Beitragspflichtiges Einkommen bei freiwilliger GKV

Zitat von Gelöschter Benutzer am 3. März 2022, 11:06 Uhrich glaube da liegst du falsch. Es wird doch nach dem FiFo Prinzip versteuert. D.h. eine Besteuerung kommt dann erst zum tragen, wenn die Entnahme die eingezahlten Beiträge übersteigt. Das kann schon eine Weile gehen.
Du hast das FIFO Prinzip nur halb verstanden. Meines Wissens nach bezieht sich das nicht auf die Einzahlungen sondern auf die Wertsteigerung bzw. deren Anteil.
der Kursgewinn der ersten Einzahlungen ist aber deutlich höher als jeder des Geldes das erst im letzten Monat eingezahlt wurde.
Daher ergibt es auch Sinn, in,den letzten Jahren / Monaten,vor Beginn der Entnahmephase ein neues Unterdepot zu eröffnen um nicht direkt steuerlich hart belastet zu werden.
Oli hat dazu einuges in seinem Blog geschrieben. FIFO bezieht sich also nicht nur auf die Einzahlungen, sondern auxh auf die gewinne
ich glaube da liegst du falsch. Es wird doch nach dem FiFo Prinzip versteuert. D.h. eine Besteuerung kommt dann erst zum tragen, wenn die Entnahme die eingezahlten Beiträge übersteigt. Das kann schon eine Weile gehen.
Du hast das FIFO Prinzip nur halb verstanden. Meines Wissens nach bezieht sich das nicht auf die Einzahlungen sondern auf die Wertsteigerung bzw. deren Anteil.
der Kursgewinn der ersten Einzahlungen ist aber deutlich höher als jeder des Geldes das erst im letzten Monat eingezahlt wurde.
Daher ergibt es auch Sinn, in,den letzten Jahren / Monaten,vor Beginn der Entnahmephase ein neues Unterdepot zu eröffnen um nicht direkt steuerlich hart belastet zu werden.
Oli hat dazu einuges in seinem Blog geschrieben. FIFO bezieht sich also nicht nur auf die Einzahlungen, sondern auxh auf die gewinne

Zitat von Lostoi am 3. März 2022, 16:26 UhrFIFO - First In First Out
Du kaufst Dir bspw. die ersten Anteile zum Preis von 30 Euro - und verkaufst dann die Anteile zu 200.
In dem Fall hast Du einen Gewinn von 170 realisiert - wie Frugi85 es sagte.
FIFO - First In First Out
Du kaufst Dir bspw. die ersten Anteile zum Preis von 30 Euro - und verkaufst dann die Anteile zu 200.
In dem Fall hast Du einen Gewinn von 170 realisiert - wie Frugi85 es sagte.

Zitat von Gatto am 23. Mai 2022, 16:30 UhrIch habe mich am Thema GKV auf Einnahmen eingelesen, aber aktuell noch eine Unsicherheit:
Die GKV berechnet die KK-Beiträge anhand der Einnahmen des Jahres und wendet dann ihren Beitragssatz an (max. c. 890€ pro Monat).
Wie verhält es sich nun mit dem steuerlichen Ansatz dieser Beiträge? Kann ich die jährlich gezahlten Beiträge zur GKV steuerlich komplett ansetzen oder ist das als Privatier (Annahme: nur Dividenden und Mieteinkünfte) auf einen bestimmten Abzugsbetrag begrenzt?
Vielleicht kann das jemand im Privatierstatus aufklären...
Danke und Grüße
Gatto
Ich habe mich am Thema GKV auf Einnahmen eingelesen, aber aktuell noch eine Unsicherheit:
Die GKV berechnet die KK-Beiträge anhand der Einnahmen des Jahres und wendet dann ihren Beitragssatz an (max. c. 890€ pro Monat).
Wie verhält es sich nun mit dem steuerlichen Ansatz dieser Beiträge? Kann ich die jährlich gezahlten Beiträge zur GKV steuerlich komplett ansetzen oder ist das als Privatier (Annahme: nur Dividenden und Mieteinkünfte) auf einen bestimmten Abzugsbetrag begrenzt?
Vielleicht kann das jemand im Privatierstatus aufklären...
Danke und Grüße
Gatto

