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Krankenversicherung ohne Einkommen für Selbstzahler

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Hallo liebes Forum,
ich hoffe sehr, dass jemand mir mit dem folgenden Thema helfen kann:
Ich werde im Mai 2022 60 Jahre alt. Seit ich 40 war, bin ich privat versichert. Ich bin und war nicht verheiratet.
Im Moment zahle ich € 491 für die Krankenversicherung und € 73 für die Pflegepflichtversicherung. Mein Selbsbehalt ist € 1.600, ich zahle also de facto meine Arztbesuche alleine, weil ich selten krank bin. Diese Versicherung ist teurer als wenn ich alles einfach selbst bezahlen würde.
Ich lebe vom Traden an der Börse und habe auch geringe Einkünfte als Buchautor (€ 800/Jahr). Da ich ein paar Mal üble Verluste hinnehmen musste (u. a. Wirecard), die noch nicht aufgeholt sind, konnte ich mein zu versteuerndes Einkommen so niedrig halten, dass ich von 2015 bis 2020 keine Einkommensteuer bezahlen musste.
Ich möchte meine Ausgaben für die Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung drücken. Ohne Einkommen betrügen die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung im Monat wohl ca. 210.--€.
Ich habe gelesen, dass die GKV jemanden nehmen muss, der kein zu versteuerndes Einkommen hat und nicht privat versichert ist, unabhängig vom Alter.
Meine Frage ist nun: Kann ich bei meiner PKV kündigen und dadurch dann wieder zurück in die GKV für € 210/Monat?
Ich hätte dann kein zu versteuerndes Einkommen (gut), wäre aber schon über 55 Jahre alt (vermutlich schlecht) und hätte ja "freiwillig" gekündigt (vermutlich auch schlecht?)
Kann das jemand hier im Forum beurteilen?
Habt vielen Dank im voraus.
Thomas

Hallo Thomas,

ich persönlich sehe es als kompliziert an, nach 20 Jahren PKV aus Kostengründen einfach in die GKV durch Selbstkündigung - aus Kostengründen - zu wechseln.

Aufgrund Deiner persönlichen Einkommenssituation konntest Du ja bereits in die PKV wechseln, was vielen Einkommensschwachen ja nicht möglich ist. Zudem würde die PKV Dich ja weiter versichern - Du hast nur keinen Bock die hohen Beiträge plötzlich zu zahlen. Und dass Dich darum die GKV wieder aufnehmen "muss".... Ich sehe das heikel und kompliziert an.

Aber nachdem Du ja Einkünfte als Buchautor über 800 € pro Jahr hast...

Ich würde daher eher den Schritt in Erwägung ziehen, mich über diese Schiene versichern zu lassen. Mach Dich mal schlau über PEN / Künstlersozialkasse (oder wie das heisst).

Meiner Meinung nach wäre hier die Möglichkeit besser, den Versicherungsstatus für die Krankenkasse zu wechseln. Denn somit verlegst Du ja Deine Einkunftsart primär auf den Literarischen Aspekt - Traden ist somit nur eine Begleiterscheinung. Wie hier allerdings die verschiedenen Einkunftsarten verrechnet werden, musst Du selber recherchieren.

Gib hier aber auf alle Fälle Rückmeldung, wie es läuft bzw. gelaufen ist.

 

Edit:

Hat mich jetzt selber interessiert... Guck Dir mal den Link und Antworten bei der TK dazu an.

https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/versichert-als-kuenstler-oder-publizist/wie-hoch-ist-der-beitrag-fuer-kuenstler-2005740?tkcm=ab

Vielen Dank für die Idee und die Recherche. Auf

https://freie-wildbahn.de/kuenstlersozialkasse#gesetzliche-und-private-krankenversicherung-ueber-die-ksk

sehe ich jetzt das Folgende:

"Folgende Bedingungen sind als Voraussetzungen für eine KSK-Aufnahme im Künstlersozial­versicherungs­gesetz (KSVG) definiert:

  1. Ihre künstlerische oder publizistische freiberufliche Tätigkeit sollten Sie erwerbsmäßig (also idealerweise hauptberuflich) betreiben. Eine Nebenbeschäftigung reicht nicht aus, da man in Deutschland davon ausgeht, dass Sozial­versicherungs­pflicht immer über die Haupttätigkeit (der regelmäßig größte Anteil der Einnahmen) besteht. Aber auch hier sollten Sie unbedingt eine Prüfung der Sachlage vor Antragstellung! von einem Experten vornehmen lassen, da eine zusätzliche freie Tätigkeit Renten­versicherungs­pflicht verursachen kann.
  2. Sie dürfen Ihre selbständige Erwerbstätigkeit nicht nur vorübergehend und im Wesentlichen nur im Inland ausüben (Geschäftssitz Deutschland).
  3. Ihr Einkommen muss außerdem die Geringfügigkeitsgrenze von 3.900,- Euro jährlich bzw. 325,- Euro monatlich übersteigen. Als Berufsanfänger/ Existenzgründer sind Sie davon aber in den ersten beiden Jahren Ihrer erstmaligen Selbständigkeit ausgenommen."

