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Vorabpauschale etf und Familienversicherung

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Was wird den von der Vorabpauschale für die Familienversicherung berechnet? Bin noch bis Ende Oktober 2024 arbeitslos versichert und dann wollte ich eigentlich in die Familienversicherung meiner Frau.

Gerade mit der Krankenkasse telefoniert. Die Vorabpauschale geht voll in die Kapitaleinkünfte.

Muss man dann doch das Vermögen noch weiter verschieben um die Krankenkasse Beiträge zu umgehen.

Schade eigentlich.

@Jan: War das eine qualifizierte Auskunft? Beim  Suchen nach Antworten auf diese Frage hab ich im www nichts gefunden - außer Unwissenheit.

Zitat von Karl am 3. Januar 2024, 15:47 Uhr

@Jan: War das eine qualifizierte Auskunft? Beim  Suchen nach Antworten auf diese Frage hab ich im www nichts gefunden - außer Unwissenheit.

Ich denke schon. Habe bei der Techniker Krankenkasse angerufen und man hat mich mit der Abteilung verbunden.  Schriftlich habe ich nichts, aber gehe jetzt davon aus.

Wenn man die Anlage KAP in der Steuererklärung nicht abgibt, dann tauchen die Werte der Vorabpauschale auch nicht im Steuerbescheid auf...

Da wir hier ja immer mal wieder Moral Diskussionen haben, das würde ich mal als Betrug einschätzen und damit ist für mich die rote Linie bei der Optimierung eindeutig überschritten

So ist es @privatier. Gab von mir einen Daumen nach unten.
Leider bestätigt sich mein Eindruck, dass Teile der FIRE Bewegung sehr egoistisch ihren Vorteil zu Lasten der Allgemeinheit suchen!

Habe nicht gesagt, dass man das machen sollte. Und überhaupt stellt sich die Frage, ob es was bringt. Denn ohne Anlage KAP  dann auch keine Günstigerprüfung, die in dieser Konstellation etwas bringen könnte. Ausserdem ist die Frage, wie man gegenüber  der Krankenkasse nachweist, wovon man den lebt.
Allerdings kann man vom "Kapitalertrag Vorabpauschale"  auch nicht leben, da es ja kein  Zufluss sondern in Form der Steuer ein Abfluss ist und die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen auf negatives Einkommen in dem betreffenden Jahr ist schon komisch.

Eier doch nicht rum...

Das ist doch der @karl der aus 4 Mio. mit 2,xx Rate entnehmen will, richtig?

Wie bei meinen Reisen auch hier die Erfahrung. Je wohlhabender, desto protektionistischer, egoistischer und mehr mit Verlustängsten behaftet.

Daumen nach unten galt @jan

Zitat von Muslime_Frugi am 17. April 2024, 12:29 Uhr

Das ist doch der @karl der aus 4 Mio. mit 2,xx Rate entnehmen will, richtig?

Wie bei meinen Reisen auch hier die Erfahrung. Je wohlhabender, desto protektionistischer, egoistischer und mehr mit Verlustängsten behaftet.

Daumen nach unten galt @jan

Warum? Erkläre dich bitte.

Moment mal, da habe jetzt auch ich Verständnisprobleme. Das Ausfüllen der KAP ist doch nicht verpflichtend? Die Vorabpauschale wird doch, ebenso wie Dividenden bereits über die Depotbank versteuert bzw. eingezogen. Das Ausfüllen der KAP ergibt doch also nur dann Sinn wenn ich ohnehin erwarte, über die Günstigerprüfung Vorteile daraus ziehen zu können. So jedenfalls habe ich das bislang verstanden. Wo liegt also der Nachteil für den Fiskus wenn ich die eingezogene Vorabpauschale nicht angebe. Wen betrüge ich da also - doch maximal potenziell mich selbst? Was habe ich übersehen oder nicht verstanden?

PN an maxause@gmx.de

Geht um die Krankenkasse...klar braucht er dafür keine KAP, dann muss er es eben direkt melden ...

Bist du da sicher? Es handelt sich doch nicht um Einkommen bzw. realisierte Gewinne sondern es ist nur eine steuerliche Stundung bzw. ein fiktives Einkommen für Steuerberechnungen zur Gleichstellung der Besteuerung von Dividenden...?

PN an maxause@gmx.de

Wenn man komplizierte Konstrukte bastelt kommt eben so etwas dabei raus.  Die Krankenkasse erhebt dann Beiträge auf ein Einkommen, dass in der Realität des betrachteten Jahres aber ein negatives Einkommen ist (Vorabpauschale) , dass man zahlt.  Und die Krankenkasse hätte als Nachweis über das Einkommen gerne den Einkommenssteuerbescheid - in den man zumindest diese Kapitalerträge nicht angeben muss.

