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Zäsur in der Lebensmitte

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Aus Kassel kenne ich nur die Jana

https://youtu.be/phinBFKYDe0?si=HuxwNo5r9RKO_CPh

ansonsten hat @achim wie so oft völlig Recht. Auch wer unter die BBG fällt kann in derPKV bleiben.

@muslime_frugi das passt doch alles bei Dir, bist gut im Flow und bleibst Deinen Grundsätzen treu. Vermutlich hast Du seinerzeit die Arbeit als Wurzel allen Übels identifiziert und daher den frühen Ausstieg angestrebt und im Laufe der Zeit festgestellt, dass es doch eher andere Dinge sind. Das sich die Meinung im Laufe der Zeit etwas ändert halte ich für völlig normal und gut.

Ich denke der "richtige" Zeitpunkt zum Ausstieg kommt von ganz alleine, entweder weil wider Erwarten doch noch ein attraktives Angebot vom AG kommt oder man eines Tages feststellt, dass es nun auch gut ist. Muss man jedenfalls nicht akribisch planen, herbeisehnen oder übers Knie brechen. War bei mir ähnlich, eigentlich wollte ich bis 63 arbeiten, hab dann probiert den Schwerbehindertenstatus aufrechtzuerhalten, weil man dann mit 62 aufhören kann und schließlich kam das Vorruhestandsangebot, war dann egal. Jetzt bin ich bei 58 angekommen, passt, wackelt und hat Luft 😉

Läuft 😀

Zitat von Muslime_Frugi am 20. April 2024, 15:06 Uhr

Auch wer unter die BBG fällt kann in derPKV bleiben.

Das war nicht gemeint.

Wir hatten es von einem mehrfachen Millionär, der sich aus Spaß an der Freude einen sozialversicherungspflichtigen Job gesucht habe. Vorher war er selbständig oder Privatier und als solcher in der PKV versichert. Ich wüßte nicht, was dagegen spricht, daß er diesen Vertrag (der ihn vielleicht 500 € im Monat kostet, was er sich wohl leisten kann) weiter aufrechterhält, selbst wenn unsere Sozialgesetzgebung ihn dazu zwingt, zusätzlich bei einer GKV krankenversichert zu sein, wie @jan-veerman berichtet hat. Ich war mal auf Pascals Seite, aber habe nicht so recht den Einstieg gefunden. Mich würde natürlich dennoch interessieren, wie das gegangen ist.

Ein Angestellter, der unter die JAEV fällt, wird dadurch prinzipiell pflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es gibt einige Ausnahmetatbestände, die mir im Fall Pascal aber nicht gegeben zu sein scheinen.

Zitat von Achim am 20. April 2024, 22:27 Uhr

Ein Angestellter, der unter die JAEV fällt, wird dadurch prinzipiell pflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es gibt einige Ausnahmetatbestände, die mir im Fall Pascal aber nicht gegeben zu sein scheinen.

Wenn ich es richtig verstanden habe konnte er irgendwie nachweisen das seine Selbständigkeit mehr Zeit in Anspruch nimmt als sein Angestellenjob. Das man auch in beiden Versicherungen gleichzeitig sein kann darauf bin ich gar nicht gekommen. Das wäre dann ja super sozial. So jemand sollte gefeiert werden.

Zitat von Jan Veerman am 20. April 2024, 22:33 Uhr
Zitat von Achim am 20. April 2024, 22:27 Uhr

Ein Angestellter, der unter die JAEV fällt, wird dadurch prinzipiell pflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es gibt einige Ausnahmetatbestände, die mir im Fall Pascal aber nicht gegeben zu sein scheinen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, konnte er irgendwie nachweisen, dass seine Selbständigkeit mehr Zeit in Anspruch nimmt als sein Angestelltenjob.

Damit fiele er dann aus der "gesetzlichen" Versicherungspflicht*. Die meisten, für die das gilt, wollen das gerade andersherum. Die rechnen mit Hängen und Würgen ihre selbständige Tätigkeit herunter, damit sie endlich, endlich wieder in die GKV kommen.

*Hier hat die Entwicklung die Sprache überholt: Früher war es ja so, daß nur ein kleiner Angestellter krankenversichert sein mußte. Ein Selbständiger oder ein gutverdienender Angestellter war frei, sich krankenzuversichern oder eben nicht. So mancher Selbständige hat die Krankenversicherung auf Lücke gesetzt (was ja nie sinnvoll war), bis der Staat eine Krankenversicherungspflicht für alle eingeführt hat. Selbst Frau Klatten und Herr Roßmann müssen nunmehr eine Krankenversicherung haben. Sprachlich sauber und einfach ausdrücken kann man das jetzt aber nicht mehr. Ich frage mich übrigens, wer das Bestehen einer Krankenversicherung kontrolliert. Gibts dafür eine Krankenversicherungspolizei?

Dass man auch in beiden Versicherungen gleichzeitig sein kann, darauf bin ich gar nicht gekommen. Das wäre dann ja super sozial. So jemand sollte gefeiert werden.

Wieso sollte das nicht möglich sein? Könnte natürlich sein, daß irgendjemand den Einwand der Doppelversicherung* erhebt, ich glaube das aber in diesem Fall nicht. Wer einen PKV-Vertrag bezahlt, geht als Privatpatient zum Arzt. Davon erfährt die betreffende GKV überhaupt nichts. Ich hatte mal vor vielen Jahren einen solchen Fall auf dem Tisch: Der Betreffende war zwischen zwei Arbeitsstellen einige Monate arbeitslos. Damals zahlte das Arbeitsamt keinen PKV-Beitrag (heute tut es das), also hat man ihn bei der lokalen AOK angemeldet (was er überhaupt nicht wollte). Seine PKV hat er damals aus eigener Tasche weiterbezahlt. Das ist aber lang her, heute dürfte die Rechtslage anders sein.

*Doppelversicherung: Man darf mehrere gleichen Versicherungen abschließen und bezahlen (z.B. mehrere Hausratversicherungen). Das ist aber hinausgeworfenes Geld, denn im Versicherungsfall zahlt dann nicht jede Versicherung, sondern eben nur eine. Es ist nicht zulässig, den gleichen Schaden von mehreren Versicherungen bezahlen zu lassen, also aus einem Schaden noch Gewinn zu ziehen.

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