Punkt 3. sieht für mich nicht gut aus, weil ich als Autor weniger als € 3.900 verdiene. Allerdings habe ich diese Angabe (€ 3.900) bisher nicht wirklich verifizieren können. Ist diese Angabe (€ 3.900) korrekt? Ist die Quelle "Freie Wildbahn" verlässlich? Ist das wirklich das, was im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) steht? Ich verstehe das einfach nicht so recht...

Das Gesetz findet man hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/ksvg/BJNR007050981.html#BJNR007050981BJNG000201308

"§ 3

(1) Versicherungsfrei nach diesem Gesetz ist, wer in dem Kalenderjahr aus selbständiger künstlerischer und publizistischer Tätigkeit voraussichtlich ein Arbeitseinkommen erzielt, das 3 900 Euro nicht übersteigt. Wird die selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit nur während eines Teils des Kalenderjahres ausgeübt, ist die in Satz 1 genannte Grenze entsprechend herabzusetzen. Satz 2 gilt entsprechend für Zeiten des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld.
(2) Absatz 1 gilt nicht bis zum Ablauf von drei Jahren nach erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit. Die Frist nach Satz 1 verlängert sich um die Zeiten, in denen keine Versicherungspflicht nach diesem Gesetz oder Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 1 Nr. 8 besteht.
(3) Abweichend von Absatz 1 bleibt die Versicherungspflicht bestehen, solange das Arbeitseinkommen nicht mehr als zweimal innerhalb von sechs Kalenderjahren die dort genannte Grenze nicht übersteigt. Ein Unterschreiten der Grenze in den Jahren 2020 bis 2022 bleibt dabei unberücksichtigt."

Danke für Eure Meinungen!

 

Update:

Die Künstlersozialkasse (KSK) hat eine wirklich informative Webseite. Es sah für mich schon ziemlich gut aus (als "Publizist" dürfte ich die ersten drei Jahre auch weniger als € 3.900 verdienen, mein anderes Einkommen aus dem Traden würde wohl nicht berücksichtigt), bis ich auf das Folgende stieß:

  • das 55. Lebensjahr vollendet haben und in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert gewesen sind"

Das trifft auf mich leider zu. Ich habe leider nichts finden können, was diese Aussage relativieren würde.

  • Weiß Jemand im Forum von Ausnahmen zu dieser Regel?
  • Weiß Jemand im Forum, ob es im Rahmen der Europäischen Krankenversicherung (EUKV) etwas Ähnliches für Künstler / Publizisten gibt? Ich bin selbst bisher nicht fündig geworden.
  • Und schließlich: Es wäre klasse, wenn noch mehr Antworten auf die in meinem ersten Post (siehe ganz oben) gestellten Fragen kämen. Much appreciated!

(Dass ich überhaupt privat versichert bin, ist übrigens nur die Schuld meiner damaligen Freundin, die mir das "angedreht" hat. Ich habe mittlerweile schon ein kleines Vermögen eingezahlt und habe die Versicherung praktisch nie in Anspruch genommen. Das schreibe ich hier nur für den Fall, dass Jemand mit meinem Wunsch, hier wieder kostengünstiger wegzukommen, irgendwie ein Problem hat)

=)

Thomas

Zitat von Thomas2022 am 11. März 2022, 18:45 Uhr

Dass ich überhaupt privat versichert bin, ist übrigens nur die Schuld meiner damaligen Freundin, die mir das "angedreht" hat. Ich habe mittlerweile schon ein kleines Vermögen eingezahlt und habe die Versicherung praktisch nie in Anspruch genommen. Das schreibe ich hier nur für den Fall, dass Jemand mit meinem Wunsch, hier wieder kostengünstiger wegzukommen, irgendwie ein Problem hat

Ja, aber jeder ist nun einmal selber für sich verantwortlich. Und so ist das bei Versicherungen. Vielleicht bekommst du ja mit 60 mal eine schwere Erkrankung und bist dann froh, dass du eine ordentliche Versicherung hast.

