Bitte oder Registrieren, um Beiträge und Themen zu erstellen.

Krankenversicherung ohne Einkommen für Selbstzahler

VorherigeSeite 3 von 3
Zitat von Muslime_Frugi am 21. März 2022, 23:14 Uhr

Das Ganze bekommt mittlerweile fast schon Unterhaltungswert.
Da ist Achim Global, der sich über exorbitante Beitragssteigerungen seiner PKV in regelmäßigen Beiträgen echauffier, jammert wie halsabschneiderisch alle sind und dann noch der doofe, böse Staat. Wenn ich mich recht an alte Beiträge erinnere aber immer noch irgendwo bei 300€ liegt. Jetzt mit 57 und Dispojahr sich demnächst die PKV Beiträge über ALG1 bezahlen löst bevor dann mit 60 sowieso die Altersrückstellungen greifen. Man fragt sich beim aufmerksamen Lesen zwangsläufig weshalb er weiterhin unbedingt aus der PKV heraus will?

Dort ein ungeduldig fordernder Thomas2022, dem gar keiner mehr antworten kann oder will feiert diesen aber wegen seiner wertvollen und qualitativ hochwertigen Beiträge.

Am Ende ist der Einäugige und der Blinde gleichermaßen in der selbstgewählten Opferrolle.

Was hat das eine mit dem andern zu tun  ? Thomas2022 hat doch ganz normale Fragen gestellt ? Es gibt hier wohl einige hier  die nicht rechnen können.

Eine PKV, die z.b. bei mir , nach der dritte Erhöhung im deutlich zweistelligen Bereich , teilweise bis zu 80% in einem Jahr , nun 380 Euro im Monat kostet ( bei 5000.- Selbstbeteiligung) , das st auf die nächsten 30 Jahre schon eine ganz schöne Summe.

Interessant in diesem Vergleich ist, das im Focus gestern die Schlagzeile stand " bei Aldi gehen die Preise durch die Decke " , im Artikel war dann im Schnitt von 10 % zu lesen. Lachhaft . Wenn aber eine Versicherung den Beitrag um 80% erhöht , wird hier im Forum vormachen versucht, das zu legitimieren.

Ich denke mal Thomas2022 hat ein ganz übliches Problem. Steigende Beiträge der PKV, und was kann ich dagegen tun ?

Das Krankenversicherungen in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern exorbitant teuer sind, ist ein Fakt. Sicher ist das ärgerlich. Natürlich versucht man, das irgend wie billiger zu bekommen. Man schaut ja auch beim Einkauf , ob man das Auto, das Schnitzel oder die Turnschuhe irgendwo für die Hälfte bekommt . Eine Krankenkeversicherung ist ein Dienstleistungsprodukt, mit der Besonderheit , das ein in Deutschland seit 2000 eine Versicherungspflicht gibt, was den Wucherpreisen Tür und Tor geöffnet hat. Gegen eine Erhöhung kann man sich kaum wehren, da ein Wechsel of nichts bringt und eine Kündigung ja vom Gesetzgeber verboten ist (auch der hier angesprochene Basistarif liegt oft schon bei 400 Euro). Marktwirtschaftlich gesehen, ist solch ein "Pflichtprodukt" ein Desaster. Der Ganze finanzielle Situation der Krankenkasse wird natürlich auch dadurch getrieben, das zu viele Mitglieder eine Leistung bekommen, ohne je was dafür eingezahlt haben. Aber auch das hat der Gesetzgeber zu verantworten.

Würden Krankenversicherung behandelt wie Autoversicherungen, dann könnte man sich wahrscheinlich für 150 Euro im Monat , unabhängig vom Vereinest , problemlos versichern.

 

Das Thomas2020 ein Interesse hat , hier etwas zu sparen, ist doch nur legitim. Das hat auch nichts mit "mangelndem Grundverständniss " zu tun. Es ist auch legitim drüber nachzudenken, warum eine Produkt in einem Land das 4 fache kostet wie in einem Nachbarland  .

 

Also, wenn jemand fragt, dann lieber hilfreiche Tips geben, dazu ist so ein Forum schliesslich auch da. 🙂

Zitat von Lostoi am 1. März 2022, 21:09 Uhr

Hallo Thomas,

ich persönlich sehe es als kompliziert an, nach 20 Jahren PKV aus Kostengründen einfach in die GKV durch Selbstkündigung - aus Kostengründen - zu wechseln.

