Bitte oder Registrieren, um Beiträge und Themen zu erstellen.

PKV-Verbleib oder freiwillig GKV

VorherigeSeite 3 von 4Nächste

So. Neues bei uns. Meiner Frau ihr Privatierinnen Freiwillig GKV Tarif kam heute reingeschneit.  485€/mon freiwillig TKK inkl. Pflege. Sie zieht das jetzt 10 Jahre durch (Eintritt in gesetzliche Rente plus 17 Mobate Wartezeit), als um dann in die GKV der Rentner zu kommen, dann mit Mindestsatz, laut ihrer Planung.

Ob das klug ist weiß ich noch nicht.

Nur als Vergleich: Ich als PKVler bezahle nur 30€/mon mehr inkl. Pflege und bekomme dort letztlich alles bezahlt,  inkl. Homöopathie, KG ad libitum, usw.

Ich könnte dir hier einen Namen nennen mit heißen Tipps… Beibehaltung Privatierstatus inklusive… duckweg🙈

Hat meine Ex Frau auch in der Größenordnung als freiwillig GKV Versicherte gezahlt.
Bei dir wohl mit SB. Ist auch meine Höhe mit 1.700SB

Zitat von Absprung_2020 am 6. März 2024, 16:45 Uhr

[Der GKV-Tarif meiner Frau als freiwillig versicherte Privatière] kam heute reingeschneit.  485€/mon ... inkl. Pflege. Sie zieht das jetzt 10 Jahre durch (Eintritt in gesetzliche Rente plus 17 Monate Wartezeit), als um dann in die [KVdR] Rentner zu kommen, dann mit Mindestsatz, laut ihrer Planung.

... dann mit Verbeitragung ihrer Rente (so jedenfalls die heutige Rechtslage).

Ob das klug ist weiß ich noch nicht.

Nur als Vergleich: Ich als PKVler bezahle nur 30€/mon mehr inkl. Pflege und bekomme dort letztlich alles bezahlt,  inkl. Homöopathie, KG ad libitum, usw.

Prognosen sind immer schwierig, speziell, wenn sie die Zukunft betreffen.

Die Vergleichsrechnung ist nicht ganz so einfach:

Du mußt fairerweise den Selbstbehalt auf Monate umlegen und dazurechnen (und berücksichtigen, daß Du den KV-Beitrag von der Steuer absetzen kannst, den Selbstbehalt aber faktisch nicht*). Bei 1700 €/a Selbstbehalt dürften 200 €/m eine gute Größenordnung sein. Schwankt natürlich. Du bist ja ein junger Mann, könnte sein, daß Du den Selbstbehalt nicht brauchst, vielleicht gar eine Beitragsrückerstattung bekommst, die Du allerdings faktisch versteuern mußt**.

 

* Man kann Arztkosten als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen, es gibt aber eine "zumutbare Belastung". Das Absetzen geht je nach den genauenVerhältnissen erst hoch in den vierstelligen Zahlen los. Also: faktisch nicht.

** Genau genommen muß man die Beitragsrückerstattung nicht versteuern, aber sie wird vom steuerlich absetzbaren Beitrag abgezogen, so daß man von diesem weniger absetzen kann. Die Wirkung dessen entspricht einer Versteuerung der Beitragsrückerstattung.

Ich denke wir werden bei Gelegenheit ein Kostenzeitreihe erstellen. Voraussetzung: Es muss erst ein belastbare PKV Angebot eingeholt werden mit vergleichbaren Leistungen wie der GKV Umfang. Dann Jahr für Jahr mit Steigerungen.... und schauen wann welche Kurve welche schneidet über die jeweilis addierten Jahressummen. Wenn sie das macht. Ich vermute, sie muss eine Gesundheitsprüfung machen bei Beantragung.

Kann mir nicht vorstellen, dass sich ein Wechsel in die PKV noch lohnt. Aber ihr könnt es ja eruieren

Ja, nach 10 min Faktensammlung war das Thema durch. Eigenbeteiligung (die ja in 3 von 4 Jahren immer entsteht) killt sofort den Tarifvorteil. Und der Weg zurück in die Versicherung der Rentner kann man dann vergessen. Fazit: Rechnet sich nur bei folgender Und-Verknüpfung: Gesund bleiben (will sie) aber nur noch wenige Jahre leben (will sie nicht). Erledigt das Thema. GKV und fertig.

