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Freiwillige Rentenversicherung

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ein Aktienportfolio mit z.b.  6% Rendite p.a. würde dennoch um einiges besser abschneiden, aber man kann ja auch beides machen zur Streuung der Risiken

Zitat von Privatier am 31. Mai 2022, 17:18 Uhr

Deswegen gibt es vor dem 1.7. sozusagen mehr Rente fürs (eingezahlte) Geld.

Das sind aber keine Unsummen, deshalb würde ich mir auch keinen Stress machen...

Mein Kenntnis/-Meinungsstand war auch, dass man vor dem 01.07. einzahlen muss um den Punkt entsprechend günstiger zu bekommen.

Aber wenn das so ist was Conway schreibt ist das ein sehr hilfreicher Beitrag, danke!

also ich habe das auch mehrfach so gelesen, auch in seriösen Medien.

Zitat von Silberberstreif am 1. Juni 2022, 5:36 Uhr

ein Aktienportfolio mit z.b.  6% Rendite p.a. würde dennoch um einiges besser abschneiden, aber man kann ja auch beides machen zur Streuung der Risiken

Ich mache das auch zur Risikostreuung. Da ich aktuell keine Immobilie habe, basiert mein Konstrukt auf den 3 Säulen Cash, Aktien und Rente bzw. andere AV. Die Rente soll zumindest so hoch sein, dass sie die Grundbedürfnisse gut abdeckt. Und das macht sie nach den letzten Einzahlungen (voraussichtlich) auch.

Zitat von Muslime_Frugi am 1. Juni 2022, 7:05 Uhr
Zitat von Privatier am 31. Mai 2022, 17:18 Uhr

Deswegen gibt es vor dem 1.7. sozusagen mehr Rente fürs (eingezahlte) Geld.

Das sind aber keine Unsummen, deshalb würde ich mir auch keinen Stress machen...

Mein Kenntnis/-Meinungsstand war auch, dass man vor dem 01.07. einzahlen muss um den Punkt entsprechend günstiger zu bekommen.

Aber wenn das so ist was Conway schreibt ist das ein sehr hilfreicher Beitrag, danke!

Ich kann dies aus eigener Erfahrung bestätigen. Ich habe die letzten 3 Jahre Zahlungen zum Ausgleich der Rentenminderung getätigt. Entscheidend ist immer der steuerliche Aspekt, bei einem Angestellten mit Steuerklasse 1 mit Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung können z.Z. ungefähr 10 t€ steuermindernd für die Ausgleichzahlung angesetzt werden.

Ansonsten findet man auch sehr hilfreiche Infos zum Thema hier: https://www.rentenfuchs.info/

Heute Vormittag genüsslich die Rentenauskunft studiert, die wegen der freiw. zum Versorgungsausgleich kam.
Von den 9,78 Punkten Abzug verbleiben nur noch 6,11.

Leider bin ich da etwas verbissen…aber ich habe mir schon im Kindergarten ungern die Schaufel wegnehmen lassen    .

Punktestand zum 31.12.2021 + die freiw. Zahlung in 2022: 52,88.

 

das ist doch ganz ordentlich, ich bin jetzt bei 51,69, allerdings musste ich auch keinen Versorgungsausgleich leisten. Da Du nebenberuflich studiert hast wirst Du länger eingezahlt haben als ich, mir "fehlen" ja die 6 Jahre von 09/1989 bis 05/1995. Schaffst Du noch den Rest?

Die 10.000€ brachten 1,38 Punkte. Mehr macht keinen Sinn, da ich nicht mehr absetzen kann 4 der 6 verbleibenden sollte ich bis 2025 noch schaffen.

Dann hätte ich mit 54 65 Points

Bin jetzt bei 57,7, zahle dann noch ein bisschen ein, kann das ja gut absetzten, und so bei 60 Punkten ist Schluss.

@ Privatier: Auch nicht schlecht!

…Hauptsache in Schlagdistanz zum Eckrentner. Lieber Eckkneipe als Eckrentner🍻

Zitat von Muslime_Frugi am 13. Juli 2022, 12:02 Uhr

@ Privatier: Auch nicht schlecht!

 

Da kommt dann noch eine Betriebsrente und diverse AVs wie zB vom BVV dazu. Bleibt die Inflation allerdings sehr hoch, löst sich das in Luft auf. Das müssen dann die Aktien abfangen...

