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Payoff von freiwilligen Versicherungen

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Dein potentielles Arbeitslebenseinkommen liegt ungefähr bei 1,5-2 Mio €, selbst als Frau - was kostet die BU? Oder eine Risiko-LV?

Zitat von jennyfee am 9. Juli 2020, 19:35 Uhr

... eine BU habe ich nicht. Ich kann auch blind, taub oder im Rollstuhl arbeiten. Halte ich somit für Geldverschwendung. Jeder kann heutzutage einen Job haben, auch wenn er sich kaum noch bewegen kann. Dann kommt der GdB ins Spiel, den man bis dahin nicht hatte... Gott sei Dank.

Hallo jennyfee, in diesem Beitrag https://frugalisten.de/forum/topic/risiko-lebensversicherung-todesfall/#postid-7502 hatte ich vor einigen Monaten mal die Statistik der Deutschen Rentenversicherung (also nur Zahlen der gesetzlichen, die von privaten Versicherern sind da noch gar nicht enthalten) zu den Gründen für Erwerbsminderung (das ist die verschärfte Form von Berufsunfähigkeit) verlinkt.

Es wird von den allermeisten Menschen zum einen unterschätzt, wodurch man berufsunfähig/erwerbsunfähig wird (42,7 % der Erwerbsminderungsrenten werden aufgrund von psychischen Erkrankungen gezahlt).

Und zum anderen wird grade bei den Frugalisten unterschätzt, was es bspw. für einen gut verdienenden Chirurgen bedeutet, wenn er, sagen wir, einen Tremor in der Hand entwickelt. Klar kann der dann immer noch in der Buchhaltung arbeiten. Aber nicht fürs selbe Gehalt! Da rückt dann doch die finanzielle Unabhängigkeit in weitere Ferne.

 

Ich würde Versicherungen nicht als Rendite-Objekt oder per Ausschüttungsquote betrachten. Zu sagen:  "Was bezahle ich was bekomme ich" ist der falsche Ansatz. Das Gegenteil scheint richtig: Hoffentlich bezahle ich nur ein und bekommen auch nie was raus, denn nur dann geht es mir ganz hervorragend.

Versicherung ist grundsätzlich eine Solidargemeinschaft. Denen, denen nix passiert zahlen für diejenigen denen etwas passiert. Je weniger passiert desto niedriger wird der Beitrag für alle. Dass Gesellschaften daraus ein Geschäft entwickelt haben liegt in der Natur der Sache. Es bleibt natürlich jedem unbenommen per Ehrenamt eine rein beitragsbasierte Solidargemeinschaft aufzubauen per jährlicher Umlage der Beitrags-Schadensquote.

Aus meinem Berufsleben kenne ich durchaus Firmen die beispielsweise weder Brand- noch KFZ- noch Gebäude oder Maschinenbruchversicheurng  hatten, da die argumentiert haben, dass sie so groß sind dass sie nachgerechnet haben, bei deren Schäden fahren sie ohen Versicherungen billiger und zahlen jeden Schaden aus eigener Tasche. Ob das für einen Privatmenschen gelten kann, Stichwort, psychsich bedingte BU, Krebstherapie für 200.000 €...muss jeder selbst entscheiden. Also dauerhafte wirtschaftliche Risikotoleranz NICHT aktuelle monetäre Kosten-Nutzen-Betrachtung.

@jennyfee

... Hausrat & Haftpflicht halte ich für essenziell. Mir wurde schon für 2000€ eine Haustür inkl neuem Schloss etc. bezahlt, weil ICH den Schlüssel angebrochen habe. Ebenso mein Bankschließfach inkl. Schloss, weil mir da das selbe passiert ist... Somit lohnen sich die Versicherungen für mich durchaus. Sollte ein Nachbar versehentlich das Haus anzünden, könnte ich meine ET-Wohnung mit den 50k der Versicherung halbwegs wieder herrichten. -> Wirtschaftliche Versicherungen, für mich. Nicht wegzudenken.

