Freiwillige Rentenversicherung

Zitat von Muslime_Frugi am 17. August 2022, 9:14 Uhrda scheint mir einiges unschlüssig? Wenn du aufgrund von Studienzeiten berechtig für freiwillige Beiträge bist, hast du und deine Frau einiges an Luft zum Altersvorsorgehöchstbetrag.
https://www.finanztip.de/vorsorgeaufwendungen/#:~:text=Beispiel%20Altersvorsorge%20absetzen%20f%C3%BCr%202022&text=Er%20kann%20Altersvorsorgeaufwendungen%20in%20H%C3%B6he,Steuererkl%C3%A4rung%20der%20doppelte%20H%C3%B6chstbetrag%20gilt.
da scheint mir einiges unschlüssig? Wenn du aufgrund von Studienzeiten berechtig für freiwillige Beiträge bist, hast du und deine Frau einiges an Luft zum Altersvorsorgehöchstbetrag.

Zitat von BrotBrot am 17. August 2022, 9:18 UhrDen Artikel hatte ich auch gerade parallel gelesen. Ja, mir ist hier so einiges unklar. Hatte meinen Berater aber schon zweimal darauf angesprochen und beide Male erklärte er mir, dass wir wegen meines höhen Gehalts und den entsprechenden Abgaben die Höchstbeträge schon ausschöpfen. Wahrscheinlich muss ich mich da bis zum Jahresende selber nochmal richtig einlesen.
Den Artikel hatte ich auch gerade parallel gelesen. Ja, mir ist hier so einiges unklar. Hatte meinen Berater aber schon zweimal darauf angesprochen und beide Male erklärte er mir, dass wir wegen meines höhen Gehalts und den entsprechenden Abgaben die Höchstbeträge schon ausschöpfen. Wahrscheinlich muss ich mich da bis zum Jahresende selber nochmal richtig einlesen.

Zitat von Privatier am 17. August 2022, 10:30 UhrZitat von Muslime_Frugi am 17. August 2022, 9:14 Uhrda scheint mir einiges unschlüssig? Wenn du aufgrund von Studienzeiten berechtig für freiwillige Beiträge bist, hast du und deine Frau einiges an Luft zum Altersvorsorgehöchstbetrag.
Das sind doch 2 Dinge: darf man einzahlen und was ist steuerlich absetzbar
Zitat von Muslime_Frugi am 17. August 2022, 9:14 Uhrda scheint mir einiges unschlüssig? Wenn du aufgrund von Studienzeiten berechtig für freiwillige Beiträge bist, hast du und deine Frau einiges an Luft zum Altersvorsorgehöchstbetrag.
Das sind doch 2 Dinge: darf man einzahlen und was ist steuerlich absetzbar

Zitat von Muslime_Frugi am 17. August 2022, 10:53 UhrWenn er freiwillig einzahlen darf, kann er auch absetzen. In 2022 25.639 Euro (zu 94%) und in 2023 nach Gesetztesvorlage dann 100%. Pflichtbeiträge AN und AG werden berücksichtigt.
Den € Betrag für 2023 wüsste ich gerne.
Wenn er freiwillig einzahlen darf, kann er auch absetzen. In 2022 25.639 Euro (zu 94%) und in 2023 nach Gesetztesvorlage dann 100%. Pflichtbeiträge AN und AG werden berücksichtigt.
Den € Betrag für 2023 wüsste ich gerne.