Da ich im Netz nichts finden konnte habe ich eben bei meiner Krankenkasse angerufen und hatte tatsächlich jemanden am Telefon der das sinnvoll erklären konnte.

Demnach wird bei freiwilliger Versicherung die Vorabpauschale automatisch von der Depotbank bei der Krankenkasse gemeldet, (vermutlich mit Umweg über die Abrechnungen die beim FA eingehen...? 🤔).

Ich bin also weiterhin nicht zur Abgabe der KAP verpflichtet, kann diese aber natürlich freiwillig machen so dass das im ebenfalls einzureichenden Steuerbescheid enthalten ist. Die KK errechnet daraus den passenden Betrag. Ich habe mehrfach nachgefragt: Von mir braucht man dann nur den Steuerbescheid, alles andere kommt automatisch und ich muss mich darum ausdrücklich nicht gesondert kümmern, egal ob ich die KAP ganz oder teilweise oder gar nicht ausfülle (was ich im Zweifelsfall aber tun solle, da sich das nie negativ auf meine Beiträge auswirken könne sondern nur steuerlich vorteilhaft sein kann und den Berechnungsprozess bei der KK vereinfache)

Bei Unstimmigkeiten würde man mich dann im Zweifelsfall aber ohnehin anschreiben um den Sachverhalt zu klären und die Beiträge zu berechnen.

Anders sei das nur bei Kapitalgewinnen aus dem Verkauf von Krypto da dies nicht über die Depotbanken versteuert und weitergeleitet würde. Das müsse man dann gesondert melden wenn nicht in der KAP enthalten bzw. diese nicht ausgefüllt wird.

Ich bin übrigens bei der TK.

Auf mich greift das als Pflichtversicherter ohnehin nicht zu aber mich hat das jetzt interressiert 🤔🤓

PN an maxause@gmx.de

Ob die Auskunft richtig war....?
Auf Antrag muss das Finanzamt bei freiwillig Versicherten die Auskünfte der gesetz. Krankenkasse erteilen. Übrigens auch ggf. zur Ehefrau, die nicht eimal gesetzlich versichert sein muss. Denn deren Einkommen kann auch zur Berechnung des freiwillig Versicherten herangezogen werden.
Aber.... Das Finanzamt meldet Kapitalerträge nur dann, wenn es sie aus der Anlage KAP kennt.
Werden sie dort nicht erklärt  -was ja meist nicht nötig ist, kennt das Finanzamt die nicht, denn die Banken führen die Kapitalertragssteuern anoym ab. So habe ich das verstanden.

Wörtlich sagte der Mitarbeiter dass sie die Daten von den DEPOTBANKEN erhalten. Auf meine Nachfrage woher denn die Depotbank wissen wolle wo ich krankenversichert wäre bzw. woher die Krankenkasse wisse wo ich meine Depots habe wusste er keine Antwort - aber so würde das laufen... 🤷🏻‍♂️

Daher meine Vermutung dass das noch über Umwege durch das FA läuft...aber er sprach wiederholt von Infos bzw. Daten durch die Depotbanken!

was ja meist nicht nötig ist, kennt das Finanzamt die nicht, denn die Banken führen die Kapitalertragssteuern anoym ab. So habe ich das verstanden.

Wenn das so wäre, dann könnte die KK ja generell nur Daten über Kapitalerträge erhalten wenn ich die KAP ausfülle - wozu ich ja nicht verpflichtet bin. Er meinte aber explozit dass das auch ihne KAP bei ihnen ankommt. Also ist da entweder was komisch oder die Daten werden eben NICHT anonym gesendet. Letzteres ergibt mehr Sinn...🤔

PN an maxause@gmx.de

Ich behaupte mal, dass man  Dir da Quatsch erzählt hat.
Aber wie beigefügter Link zeigt, wird von den Krankenkassen noch eine Unterschrift unter  einem Formular gefordert.
Macht man da falsche Angaben könnten die Krankenkassen noch 30 Jahre Beiträge nachfordern.
Wenn also irgendwann einmal die Depotbanken wirklich einmal rückwirkend das Recht bekommen die Daten direkt an die Krankenkasse zu melden, dann kann es schlecht aussehen.