Zitat von Privatier am 23. Mai 2022, 17:09 UhrAlso ich hin auch nicht 100% sicher, meine aber, dass du als Privatier die GKV Ausgaben nicht ansetzen kannst. Bei Kapitaleinkünften gibt es ja keine absetzbaren Werbungskosten. Da ist es von Vorteil, wenn die Frau noch brav arbeiten geht und ordentlich Steuern zahlt (so wie bei mir)
Also ich hin auch nicht 100% sicher, meine aber, dass du als Privatier die GKV Ausgaben nicht ansetzen kannst. Bei Kapitaleinkünften gibt es ja keine absetzbaren Werbungskosten. Da ist es von Vorteil, wenn die Frau noch brav arbeiten geht und ordentlich Steuern zahlt (so wie bei mir)

Zitat von Gatto am 23. Mai 2022, 17:31 UhrAls Arbeitnehmer kann ich die ja bis zum Sonderausgabenabzug ansetzen, das ist jetzt auch nicht so viel (c. 2.900 € im Jahr).
Hatte aber gelesen, dass das als Privatier wohl mehr sein soll...ich müsste sonst ja Abgeltunggsteuer und auf die Bruttoerträge dann noch mal KV-Beiträge leisten
Als Arbeitnehmer kann ich die ja bis zum Sonderausgabenabzug ansetzen, das ist jetzt auch nicht so viel (c. 2.900 € im Jahr).
Hatte aber gelesen, dass das als Privatier wohl mehr sein soll...ich müsste sonst ja Abgeltunggsteuer und auf die Bruttoerträge dann noch mal KV-Beiträge leisten

Zitat von Privatier am 23. Mai 2022, 17:52 UhrZitat von Gatto am 23. Mai 2022, 17:31 UhrHatte aber gelesen, dass das als Privatier wohl mehr sein soll...ich müsste sonst ja Abgeltunggsteuer und auf die Bruttoerträge dann noch mal KV-Beiträge leisten
Ich würde mal davon ausgehen, dass das so ist. Deswegen sind dann als "Vollprivatier" Dividenden auch nur bedingt vorteilhaft. (jedenfalls solange du kein Rentner bist und das bei deiner Frau nicht ansetzten kannst)
Zitat von Gatto am 23. Mai 2022, 17:31 UhrHatte aber gelesen, dass das als Privatier wohl mehr sein soll...ich müsste sonst ja Abgeltunggsteuer und auf die Bruttoerträge dann noch mal KV-Beiträge leisten
Ich würde mal davon ausgehen, dass das so ist. Deswegen sind dann als "Vollprivatier" Dividenden auch nur bedingt vorteilhaft. (jedenfalls solange du kein Rentner bist und das bei deiner Frau nicht ansetzten kannst)

Zitat von Gatto am 24. Mai 2022, 23:18 UhrDas müsste man mal genauer anhand einer Einkommenssteuer-Software durchrechnen. Mein Plan war eigentlich, laufendes Einkommen ausschließlich aus Dividenden sowie Mieterträgen zu bekommen.
@Privatier: Wie machst Du das in Deinem aktuellen Status, lebst Du von Entnahmen ohne KV-Beiträge oder gehen die nur auf einen Teil (bspw. realisierte Gewinne von Aktienverkäufen)? Ich bin bspw. nicht verheiratet und somit steuerlich alleine veranlagt.
Das müsste man mal genauer anhand einer Einkommenssteuer-Software durchrechnen. Mein Plan war eigentlich, laufendes Einkommen ausschließlich aus Dividenden sowie Mieterträgen zu bekommen.
@Privatier: Wie machst Du das in Deinem aktuellen Status, lebst Du von Entnahmen ohne KV-Beiträge oder gehen die nur auf einen Teil (bspw. realisierte Gewinne von Aktienverkäufen)? Ich bin bspw. nicht verheiratet und somit steuerlich alleine veranlagt.

