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Überlegungen zum Ehevertrag

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Ich werde voraussichtlich nächstes Jahr heiraten und wir haben uns entschieden einen Ehevertrag abzuschließen. Da meine Partnerin kein Interesse an Vermögensbildung hat, halten wir unsere Finanzen seit jeher getrennt, was auch in der Ehe so weitergehen soll. Wir werden daher eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren, die sich kaum von einer Gütertrennung unterscheiden wird.

Was mir an der ganzen Sache besonders Sorgen macht ist, dass der Ehevertrag im Scheidungsfall als nichtig erklärt werden könnte, wenn eine Seite krass benachteiligt werden sollte. Gehen wir z.B. mal davon aus, dass wir uns in 20 Jahren scheiden lassen. Ich hatte dann ein gutes Vermögen, keine Arbeit und einen Lebenslauf dass es der Sau graust. Meine Frau hätte eine Arbeitsstelle mit gutem Einkommen und minimalen Rücklagen. Da könnte ich mir schon vorstellen, dass ein Richter da... Ungleichheit sieht.

Daher wollte ich mal vorsichtig fragen, ob es hier Leute in ähnlichen Konstellationen gibt, wie ihr das gelöst habt und wie ihr das Risiko einer Ungleichbehandlung seht. Ein Treffen mit einem Anwalt steht noch aus, aber ich würde da gerne vorbereitet hingehen.

 

Also zum einen macht dein Ehevertrag ja kein Anwalt sondern damit musst du zum Notar.

Dann sollten da natürlich keine Dinge drinstehen, du vor Gericht sowieso keinen Bestand haben. Meine Frau hatte mal eine Freundin, da stand dann sinngemäß drinnen, im Falle einer Scheidung steht ihr gar nichts zu etc pp. Damit kommt man dann i Fall der Fälle nicht weit. Der Ehevertrag sollte schon fair sein.

Mein Ehevertrag ist dann auch relativ ausführlich, damit auch klar ist, dass alle relevanten Punkte zusammen mit meiner Frau und dem Notar diskutiert wurden.

Ich müsst euch dann eben auch gut die Regelungen überlegen, falls ihr mal Eltern werdet.

 

Guten Tag,
einen Ehevertrag kann man prinzipiell auch von einem Anwalt machen lassen oder selbst formulieren; das ist aber eigentlich sinnlos, weil die Beurkundung beim Notar immer gleich viel kostet, egal ob der Notar selbst schreibt oder man schon einen Entwurf mitbringt.
Das einfachste ist es gemeinsam (!) einen Termin beim Notar zu machen und sich beraten zu lassen, danach kann der Notar einen Entwurf schreiben. Der Notar weiß auch was zulässig ist und was sittenwidrig wird. Der Notar wird bei der Beratung auch nach Familienplanung, Einkommen, etc fragen. Für die Fairness und die Absicherung spielt es schon eine Rolle ob der Plan ist, dass die Frau Mutter und Hausfrau wird, oder ob geplant ist, dass sie sofort nach Geburt dank Kita weiter Karriere macht. Die Rechnung kommt dann nach Standardtabelle nach der Beurkundung. Die Kosten hängen wesentlich vom Vermögen ab und davon, wie viel geregelt wird. Rechtswahl Deutschland "erhöht" das Vermögen für die Berechnung nach Tabelle meiner Erinnerung nach um 30%, etc. Regelungen zu nachehelichem Unterhalt oder Versorgungsausgleich kosten selbstredend auch extra.

Wie der Privatier schon sagt: Kritisch wird es sobald Kinder dazukommen. Eine Frau mit Kinderplanung in eine Gütertrennung zu packen wird schnell sittenwidrig und m.M.n. auch schäbig 😉
Solange keine Kinder im Spiel sind kann man bei deutschen, berufstätigen Frauen fast alles problemlos ausschließen, also Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt. Mit Kindern ist es schwer Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt auszuschließen ohne anderweitige Kompensation, insbesondere dann, wenn die Frau zur Kindererziehung plant Elternzeit zu nehmen oder nur noch Teilzeit zu arbeiten (dieser Plan ist üblicherweise im Vertrag fixiert, bei groben Abweichungen im Lauf der Ehe sollte man ggf. nachverhandeln). Es ist aber auch möglich den Ehevertrag so zu machen, dass Versorgungsausgleich und nachehelicher Unterhalt erst ab Geburtstermin oder Geburtstermin -6 Monate starten. Zugewinnausgleich kann man relativ problemlos ausschließen, oder z.B. durch eine pauschale Summe pro Ehejahr ggf. mit Deckelung oder ggf. auch laufend ab Geburt ersetzen. Vieles ist möglich. Kenne sogar Leute, die festgezurrt haben, dass jeder zu Monatsende sein Vermögen und die jeweiligen Ausgaben des Monats offenlegen muss....