Womit wird hier das "essenziell sein" begründet? Mit der Wirtschaftlichkeit? Das ist genau die Art von Argumentation, die mir beim Thema Versicherungen nicht einleuchtet. Ja, es können sicherlich relativ hohe Schäden entstehen, wenn man bspw. den Schlüssel abbricht. Aber das weiß die Versicherung ebenso und dies wird eingepreist sein. Auch wenn sich deine Beiträge bisher "gelohnt" haben, ist dies kein Maß dafür, dass das auch in der Zukunft bestehen bleibt. Und erst recht ist dies kein Beweis dafür, dass sie sich durchschnittlich finanziell lohnen.

Danke @absprung_2020

Ich finde es wichtig zu betonen, dass Versicherungen einen Ausschluss von Risiken darstellen aber es der Natur der Sache entspricht, dass sie keine positive Rendite versprechen können.

Wir leben in einem Land in dem Aktien verteufelt werden und bedenkenlos das Geld auf dem Tagesgeldkonto gespart wird. Ich verstehe natürlich, dass hier die Meinung herrscht, das Fahrrad oder die Zähne unbedingt von jeglichen Risiko zu befreien. Nur Aussagen, die behaupten, dass sie sich monetär "lohnen" würden, halte ich für ignorant

@nigo

Ja aber ganz sicher haben Sie da recht! Wenn sich eine Versicherung für alle monetär lohnt, dann müssen die Beiträge für alle so lange steigen bis es sich nicht mehr lohnt. Das liegt im absoluten Wesen einer Versicherung. Die Schäden müssen gedeckt werden durch die Beträge und es MUSS mehr in der Kasse sein als ausgegeben wird, da sonst die Schadensdeckung gar nicht mehr leistbar ist. Ein Naturgesetz sozusagen.

Somit: Ene Versicherung soll bzw. kann sich gar nicht "lohnen", sondern einen Teil meines Schadens, der ja immer nervig ist finanziell abdecken. Immer bleibe ich auf irgendeinem "Schmerz" sitzen, und wenn es nur die dicke Backe beim Zahnarzt ist. Will ich aber eigentlich auch nicht, also die dicke Backe.

Wenn es nach mir ginge, dann würde ich, für alle Risikofragen,  eine Versicherung nehmen deren Mitglieder umsichtig und bewusst agieren, möglichst hohen Eigenanteil und möglichst wenig Schäden verursachen, denn dann würde der Betrag für alle sinken. Je mehr Schäden, desto höher der Beitrag. Bei den KFZ-Versicherungen mit den Schadenfreiheitsklassen wird das schon teilweise so gemacht. Bei sonstigen Versicherungen ist mir das nicht bekannt.

@nigo

ich stimme dir größtenteils zu, auch wenn manche mich hier im Forum dafür wieder am liebsten köpfen würden.

Ich bin, und war immer , Minimalversicherer . D.h. ich hab das versichert, was gesetzlich vorgeschrieben ist, und wenn ich das irgendwie umgehen kann, mache ich auch das.  Ich bin nun 55, hatte noch nie im Leben eine private Haftpflichtversicherung, BU Versicherung , oder Hausrat, teilweise , bedingt durch langen Auslandsaufenthalt, nicht mal eine Krankenversicherung. Da die KV ja mittlerweile in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist ( das ist ja erst seit ..ich glaube 2004, bin mir aber mit dem Datum nicht ganz sicher) , und ich wieder in Deutschland bin, habe ich die auch, aber das minimalste, was man sich vorstellen kann, eine freiwillige KV die mich inclusive der ebenfalls gesetzliche vorgeschriebene Pflegeversicherung unter 200 Euro kostet. Und ich habe die ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben Gebäudeversicherung. Das wars.