Zitat von Gatto am 25. Mai 2022, 0:28 UhrIch habe mal kurz in der Steuersoftware gerechnet (nur Kapitalerträge und KK-Beiträge, ohne jeglichen Werbungskosten sonstiger Art:
Beispiel: 55k brutto Kapitalerträge pro Jahr (Dividenden). Daraus ergeben sich brutto Kapitalerträge pro Monat von 4.583,33€, nach Steuerabzug kommen dann netto die u.a. 3.731,51€ pro Monat an.
Gemäß Ansatz der KV-Beiträge als Selbstzahler gilt:
Die Beiträge zu einer Basis-Kranken- und zur Pflege-Pflichtversicherung sind ab dem Jahr 2010 unbegrenzt abziehbar.
Welche Beiträge gehören zur Basis-Krankenversicherung?
Zur Basis-Krankenversicherung gehören Beiträge
zur gesetzlichen Krankenversicherung,
zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung,
zum Basistarif der privaten Krankenversicherungen,
zur privaten Krankenversicherung, soweit sie den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.Die Beiträge für Zusatzversicherungen und Wahlleistungen der Krankenversicherung und für freiwillige Pflegezusatzversicherungen können Sie weiterhin nur begrenzt abziehen.
Ergebnis:
55.000,00 € Brutto Kapitalerträge - 801,00 € Sparerfreibetrag - 10.680,00 € KV-Maximalbeitrag (890€ pro Monat) - 36,00 € Sonderausgaben-Pauschbetrag 43.483,00 € zu versteuerndes Einkommen - 9.689,00 € Einkommenssteuer (Tabelle) - 532,89 € SolZ (5,5%) - 10.221,89 € Steuerabzug 44.778,11 € Netto Kapitalerträge 3.731,51 € pro Monat
Ich habe mal kurz in der Steuersoftware gerechnet (nur Kapitalerträge und KK-Beiträge, ohne jeglichen Werbungskosten sonstiger Art:
Beispiel: 55k brutto Kapitalerträge pro Jahr (Dividenden). Daraus ergeben sich brutto Kapitalerträge pro Monat von 4.583,33€, nach Steuerabzug kommen dann netto die u.a. 3.731,51€ pro Monat an.
Gemäß Ansatz der KV-Beiträge als Selbstzahler gilt:
Die Beiträge zu einer Basis-Kranken- und zur Pflege-Pflichtversicherung sind ab dem Jahr 2010 unbegrenzt abziehbar.
Welche Beiträge gehören zur Basis-Krankenversicherung?
Zur Basis-Krankenversicherung gehören Beiträge
zur gesetzlichen Krankenversicherung,
zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung,
zum Basistarif der privaten Krankenversicherungen,
zur privaten Krankenversicherung, soweit sie den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
Die Beiträge für Zusatzversicherungen und Wahlleistungen der Krankenversicherung und für freiwillige Pflegezusatzversicherungen können Sie weiterhin nur begrenzt abziehen.
Ergebnis:
55.000,00 € | Brutto Kapitalerträge | |
- 801,00 € | Sparerfreibetrag | |
- 10.680,00 € | KV-Maximalbeitrag (890€ pro Monat) | |
- 36,00 € | Sonderausgaben-Pauschbetrag | |
43.483,00 € | zu versteuerndes Einkommen | |
- 9.689,00 € | Einkommenssteuer (Tabelle) | |
- 532,89 € | SolZ (5,5%) | |
- 10.221,89 € | Steuerabzug | |
44.778,11 € | Netto Kapitalerträge | |
3.731,51 € | pro Monat |