Fazit: ich finde das ganze sollte fair, ausgeglichen und respektvoll sein und die Interessen beider Seiten wiederspiegeln.

Vielen Dank für die Antworten 🙂

Zur Frage "Anwalt oder Notar": Ich hätte gerne eine eingehende Beratung wie das in der Realität gehandhabt wird und würde daher einen spezialisierten Anwalt einem Notar zumindest für diese Diskussion vorziehen wollen. Schreiben soll den Vertrag auf jeden Fall der Notar, da traue ich ihm sogar zu dass er da mehr Übung hat als ein Anwalt. Ungültige Klauseln sollten sich dann ja von vornherein ausschließen lassen.

Ich merke auch, dass Kinder (natürlich) ein großes Thema sind. Da habe ich wohl leider vergessen zu erwähnen, dass wir beide weiblich und zusätzlich mit voller Absicht zeugungsunfähig sind. Adoption ist für uns auch seit jeher ausgeschlossen, sodass ich das mal ausblenden würde.

Zitat von Horstwalther am 6. November 2020, 11:41 Uhr

Der Notar wird bei der Beratung auch nach Familienplanung, Einkommen, etc fragen. Für die Fairness und die Absicherung spielt es schon eine Rolle ob der Plan ist, dass die Frau Mutter und Hausfrau wird, oder ob geplant ist, dass sie sofort nach Geburt dank Kita weiter Karriere macht.

Das Wichtigste wird dann wohl (nebst Gütertrennung/modifizierter Zugewinngemeinschaft) sein hier festzuhalten, dass wir unterschiedlich wirtschaften werden. So wie es aussieht werden wir die nächsten 10-20 Jahre auf jeden Fall ähnlich gut verdienen, nur dass ich am Ende noch was davon übrig haben werde und meine Frau eher nicht so. Fair und respektvoll fände ich das allemal. Ich könnte mir nur vorstellen, dass es in 20 Jahren nicht "ausgeglichen" aussieht, wenn ich ein paar Hunderttausend auf der Seite habe und meine Frau eben nicht. Da wäre mir dann wichtig, dass es auch in 20 Jahren noch ersichtlich ist, dass wir das vorher alle wussten und akzeptiert haben.

 

Herzlich willkommen Horstwalter für deinen ersten und gleich so qualifizierten Beitrag!

Dem ist wenig hinzuzufügen, außer dass man einen Ehevertrag auch während der Ehe jederzeit machen kann, unabhängig dessen, ob man vorher Gütergemeinschaft hatte, oder Gütertrennung.

Ist es wirklich so, dass man im Ehevertrag den Zugewinn vollständig ausschließen kann? Damit würde man ja -gerade mit Kindern-die Erwerbsarbeit mit der Haus-/Erzeihungsarbeit ungleich ansehen und derjenige der im Beruf kürzer tritt hätte keine oder deutlich schlechtere Möglichkeiten Vermögen zu bilden.

Versorgungsausgleich sowie Kindes oder auch Nacheheunterhalt finde ich angemessen und fair, den Zugewinn zumindest ein Stück weit auszugleichen ebenso. Das alles unter der Annahme das Kinder da sind.

@Fluens: Falls keine Kinder da sind/geplant sind, frage ich mich persönlich warum dann in eurem Falle überhaupt heiraten und nicht einfach so zusammenbleiben? Wenn Kinder geplant sind finde ich die Ehe einen guten Schutz für denjenigen der auf Einkommen/Karriere zugunsten der Haus-/Erziehungsarbeit anteilig mehr verzichtet.

Grundlegend schwierig ist es eben dann wenn das Einkommen schon vor der Ehe signifikant auseinanderliegt. Schwierig in Sachen Vereinbarung wer welche Rolle übernimmt als auch im Falle einer Trennung/Scheidung. Aber das ist bei euch ja auf Augenhöhe, was schon mal eine gute Basis ist.