Ich habe auch festgestellt, das Artztrechnungen , und sogar Krankenhausrechnungen , wenn man ein bisschen verhandelt, teilweise überraschend niedrig sind . Ganz ehrlich würde ich selber das nicht für das Geld machen.

Ich war bis vor kurzem auch das erste mal im Leben recht lange krank, nämlich fast 1 1/2 Jahre, und nun hat sich natürlich die Krankentagegeld Versicherung gelohnt. Alles in Allem habe ich das Geld was ich in meinem Leben in die KV gezahlt habe, wieder raus, was natürlich gut ist. Was noch besser ist ( aber aus unternehmerischer Sicht eigentlich dumm und unbegreiflich) ist die Tatsache das Schadensfälle in der KV sich in Deutschland, entgegen allen anderen Versicherungen , nicht auf die Beiträge auswirken. Warum das hier in Deutschland so ist , weis ich nicht, ist in anderen Ländern anders, aber ich persönlich profitire nun davon.

Aber wie gesagt, ich bin absolut deiner Meinung das es besser ist, das Geld selber fùr Schadensfälle zurückzulegen, als sich gegen alles mögliche zu versichern, das vielleicht nie eintritt. Es gibt genug Länder, in denen habend die Menschen praktisch gar keine Versicherung, und , kaum zu glauben, die leben auch. Sich gegen alles und jedes , sowohl Staatlich wie auch Privat abzusichern ist eine typische Erscheinung im deutschen Nanny Staat. Die Menschen verlieren jegliche Eigenverantwortung.

Zitat von Achim_Global am 10. Juli 2020, 21:00 Uhr

die Tatsache das Schadensfälle in der KV sich in Deutschland, entgegen allen anderen Versicherungen , nicht auf die Beiträge auswirken. Warum das hier in Deutschland so ist , weis ich nicht, ist in anderen Ländern anders, aber ich persönlich profitire nun davon.

Warum das so ist? Man zahlt nach Einkommen, nicht nach Risiko. Und ich als Steuerzahlerin, die privat versichert ist, zahle mit meinen Steuern auch noch in die gesetzliche KV ein, das nennt sich Bundeszuschuss (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/finanzierung-gkv.html).

Es ist einfach von Anfang an als ganz anderes Finanzierungsprinzip angelegt. Anders als in der privaten KV.

 

In meinem Studium der Betriebswirtschaftslehre habe ich auch Versicherungsbetriebslehre studiert. Hieraus zwei Erkenntnisse zur obigen Fragestellung:

  1. Bei einer Versicherung zahlt die Versichertengemeinschaft real an Beiträgen immer mehr ein, als Sie an Schadensrückzahlungen erhält. Hintergrund: die Versicherung muß neben den Schäden auch die Verwaltungskosten mit bezahlen und bei gewinnorientierten Versicherern den Wunschgewinn erwirtschaften. Der kommt von den Beiträgen (Das ist etwas vereinfacht, da ich hier nicht die Vermögenserträge auf den "Float" (=Vermögensmasse, die jeder Versicherer hat, da zwischen Beitragseinnahme und Schadenszahlungen ein Zeitraum besteht, wo der Versicherer mit dem Geld arbeiten kann).
  2. Von der Sache her sind damit lediglich die existenzegefährdende Risiken zu versichern:
    1. Haftpflichtversicherungen mit möglichst hohen Schadenssummen.
    2. Wenn man (noch) nicht vom eigenen Vermögen leben kann und arbeiten muß: Berufsunfähigkeitsversicherung (die Rente muß den Verdienstausfall und ggf. höhere Ausgaben für eine mögliche Behinderung abdecken. Wichtig ist auf das Bedingungsgefüge der BU Versicherung zu achten.) und Krankenversicherung.
    3. Wenn man (noch) nicht vom eigenen Vermögen leben kann und arbeiten muß. Wenn die eigenen Kinder/Familie von dem eigenen Arbeitseinkommen abhängig ist, eine ausreichende Risikolebensversicherung, um im Todesfall den Einkommensverlust mit der 4 % Regel abzudecken.