Zitat von Privatier am 17. August 2022, 11:01 UhrZitat von Muslime_Frugi am 17. August 2022, 10:53 UhrWenn er freiwillig einzahlen darf, kann er auch absetzen.
@muslime_frugi mit so Formalkram beschäftige ich mich nur sehr ungern, aber das stimmt (leider mal wieder) nicht, was du schreibst. Du kannst ja teilweise deutlich höhere Beiträge einzahlen. Diese könntest du dann aber nicht voll von der Steuer absetzen, sondern eben nur teilweise.
Also nochmal: was du einzahlen und was du absetzen kannst, sind 2 Dinge. Bei der Rentenversicherung sitzen ja auch keine Steuerberater.
Zitat von Muslime_Frugi am 17. August 2022, 10:53 UhrWenn er freiwillig einzahlen darf, kann er auch absetzen.
@muslime_frugi mit so Formalkram beschäftige ich mich nur sehr ungern, aber das stimmt (leider mal wieder) nicht, was du schreibst. Du kannst ja teilweise deutlich höhere Beiträge einzahlen. Diese könntest du dann aber nicht voll von der Steuer absetzen, sondern eben nur teilweise.
Also nochmal: was du einzahlen und was du absetzen kannst, sind 2 Dinge. Bei der Rentenversicherung sitzen ja auch keine Steuerberater.

Zitat von Muslime_Frugi am 17. August 2022, 11:18 UhrKenn ich so nicht, oder wir reden aneinander vorbei.
Kenn ich so nicht, oder wir reden aneinander vorbei.

Zitat von BrotBrot am 17. August 2022, 11:30 UhrDas ist genau der Punkt: Ich kann zum Ausgleich der Studienzeiten irgendwas um 20k-30k EUR freiwillig einzahlen und damit meine Rentenpunkte und Beitragszeiten erhöhen. Aber laut meinem Berater kann ich diese freiwilligen Beträge eben nicht steuerlich absetzen, weil ich die maximalen AV Beträge schon durch meine Lohnnebenkosten ausschöpfe.
Das ist genau der Punkt: Ich kann zum Ausgleich der Studienzeiten irgendwas um 20k-30k EUR freiwillig einzahlen und damit meine Rentenpunkte und Beitragszeiten erhöhen. Aber laut meinem Berater kann ich diese freiwilligen Beträge eben nicht steuerlich absetzen, weil ich die maximalen AV Beträge schon durch meine Lohnnebenkosten ausschöpfe.

Zitat von Muslime_Frugi am 17. August 2022, 11:38 UhrAN und AG Beiträge von dir und deiner Frau sind doch unter 48k.
Warum ausgeschöpft.Aber ich bin raus. Es hat den Anschein dass hier einige Mißverständnisse vorliegen.
AN und AG Beiträge von dir und deiner Frau sind doch unter 48k.
Warum ausgeschöpft.
Aber ich bin raus. Es hat den Anschein dass hier einige Mißverständnisse vorliegen.

Zitat von exitus2022 am 17. August 2022, 14:31 UhrZitat von Silberberstreif am 17. August 2022, 0:36 UhrEin Rentenpunkt wird ja nächstes Jahr vermutlich über 8000 Euro kosten, in 2022 sind es ja "nur" 7235 Euro, ...
wobei ich eher noch ein paar BeitragsJAHRE brauche
(um mit 63 deren 35 zu haben)
und mir zusätzliche Rentenpunkte dabei eher egal sind ...
Zitat von Silberberstreif am 17. August 2022, 0:36 UhrEin Rentenpunkt wird ja nächstes Jahr vermutlich über 8000 Euro kosten, in 2022 sind es ja "nur" 7235 Euro, ...
wobei ich eher noch ein paar BeitragsJAHRE brauche
(um mit 63 deren 35 zu haben)
und mir zusätzliche Rentenpunkte dabei eher egal sind ...