 

Zitat von Muslime_Frugi am 6. November 2020, 13:50 Uhr

 

@Fluens: Falls keine Kinder da sind/geplant sind, frage ich mich persönlich warum dann in eurem Falle überhaupt heiraten und nicht einfach so zusammenbleiben? Wenn Kinder geplant sind finde ich die Ehe einen guten Schutz für denjenigen der auf Einkommen/Karriere zugunsten der Haus-/Erziehungsarbeit anteilig mehr verzichtet.

Das waren auch meine Gedanken...

Zitat von Muslime_Frugi am 6. November 2020, 13:50 Uhr

@Fluens: Falls keine Kinder da sind/geplant sind, frage ich mich persönlich warum dann in eurem Falle überhaupt heiraten und nicht einfach so zusammenbleiben? Wenn Kinder geplant sind finde ich die Ehe einen guten Schutz für denjenigen der auf Einkommen/Karriere zugunsten der Haus-/Erziehungsarbeit anteilig mehr verzichtet.

Wir sind inzwischen fast 15 Jahre zusammen und haben uns dann letztes Jahr aus romantischer Verklärtheit entschieden es offiziell zu machen. Ganz logisch gesehen bringt das wenige Vorteile, aber auch wenn ein emotionaler/psychologischer/kultureller Vorteil schwer in Worte zu fassen ist, ist er doch da.

Wobei man auch die Nachteile das offiziell zu machen zum Teil relativieren muss. Die Einstehens-/Bedarfsgemeinschaft kann auch ohne Hochzeit unterstellt werden, und damit sind Unterhaltungsforderungen, Ausgleichleistungen usw. auch bei unverheirateten Paaren auf dem Tisch. Das war dann auch mit ein Grund dafür, dass wir entsprechende Vorteile (Erbrecht, Steuerklassen, Besuchs-/Auskunftsrecht im Krankheitsfall) gesichert haben wollten.

 

Zitat von Muslime_Frugi am 6. November 2020, 13:50 Uhr

Ist es wirklich so, dass man im Ehevertrag den Zugewinn vollständig ausschließen kann? Damit würde man ja -gerade mit Kindern-die Erwerbsarbeit mit der Haus-/Erzeihungsarbeit ungleich ansehen und derjenige der im Beruf kürzer tritt hätte keine oder deutlich schlechtere Möglichkeiten Vermögen zu bilden.

@Fluens: Falls keine Kinder da sind/geplant sind, frage ich mich persönlich warum dann in eurem Falle überhaupt heiraten und nicht einfach so zusammenbleiben? Wenn Kinder geplant sind finde ich die Ehe einen guten Schutz für denjenigen der auf Einkommen/Karriere zugunsten der Haus-/Erziehungsarbeit anteilig mehr verzichtet.

Grundlegend schwierig ist es eben dann wenn das Einkommen schon vor der Ehe signifikant auseinanderliegt. Schwierig in Sachen Vereinbarung wer welche Rolle übernimmt als auch im Falle einer Trennung/Scheidung. Aber das ist bei euch ja auf Augenhöhe, was schon mal eine gute Basis ist.

Ja, Zugewinnausgleich kann man komplett ausschließen (auch mit Kindern), kommt eben darauf an, aus welchem Grund man das macht. Wenn ein Partner sparen will, während der andere bewusst seine Einnahmen verkonsumieren möchte, dann ist es legitim den Zugewinn komplett auszuschließen. Würde dann aber diese Planung im Vertrag festhalten.
Zugewinnausgleich kann man auch problemlos ausschließen, wenn beide schon Vermögen haben.

Auch wenn die Einkommen von vorneherein unterschiedlich sind, so ist es doch legitim, dass derjenige, der mehr verdient und wahrscheinlich während der Ehe mehr bezahlt (wenn man nicht stumpf 50-50 macht, was ich ungerecht fände), am Ende auch mehr behalten darf. Kurz gesagt ich finde es für den Besserverdiener nicht fair, wenn er von vorneherein weiß, dass er immer verliert, weil der andere generell gar nicht in der Lage/nicht Willens ist Vermögen zu bilden. Das würde den Besserverdiener geradezu in den Konsum zwingen 😉

@fluens: ich finde es legitim auch ohne Kinder zu heiraten. Nicht nur aus romantischen Überlegungen, sondern weil der Partner ggf. auch viel besser abgesichert ist. Insbesondere wenn Themen wie Hinterbliebenenrenten, Mitversicherung in der Krankenversicherung, Familienbeihilfen etc. betroffen sind.