Zitat von Absprung_2020 am 6. März 2024, 16:45 Uhr

Meiner Frau ihr Privatierinnen Freiwillig GKV Tarif kam heute reingeschneit.  485€/mon freiwillig TKK inkl. Pflege. Sie zieht das jetzt 10 Jahre durch (Eintritt in gesetzliche Rente plus 17 Mobate Wartezeit), als um dann in die GKV der Rentner zu kommen, dann mit Mindestsatz, laut ihrer Planung.

Ob das klug ist weiß ich noch nicht.

Wenn man sich vernünftig stellen will, muß man eigentlich die ganze Geschichte kennen. In Deinem Fall ist für mich schon der Titel unklar. Ich schreib mal auf, was ich verstanden habe:

Deine Frau ist bisher PKV-versichert und steht etwa 10 Jahre vor der Rente (ist also Mitte fünfzig, möglicherweise kurz vor 55). Sie überlegt sich möglicherweise nun, vor Erreichen der Altersgrenze von ihrer PKV-Versicherung zur TKK in eine freiwillige Mitgliedschaft zu wechseln. Ein Arbeitgeber ist offensichtlich nicht im Spiel, sie zahlt ihren Beitrag offensichtlich komplett selbst.

Machen kann mal alles, fragt sich, ob das sinnvoll ist. Die Überlegung mit der KVdR dürfte allerdings fehl gehen. Zum Erreichen dieses Status muß man 90% der zweiten Hälfte des Berufslebens gesetzlich versichert sein. Das dürfte bei einer Mittfünfzigerin vermutlich nicht mehr hinhauen, wenn sie langjährig in der PKV versichert war. Das Kriterium, weswegen die Leute unbedingt den Status KVdR erreichen möchten (also: Pflichtversicherung in der GKV im Ruhestand) ist, daß ein pflichtversicherter Rentner Einkünfte außer der oder den Renten nicht verbeitragen muß, ein freiwillig versichertere Rentner aber wohl. Ob diese (in meinen Augen unsystematische) Bestimmung mittelfristig überlebt, weiß der Himmel.

Richtig ist, daß sich ein GKV-Betrag nach den Einkünften richtet, ein PKV-Beitrag aber nicht. Möglicherweise erwartet sie trotz eventuell anderer Einkünfte neben einer gesetzlichen Rente im Alter deutlich niedrigere Gesamteinkünfte, so daß sie auf eine Beitragsersparnis im Alter hofft. Man muß das im Einzelfall ausrechnen.

Wenn man sich mit 55 nach langjähriger PKV-Mitgliedschaft noch unter die Fittiche der GKV flüchten möchte, sollte man bei seiner PKV anfragen, ob man die angesammelten Altersrückstellungen (die bei einer Kündigung in den großen Topf verfallen) nicht mittels einer passenden Zusatzversicherung noch für sich selber nutzen kann.

@achim danke fürs kümmern und und sorry, dass ich Nur direkt wieder ins Thema rein bin. Steht zwar alles irgendwo, aber niemand kann sich von jedem alle Details merken. Bis 45 PKV, dann angestellt und GKV,  nun nach 11 Jahren ist sie Privatiere und freiwillig versichert. 'Dank' meiner Einkünfte steht sie bei 50% vom Höchstbetrag,  gemeckert hier. Sie muss bis 68,7 Lebensalter nun freiwillig GKV um dann in die RentnerKrankenverischerung zu kommen, also knapp 2 Jahre später absichtlich erst Rente beantragen um die 90% der GKV Mitgliedschaft in der zweiten Hälfte des Berufslebens zusammenzubekommen. War alles bekannt und nun mussten wir das eben deshalb so entscheiden.

Zitat von Absprung_2020 am 8. März 2024, 14:33 Uhr

@achim danke fürs kümmern und und sorry, dass ich Nur direkt wieder ins Thema rein bin. Steht zwar alles irgendwo, aber niemand kann sich von jedem alle Details merken.