Zitat von Privatier am 17. August 2022, 15:46 UhrZitat von Muslime_Frugi am 17. August 2022, 11:38 UhrAN und AG Beiträge von dir und deiner Frau sind doch unter 48k.
Warum ausgeschöpft.Aber ich bin raus. Es hat den Anschein dass hier einige Mißverständnisse vorliegen.
@muslime_frugi Das hatten wir ja schon öfter an anderer Stelle. Wenn ich was konkret schreibe meine ich es auch so, sonst würde ich es nicht schreiben.
Also nochmal: Es geht hier um freiwillige Einzahlungen in die Rentenversicherung. Und wenn beide Ehepartner beispielsweise jeweils den Höchstbetrag über ihre AG/AN Beiträge einzahlen, kann man mit freiwilligen Einzahlungen theoretisch auch über der Grenze, bis zu der Einzahlungen absetzbar sind, liegen. Und dann wäre ein Teil der Einzahlungen nicht absetzbar.
Zitat von Muslime_Frugi am 17. August 2022, 11:38 UhrAN und AG Beiträge von dir und deiner Frau sind doch unter 48k.
Warum ausgeschöpft.Aber ich bin raus. Es hat den Anschein dass hier einige Mißverständnisse vorliegen.
@muslime_frugi Das hatten wir ja schon öfter an anderer Stelle. Wenn ich was konkret schreibe meine ich es auch so, sonst würde ich es nicht schreiben.
Also nochmal: Es geht hier um freiwillige Einzahlungen in die Rentenversicherung. Und wenn beide Ehepartner beispielsweise jeweils den Höchstbetrag über ihre AG/AN Beiträge einzahlen, kann man mit freiwilligen Einzahlungen theoretisch auch über der Grenze, bis zu der Einzahlungen absetzbar sind, liegen. Und dann wäre ein Teil der Einzahlungen nicht absetzbar.

Zitat von Muslime_Frugi am 17. August 2022, 17:47 UhrJa, so wird’s gemacht. Freiwillige Beiträge bis max. Altersvorsorgebetrag dann 94% absetzbar usw..
Muss sich halt jeder selbst informieren.
Wenn jeder an sich selbst denkt ist an jeden gedacht😎
Ja, so wird’s gemacht. Freiwillige Beiträge bis max. Altersvorsorgebetrag dann 94% absetzbar usw..
Muss sich halt jeder selbst informieren.
Wenn jeder an sich selbst denkt ist an jeden gedacht😎

Zitat von Privatier am 17. August 2022, 19:39 Uhr@muslime_frugi sorry, ernsthafte inhaltliche Diskussionen sind mit dir leider in letzter zeit nicht mehr möglich. Warum auch immer. Sehr schade. Wenn dir die Argumente fehlen, rutschen die Diskussion immer ins polemische ab.
@muslime_frugi sorry, ernsthafte inhaltliche Diskussionen sind mit dir leider in letzter zeit nicht mehr möglich. Warum auch immer. Sehr schade. Wenn dir die Argumente fehlen, rutschen die Diskussion immer ins polemische ab.

Zitat von Muslime_Frugi am 17. August 2022, 20:33 UhrGerne wüsste ich mehr als ich bis dato weiß. Ich kann über mein Geschriebenes keinen weiteren Mehrwert liefern, noch einen Mehrwert aus den Beiträgen von euch Lieben entnehmen.
Gerne wüsste ich mehr als ich bis dato weiß. Ich kann über mein Geschriebenes keinen weiteren Mehrwert liefern, noch einen Mehrwert aus den Beiträgen von euch Lieben entnehmen.

Zitat von DickesSparschwein am 18. August 2022, 12:07 UhrWie kann man den rausfinden, ob man Lücken hat für die eine Nachzahlung möglich wäre? Auf meinem Renteninformationsschreiben konnte ich nichts finden.
Wie kann man den rausfinden, ob man Lücken hat für die eine Nachzahlung möglich wäre? Auf meinem Renteninformationsschreiben konnte ich nichts finden.

Zitat von BrotBrot am 18. August 2022, 13:12 UhrZitat von DickesSparschwein am 18. August 2022, 12:07 UhrWie kann man den rausfinden, ob man Lücken hat für die eine Nachzahlung möglich wäre?
Das sieht man im Versicherungsverlauf, eine Liste über alle Zeiten seit der Schule (/ seit dem 17. Lebensjahr?)
Die kann man anfordern, vielleicht digital aber recht sicher per Telefon.
Zitat von DickesSparschwein am 18. August 2022, 12:07 UhrWie kann man den rausfinden, ob man Lücken hat für die eine Nachzahlung möglich wäre?
Das sieht man im Versicherungsverlauf, eine Liste über alle Zeiten seit der Schule (/ seit dem 17. Lebensjahr?)
Die kann man anfordern, vielleicht digital aber recht sicher per Telefon.