"Der Grund für die Anforderung des Fragebogens liegt darin, dass für die Bemessung der Beitragssätze in der freiwilligen Krankenversicherung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Versicherten heranzuziehen ist. Diese kann auch durch Werte beeinflusst sein, die von der Einkommensteuer nicht erfasst werden."
Wie sich allerdings "die gesamte wirtschaftliche Leistungfähigkeit" über Kapitalerträge, die man erstmal nicht bekommt, die man aber sofort versteuert erhöht, bleibt mir ein Rätsel.

Als Selbstständige versichert: Krankenkasse fordert neben Einkommenssteuerbescheid auch Einkommenserklärung | DAHAG

Zitat von Karl am 17. April 2024, 13:00 Uhr

Wenn man komplizierte Konstrukte bastelt kommt eben so etwas dabei raus.  Die Krankenkasse erhebt dann Beiträge auf ein Einkommen, das in der Realität des betrachteten Jahres aber ein negatives Einkommen ist (Vorabpauschale) , das man zahlt.  Und die Krankenkasse hätte als Nachweis über das Einkommen gerne den Einkommensteuerbescheid - in den man zumindest diese Kapitalerträge nicht angeben muss.

In diesem Thread geht - wie immer, wenn es um die Vorabpauschale geht - alles mächtig durcheinander, speziell bei Deinen Beiträgen.

Die Vorabpauschale ist ein pauschalisierter (!) Gewinn von Fonds, die als Kapitaleinkunft zählt und versteuert wird, sofern der Fonds in dem betreffenden Jahr tatsächlich Gewinn gemacht hat. Da war beispielsweise im Jahr 2023 der Fall: Ein Aktienfonds auf den MSCI World hat im Jahr 2022 um etwa 22% zugelegt, das war mehr als die 1,78% Vorabpauschale und es handelte sich um Aktien. Also hat der Fiskus in seinem unendlichen Gerechtigkeitsstreben 70% dieser 1,78% als Kapitaleinkunft berechnet und versteuert - also etwa 1,25% des Wertes dieses Fonds am Jahresanfang 2023. Hätte der Fonds nicht zugelegt im Vorjahr oder gar verloren, hätte es keine Vorabpauschale gegeben.

Angenommen, ein Anleger hatte zu Jahresanfang 500 T€ in diesem Fonds investiert, so war der Depotposten am Jahresende 610 T€ wert (also 110 T€ mehr), davon gelten 6250 € als Kapitalertrag, auf die dann 1650 € Steuer berechnet wurden. Das sollte für den Depotinhaber tolerabel selbst dann tolerabel sein, wenn er arbeitslos sein sollte.

Damit ein Familienmitglied kostenfrei familienversichert wird (eine Leistung der vielgenannten Solidargemeinschaft), darf es nicht mehr als 505 €/m verdienen oder maximal 532 €/m aus einem Minijob.

Der Halbmillionär aus dem Beispiel ist mit der pauschalen Steuerbasis über dieser Grenze, also muß er sich selbst versichern, was ich angesichts seines Vermögenszuwachses im Jahr 2023 durchaus für angemessen halte. Der gute Mensch hatte im Jahr 2023 einen ganz erheblichen Vermögenszuwachs, so daß ich Dein Gejammere über die angebliche Verbeitragung eines negativen Einkommens nicht nachvollziehen mag.

Hätte der Depotinhaber zu Beginn des Jahres 2023 nicht 500 T€ im Depot gehabt, sondern "nur" 400 T€, so wäre die Vorabpauschale 2023 unter der Grenze, womit dieser nicht ganz unarme Mensch familienversichert sein könnte (wenn er keine weiteren Einnahmen hat).

Die Krankenkasse wünscht in solchen Fällen einen Einkommensnachweis von dem kostenfrei Mitversicherten mit entsprechenden Nachweisen. Typischerweise weiß die durchschnittliche Krankenkasse, daß Kapitaleinkünfte bei der Steuererklärung nicht mehr angegeben werden müssen, somit fordern sie vom Familienmitglied eine Unterschrift, daß seine Angaben korrekt sind. Wer in diesem Rahmen Einkünfte nicht angibt, macht sich halt des Betrugs schuldig.

Je nach Sachlage ist es ggf. ohnehin sinnvoll, bei geringem eigenen Einkommen Kapitaleinkünfte zu erklären, weil das im Rahmen der Günstigerprüfung durchaus die Steuer senken kann. Die entsprechenden Überlegungen sind aber komplex und sprengen hier den Rahmen.

Und nein, die Depotbank kennt die Krankenkasse des Depotinhabers nicht, insoweit kann sie dieser die Kapitaleinkünfte auch nicht melden.

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