Zitat von Thomas2022 am 11. März 2022, 18:45 Uhr

... Ich habe mittlerweile schon ein kleines Vermögen eingezahlt und habe die Versicherung praktisch nie in Anspruch genommen. Das schreibe ich hier nur für den Fall, dass Jemand mit meinem Wunsch, hier wieder kostengünstiger wegzukommen, irgendwie ein Problem hat

Ja - irgendwie habe ich damit ein "Problem":

Die GKV ist als "Solidargemeinschaft" gedacht - wieso sollte die Versichertengemeinschaft für Deine evtl kommenden teuren Alterszipperlein zahlen, nachdem Du in den letzten 20 Jahren Deine Beiträge an einen PKV-Konzern und NICHT an die GKV überwiesen hast?

Das Thema (meines) ist komplexer als der Ausschnitt, den Du hier kommentierst.

Kann mal Jemand  versuchen, auf meine oben gestellten Fragen einzugehen? Danke.

 

Moin Thomas,

Kann mal Jemand  versuchen, auf meine oben gestellten Fragen einzugehen? Danke.

Mit der Künstkerkasse kenne ich mich nicht aus, scheint ja aber nicht gut auszusehen.

In die gesetzliche KK kommst du mit über 55 Jahren nur über die Familienversicherung zurück und auch das nur dann, wenn du monatlich weniger als 450€ einnimmst, was ebenfalls nicht der Fall sein dürfte.

Bleibt also nur die Möglichkeit zu heitaten oder vorübergehend das Land zu verlassen.

Ob das allerdings im Verhältnis steht für monatlich 250€ Differenz...?!?

Denn auch bei der gesetzlichen KV musst du als selbstständiger bzw. nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigter den Arbeitgeberanteil an KV mit bezahlen. Das macht selbst bei Mindestbemessungsgrundlage um die 200€ monatlich.

Dafür hattest du in jungen Jahren mit hohem Einkommen vergleichsweise wenig Versicherungskosten im Verhältnis zur GKV -sonst hättestt du ja vermutlich nicht gewechselt - nun ist die Private KV im Alter eben etwas höher - was ja aber zu erwarten war.

 

vg

 

Hallo Frugi85,

schönen Dank für Deine Antwort.

Well, Heiraten ist jetzt keine Option...

Vorübergehend das Land zu verlassen ist eine. Ich bin schon lange Digitalnomade, und das würde für mich wohl keinen Riesenunterschied machen.

Kannst Du bitte so gut sein und Deine Überlegungen und Kenntnisse zu diesem Aspekt (vorübergehend das Land zu verlassen) präzisieren?

Ist es nicht so, dass wenn ich z. B. als Privatversicherter aus Deutschland in ein EU-Land umziehe und dort in die gesetzliche KV gehe (das ginge wohl), ich dann bei einer späteren Rückkehr nach Deutschland auch wieder zurück in die PKV muss? Oder kann ich dann in Deutschland in die GKV?

Merci vielmals,

Thomas

Der Weg in die GKV ist über einen Umweg denkbar: Personen, die für eine bestimmte Zeit in die Niederlande, die Schweiz oder Schweden gehen (Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit) müssen sich dort gesetzlich versichern und können diese Zeit bei der Rückkehr in Deutschland als Vorversicherungszeit nachweisen und werden gegebenenfalls in der deutschen GKV versicherungspflichtig.

Ich meine aber, das sind fünf Jahre die man da braucht und der Ausgang ist ungewiss.

Es gibt Rechtsanwälte die sich mit nichts andetem als genau solchen Fällen wie den deinem beschäftigen und spezialisiert sind - ich bin keiner von ihnen 😉

Ggf. macht ein Beratungsgespräch Sinn um,deine Chancen in Aussicht zu stellen und zu sehen was möglich wäre wenn "dies, das oder jenes..."

 

vg

Kannst Du bitte eine Quelle angeben für die Information wg. Niederlande/Schweiz/Schweden? Ist diese Liste abschließend?

Die fünf Jahre habe ich jetzt erstmal nirgends gesehen. Ich meine schon von zwölf Monaten gelesen zu haben...?

Meinen besten Dank für Deine Mühenahme (doch, das Wort gibt es!).

Cheers

 

Moin Thomas,

schmeiß mal google an, eine kurze Recherche führt dich zu diesen rudimentären Infos. Es wird dir schwerlich jemand mehr zum Thema sagen können...

