier lerne ich Sachen die ich nie wissen wollte

Schön erklärt von Achim! Kleine Ergänzung noch von mir da das irgendwie niemand auf dem Schirm hat wenn das Thema aufkommt und das ggf. auch etwas nerdig ist:

Wenn ich (wann auch immer) Anteile eines Fonds oder ETF verkaufe, so wird die bereits gezahlte Vorabsteuer auf die Kapitalertragssteuer die beim Verkauf auf den Gewinnanteil anfällt entsprechend angerechnet.

Auch das geht automatisch - allerdings nur (!) solange man nicht die Depotbank wechselt. Tut man das doch, so muss man sich umndie Gegenstellung der bereits gezahlten Vorabpauschale im Rahmen der Steuererklärung selbst kümmern da die neue Depotbank über keine Infos zu vergangenen Zahlungen der Vorabpauschale verfügt.

Je nach Wertzuwachs des Depots kann das recht erheblich sein und anstrengend das aufzurechnen...

Man sollte das also gut dokumentieren wenn man einen Depotwechsel über die Jahre nicht azsschließen kann...

 

PN an maxause@gmx.de
Zitat von Max aus E am 14. Februar 2024, 23:27 Uhr

Danke-danke-danke für die ausführliche Erklärung zur Vorabpauschale. Hier lerne ich Sachen die ich nie wissen wollte

Schön erklärt von Achim! Kleine Ergänzung noch von mir da das irgendwie niemand auf dem Schirm hat, wenn das Thema aufkommt und das ggf. auch etwas nerdig ist:

Wenn ich (wann auch immer) Anteile eines Fonds oder ETF verkaufe, so wird die bereits gezahlte Vorabsteuer auf die Kapitalertragssteuer die beim Verkauf auf den Gewinnanteil anfällt entsprechend angerechnet.

Auch das geht automatisch - allerdings nur (!), solange man nicht die Depotbank wechselt. Tut man das doch, so muss man sich um die Gegenstellung der bereits gezahlten Vorabpauschale im Rahmen der Steuererklärung selbst kümmern, da die neue Depotbank über keine Infos zu vergangenen Zahlungen der Vorabpauschale verfügt.

Ist das wirklich so? Die Vorabpauschale gibt es zwar schon einige Jahre. Zur Nullzinszeit hat das aber keine Rolle gespielt. Von der Verrechnung sinngemäß ähnlich gehen Dividenden aus Gesellschaftsmitteln (die unversteuert ausgezahlt werden, aber rechnerisch Auswirkungen auf den Einstiegspreis haben). Bei denen geht die entsprechende Info mit dem Depotwechsel mit. Bei der Vorabpauschale weiß ich es nicht, aber ich vermute, daß es dort genauso ist. Anders scheint mir das nicht logisch. Wenn die deutsche Regierung schon einen Bürokratieexzeß einführt, dann sicherlich bis zum Ende.

Zitat von MFZ73 am 14. Februar 2024, 10:56 Uhr

Das mit der Vorabpauschale ist für Kleinanleger ärgerlich, aber durchaus logisch. Ist vergleichbar mit Steuervorauszahlungen bei Betrieben/Selbständigen. Die 70% sind vermutlich eine Annahme, dass keine Rückgänge von mehr als 30% p.a. zu erwarten sind und daher dann im Regelfall nur Nachzahlungen entstehen - was einem Kredit des Staates an die Investoren entspricht.

Bei einem Anleger/Depot ist das keine Summe - bei allen Depots insgesamt dann schon.

Mir packt der Staat deshalb auch alle 3 Monate ungefragt und auch mehr oder weniger unabhängig vom realen Gewinn in die Tasche, also warum sollte es Aktieninvestoren an der Stelle besser gehen? Neidhammelei kann ich da nicht erkennen, das entspricht mMn dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Aktieninvestoren geht es an dieser Stelle besser.

Von der Vorabpauschale sind nur Fondsinvestoren betroffen.

Es gilt im Steuerrecht allgemein das Prinzip, daß Vermögensgegenstände dann besteuert werden, wenn sie verkauft werden. Das ist bei allen anderen Wertpapieren außer Fonds so, das ist auch bei Immobilien so. Bei Fonds ist es anders - sofern man sie direkt hält. Hält man sie indirekt, beispielsweise in einem Versicherungsmantel, ist es steuerlich wieder anders.