Wenn man aufgrund des noch zu erfolgenden Vermögensaufbau die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Risikolebensversicherung braucht, sollte man soviel Cash vorhalten, dass mögliche unangenehme Auseinandersetzungen mit den Schadensabteilungen der Versicherer durchgezogen werden können. Hierzu ein Beispiel: Ich hatte in der Mandantschaft einen Selbständigen, der sich ausreichend gegen Berufsunfähigkeit abgesichert hat. Er war wegen Schwerstdepressionen (geschlossen Anstalt) nicht mehr arbeitsfähig. Seine Frau mit vier kleinen Kindern war (sofort) auf die Berufsunfähigkeitsrente angewiesen. Die Versicherung wußte um diese Situation und hat folgendes gemacht:

Wir sehen die Berufsunfähigkeit als nicht gegeben an, da er (der Ehemann) nach erfolgreicher Behandlung ja wieder arbeiten kann. Auf dieser Grundlage bieten wir eine Rente von 50 % der abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsrente als Vergleichsvorschlag zur Güte an.

Da die Krankenversicherung die weiteren Krankentagegeldzahlungen mit dem Hinweis auf Berufsunfähigkeit verweigerte, saß die Ehefrau mit den 4 Kindern nach Beendigung der Krankentagegeldzahlungen finanziell auf dem Trockenen. Sie hatte keine Reserven und mußte den Vergleichsvorschlag annehmen.

Noch ein Wort zur Risikolebensversicherung:

Die Auszahlung aus der Risikolebensversicherung ist immer ertragsteuerfrei, wenn sie privat und nicht über den (eigenen) Betrieb abgeschlossen worden ist.

Sie ist dann erbschaftsteuerpflichtig, wenn derjenige, der sein Leben versichert, auch der Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist. Sie ist erbschaftsteuerfrei, wenn der Versicherungsnehmer und Beitragszahler, die Person ist, die gegen den Todesfall des versicherten Lebens abgesichert werden soll.

 

Hierzu ein Beispiel: Ich hatte in der Mandantschaft einen Selbständigen, der sich ausreichend gegen Berufsunfähigkeit abgesichert hat. Er war wegen Schwerstdepressionen (geschlossen Anstalt) nicht mehr arbeitsfähig. Seine Frau mit vier kleinen Kindern war (sofort) auf die Berufsunfähigkeitsrente angewiesen. Die Versicherung wußte um diese Situation und hat folgendes gemacht:

Wir sehen die Berufsunfähigkeit als nicht gegeben an, da er (der Ehemann) nach erfolgreicher Behandlung ja wieder arbeiten kann. Auf dieser Grundlage bieten wir eine Rente von 50 % der abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsrente als Vergleichsvorschlag zur Güte an.

Da die Krankenversicherung die weiteren Krankentagegeldzahlungen mit dem Hinweis auf Berufsunfähigkeit verweigerte, saß die Ehefrau mit den 4 Kindern nach Beendigung der Krankentagegeldzahlungen finanziell auf dem Trockenen. Sie hatte keine Reserven und mußte den Vergleichsvorschlag annehmen.

Ein typischer Fall, teilweise werden hier von den Versicherungen nahezu betrügerische Machenschaften genutzt.

Versicherung 1 ( Krankenversichrung)  lässt ihren Versicherten begutachten, um eine Berufsunfähigkeit festzustellen. Damit kommen Sie aus der Krankentagegeldzahlung raus. Das haben Sie bei mir auch versucht, eigentlich schon seit dem ersten Monat der Krankentagegeldzahlung, aber leider erfolglos. Art ok, mal angenommen, sie haben damit Erfolg. Versicherer 2, der BU Versicherer, hat einen anderen Gutachter, der zu einem anderen Ergebnis kommt, das der Versicherte nicht berufsunfähig ist.