Zitat von Appletree am 25. Mai 2022, 1:51 UhrHallo!
Ich möchte kurz einige Dinge zu dieser interessanten Diskussion bemerken, die für meinen Begriff zu kurz kommen:
- Bei der Bemessung der beitragspflichtigen Einkünfte der gesetzlichen KV sind Werbungskosten zu den Kapitaleinkünften abziehbar. Dazu braucht einfach nur eine Aufstellung dieser KAP-Werbungskosten bei der Krankenkasse eingereicht werden. Solche Werbungskosten sind z.B. Literaturkosten über Finanzbücher, Fahrtkosten zu Banken, Kosten für ein Arbeitszimmer, Kosten für Chart-Software oder Kursdatenservice usw.
Solche Werbungskosten können durchaus einige Tausend € ausmachen - dann muss entsprechend nachdrücklich argumentiert werden, da Krankenkassen sowas ungerne sehen.- Steuerlich sind die Kosten für die gesetzliche KV Sonderausgaben. Diese sind steuerlich immer in gewissem Umfang absetzbar, auch dann, wenn nur Kapitaleinkünfte als Einkunftsart vorhanden sind.
- Bei der Bemessung der beitragspflichtigen Einkünfte zur gesetzlichen KV ist es durchaus ein riesiger Unterschied, ob nur Kapitaleinkünfte oder auch zusätzlich Mieteinkünfte vorhanden sind. Im ersten Fall gelten immer die Daten aus dem aktuellen Steuerbescheid (und der kann 3 Jahre alt sein), im zweiten Fall ist letztendlich der jeweilige tatsächliche Steuerbescheid eines Jahres entscheidend - ggf. ist dazu dann eine Nachzahlung zu leisten.
Das Interessante hier ist, dass es sich sogar lohnen kann, auf die Mieteinkünfte zu verzichten (also Wohnung leerstehen lassen) und man trotzdem besser fährt!
Hallo!
Ich möchte kurz einige Dinge zu dieser interessanten Diskussion bemerken, die für meinen Begriff zu kurz kommen:
- Bei der Bemessung der beitragspflichtigen Einkünfte der gesetzlichen KV sind Werbungskosten zu den Kapitaleinkünften abziehbar. Dazu braucht einfach nur eine Aufstellung dieser KAP-Werbungskosten bei der Krankenkasse eingereicht werden. Solche Werbungskosten sind z.B. Literaturkosten über Finanzbücher, Fahrtkosten zu Banken, Kosten für ein Arbeitszimmer, Kosten für Chart-Software oder Kursdatenservice usw.
Solche Werbungskosten können durchaus einige Tausend € ausmachen - dann muss entsprechend nachdrücklich argumentiert werden, da Krankenkassen sowas ungerne sehen. - Steuerlich sind die Kosten für die gesetzliche KV Sonderausgaben. Diese sind steuerlich immer in gewissem Umfang absetzbar, auch dann, wenn nur Kapitaleinkünfte als Einkunftsart vorhanden sind.
- Bei der Bemessung der beitragspflichtigen Einkünfte zur gesetzlichen KV ist es durchaus ein riesiger Unterschied, ob nur Kapitaleinkünfte oder auch zusätzlich Mieteinkünfte vorhanden sind. Im ersten Fall gelten immer die Daten aus dem aktuellen Steuerbescheid (und der kann 3 Jahre alt sein), im zweiten Fall ist letztendlich der jeweilige tatsächliche Steuerbescheid eines Jahres entscheidend - ggf. ist dazu dann eine Nachzahlung zu leisten.
Das Interessante hier ist, dass es sich sogar lohnen kann, auf die Mieteinkünfte zu verzichten (also Wohnung leerstehen lassen) und man trotzdem besser fährt!

Zitat von Gatto am 25. Mai 2022, 6:49 UhrDanke Dir! Ich habe in der vereinfachten Berechnung vergessen, vom Nettoertrag die KV Beiträge selbst abzuziehen...also maximal 890€ pro Monat noch.
Somit würden sich bei der KK die Werbungskosten KAP und aus V+V noch von der Bemessung der Einkünfte des KV Beitrags abziehen?
Passt die Berechnung, dass ich die letztlich gezahlten KV Beiträge des Vorjahres für die Steuer des aktuellen Jahres abziehen kann?
Gerade bei V+V wären hier ja oft gute Abzüge möglich. Wird auch die Afa abgezogen sowie Kapitaldienst?
Danke Dir! Ich habe in der vereinfachten Berechnung vergessen, vom Nettoertrag die KV Beiträge selbst abzuziehen...also maximal 890€ pro Monat noch.
Somit würden sich bei der KK die Werbungskosten KAP und aus V+V noch von der Bemessung der Einkünfte des KV Beitrags abziehen?
Passt die Berechnung, dass ich die letztlich gezahlten KV Beiträge des Vorjahres für die Steuer des aktuellen Jahres abziehen kann?
Gerade bei V+V wären hier ja oft gute Abzüge möglich. Wird auch die Afa abgezogen sowie Kapitaldienst?