Ich halte die Vorabpauschale für unsystematisch, und wenn man die geringen Beträge sieht, die dabei über den Tisch gehen, für geradezu lächerlich. Im letzten Jahr sind die weltweiten Aktienmärkte um etwa 15% gestiegen. Der Steuer unterworfen waren etwa 1,5%, also ein Zehntel davon. Der bürokratische Aufwand ist aber der gleiche, ob ich nun den ganzen Gewinn besteuere oder nur ein Zehntel davon. Nein, er der Aufwand ist sogar höher: Würde man den Ertrag besteuern, wäre das damit erledigt. Man besteuert aber nur einen Teil des Ertrags, worüber man Buch führen muß, damit man in 20 Jahre, wenn das Papier tatsächlich verkauft wird, die 20 Teilzahlungen gegenrechnen kann.

Wenn jemand langfristig anlegt, hat das immer einen gewissen Vorsorgeeffekt. Der Staat will an sich, daß die Leute vorsorgen, er hat sich extra zu diesem Zweck die superkomplizierten Konstruktionen Riester- und Rüruprente ausgedacht. Mir gefällt ganz allgemein das Prinzip KISS - Keep it simple. Der Vorteil durch den Steuerstundungseffekt ist nicht riesig groß, aber vorhanden. Hätte der Staat einfach nichts gemacht, hätte er den kleinen Vorteil stehenlassen, hätte er einen Anreiz für die Leute dargestellt, langfristig zu sparen. Aber nein, das wollte man offensichtlich nicht, und die einzige Erklärung, die ich mir dafür vorstellen kann, ist Neidhammelei.

Man hätte diesen ganzen Zirkus sinnvollerweise unterwegs gelassen.

Zitat von Hermine am 14. Februar 2024, 20:55 Uhr

Danke für die ausführliche Erklärung zur Vorabpauschale. Hier lerne ich Sachen die ich nie wissen wollte - aber hilft ja nix, ist ja wichtig das in der Planung zu berücksichtigen.

Das Unterthema ist mittlerweile fertig erklärt.

Du hattest danach gefragt, daher habe ich die Erklärung dazugeschrieben, weil gerade zum Thema eine Menge Parolen umgehen. Die Vorabpauschale wird zwar seit 2018 berechnet, aber so richtig zum Tragen gekommen ist sie halt erstmals zu diesem Jahreswechsel. Zum nächsten Jahreswechsel wird sie wieder berechnet und besteuert, dann wissen die Leute aber halt bereits, wie der Hase läuft.

Trachte danach, daß Du möglichst viel Steuer bezahlst! Dann hast Du nämlich auch einen entsprechenden Gewinn gemacht und bist Deinem Ziel nähergerückt. 🙂

Rechenspielchen für meine Planung der Krankenversicherung 55-63...

Angenommen ich bin 55 Jahre alt und habe die angestrebten 370.000 beisammen. Bei den Zahlen für Vorabpauschale und Zinsniveau rechne ich mangels zuverlässiger Glaskugel einfach mal mit den heutigen Zahlen.

Bei 200.000 im Depot wären 1,25% dann 2.500. (oder müsste ich für die KV relevanten Erträge mit den 1,785% rechnen?)
Die 170.000 zum Verbrauchen in den 8 Jahren lägen irgendwie "sicher" für 3,5% - also Erträge von 5.950.
In Summe zu viel für die Chance auf Familienversicherung.

Wenn ich nun 320.000 im Depot ließe, wären davon 1,25% dann 4.000.
50.000 würden bei 3,5% Zinsen nochmal 1.750 bringen.
Damit wäre ich knapp unter der Grenze für die Familienversicherung.
Aber wenn ich das Geld zum verbrauchen aus dem Depot nachfülle, entstehen da auch wieder Gewinne aus dem ETF Verkauf, die meine Erträge in Summe doch wieder über die 6.000 bringen könnten.

Hm. Ich sehe schon, es ist sicherer die zusätzlichen 3.000 pro Jahr für meine eigenen Beiträge zur GKV mit einzuplanen. Wenn ich die dann doch nicht brauche, umso besser. Aber ich werde mich wohl doch darauf einstellen müssen, meine Krankenversicherung selbst zu zahlen.

Gilt die Familienversicherung denn auch wenn dein Mann in Rente ist für Dich?

Gute Frage. Ich war ohne das genauer nachzuprüfen davon ausgegangen, dass ein Rentner in der GKV seine Ehefrau familienversichern kann, wenn diese kein Einkommen hat. Aber dank Vorabpauschale hätte ich dafür wahrscheinlich später zu viele Erträge und muss mich dann eh selbst krankenversichern.

@hermine, willkommen hier bei den Frugalisten 🙂

Ich hab das jetzt grob überschlagen und würde auch meinen Stempel geben, dass es es vom Geld her reicht.