Neulich hat mal einer geschrieben, es "zerstöre" einen Thread, wenn man sich an anderer Leute Thread dranhängt. Das finde ich zwar nicht, aber es wäre nach meinem Dafürhalten in Deinem Fall keine schlechte Idee gewesen, einen eigenen Thread aufzumachen und im Eingangsposting die Situation nochmal übersichtlich zu präsentieren. Dieses tröpfchenweise Nachlegen sorgt nicht eben für Übersicht.

Bis 45 PKV,

und vielleicht selbständig

dann angestellt und GKV. Nun nach 11 Jahren ist sie Privatière und freiwillig versichert. 'Dank' meiner Einkünfte steht sie bei 50% vom Höchstbetrag,  gemeckert hier.

Irgendwelche Folgen muß eine Ehe schließlich haben, findest Du nicht auch?

Deine Frau verdient jetzt nichts, also greift die Kasse gern auf das Einkommen des Ehemanns zu (Der Ehefrau wird das Einkommen des Ehemanns bis zur halben Bemessungsgrenze angerechnet).

Sie muss bis 68,7 Lebensalter nun freiwillig[es Mitglied der] GKV [bleiben], um dann in die Rentner-Krankenversicherung zu kommen, [muß also bewußt die Beantragung der Rente um fast 2 Jahre verzögern, um] die 90% der GKV Mitgliedschaft in der zweiten Hälfte des Berufslebens zusammenzubekommen. War alles bekannt und nun mussten wir das eben deshalb so entscheiden.

Nö, das mußtet ihr nicht alles jetzt entscheiden. Sie will jetzt in der GKV bleiben, wird nunmehr also freiwilliges Mitglied zu halbem Höchstbetrag. Das mußtet Ihr jetzt entscheiden. Eine realistische andere Möglichkeit gab es ohnehin nicht, die PKV ist längst gekündigt, die Altersrückstellungen weg. Meine Idee, diese Altersrückstellungen in eine Zusatzversicherung einzubringen, dürfte längst nicht mehr gehen.

Die Geschichte mit der Rente steht auf einem anderen Blatt. Diesbezüglich habt Ihr noch viel Zeit zum Überlegen und Rechnen. Die Beitragsfreiheit der Kapitalerträge bei pflichtversicherten Rentnern kann kippen (Die Krankenversicherungen suchen ohnehin immer Geld!), auch kann man Kapitalerträge durch passende Gestaltung minimieren. Es ist zumindest eine Option, parallel zu Deinem Plan eine Rente für langjährig Versicherte auszurechnen (ab 63/0, mit Abzügen). Gegenüber Deinem Plan bekäme Deine Frau damit fast 6 Jahre früher Rente. Dieses Geld hat man dann schon einmal im Sack.

Und dann gibts da noch die Möglichkeit mit einem Midijob. 600 € monatliche Einnahme, 1400 € statt 5600 € Krankenkassenbeitrag (Unterschied über 4000 € im Jahr). Dafür könnte man möglicherweise schon kreativ werden.

@achim Ja, so ist das wie du schreibst. Sie war selbstständig bis 45, daher ist eine Rente vor 67 nicht möglich. Zeit geben gegen Geld, so called Arbeit kommt derzeit für sie nicht in Frage. Zur Berechnung der freiwilligen GKV kommt die jeweils der letzt verfügbare Steuerbescheid zum Tragen. Ja klar, ohne mich wäre es billjer, immer eine Last mit den Männern.... sagt sie. Deswegen muss auch ich das jetzt bezahlen und nicht sie.

Und klar, realistisch scheint nur ein Wechsel JETZT in einen ggf. günstigen PKW Tarif. Mit 70 oder so wirds noch teurer mit dem Einstieg. Aber wie gesagt, die Würfel sind bei uns auf aktueller Datenbasis nun erst mal gefallen.

Zitat von Absprung_2020 am 9. März 2024, 9:30 Uhr

[Meine Frau] war selbstständig bis 45, daher ist eine Rente vor 67 nicht möglich.