Danke Horstwalter für die Ergänzung.

Wenn das so ist, dürfte für Fluens ja alles paletti sein. Er kann den Zugewinn ausschließlich und damit seine Befürchtungen im Falle einer Trennung alles in der Entstandene teilen zu müssen.

Der Versorgungsausgleich ist auch unrelevant da ja beide arbeiten und etwa gleich verdienen.

Ja, so langsam habe ich ein besseres Gefühl bei der ganzen Sache. Ich konzentriere mich gern auf diese schockierenden Einzelfälle, wo ein böser Richter kurzum alles gekippt hat, weil ihm eine Partei so furchtbar leid getan hat. Das sind halt diese existentiellen Risiken, die mich komplett vernichten könnten. Da sollte man schonmal drüber nachgedacht haben, aber 100%ig verhindern kann mans eh nicht.

Der Versorgungsausgleich ist zumindest im Moment noch kein Thema. Wenn ich wie geplant mit 40 kürzer trete und mit 45 ganz zu arbeiten aufhöre könnte das nach ein paar Jahren wieder ganz anders aussehen. Das fände ich dann aber auch unfair, wenn meine Frau (dann ja wohl eher Ex-Frau) etwas an mich abtreten müsste, weil ich aufs falsche Pferd gesetzt habe. Daher würde ich das gerne von vornheren ausschließen.

Versorgungsausgleich und Unterhalt für alle Eventualitäten auszuschließen erscheint mir nahezu unmöglich; spätestens wenn einer arbeitslos, Hartzer, pflegebedürftig o.ä. wird, dann wird das schwer haltbar.

Jenseits der Aufzucht von Kindern ist das Hauptargument für die Ehe, dass man sich gegenseitig oder seinen Partner absichern möchte. Das ganze wird dann staatlicherseits mit Ehegattensplitting und anderen Goodies belohnt. Sollte mir etwas passieren, so dass ich ein Pflegefall oder Sozialfall werde (selbst wenn das selbstverschuldet wäre, weil ich "aufs falsche Pferd gesetzt habe"), so fände ich es nicht unfair, wenn meine Frau/Ex-Frau mich unterstützen müsste, so wie ich es umgekehrt auch tun müsste. Ich hätte dann auch kein schlechtes Gewissen, dass ich jemandem zur Last falle.

Meine möglicherweise etwas altbackene Meinung ist: Wer alle Eventualitäten ausschließen möchte oder anderen nicht zur Last fallen möchte (ich sage explizit nicht, dass @fluens das möchte), für den besteht der ideale Güterstand im "Nicht-verheiratet-sein", auch wenn das weniger angesehen oder romantisch sein mag.

Das von @fluens oben genannte Erbrecht oder Auskunftsrecht im Krankheitsfall kann man mit Testament oder Vollmachten/Patientenverfügungen auch anders, wenn ggf. auch weniger vorteilhaft gestalten. Die Vor- und Nachteile der Ehe sind wie immer zwei Seiten einer Medaille.

Gut, beim Pflegefall gehen unsere Meinungen etwas auseinander. Natürlich unterstütze ich meine Frau, falls sie pflegebedürftig werden sollte, auch ohne dass ein Trauschein mich dazu zwingt. Ich schließe nichtmal aus, dass man den Ex-Partner im Falle einer einvernehmlichen Trennung freiwillig weiterhin unterstützt. Aber im Scheidungsfall mit Gütertrennung den Ex-Ehegatten weiter zahlen zu lassen, finde ich verantwortungslos. Da wird eine Existenz potentiell vernichtet und die Solidargemeinschaft steht daneben und freut sich.

Im selbstverschuldeten Fall sehe ich das ähnlich. Ich will nicht, dass jemand für meine Blödheit am Aktienmarkt (o.ä.) zu zahlen hat. Da würde ich mich schon schämen, wenn die Solidargemeinschaft einspringen muss, und erst recht bei einer Privatperson. Im Umkehrschluss behalte ich mir das Recht vor sauer zu sein wenn meine Frau ihre Hälfte verkonsumiert und dann bei mir anklopft. Kann man wie gesagt einvernehmlich regeln, aber dass der Staat dann die Daumenschrauben anzieht finde ich nicht gut.

