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Wohnen im Ausland! hat jemand Erfahrungen ?

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Zitat von Achim_Global am 4. Mai 2021, 17:21 Uhr

... Holland ..., da hat sich auch wieder was geändert.

siehe Hier

Vermögen in Box 3 (belastingdienst.nl)

stimmt nicht ganz ...
Du hast die Version für "Wohnsitz im Ausland, Einkünfte aus den Niederlanden  Beschränkte Steuerpflicht"
erwischt

ist noch (marginal) schlimmer:

Berekening belasting over inkomen uit vermogen over 2021

unter 50 k€ sind für einen Privatier wohl nicht realistisch?

relevant ist also

... Over het berekende fictieve rendement betaalt u 31% inkomstenbelasting. ...

Tabel berekening rendement op vermogen over 2021
Schijf Uw (deel van de) grondslag
sparen en beleggen
Percentage
0,03%
Percentage
5,69%
Percentage
gemiddeld
rendement
2 vanaf € 50.000 tot
€ 950.000
21% 79% 4,501%
3 vanaf € 950.000 0% 100% 5,69%

also 31 % von 4,5 % bzw. 5,69 % fiktiver Verzinsung/Dividendenertrag ...

Ja, deshalb finde ich Holland nicht so spannend .

 

Allerdings kommst du in Holland wohl recht günstig in eine Basis-GKV für ca. 100 bis 150 Euro /Monat

Zitat von Achim_Global am 4. Mai 2021, 7:42 Uhr

...

Bei mir gibt es mittlerweile auf Grund der ganzen steuerlichen und KV fragen, und anderer rechtlicher Gegebenheiten 2 Favoriten ( bei Aufenthalt über 183 Tage). In der EU, Frankreich, außerhalb der EU, ...

zu Frankreich:

habe gerade gefunden

Umwandlung der Vermögensteuer in eine Immobiliensteuer in Frankreich

Die bisher in Frankreich bestehende Vermögensteuer („ISF“ – Impôt sur la Fortune) betraf natürliche Personen deren Vermögen am 1. Januar jedes Jahres die Freigrenze von 1.300.000 € überschritten hatte. Für in Frankreich ansässige Personen bestand dabei die Bemessungsgrundlage aus folgenden Komponenten: Marktwert der Immobilien und Grundstücke, Geldvermögen, Schmuck und andere Wertsachen.

...

Entsprechend dem Versprechen von Emmanuel Macron während des Präsidentschaftswahlkampfs ist die Vermögensteuer mit Wirkung zum 01.01.2018 in eine reine Immobiliensteuer („IFI“ – Impôt sur la Fortune Immobilière) umgewandelt worden, mit dem erklärten Ziel, nur den Immobilienbesitz, der nicht einer wirtschaftlichen Tätigkeit dient, zu besteuern.

Die IFI betrifft natürliche Personen, die am 1. Januar des Veranlagungsjahres über ein Nettoimmobilienvermögen im Wert von mehr als 1,3 Millionen Euro verfügen. Die IFI wird dann auf den Teil des Vermögens, der 800.000 € übersteigt, berechnet.

und weiter

Seit dem 1. Januar 2018 unterliegen grds. alle Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Gesellschaftsanteilen einem pauschalen Einkommensteuersatz von 12,8 % und Sozialabgaben zu einem Gesamtsatz von 17,2 %. 

WENN man in die franz. GKV reinkommt:

30 % INKLUSIVE KV (die ja in den "Sozialabgaben" enthalten sein sollte???) wäre attraktiver als in D 25 % zuzüglich KV-Beiträgen ...

zumindest solange "nur" die Dividenden sprudeln, und nicht größere Veräußerungsgewinne realisiert werden!

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