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PKV-Verbleib oder freiwillig GKV

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Zitat von Muslime_Frugi am 10. März 2024, 12:30 Uhr

Wenn sie vor 63 den Status „langjährig versichert“ erreicht könnte sie vorzeitig mit 63 die Rente beziehen und dann nur auf die Rente Beiträge zahlen.

Das stimmt so nicht. Der Status "langjährig versichert", den man braucht, wenn man den Beginn der Rente vorziehen will, ist vom Krankenkassenstatus KVdR (d.h. Pflichtversicherung im Ruhestand) völlig unabhängig.

D.h. sie würde weiterhin als freiwillig versichert gelten? Unter welchen Umständen würde sie den KVdR erreichen? Müsste ab Rentenbeginn dann immer noch KV Beitrag auf die Kapitalerträge zahlen wenn KVdR nicht erreichbar?

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Zitat von Muslime_Frugi am 10. März 2024, 17:05 Uhr

Müsste ab Rentenbeginn dann immer noch KV Beitrag auf die Kapitalerträge zahlen wenn KVdR nicht erreichbar?

Ja

und

"In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Todes) beantragt, einen Rentenanspruch hat und die so genannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraumes eine Mitgliedschaft (Pflicht- oder freiwilliges Mitglied) oder eine Familienversicherung bestanden hat. Krankenversicherungspflichtige Rentner zahlen aus ihrer Rente Beiträge. Die Rentenversicherung beteiligt sich daran."

Zitat von Muslime_Frugi am 10. März 2024, 17:05 Uhr

D.h. sie würde weiterhin als freiwillig versichert gelten? Unter welchen Umständen würde sie den KVdR erreichen? Müsste ab Rentenbeginn dann immer noch KV Beitrag auf die Kapitalerträge zahlen wenn KVdR nicht erreichbar?

Bedingung für die "Rente für langjährig Versicherte": 35 anrechenbare Jahre bei der Rentenversicherung. Folge: Option, den Rentenbeginn bis 63/0 vorziehen zu können, dabei allerdings Abzug von 0,3% pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme.

Bedingung für die "Rente für besonders langjährig Versicherte": 45 anrechenbare Jahre bei der Rentenversicherung. Folge: Option, den Rentenbeginn ohne Abzüge 2 Jahre vorzuziehen. Aktuell (2024) beträgt das gesetzliche Rentenzugangsalter 66/0. Also gibt es die "Rente mit 63 ohne Abzüge" ab 64/0.

Bedingung für den Status KVdR (Pflichtversicherung im Ruhestand): 90% der 2. Hälfte des Berufslebens irgendwie in der GKV versichert (selber versichert, pflichtig oder freiwillig, familienversichert) und Anspruch auf eine GKV-Rente. Zusätzlich gewisse Sonderregeln, Kindererziehung etc. Wir sind hier schließlich in Deutschland, einfache Bürokratie gibts hier nicht.  Folge der Pflichtversicherung: Beitragspflicht nur der Rentenzahlungen.

Wer diese Bedingungen nicht erfüllt und in der GKV ist, kann dennoch in der GKV bleiben, ist im Ruhestand aber nicht pflichtversichert, sondern freiwillig versichert. Folge: Beitragspflicht aller Einkünfte.

Den Beitragszuschuß für die Rente(n) gibts für alle Rentenempfänger, sofern entsprechende Krankenkassenbeiträge nachgewiesen werden (Deckel bei 8,15% der Rente).

 

Ok, das heißt, es wäre gut und sinnvoll für @absprung_2020 Frau gewesen, sie hätte nach Beendigung des Angestellten Tätigkeit mit ~45 weiter freiwillige Beiträge gezahlt um den Status zu erhalten.
Da sie dies nicht tat, klafft nun eine Lücke von ~10y und sie kann die 9/10tel Bedingung wohl nicht mehr erreichen mit langfristig negativen Folgen für den GKV Beitrag.

Ungeachtet dessen wäre es dennoch prüfenswert die 35y (langjährig versichert) zu erreichen, um die Rente mit 63 zu beanspruchen.

Korrekt, @muslime_frugi unser Fehler war,  dass, als sie mit ca. 45 von der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis gewechselt hat, wir hätten bei der PKV eine sogenannte Anwartschaft bezahlen müssen, wenn ich mich richtig erinnere damals ca. 40€/ mon, das aber nicht getan haben. Dann hätte sie heute in den damaligen PKV zu aktuellen Preisen wieder eintreten können, ohne Gesundheitsprüfung. Ein Fehler, den wir nicht mehr heilen können. Also wirds bei freiwillig GKV/2 bleiben. Wie oben schon skizziert,  darf sie sich erst mit 68,7 o.ä. als Rentnerin melden. Denn dann sind die 9/10 der zweiten Hälfte des Berufslebens in der GKV erreicht und sie kommt in die KVdR. Empfehlung war das beim Beratungstermin TKK. Soweit ich das überschaue: Plausibel und so wird das gemacht.

Zweites Thema Rente: Keine Ambitionen hier was einzubezahlen freiwillig, wir sehen da keinen Vorteil.

 

Zitat von Absprung_2020 am 10. März 2024, 21:11 Uhr

Unser Fehler war,  dass, als sie mit ca. 45 von der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis gewechselt hat, wir hätten bei der PKV eine sogenannte Anwartschaft bezahlen müssen, wenn ich mich richtig erinnere damals ca. 40€/ mon, das aber nicht getan haben. Dann hätte sie heute in den damaligen PKV zu aktuellen Preisen wieder eintreten können, ohne Gesundheitsprüfung.

Fragt sich, ob das ein Fehler war, fragt sich auch, ob eine PKV aus der Anwartschaft heraus nun billiger wäre als die gesetzliche Krankenversicherung. Die Entscheidung GKV/PKV ist mehr als nur der Preis. Daß Ihr damals die Altersrückstellungen einfach verfallen lassen habt, war sicherlich ein Fehler. Aus denen hätte man beispielweise eine Zusatzversicherung machen können.

Wie oben schon skizziert,  darf sie sich erst mit 68,7 o.ä. als Rentnerin melden. Denn dann sind die 9/10 der zweiten Hälfte des Berufslebens in der GKV erreicht und sie kommt in die KVdR. Empfehlung war das beim Beratungstermin TKK.

Wie oben schon geschrieben: Rente und GKV sind zwei Paar Stiefel. Daß die TKK sagt: "Rente 2 Jahre verschieben", wenn Du ausdrücklich fragst: "Wie kommt sie in die KVdR?", ist klar. Ob das in mehr als 10 Jahren noch der Weisheit letzter Schluß ist, wird sich dann zeigen.

@achim ja, die Argumente und ggf. Fallstricke sind uns bewusst. Aber das nützt ja nix, irgendwann muss man sich entscheiden. Was sich insbesondere gesetzlich noch ändert...? Man wird sehen.

Zitat von Absprung_2020 am 11. März 2024, 9:07 Uhr

@achim ja, die Argumente und ggf. Fallstricke sind uns bewusst. Aber das nützt ja nix, irgendwann muss man sich entscheiden.

Das kannst Du für Dich handhaben, wie Du möchtest (oder besser gesagt: Deine Frau für sich). Ich jedenfalls würde mich nicht heute festlegen, was erst in 10 Jahren oder so relevant wird.

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