Letztlich ist das ein Fall für einen Fachberater, der in der Materie steckt und deinen individuellen Fall beurteilen kann.

Die hier z.b. machen das täglich:

https://rentenbescheid24.de/newsletter-abonnieren/

Dazu mal ein Fallbeispiel der Jungs. Vielleicht finden sie auch für dich eine Möglichkeit. Wenn nicht solche Leute, wer sonst?! Ohne Fachberater mit solidem Wissen wird es shwer, - selbst bekommst du das sicher nicht gelöst.

Wenn dir das Thema also so am Herzen liegt dann such dir einen Fachberater - hier im Forum wirst du sicher nicht fündig...

VG und viel Erfolg,

Frugi

 

Hallo Frugi,

schönen Dank! Ich werde mir das ansehen.

Hab einen schönen Tag,

Thomas

 

Ich kenne mich bei Künstler - Sozialkassenthema nicht aus, weiß aber recht sicher, dass es nicht laufen wird, bei einer gesetzlich versicherten Variante die Einkünfte aus Traden zu ignorieren und nach dem Motto: Ich habe ja 800€ Buchautoreinkünfte und bin deswegen Künstler!

Die Haupteinkunftsquelle und das wird über die Jahressteuerbescheinigung der Bank auch ausgewiesen sind dann eben die Einkünfte per Tradegewinnen.

Ich befürchte, dass hier mit 60 Jahren und "Fehler gemacht" wegen der Freundin vor 20 Jahren im deutschen Umfeld zu spät nachgedacht wurde und daher fast ausweglos ist. Pech für das Individuum, gut für die anderen, die derlei Fehler anteilig nicht ausbaden müssen. Einzig den ges. Basistarif zu wählen für Hilfebedürftige wäre noch mein Hinweis (man muss älter als 55 sein, was ja zutrifft),  gibt's bei allen Privaten und wer sowieso davon ausgeht immer gesund zu bleiben eine Option. Da bezahlt dann sogar der Staat die Beiträge bei entsprechend niedrigen Einkünften. Wie man sich da "nackig" machen muss um das zu beweisen muss auf dem Amt geklärt werden.

 

 

I see.

Hat denn Jemand Kenntnisse zu meiner Frage:

"Ist es nicht so, dass wenn ich z. B. als Privatversicherter aus Deutschland in ein EU-Land umziehe und dort in die gesetzliche KV gehe (das ginge wohl), ich dann bei einer späteren Rückkehr nach Deutschland auch wieder zurück in die PKV muss? Oder kann ich dann in Deutschland in die GKV?"

Merci vielmals.

Was soll sich denn da aus Sicht der deutschen GKV geändert haben? Die machen eine GKV interne Abfrage ihrer Daten und der Fall ist und bleibt klar.

Ohne dass ich da eine Detailkenntnis hätte, aber derlei Bauerntricks liegen doch außerhalb der Logik wie unser Stast und die Gesetzgebung tickt.

Wünsche dennoch Glück beim Lücken finden.

Bitte keine Vermutungen "ohne da Detailkenntnis zu haben". Solche habe ich selber schon genug.

Ich stehe auch nicht unter dem Eindruck, dass das deutsche System und die Gesetzgebung dazu wirklich konsistent "ticken". Das muss alles immer wieder hinterfragt und recherchiert werden. Außerdem ist es bei 27 EU-Mitgliedstaaten mit 27 verschiedenen Sozialsystemen absolut möglich, dass es uneinheitliche Regeln in Übergangsfragen gibt bzw. geben muss. Aber das führt jetzt zu weit ab vom Thema dieses Threads.

Ein schon lange geplanter Umzug ins EU-Ausland (mit eventueller späterer Rückkehr) ist mit der Hintergrund bzw. Auslöser für meine ganze Recherche.

Insofern darfst Du die Verwendung von Wörtern wie "Bauerntricks" gerne unterlassen. Nichts für ungut. =)

Danke für die guten Wünsche. Dir auch alles Gute!

Zitat von Thomas2022 am 13. März 2022, 22:16 Uhr

Bitte keine Vermutungen "ohne da Detailkenntnis zu haben". Solche habe ich selber schon genug.

Ich stehe auch nicht unter dem Eindruck, dass das deutsche System und die Gesetzgebung dazu wirklich konsistent "ticken". Das muss alles immer wieder hinterfragt und recherchiert werden. Außerdem ist es bei 27 EU-Mitgliedstaaten mit 27 verschiedenen Sozialsystemen absolut möglich, dass es uneinheitliche Regeln in Übergangsfragen gibt bzw. geben muss. Aber das führt jetzt zu weit ab vom Thema dieses Threads.