Das ist schon korrekt, zumindest für die kapitalbasierten Renten. Die gesetzliche wird vermutlich die Inflation einigermaßen ausgleichen.

Wir sind in unserer gut informierten Basis dennoch etwas in Gefahr vor einer gewissen „fear Bias“.

Millionen Normalkonsumierer werden auch leben.

Zitat von Muslime_Frugi am 13. Juli 2022, 16:18 Uhr

Wir sind in unserer gut informierten Basis dennoch etwas in Gefahr vor einer gewissen „fear Bias“.

 

Blase hin oder her, bei 5% Inflation bleibt in 20 Jahren davon trotzdem nix mehr über...

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/jahressteuergesetz-2022-lindner-verteilt-steuerbonbons-18208910.html

Rentenbeiträge schon ab dem nächsten Jahr voll absetzbar, eigentlich sollte auch die Rentenbesteuerung laut Koalitionsvertrag gestreckt werden, anstatt 1% sollte diese nur noch um 0,5% jährlich angehoben werden und anstatt Rentenjahrgänge von 2040 sollte die Rente erst für Jahrgänge 2060 voll versteuert werden (wenn ich es richtig in verstanden habe), das fehlt aber jetzt im Gesetzesentwurf.

Ein Rentenpunkt wird ja nächstes Jahr vermutlich über 8000 Euro kosten, in 2022 sind es ja "nur" 7235 Euro, hatte jetzt gelesen das wenn man kurz vor Jahresende diesen Antrag stellt zur Ausgleichszahlung, man dann im nächsten Jahr noch bis zu 3 Monate zu den alten Konditionen das Geld einzahlen kann, steuerlich absetzen kann man es dann aber für 2023, vielleicht für den ein oder anderen interessant.

ein weiterer Vorteil dabei ist wohl auch dass man die gezahlten Beiträge lt. Gesetzesentwurf zu 100% ab 2023 absetzen kann (siehe 2 posts über diesem), ob das alles so funktioniert müsste man dann selbst ausprobieren.....

mehr infos hier:

https://www.rentenfuchs.info/

Weiß jemand den abzugsfähigen Höchstbetrag zur AV in 2023?

Konnte dazu nichts finden.

Wer freiwillige Beiträge zahlen will, sollte 2022 nutzen!

2022 kostet der Rentenpunkt noch 7.235,59 Euro, 2023 werden es dann ca. 8.060 Euro sein. Dies entspricht einem Anstieg um 824 Euro pro Rentenpunkt bzw. um 11,4 %.

Zitat von Muslime_Frugi am 17. August 2022, 8:06 Uhr

Weiß jemand den abzugsfähigen Höchstbetrag zur AV in 2023?

Fände ich auch interessant. Mein Berater vom Lohnsteuerhilfeverein meinte ich könnte nichts mehr absetzen weil mein Gehalt über allen Beitragsbemessungsgrenzen schon den Höchstbetrag ausschöpft.

Aber zumindest meine Frau mit Einkommen ca. 50k/Jahr müsste das ja noch können wodurch wir durch Zusammenveranlagung ja profitieren würden, richtig?

Hi BrotBrot

Wenn du und deine Frau aktiv beschäftigt seid, könnt ihr keine weiteren freiwillige Beiträge leisten.

Das geht nur unter bestimmten Umständen. Z.B. für nicht Pflichtversicherte, also Selbständige oder Privatiers. Oder wie in meinem Fall zum Ausgleich des Versorgungsausgleich.

In deinem Fall wären weitere absetzbare Beiträge nur über die Basis- Rürup Rente machbar.

Wir können schon Freiwillige Beiträge nachzahlen um Lücken im Versicherungsverlauf zu schließen: Wer länger als bis zum (ich glaube) 25. Lebensjahr studiert hat hat für diese Zeitspanne keine Versicherungszeiten gesammelt. Dies kann man mit freiwilligen Zahlungen ausgleichen. Die Höhe ist dabei min. ca. 30 EUR pro Monat aber man kann auch deutlich mehr zahlen, ich meine ganz grob 2000 EUR (?).

Aber ob das in unserem Fall angesetzt werden kann weiß ich eben nicht

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