Somit sind beide Versicherer fein raus , und der Versicherte muss nun klagen...wenn er dazu das Geld und die Energie hat . Die meisten haben das dann nicht mehr.

 

@christine , das mit dem Ausgleich für die Versicherungen ist ir bekannt. Ich frage mich nur, warum das gesetzlich so geregelt ist, das ein Schaden nicht zu anderen beiträgen führt, wie bei der KFZ Versicherung. Das würde die Krankenversicherung und die Beiträge gerechter machen, Schadensverursacher müssten mehr zahlen, andere weniger.

Zitat von Achim_Global am 11. Juli 2020, 8:36 Uhr

Hierzu ein Beispiel: Ich hatte in der Mandantschaft einen Selbständigen, der sich ausreichend gegen Berufsunfähigkeit abgesichert hat. Er war wegen Schwerstdepressionen (geschlossen Anstalt) nicht mehr arbeitsfähig. Seine Frau mit vier kleinen Kindern war (sofort) auf die Berufsunfähigkeitsrente angewiesen. Die Versicherung wußte um diese Situation und hat folgendes gemacht:

Wir sehen die Berufsunfähigkeit als nicht gegeben an, da er (der Ehemann) nach erfolgreicher Behandlung ja wieder arbeiten kann. Auf dieser Grundlage bieten wir eine Rente von 50 % der abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsrente als Vergleichsvorschlag zur Güte an.

Da die Krankenversicherung die weiteren Krankentagegeldzahlungen mit dem Hinweis auf Berufsunfähigkeit verweigerte, saß die Ehefrau mit den 4 Kindern nach Beendigung der Krankentagegeldzahlungen finanziell auf dem Trockenen. Sie hatte keine Reserven und mußte den Vergleichsvorschlag annehmen.

Ein typischer Fall, teilweise werden hier von den Versicherungen nahezu betrügerische Machenschaften genutzt.

Versicherung 1 ( Krankenversichrung)  lässt ihren Versicherten begutachten, um eine Berufsunfähigkeit festzustellen. Damit kommen Sie aus der Krankentagegeldzahlung raus. Das haben Sie bei mir auch versucht, eigentlich schon seit dem ersten Monat der Krankentagegeldzahlung, aber leider erfolglos. Art ok, mal angenommen, sie haben damit Erfolg. Versicherer 2, der BU Versicherer, hat einen anderen Gutachter, der zu einem anderen Ergebnis kommt, das der Versicherte nicht berufsunfähig ist.

Somit sind beide Versicherer fein raus , und der Versicherte muss nun klagen...wenn er dazu das Geld und die Energie hat . Die meisten haben das dann nicht mehr.

 

@christine , das mit dem Ausgleich für die Versicherungen ist ir bekannt. Ich frage mich nur, warum das gesetzlich so geregelt ist, das ein Schaden nicht zu anderen beiträgen führt, wie bei der KFZ Versicherung. Das würde die Krankenversicherung und die Beiträge gerechter machen, Schadensverursacher müssten mehr zahlen, andere weniger.

Die Frage ist, was ist gerecht?

1. Ich breche mir im Skiurlaub bei einer riskanten Abfahrt die Hand und werde in einer gute spezialisierten Klinik im Skiort operiert. Die GKV zahlt die Behandlung im EU Ausland?

2. Ich bin Handwerker, habe mir mit Mitte 50 die Gelenke verschlissen und falle häufig und lange aus.

3. Echter Fall: Eine Freundin hat immer gesund gelebt, auf Sport, Ernährung geachtet und Risiken gemieden. Mit Anfang 40 wurde MS festgestellt. Sie bekommt Medikamente, die den Verlauf bremsen sollen. Diese kosten ca. 30.000€ im Jahr und werden fast vollständig von der GKV bezahlt.