Ein schon lange geplanter Umzug ins EU-Ausland (mit eventueller späterer Rückkehr) ist mit der Hintergrund bzw. Auslöser für meine ganze Recherche.

Insofern darfst Du die Verwendung von Wörtern wie "Bauerntricks" gerne unterlassen. Nichts für ungut. =)

Danke für die guten Wünsche. Dir auch alles Gute!

Hallo Thomas, bei mir ist diese Thema aktuell auch sehr Akut, daher habe ich hier schon einige Kommunikation mit Versicherung ,  Ämtern  und sogar dem Bundesgesundheitsministerium in Berlin hinter mir, um wirklich Klarheit zu den bestehenden Regelungen zu bekommen. Zum Thema Küstler Sozialkasse kann ich allerdings nichts sagen.

 

Zur Rückkehr in die GKV mit über 55 habe bisher ich 2 absolut legale Wege gefunden.

  1. Kein Einkommen mehr , b.z.w. unter 450 Euro im Monat , dann kannst du als Familienangehöriger in die GKV wechseln. Dazu musst du allerdings einen Partner haben , der in der GKV ist . Das einkommenslose Jahr nach einer  Kündigung kannst du z.B. über die  sogenannte Verschiebung von AGL Leistungen  , im Volksmund auch Dispositionsjahr genannt,  erreichen. Die Dauer ist übrigens nicht genau ein Jahr, genaue Auskunft gibt dir das Amt schriftlich, wenn es soweit ist. Auch wenn du dann nach einem Jahr wieder eine Beschäftigung annehmen willst, bist du automatisch in der GKV.
  2. Eine reguläre sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im EU Ausland für länger als ein Jahr, also mindestens 13 Monate,  in einem Land das eine Gesetzliche Pflicht-Krankenversicheurng hat. Hier bietet sich z.b die Niederlande oder Frankreich an. In den Niederlanden ist allerdings auf Grund der versteckten Vermögenssteuer ( die Niederlande versteuern einen fiktivem Zins auf dein Gesamtvermögen)  , Vorsicht geboten. Nach Ende der Tätigkeit lässt du dir das sogenannte Formular E104 ausstellen, das Europaweit gleich ist. Hiermit kannst  du dann innerhalb von 3 Monaten nach der Rückkehr  ( Achtung, Frist !!) nach Deutschland deine Mitgliedschaft in der GKV beantragen.

Hallo Achim,

super, Jemand, der weiß, wovon er redet. 😀

Variante 1. ist im Moment keine Option, falls "Partner" hier bedeutet "Ehepartner" (das ist so gemeint, oder?).

Variante 2. käme in Frage, nur nicht mit Frankreich und Niederlande. Für mich geht es um Slowenien (das oft mit der Slowakei verwechselt wird). Weißt Du darüber auch etwas, oder kennst Du vielleicht eine Webseite, die da weiterführt?

Merci und einen schönen Tag,

Thomas

P. S.: Für den Themenkreis "Künstlersozialkasse" (KSK) ist die Webseite der KSK selbst sehr informativ, falls das Jemand braucht.

 

Zitat von Thomas2022 am 14. März 2022, 16:12 Uhr

Hallo Achim,

super, Jemand, der weiß, wovon er redet. 😀

Variante 1. ist im Moment keine Option, falls "Partner" hier bedeutet "Ehepartner" (das ist so gemeint, oder?).

Variante 2. käme in Frage, nur nicht mit Frankreich und Niederlande. Für mich geht es um Slowenien (das oft mit der Slowakei verwechselt wird). Weißt Du darüber auch etwas, oder kennst Du vielleicht eine Webseite, die da weiterführt?

Merci und einen schönen Tag,

Thomas

P. S.: Für den Themenkreis "Künstlersozialkasse" (KSK) ist die Webseite der KSK selbst sehr informativ, falls das Jemand braucht.

 

Hallo Thomas, als "Parter" gilt laut Definition , entweder verheiratet , oder eine eingetragene Lebensgemeinschaft .

Zu Slowenien kann ich dir leider nichts sagen. Die Definition der anerkannten Länder lautet " regulär sozialversicherungspflichtig beschäftigt in einem EU Land mit einer Gesetzlichen Pflicht-Krankenversicherung .

Ich habe das hier zu Slowenien gefunden, liest sich für mich als wären die Bedingungen erfüllt ...(die Info ist aber  ohne Gewähr ;-). )

https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1128&langId=de&intPageId=4778

 

 

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