Bei mir sieht es finanziell bei weitem nicht so gut aus, ich plane aber trotzdem den Ausstieg und bin bereits in Altersteilzeit. Ich will wenns passt noch einen Mini-Job als Übergang machen. Wäre das auch was für Dich?

Zitat von Hermine am 16. Februar 2024, 13:55 Uhr

Gute Frage. Ich war ohne das genauer nachzuprüfen davon ausgegangen, dass ein Rentner in der GKV seine Ehefrau familienversichern kann, wenn diese kein Einkommen hat. Aber dank Vorabpauschale hätte ich dafür wahrscheinlich später zu viele Erträge und muss mich dann eh selbst krankenversichern.

So Sachen würde ich aber immer vorher prüfen. Ist ja kein Aufwand (außer, du liegst auf jeden Fall über der Grenze und musst selber zahlen)

Zitat von Hermine am 16. Februar 2024, 11:30 Uhr

Rechenspielchen für meine Planung der Krankenversicherung 55-63...

Angenommen, ich bin 55 Jahre alt und habe die angestrebten 370.000 beisammen. Bei den Zahlen für Vorabpauschale und Zinsniveau rechne ich mangels zuverlässiger Glaskugel einfach mal mit den heutigen Zahlen.

Bei 200.000 im Depot wären 1,25% dann 2.500. (oder müsste ich für die KV relevanten Erträge mit den 1,785% rechnen?)

Zweiteres. 200 T€ x 1,785% = 3570 €.

Die 170.000 zum Verbrauchen in den 8 Jahren lägen irgendwie "sicher" für 3,5% - also Erträge von 5.950.
In Summe zu viel für die Chance auf Familienversicherung.

Wenn ich nun 320.000 im Depot ließe, wären davon 1,25% dann 4.000.

... wären davon 1,785% dann 5712 €.

50.000 würden bei 3,5% Zinsen nochmal 1.750 bringen.
Damit wäre ich knapp unter der Grenze für die Familienversicherung.

Es ist halt die Frage, wo die Grenze in 8 Jahren liegt.

Ich kenne den genauen Zusammenhang nicht, könnte mir aber vorstellen, daß die Grenze mit der Grenze für den Minijob wandert.

Aber wenn ich das Geld zum verbrauchen aus dem Depot nachfülle, entstehen da auch wieder Gewinne aus dem ETF Verkauf, die meine Erträge in Summe doch wieder über die 6.000 bringen könnten.

Hm. Ich sehe schon, es ist sicherer die zusätzlichen 3.000 pro Jahr für meine eigenen Beiträge zur GKV mit einzuplanen. Wenn ich die dann doch nicht brauche, umso besser. Aber ich werde mich wohl doch darauf einstellen müssen, meine Krankenversicherung selbst zu zahlen.

Von der Größenordnung her beträge der GKV-Beitrag etwa 3000 € im Jahr. Das könnte beispielsweise heißen: Du ließest 50.000 bewußt ohne Zinsen auf einem Girokonto liegen, wenn Du damit unter der Grenze bliebest. Oder Du beißt einmal in den sauren Apfel und konzentrierst Deine Kapitaleinkünfte in 1 Jahr mit dem Ziel, in den anderen Jahren drunter zu bleiben. Wenn man das auf sich zukommen sieht, kann man das ja planen.

Zitat von Susy Sunshine am 16. Februar 2024, 14:12 Uhr

@hermine, willkommen hier bei den Frugalisten 🙂

Ich hab das jetzt grob überschlagen und würde auch meinen Stempel geben, dass es es vom Geld her reicht.

Bei mir sieht es finanziell bei weitem nicht so gut aus, ich plane aber trotzdem den Ausstieg und bin bereits in Altersteilzeit. Ich will wenns passt noch einen Mini-Job als Übergang machen. Wäre das auch was für Dich?

Du bist in Altersteilzeit und somit in einem sozialversicherungspflichtigen Job. Wenn Du nebenher was machen willst, bringt Dich ein Minijob weiter. Bei @hermine ist die Lage anders, die überlegt sich, wie sie die Krankenversicherungbeiträge in der Privatierszeit einsparen kann (die sie ja komplett selbst trägt, ohne Arbeitgeberzuschuß). Ihr hilft ein Minijob nicht weiter, für sie müßte es ein Midijob sein - und sei der nur 1 Euro über der Grenze. Das reicht schon. Dann zahlt sie nur von diesem Einkommen GKV-Beitrag, die Kapitaleinkünfte spielen dann keine Rolle.

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