Warum nicht? Bekommt sie die 35 Jahre nicht zusammen? Ich halte die gesetzliche Rente für ein besseres Anlageinstrument als Riester und Co, heißt: Man steckt das gleiche Geld besser in die GRV statt in private Rentenanlagepläne. Sollte das der Knackpunkt sein, könnte man erwägen, freiwillig Rentenbeiträge zu zahlen, damit man bis 63 die 35 Jahre voll bekommt. Muß natürlich alles in ein Gesamtkonzept passen.

Zeit geben gegen Geld, so called Arbeit kommt derzeit für sie nicht in Frage.

Wer als Privatier über GKV-Beiträge klagt, sollte einen Midijob nicht aus dem Auge verlieren, der sich mit einem befreundeten Unternehmer ggf. flexibel gestalten läßt. Das nicht zu wollen, steht aber jedem frei. Dann zahlt man halt den GKV-Beitrag.

Zur Berechnung der freiwilligen GKV kommt die jeweils der letztverfügbare Steuerbescheid zum Tragen. Ja klar, ohne mich wäre es billjer, immer eine Last mit den Männern.... sagt sie. Deswegen muss auch ich das jetzt bezahlen und nicht sie.

Euer Bier. Staatliche Stellen sind gern mal neugieriger als angemessen wäre. Nach meinem Dafürhalten geht die Krankenkasse der Steuerbescheid nichts an, sofern ihr freiwillig den Maximalbeitrag bezahlt.

Und klar, realistisch scheint nur ein Wechsel JETZT in einen ggf. günstigen [PKV]-Tarif. Mit 70 oder so wirds noch teurer mit dem Einstieg. Aber wie gesagt, die Würfel sind bei uns auf aktueller Datenbasis nun erst mal gefallen.

Es ist finanziell unrealistisch, mit etwa 55 Jahren neu in die PKV einzutreten. Wären Eure Verhältnisse bereits oben im Thread klar gewesen, hätte man darüber überhaupt nicht zu reden brauchen.

@absprung_2020

jetzt spring halt über deinen Schatten und glaub uns dass die GRV sexy ist. Wenn mit freiwilligen Beiträgen 35y erreicht wird wäre das sinnvoll.
Gerne überlegen mehr als den Mindestbeitrag einzuzahlen. German 401k für euch als gemeinsam Veranlagte. Spätestens interessant wenn die Sonder AfA wegfallen.

@achim

ich glaube die 2 machen das richtig. Nämlich Freiheit und Leben genießen ohne MIDI. Nebenbei gut für das eh marode Gesundheitssystem. Sonst muss sich niemand wundern wenn die Leistungen immer schlechter werden.
Beiträge sind zudem absetzbar.

Zitat von Muslime_Frugi am 9. März 2024, 14:20 Uhr

@achim

Ich glaube, die 2 machen das richtig. Nämlich Freiheit und Leben genießen ohne MIDI. Nebenbei gut für das eh marode Gesundheitssystem. Sonst muss sich niemand wundern, wenn die Leistungen immer schlechter werden.

Richtig gelassen geht anders. Richtig gelassen heißt: Es ist so, wie es ist, wir haben das Geld, was soll's? Ist ja für einen guten Zweck!

Zu fragen: Können wir daran nichts drehen? ist nicht gelassen.

Beiträge sind zudem absetzbar.

Das zweitwirksamste Anreizsystem für Deutsche. Über steuerliche Absetzbarkeit geht nur noch ein Argument: Es gibt eine staatliche Förderung! Wenn der Durchschnittsdeutsche das hört, setzt sein Verstand aus und er macht das, was sein werter Staat von ihm will. 🙂

Nein @achim ,  wenn man bis 45, wie ich schrieb,  Selbstständige war, deshalb die PKV, bekommt man das nicht zusammen mit 35 Jahren. Naja, Riester und so Zeugs haben wir aufgrund Misstrauen gegenüber Versicherungen nie gemacht.