"Schadenverursacher" aus Versicherungssicht wären wohl alle drei. Bei wem wäre die Zuzahlung nun gerecht?

 

Zitat von Achim_Global am 10. Juli 2020, 21:00 Uhr

Es gibt genug Länder, in denen habend die Menschen praktisch gar keine Versicherung, und , kaum zu glauben, die leben auch. Sich gegen alles und jedes , sowohl Staatlich wie auch Privat abzusichern ist eine typische Erscheinung im deutschen Nanny Staat. Die Menschen verlieren jegliche Eigenverantwortung.

Ja, aber die haben dann eben teilweise die Arschkarte gezogen. Bei der Großmutter meine Frau wurde dann eben mit Anfang 70 keine Hüftoperation mehr durchgeführt mit den entsprechenden Folgen auf Beweglichkeit und Körper, weil es zu teuer war. Bei meiner Mutter hier war das kein Problem, hat ja alles die GKV gezahlt. Die Großmutter hatte dann noch ein paar Jahre und das war es dann. Sonst hätte sie bestimmt noch deutlich länger gelebt.

Ich bin ja auch kein großer Versicherungsfreund, aber deine Argumentation ist immer zu einseitig aus der Sicht desjenigen, der sie aktuell nicht benötigt.

Zitat von Achim_Global am 11. Juli 2020, 8:36 Uhr

Ich frage mich nur, warum das gesetzlich so geregelt ist, das ein Schaden nicht zu anderen beiträgen führt, wie bei der KFZ Versicherung. Das würde die Krankenversicherung und die Beiträge gerechter machen, Schadensverursacher müssten mehr zahlen, andere weniger.

Kannst Du hier nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_der_Sozialversicherung_in_Deutschland
tl;dr: Bismarck wollte den militanten Sozialdemokraten die Basis entziehen und den Staat als Versorger der Arbeiter darstellen.
Sozialversicherung ≠ Individualversicherung.

Auch wenn ich das Gesundheitssystem in Deutschland für völlig fehlgeleitet halte - in der Krankenversicherung darf kein Verursacherprinzip gelten. Dass Du gesund geboren wurdest und auch gesund geblieben bist, ist nicht Dein Verdienst. Das kannst Du nicht mit einer Kfz-Versicherung vergleichen, auf deren SB Du durch Dein Handeln/Deinen Fahrstil 100 % Einfluss hast. Aber das ist jetzt eine politische Diskussion, die den Thread sprengt.

@andre Ich habe im Umfeld schon gegenteilige Erfahrungen gemacht, was Leistungsfälle in der BU angeht. Die habe ich schon im Forum berichtet, wiederhole mich jetzt nicht. Hier lohnt es sich halt, keine Versicherung im Internet abzuschließen, sondern einen erfahrenen Berater bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen zu haben und auf die Bedingungen/Fristen zu schauen. Direktversicherungen kann ich persönlich höchstens für Risikolebensversicherungen empfehlen - da gibt es im Leistungsfall nicht viel zu diskutieren. Der ist recht einfach nachzuweisen :-/

Bei meiner eigenen BU-Police gibt es durchaus auch vorübergehende Leistungen, nicht jede BU-Erkrankung dauert automatisch lebenslang, es kommt recht häufig vor, dass jemand nur eine Zeit lang berufsunfähig ist.

Wenn Du aber Deine Auffassung beibehalten willst, musst Du konsequenterweise zu den must have-Versicherungen auch die Rechtsschutzversicherung mit Sozialversicherungsrechtsschutz dazuzählen. Meine Bekannte hätte den beinahe gebraucht, als ihr privater BU-Versicherer zwar anstandslos zahlte, aber die gesetzliche Rentenversicherung rumzickte, sie könne doch noch mindestens 3 Stunden arbeiten ... (lag auf der Intensivstation und brauchte eine Knochenmarktransplantation). Es ging dann ohne Anwalt, weil sie eine Freundin hatte, die sich drum kümmern konnte und weil die Fakten ja wirklich unbestreitbar waren.