Zitat von Privatier am 25. Mai 2022, 9:27 UhrZitat von Gatto am 24. Mai 2022, 23:18 Uhr@Privatier: Wie machst Du das in Deinem aktuellen Status, lebst Du von Entnahmen ohne KV-Beiträge oder gehen die nur auf einen Teil (bspw. realisierte Gewinne von Aktienverkäufen)? Ich bin bspw. nicht verheiratet und somit steuerlich alleine veranlagt.
@gatto wie meinst du das? Aktuell lebe ich von einer Teilentnahme meines Cashes und teilweise Dividenden. Realisierte Gewinne habe ich keine, also zahle ich die Krankenkasse auf die Dividendenzahlungen.
Zitat von Gatto am 24. Mai 2022, 23:18 Uhr@Privatier: Wie machst Du das in Deinem aktuellen Status, lebst Du von Entnahmen ohne KV-Beiträge oder gehen die nur auf einen Teil (bspw. realisierte Gewinne von Aktienverkäufen)? Ich bin bspw. nicht verheiratet und somit steuerlich alleine veranlagt.
@gatto wie meinst du das? Aktuell lebe ich von einer Teilentnahme meines Cashes und teilweise Dividenden. Realisierte Gewinne habe ich keine, also zahle ich die Krankenkasse auf die Dividendenzahlungen.

Zitat von Gatto am 25. Mai 2022, 12:05 UhrDahin ging meine Frage, genau.
Du bist jetzt 55 und lebst dann noch zum großen Teil bis 67 von Entnahmen aus Cash (also wirklich Tagesgeld und nicht von Aktien/ETF Verkäufen?) und von etwas Dividenden? Macht das nicht Sinn, einen Teil in einen MSCI World zu investieren in der Zwischenzeit (einen Teil, der gemäß Plan erst in späteren Jahren entnommen werden soll, klar mit etwas Risiko dann)? Wie hoch ist denn dann Deine Cashquote am Gesamtvermögen oder was benötigst Du pro Monat in der Regel als Entnahmen?
Dahin ging meine Frage, genau.
Du bist jetzt 55 und lebst dann noch zum großen Teil bis 67 von Entnahmen aus Cash (also wirklich Tagesgeld und nicht von Aktien/ETF Verkäufen?) und von etwas Dividenden? Macht das nicht Sinn, einen Teil in einen MSCI World zu investieren in der Zwischenzeit (einen Teil, der gemäß Plan erst in späteren Jahren entnommen werden soll, klar mit etwas Risiko dann)? Wie hoch ist denn dann Deine Cashquote am Gesamtvermögen oder was benötigst Du pro Monat in der Regel als Entnahmen?

Zitat von Privatier am 25. Mai 2022, 12:31 UhrJa, da kann man jetzt viel hin und her diskutieren und planen und überlegen.
Zum einen habe ich vor, mit 63 in Rente zu gehen. Das wären 8 Jahre.
Streng genommen könnte ich von den Dividenden leben. Ich lasse also mein Portfolio, dass ausser Altersvorsorge nur noch aus Aktien besteht so wie es ist, lebe von den Dividenden (bzw. reinvestiere, was übrig ist).
Ich habe aber, hier im Forum schon diverse male dargelegt, einen Cash Teil, der bis 63 einen guten Teil meiner Ausgaben abdeckt. Die Dividenden werden dann zu 80% wieder reinvestiert. Allerdings habe / werde ich den Cash-Anteil mit steigender / anhaltender Inflation eher reduzieren.
Warum mache ich das? Mein Aktien Anteil ist immer noch so groß, dass mir das genug Aufregung und Chancen verspricht. Der Cash Anteil verhilft mir zu einem ruhigeren Schlaf. Da kann man so machen, muß man aber nicht, In den meisten Lehrbüchern / Blogs wirst du irgendwelche statistischen anderen Empfehlungen lesen. Ist mir aber egal.
Ja, da kann man jetzt viel hin und her diskutieren und planen und überlegen.
Zum einen habe ich vor, mit 63 in Rente zu gehen. Das wären 8 Jahre.
Streng genommen könnte ich von den Dividenden leben. Ich lasse also mein Portfolio, dass ausser Altersvorsorge nur noch aus Aktien besteht so wie es ist, lebe von den Dividenden (bzw. reinvestiere, was übrig ist).
Ich habe aber, hier im Forum schon diverse male dargelegt, einen Cash Teil, der bis 63 einen guten Teil meiner Ausgaben abdeckt. Die Dividenden werden dann zu 80% wieder reinvestiert. Allerdings habe / werde ich den Cash-Anteil mit steigender / anhaltender Inflation eher reduzieren.
Warum mache ich das? Mein Aktien Anteil ist immer noch so groß, dass mir das genug Aufregung und Chancen verspricht. Der Cash Anteil verhilft mir zu einem ruhigeren Schlaf. Da kann man so machen, muß man aber nicht, In den meisten Lehrbüchern / Blogs wirst du irgendwelche statistischen anderen Empfehlungen lesen. Ist mir aber egal.