Einschub: Versicherungen , also das Für und Wider (wird das groß geschrieben vermute ich) wäre ein Thema für sich. Wenn ich mir meine Ablaufleistungen anschaue und welchen Zins es gab.... sowie z.B. in der aktuellen Ablaufleistung WENIGER drin steht als vor einem Jahr! Und auch: Hätte ich mir den Betrag vor einem Jahr auszahlen lassen hätte ich mehr rausgekriegt als wenn ich es jetzt noch drei Jahre stehen lasse! Man glaubt es nicht.

Nein, wir sind froh nicht in die gesetzliche eingezahlt zu haben und auch PKV zu sein, bzw. meine Frau bis 45 eben auch sowie auch nicht in die GRV.  Super Tipp übrigens von dir. Den Steuerbescheid kriegen die nicht mehr. Wir zahlen die Hälfte, also Höchstsatz und Tschüß.

Ich klagen übrigens nie! Weder über was noch gegen was. Obwohl bei Versicherungen das mal nötig wäre. Und woraus schließt du, dass wir was drehen wollen? Nüchtern ausgerechnet und entschieden. So war das.

Zitat von Absprung_2020 am 9. März 2024, 15:50 Uhr

Nein @achim ,  wenn man bis 45, wie ich schrieb,  Selbstständige war, deshalb die PKV, bekommt man das nicht zusammen mit 35 Jahren.

Dröpje for dröpje for dröpje. Wäre ja langweilig, wenn die notwendigen Informationen gleich auf dem Tisch lägen!

Die meisten Leute haben eine Ausbildung hinter sich, die meist mit einer Versicherung in der GKV und GRV verbunden ist. Selbständig wird man meistens erst hinterher, und auch dann ist es nicht gesagt, daß man nicht in der GRV versicherungspflichtig ist.

Nein, wir sind froh, nicht in die gesetzliche [Rentenversicherung] eingezahlt zu haben und auch PKV zu sein, bzw. meine Frau bis 45 eben auch sowie auch nicht in die GRV.

Ob man deswegen froh sein muß, müßte man sich im Detail anschauen. Keiner der Mitleser kann das aus dem bisher geschriebenen beurteilen.

Super Tipp übrigens von dir. Den Steuerbescheid kriegen die nicht mehr. Wir zahlen die Hälfte, also Höchstsatz und Tschüß.

Ob es eine Pflicht gibt, der Krankenkasse den Steuerbescheid vorzulegen oder ob es reicht zu sagen: Geht Euch nichts an, wir zahlen ohnehin den Höchstbeitrag!, das weiß ich nicht. Das könnte aber so sein. Frag mal nach!

Ich klage übrigens nie!

Wie auch immer.

Ggf. meine Vorstellung mal lesen. Immer alles schreiben is ja auch aufwändig.

Jeder meiner 'zurückgelegten' Euros ist mit 160% verzinst, 10 Jahre vor Renteneintritt. Ob das die GRV schafft bei Renteneintritt und darüber hinaus geht's hoffentlich weiter. Daher sind wir froh. Soweit als Erklärung und klar, das kann ich erst bei meinem letzten Atemzug ganz sicher sagen.

Ich meinte 35y GRV Status bei deiner Frau

Ich würde mal grob schätzen, dass sie 15 Jahre GRV eingezahlt hat. Da freiwillig mehr reingeben? Welche Vorteile hätte das?

Gut, 15 Jahre wäre zu wenig. Wenn sie vor 63 den Status „langjährig Versichert“ erreicht könnte sie vorzeitig mit 63 die Rente beziehen und dann nur auf die Rente Beiträge zahlen.
ich würde dies über eine Rentenaukunft prüfen lassen, da auch Ausbildungs- und Erziehungszeiten gelten.

Zitat von Absprung_2020 am 9. März 2024, 17:21 Uhr

Ggf. meine Vorstellung mal lesen. Immer alles schreiben is ja auch aufwändig.

Jeder Thread muß aus sich selbst verständlich sein.

Es wäre in der Tat zu aufwendig, in Deinen bisher 1550 Beiträgen zu suchen, ob Du dort irgendwo einen Sachverhalt erwähnt hast, der für die aktuelle Fragestellung relevant ist.

VorherigeSeite 3 von 4Nächste