Zitat von Christine am 11. Juli 2020, 10:59 Uhr

 

@andre Ich habe im Umfeld schon gegenteilige Erfahrungen gemacht, was Leistungsfälle in der BU angeht. Die habe ich schon im Forum berichtet, wiederhole mich jetzt nicht. Hier lohnt es sich halt, keine Versicherung im Internet abzuschließen, sondern einen erfahrenen Berater bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen zu haben und auf die Bedingungen/Fristen zu schauen. Direktversicherungen kann ich persönlich höchstens für Risikolebensversicherungen empfehlen - da gibt es im Leistungsfall nicht viel zu diskutieren. Der ist recht einfach nachzuweisen :-/

Bei meiner eigenen BU-Police gibt es durchaus auch vorübergehende Leistungen, nicht jede BU-Erkrankung dauert automatisch lebenslang, es kommt recht häufig vor, dass jemand nur eine Zeit lang berufsunfähig ist.

Liebe Christine,

danke für Deine ergänzenden Hinweise. Das kann ich nur bestätigen!

Zitat von TheWanderer am 11. Juli 2020, 9:13 Uhr
Zitat von Achim_Global am 11. Juli 2020, 8:36 Uhr

 

Die Frage ist, was ist gerecht?

1. Ich breche mir im Skiurlaub bei einer riskanten Abfahrt die Hand und werde in einer gute spezialisierten Klinik im Skiort operiert. Die GKV zahlt die Behandlung im EU Ausland?

2. Ich bin Handwerker, habe mir mit Mitte 50 die Gelenke verschlissen und falle häufig und lange aus.

3. Echter Fall: Eine Freundin hat immer gesund gelebt, auf Sport, Ernährung geachtet und Risiken gemieden. Mit Anfang 40 wurde MS festgestellt. Sie bekommt Medikamente, die den Verlauf bremsen sollen. Diese kosten ca. 30.000€ im Jahr und werden fast vollständig von der GKV bezahlt.

"Schadenverursacher" aus Versicherungssicht wären wohl alle drei. Bei wem wäre die Zuzahlung nun gerecht?

 

Ich persönlich würde mir eine Art "Schadensverursacherprinzip" für die Krankenversicherung wünschen. Hierzu zwei Beispiele, was ich damit meine:

  1. Ich bin privat versichert. (Bin gerne bereit in einem anderen Thread die Sinnhaftigkeit von Privatversicherungen zu diskutieren). Da ich schon lange privat versichert bin, stiegen meine Versicherungskosten ziemlich stark. Ich habe dann den höchstmöglichen Selbstbehalt gewählt, der möglich war, und kam in eine andere Versichertenkohorte: Menschen, die mehr auf ihre Gesundheit achteten und im Durchschnitt deshalb weniger krank waren (Das ist meine Vermutung. Stimmt meine Vermutung nicht, so hatte ich einfach nur Glück, da bei mir weniger chronisch Kranke in meinem Tarif waren, die nichts dafür konnten). Mein Beitrag inklusive der Kosten des Selbstbehalts bei vollständiger jährlicher Ausschöpfung lag unter dem Tarif bei Vollzahlung.
  2. Die GKV Gesetze erlauben es, Berater und Agenturen dafür zu bezahlen, wenn die Ausgaben durch Aktivitäten dieser Berater und Agenturen sinken sollten. Hier gibt es Unternehmen, die systematisch in GKV Bezirken an kostentreibenden Punkten in Zusammenarbeit mit Ärzten und allen anderen interessierten Gesundheitsdienstleistern, dafür sorgen, dass die Versicherten sich gesundheitsbewußter  Verhalten. Ergebnis: gesündere Bevölkerung und geringere Kosten für die GKV! (GKV=gesetzliche Krankenversicherung).
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