Zitat von Privatier am 18. August 2022, 13:38 UhrWichtig ist, gewisse Arten von Zahlungen sind nur bis zu einem bzw. Ab einem gewissen Alter möglich. Das sollte man immer im Hinterkopf haben.
Wichtig ist, gewisse Arten von Zahlungen sind nur bis zu einem bzw. Ab einem gewissen Alter möglich. Das sollte man immer im Hinterkopf haben.

Zitat von Silberstreif am 18. August 2022, 14:49 UhrZitat von DickesSparschwein am 18. August 2022, 12:07 UhrWie kann man den rausfinden, ob man Lücken hat für die eine Nachzahlung möglich wäre? Auf meinem Renteninformationsschreiben konnte ich nichts finden.
Lückenauskunft anfordern und Beratungstermin vereinbaren, es wär halt wichtig die 35 Jahre voll zu bekommen, damit man wenigstens die Möglichkeit hat mit 63 (anstatt mit 67) Rente (mit Abschlag) zu bekommen, oder auch um zu wissen, wann man frühestens vor dem 63 Lebensjahr aufhören kann zu arbeiten, leider ist der Lückenausgleich halt nur bis zum 45 Lebensjahr möglich, ich hab es damals verpasst, bekomme die 35 jahre aber auch so schon früher mit 55 oder 56 voll, ab dann möchte ich radikal reduzieren oder ganz aufhören zu arbeiten.
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Zitat von DickesSparschwein am 18. August 2022, 12:07 UhrWie kann man den rausfinden, ob man Lücken hat für die eine Nachzahlung möglich wäre? Auf meinem Renteninformationsschreiben konnte ich nichts finden.
Lückenauskunft anfordern und Beratungstermin vereinbaren, es wär halt wichtig die 35 Jahre voll zu bekommen, damit man wenigstens die Möglichkeit hat mit 63 (anstatt mit 67) Rente (mit Abschlag) zu bekommen, oder auch um zu wissen, wann man frühestens vor dem 63 Lebensjahr aufhören kann zu arbeiten, leider ist der Lückenausgleich halt nur bis zum 45 Lebensjahr möglich, ich hab es damals verpasst, bekomme die 35 jahre aber auch so schon früher mit 55 oder 56 voll, ab dann möchte ich radikal reduzieren oder ganz aufhören zu arbeiten.

Zitat von Muslime_Frugi am 19. August 2022, 8:40 UhrIn diesem Artikel ist gut zusammengefasst wer freiwillige Zahlungen leisten kann und bis zu welcher absetzbaren Höhe:
https://www.rentenfuchs.info/freiwillige-beitragszahlung-zur-gesetzlichen-rentenversicherung/
Eine neue Erkenntnis für mich ist, dass es eine “Lücke“ für >50 jährige gibt gemäß dem „Flexirentengesetz“. Nämlich zum präventiven Ausgleich von potentiellen Abschlägen bei früheren Rentenbezug (z.B. mit 63).
Entscheidet man sich im Verlauf dennoch bis zum gesetzlichen Rentenalter ohne Abschläge zu arbeiten erhöht sich einfach die Rente um die freiwillig gesammelten Punkte.
Bei der Höhe der freiwilligen Zahlungen bin ich unschlüssig, ob bis max. Beitragsbemesseungsgrenze. Das würde bedeuten dass bei Gehälter über BBG keine weiteren Zahlungen geleistet werden können.Bei nicht Pflichtversicherten ist es wieder anders. Die können >50 zahlen.
Vielleicht macht es @conway so, oder kann dies bestätigen?
In diesem Artikel ist gut zusammengefasst wer freiwillige Zahlungen leisten kann und bis zu welcher absetzbaren Höhe:
https://www.rentenfuchs.info/freiwillige-beitragszahlung-zur-gesetzlichen-rentenversicherung/
Eine neue Erkenntnis für mich ist, dass es eine “Lücke“ für >50 jährige gibt gemäß dem „Flexirentengesetz“. Nämlich zum präventiven Ausgleich von potentiellen Abschlägen bei früheren Rentenbezug (z.B. mit 63).
Entscheidet man sich im Verlauf dennoch bis zum gesetzlichen Rentenalter ohne Abschläge zu arbeiten erhöht sich einfach die Rente um die freiwillig gesammelten Punkte.
Bei der Höhe der freiwilligen Zahlungen bin ich unschlüssig, ob bis max. Beitragsbemesseungsgrenze. Das würde bedeuten dass bei Gehälter über BBG keine weiteren Zahlungen geleistet werden können.
Bei nicht Pflichtversicherten ist es wieder anders. Die können >50 zahlen.
Vielleicht macht es @conway so, oder kann dies bestätigen?