Macht aber alles keinen Unterschied. Ich weiß ja wie es ist und unterschreibe den Ehevertrag/Trauschein in der Hoffnung dass es nicht dazu kommt trotzdem. Das Restrisiko ist dann so gering dass die Vorteile für mich trotzdem überwiegen.

 

 

Gibt 'ne viel einfachere Lösung für das Dilemma: einfach nicht heiraten. Klingt total verrückt, aber funktioniert auch mit Kindern und löst alle hier genannten potentiellen Probleme auf einen (Nicht-)Schlag.

Ja, ne. Wie gesagt macht mir dann die Unterstellung einer Bedarfsgemeinschaft (inkl. Beweislastumkehr) im Bedürftigskeitsfall immer noch Sorgen. Wir (homosexuelles Paar) sind genau die Zielgruppe dieser Regelung gewesen um nichteheliche Gemeinschaften nicht besser zu stellen als eine Ehe. Kann sein dass es im Trennungsfall dann zwar wesentlich einfacher ist, die Unterhaltsansprüche wieder loszuwerden, aber alle Vorteile bezüglich Absicherung, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, etc. sind dann auch vom Tisch.

Und psychisch gehts mir einfach auch besser wenn diese Dinge klar geregelt sind, als dass der Staat dann flugs entscheidet dieses oder jenes würde für uns gelten.

 

Wenn man sogar Angst vor der Bedarfsgemeinschaft im unverheirateten Fall hat, dann gebe ich @mfz73 recht: dann ist es besser nicht zu heiraten. Die Bedarfsgemeinschaft ist mittels Auszug und getrennten Wohnungen doch easy aufzulösen. Wenn ich nicht mal bereit wäre im Bedarfsfall oder bei Arbeitslosigkeit für meine Frau aufzukommen, dann hätte ich nicht geheiratet. Für mich ist es vollkommen klar, dass ich die Miete alleine zahle, wenn mein Partner kein Einkommen hat; aber das mögen manche anders sehen...

@fluens: steuerliche Vorteile, höhere Freibeträge beim Erben, Absicherung, etc. gibt es im Tausch für die Übernahme der ggf. nötigen Absicherung. Warum sollte der Staat den verheirateten im Vergleich zu den unverheirateten auch Steuern schenken ohne Gegenleistung bzw. wenn dann alle potentiell negativen Aspekte per Ehevertrag ausgeschlossen werden. Der Staat belohnt die Übernahme von Risiken und Absicherung mit geringeren Steuern....

Und klar, wenn man nicht heiratet, dann sind die Vorteile vom Tisch, das ist logisch. There is no free lunch.

Hi @fluens, da ich noch keine klare Antwort herausgelesen habe, würde ich deine Frage gern nochmal formulieren, da mich die Antwort auch sehr interessiert:

Kann eine zur Nichtigkeit des Ehevertrags führende Benachteiligung auch dann gegeben, wenn der Ehevertrag an sich unstrittig ausgeglichen war, die Scheidung aber infolge des Vertrags aber zu stark ungleichen Lebensverhältnissen führt?

Beispiel: Zwei ähnlich verdienende Partner vereinbaren im Ehevertrag, dass die Vermögen getrennt geführt werden und im Scheidungsfall kein Anspruch auf Vermögen des anderen besteht. Einkommen aus Gehalt wird bei Eingang zu gleichen Teilen auf beide Vermögen geteilt, um einen gleichen Lebensstandard sicherzustellen, falls sich das Gehalt in Zukunft stark auseinander entwickelt. Einkommen aus dem Vermögen inkl. Zinsen, Dividenden, private Rentenverträge, Miet- und Pachteinnahmen und Wertsteigerung verbleibt im eigenen Vermögen und wird nicht aufgeteilt, da einer der Partner sparsam leben und viel Vermögen aufbauen möchte. Nach 30 Jahren kinderloser Ehe und vergleichbarem Gehalt erfolgt die Trennung. Ein Partner geht ohne nennenswertes Vermögen und Gehalt als einzigem Einkommen. Der andere Partner geht mit hohem Vermögen und infolge dessen Rendite auch mit wesentlich höherem Gesamteinkommen. Würde man hier nach gängiger Rechtsprechung eine Benachteiligung sehn?