Zitat von chris2670 am 21. Juli 2022, 7:07 UhrMoin, ich bin neu hier, bitte um Nachsicht, wenn es schon oft besprochen wurde. So ganz erschließt es sich mir noch nicht.
Die GKV (z.B. TK) schreibt für freiwillig Versicherte:
Krankenversicherung
Wenn Sie keine eigenen Einkünfte haben
Leben Sie ausschließlich von Ersparnissen und haben keine eigenen Einkünfte, zahlen Sie den gesetzlichen Mindestbeitrag von 166,69 Euro (2022). Unser Zusatzbeitrag ist darin bereits enthalten.Wenn Sie eigene Einkünfte haben
Höchstens wird Ihr Beitrag aus einem Einkommen von 4.837,50 Euro pro Monat (2022) errechnet, selbst wenn Sie mehr Einkommen haben. Mindestens werden jedoch 1.096,67 Euro Einkommen pro Monat zugrunde gelegt - auch wenn Sie weniger Einkommen haben.---
Also, wenn ich pro Monat 600€ Kaltmiete als Einkommen habe und 400 Euro aus Dividenden, wird das dann mit den "angenommenen" 1096,67€ verrechnet, oder muss ich auf die 1K Einkommen trotzdem noch 15% KK Beitrag extra zahlen, somit sich der Beitrag der KV von 167€ auf317€ erhöhen würde. Von meinen 1K€ Einkommen bleibt mir dann also nur noch 683Euro. Ist das so richtig?
Gruß
Chris
Moin, ich bin neu hier, bitte um Nachsicht, wenn es schon oft besprochen wurde. So ganz erschließt es sich mir noch nicht.
Die GKV (z.B. TK) schreibt für freiwillig Versicherte:
Krankenversicherung
Wenn Sie keine eigenen Einkünfte haben
Leben Sie ausschließlich von Ersparnissen und haben keine eigenen Einkünfte, zahlen Sie den gesetzlichen Mindestbeitrag von 166,69 Euro (2022). Unser Zusatzbeitrag ist darin bereits enthalten.
Wenn Sie eigene Einkünfte haben
Höchstens wird Ihr Beitrag aus einem Einkommen von 4.837,50 Euro pro Monat (2022) errechnet, selbst wenn Sie mehr Einkommen haben. Mindestens werden jedoch 1.096,67 Euro Einkommen pro Monat zugrunde gelegt - auch wenn Sie weniger Einkommen haben.
---
Also, wenn ich pro Monat 600€ Kaltmiete als Einkommen habe und 400 Euro aus Dividenden, wird das dann mit den "angenommenen" 1096,67€ verrechnet, oder muss ich auf die 1K Einkommen trotzdem noch 15% KK Beitrag extra zahlen, somit sich der Beitrag der KV von 167€ auf317€ erhöhen würde. Von meinen 1K€ Einkommen bleibt mir dann also nur noch 683Euro. Ist das so richtig?
Gruß
Chris

Zitat von Privatier am 21. Juli 2022, 8:02 UhrDu zahlst mindestens die 166 Euro Wenn deine Einkünfte aus Vermietung Dividende etc. ergeben, dass du über den 166 Euro liegst, zahlst du eben entsprechend mehr (aber nicht doppelt) bis zum Maximalbetrag.
Du zahlst mindestens die 166 Euro Wenn deine Einkünfte aus Vermietung Dividende etc. ergeben, dass du über den 166 Euro liegst, zahlst du eben entsprechend mehr (aber nicht doppelt) bis zum Maximalbetrag.