Zitat von Silberstreif am 18. Oktober 2022, 5:39 Uhr2023 bei gleichem Gehalt weniger Rentenpunkt(e)
https://www.finanztip.de/blog/ab-2023-weniger-rente-fuers-gleiche-geld/
für die gleichen Punkte braucht man im Westen voraussichtlich 10,9 % Gehaltssteigerung in 2022, im Osten 12,4%
2023 bei gleichem Gehalt weniger Rentenpunkt(e)
https://www.finanztip.de/blog/ab-2023-weniger-rente-fuers-gleiche-geld/
für die gleichen Punkte braucht man im Westen voraussichtlich 10,9 % Gehaltssteigerung in 2022, im Osten 12,4%

Zitat von spaetzuender am 10. Dezember 2022, 9:37 UhrHallo zusammen,
ich überlege, ab 2023 freiwillige Beiträge (ab 50 Jahren, Ausgleich 63-67 weil ich mit 63 Rente beziehen möchte) in die ges. Rentenversicherung einzuzahlen.
Wenn die Beträge über mehrere Jahre eingezahlt werden (und der absetzbare Betrag von zur Zeit 25.787 EUR Ledige insgesamt inkl. durch Arbeitsverhältnis eingezahlte Beträge pro Jahr nicht überschritten wird), bekommt man die Einzahlung ja (gem. Gesetz ab 2023) vollständig (durch die Einkommenssteuererklärung) erstattet.
Dann ist es doch quasi ein Selbstläufer und wäre doch dumm, wenn man das nicht macht?
(Ich sehe hier davon ab, ob sich das Rendite technisch lohnt, ob man überhaupt so alt wird usw. Das dient nur meinem Sicherheitsbedürfnis in der Annahme, das es in dem AAA Staat Deutschland die Rente auch in Zukunft weiterhin geben wird)
Oder habe ich irgendwo einen Denkfehler ?
Hallo zusammen,
ich überlege, ab 2023 freiwillige Beiträge (ab 50 Jahren, Ausgleich 63-67 weil ich mit 63 Rente beziehen möchte) in die ges. Rentenversicherung einzuzahlen.
Wenn die Beträge über mehrere Jahre eingezahlt werden (und der absetzbare Betrag von zur Zeit 25.787 EUR Ledige insgesamt inkl. durch Arbeitsverhältnis eingezahlte Beträge pro Jahr nicht überschritten wird), bekommt man die Einzahlung ja (gem. Gesetz ab 2023) vollständig (durch die Einkommenssteuererklärung) erstattet.
Dann ist es doch quasi ein Selbstläufer und wäre doch dumm, wenn man das nicht macht?
(Ich sehe hier davon ab, ob sich das Rendite technisch lohnt, ob man überhaupt so alt wird usw. Das dient nur meinem Sicherheitsbedürfnis in der Annahme, das es in dem AAA Staat Deutschland die Rente auch in Zukunft weiterhin geben wird)
Oder habe ich irgendwo einen Denkfehler ?