Variante: Im Beispiel oben verliert der nicht sparende Partner kurz nach Eheschluss seine Stelle und schlägt sich durch die 30 Ehejahre mit geringfügiger Beschäftigung und vor allem mit dem geteilten Gehalt des Partners. Nach Trennung hat er nicht nur kein Vermögen, sondern auch wesentlich weniger Einkommen als vorher. Der andere Partner konnte trotz geringerem Gehaltsanteil ein halbwegs hohes Vermögen und Einkommen aus Kapital erwirtschaften. Könnte der "arme" Partner hier mit Benachteiligung argumentieren?

https://www.unterhalt.net/scheidung/ehevertrag.html#nachehelicher-unterhalt-ehegattenunterhalt

Spätestens wenn einer krank oder arbeitslos oder Hartzer wird, wird die Gütertrennung im Bereich nachehelicher Unterhalt fallen, egal ob der Vertrag zu Beginn ausgeglichen war. Der Staat möchte in diesem Fall seine Gegenleistung für die 30 Jahre lang gewährten Steuervorteile in Form von Versorgung des Ex-Partners 😀

 

OK verstehe. Mir ging es mehr darum, ob auch die im Ehevertrag beschlossene Trennung der Vermögen gefährdet wäre, bis hin zur Teilung zu gleichen Teilen. Die Auswirkung wäre ja wesentlich höher als "nur" ein eventueller Unterhaltsanspruch.

Zitat von Horstwalther am 7. November 2020, 10:06 Uhr

Wenn man sogar Angst vor der Bedarfsgemeinschaft im unverheirateten Fall hat, dann gebe ich @mfz73 recht: dann ist es besser nicht zu heiraten. Die Bedarfsgemeinschaft ist mittels Auszug und getrennten Wohnungen doch easy aufzulösen. Wenn ich nicht mal bereit wäre im Bedarfsfall oder bei Arbeitslosigkeit für meine Frau aufzukommen, dann hätte ich nicht geheiratet. Für mich ist es vollkommen klar, dass ich die Miete alleine zahle, wenn mein Partner kein Einkommen hat; aber das mögen manche anders sehen...

 

Ich bin durchaus bereit für meine Lebenspartnerin im Bedarfsfall aufzukommen. Und wenn wir hier von 2 Jahren Arbeitslosigkeit reden ist das eh geschenkt. Was mir Angst macht sind existenzvernichtende Szenarios, z.B. 10 Jahre Pflegeheim. Wenn ich meine Partnerin dann immer noch liebe und unterstützen will, kann ich die Bedarfsgemeinschaft im unverheirateten Fall vllt. einfacher "vertuschen", aber de facto besteht die und insb. meine Bereitschaft zu helfen weiterhin. Da habe ich gegenüber der Heirat nichts gewonnen und viel verloren.

Zitat von TheWanderer am 7. November 2020, 11:23 Uhr

OK verstehe. Mir ging es mehr darum, ob auch die im Ehevertrag beschlossene Trennung der Vermögen gefährdet wäre, bis hin zur Teilung zu gleichen Teilen. Die Auswirkung wäre ja wesentlich höher als "nur" ein eventueller Unterhaltsanspruch.

Brief und Siegel wird dir auf die Frage niemand geben können. Da tauchen im Internet regelmäßig Horrorgeschichten auf, dass ein Partner da rückwirkend eine Schlechterstellung konstruiert hat. Wie ernst man die nehmen kann bzw. wie repräsentativ diese Fälle sind selbst wenn sie stimmen kann ich leider nicht abschätzen.

Ich mit meiner Laienmeinung würde aber annehmen, dass im zweiten von dir beschriebenen Fall (Partner wird relativ bald arbeitslos) ohne Weiteres damit argumentiert werden könnte, dass ein Abhängigkeitsverhältnis bestand und jahrzentelang geduldet wurde. Wenn relativ früh absehbar ist, dass die Situation auf längere Zeit so bestehen bleibt, wäre vllt. nochmal ein Notartermin in Erwägung zu ziehen um die neuen Verhältnisse festzuhalten bzw. nachzuverhandeln.

Wie gesagt, alles nur Hörensagen. Aber wenn dazu jemand was Belastbares hätte, würde ich mich aber auch freuen 🙂

 

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