Zitat von TheWanderer am 21. Juli 2022, 8:14 UhrHallo Chris, du müsstest nach meinem Verständnis 1096,76€ * 15,2% zahlen, das sind fast exakt die 166,69€, die man auch ohne Einkommen zahlen würde. Also Betrag ohne Einkommen und Betrag bei Einkommen unter 1096,76 sind gleich, man zahlt diesen natürlich nur einmal. Wenn das mal höher wird als 1069,76€, zahlst du entsprechend deinem Einkommen. Wobei du m.W. nicht einfach die Kaltmiete zählst, sondern das Einkommen aus Vermietung, also alle Einnahmen durch den Mieter abzüglich aller Kosten.
Edit: ermäßigten Beitragssatz nicht bedacht.
Hallo Chris, du müsstest nach meinem Verständnis 1096,76€ * 15,2% zahlen, das sind fast exakt die 166,69€, die man auch ohne Einkommen zahlen würde. Also Betrag ohne Einkommen und Betrag bei Einkommen unter 1096,76 sind gleich, man zahlt diesen natürlich nur einmal. Wenn das mal höher wird als 1069,76€, zahlst du entsprechend deinem Einkommen. Wobei du m.W. nicht einfach die Kaltmiete zählst, sondern das Einkommen aus Vermietung, also alle Einnahmen durch den Mieter abzüglich aller Kosten.
Edit: ermäßigten Beitragssatz nicht bedacht.

Zitat von chris2670 am 21. Juli 2022, 18:30 UhrVielen Dank, für die Antworten.
Also die GKV geht von mtl. 1096€ aus, dass die jeder hat.
Und wenn man sie dann auch hat ist das ok und man ist beim Mindestbeitragssatz.
Korrekt?, sonst bitte verbessern.
Und technisch läuft das dann so ab, dass ich im Folgejahr eine EkSt-Erklärung abgebe und wenn ich dann über den mtl. 1096 € bin, muss ich halt nachzahlen und werde höher im zukünftigen Beitrag eingestuft?
Vielen Dank, für die Antworten.
Also die GKV geht von mtl. 1096€ aus, dass die jeder hat.
Und wenn man sie dann auch hat ist das ok und man ist beim Mindestbeitragssatz.
Korrekt?, sonst bitte verbessern.
Und technisch läuft das dann so ab, dass ich im Folgejahr eine EkSt-Erklärung abgebe und wenn ich dann über den mtl. 1096 € bin, muss ich halt nachzahlen und werde höher im zukünftigen Beitrag eingestuft?

Zitat von Gelöschter Benutzer am 21. Juli 2022, 19:49 UhrSo ist es, alles richtig verstsanden. Wenn du nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, dann wird die Krankenkasse deinen Steuerbescheid anfordern. Du hast ja aber auch noch Dinge die du steuerlich absetzen kannst, das wird natürlich teilweise berücksichtigt auf der Ausgabenseite.
vG
So ist es, alles richtig verstsanden. Wenn du nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, dann wird die Krankenkasse deinen Steuerbescheid anfordern. Du hast ja aber auch noch Dinge die du steuerlich absetzen kannst, das wird natürlich teilweise berücksichtigt auf der Ausgabenseite.
vG

Zitat von Privatier am 21. Juli 2022, 20:35 UhrWie schon 125mal geschrieben ich reiche keinen Einkommen Steuer Bescheid ein sondern die Steuerwische der Banken
Wie schon 125mal geschrieben ich reiche keinen Einkommen Steuer Bescheid ein sondern die Steuerwische der Banken

Zitat von Gelöschter Benutzer am 21. Juli 2022, 20:46 UhrHaben wir auch schon 125 Mal kapiert. Der TE hat aber noch Mieteinnahmen. Das ist dann was anderes. Vidlleicht verstehst du das ja such mal wenn wir es noch 124 Mal erklären. 😉
Haben wir auch schon 125 Mal kapiert. Der TE hat aber noch Mieteinnahmen. Das ist dann was anderes. Vidlleicht verstehst du das ja such mal wenn wir es noch 124 Mal erklären. 😉