Aufgrund Deiner persönlichen Einkommenssituation konntest Du ja bereits in die PKV wechseln, was vielen Einkommensschwachen ja nicht möglich ist. Zudem würde die PKV Dich ja weiter versichern - Du hast nur keinen Bock die hohen Beiträge plötzlich zu zahlen. Und dass Dich darum die GKV wieder aufnehmen "muss".... Ich sehe das heikel und kompliziert an.

Aber nachdem Du ja Einkünfte als Buchautor über 800 € pro Jahr hast...

Ich würde daher eher den Schritt in Erwägung ziehen, mich über diese Schiene versichern zu lassen. Mach Dich mal schlau über PEN / Künstlersozialkasse (oder wie das heisst).

Meiner Meinung nach wäre hier die Möglichkeit besser, den Versicherungsstatus für die Krankenkasse zu wechseln. Denn somit verlegst Du ja Deine Einkunftsart primär auf den Literarischen Aspekt - Traden ist somit nur eine Begleiterscheinung. Wie hier allerdings die verschiedenen Einkunftsarten verrechnet werden, musst Du selber recherchieren.

Gib hier aber auf alle Fälle Rückmeldung, wie es läuft bzw. gelaufen ist.

 

Edit:

Hat mich jetzt selber interessiert... Guck Dir mal den Link und Antworten bei der TK dazu an.

https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/versichert-als-kuenstler-oder-publizist/wie-hoch-ist-der-beitrag-fuer-kuenstler-2005740?tkcm=ab

Auskunft von der Künstlersozialkasse (KSK):

"Im Künstlersozialversicherungsrecht gilt derselbe Einkommensbegriff wie im Einkommensteuerrecht. Daher wird das für die Beitragsberechnung nach dem KSVG maßgebende Arbeitseinkommen aus künstlerischer / publizistischer Tätigkeit im Regelfall den „Einkünften aus selbständiger Arbeit“ im Einkommensteuerbescheid entsprechen.
Das „zu versteuernde Einkommen“ ist nicht relevant!"

Zitat von Thomas2022 am 21. März 2022, 15:53 Uhr

Hallo Achim,

yep. In den letzten Jahren hat auch die Barmenia bei mir kräftig hingelangt; und die Covid-Bombe kommt.

Wer sich für "Financial Independence, Retire Early (FIRE)" interessiert, der muss sich über solche Themen kundig machen.

"Zusätzlich greift die Gesetztesregelung, die Besagt, das ab 60 keine neuen Rückstellungen mehr gebildet werden, und damit der bisher berechnete Zuschlag von 10% weg fällt."

Genau darum dreht sich meine Frage. Bedeutet das, dass mein Beitrag dann um diese 10 % reduziert wird, auf dann 90.9 % (100 % : 1,1) des jetzigen Beitrags?

Danke!

Auskunft von der Barmenia:

"Ab dem 01.01. des Kalenderjahres, welcher auf Ihren 60.Geburtstag folgt, entfällt der Gesetzliche Zuschlag.

(...) beträgt der Gesetzliche Zuschlag 44,69 EUR"

Mein Beitrag beträgt jetzt € 491,63; abzüglich dem Gesetzlichen Zuschlag dann noch € 446,94.

Das sind 90,91 %.

 

Diese Broschüre fasst die Optionen für PKV-Versicherte gut zusammen. Vielleicht gibt es ja Jemanden, dem / der es "an grundlegendem Verständnis fehlt."

Hochgeladene Dateien:
  • Du musst dich anmelden um auf Uploads zugreifen zu können.

P.s. , ich bin drin.

Ich bin nun seit Monatsbeginn, nach fast 30 Jahren PKV , wieder in der GKV , und das mit fast 57 🙂

Ich bin beeindruckt. Wie ist das gegangen?

Ich kann Dir auch meine E-Mail-Adresse geben.

 

Hallo Thomas, bei mir ging das nun nach § 10 SGB V , d.h. Rückkehr in  die GKV über die Familienversicherung.

Wie schon mal  ausführlich hier im Forum geschrieben, über 55 gibt es nur 2 Möglichkeiten, die die ich nun hier erfolgreich praktiziert habe, oder die zweite von mir schon mal beschrieben, über ein Jahr + sozialversicherungspflichtige Tätigkeit  in einem europäischen Ausland, in einem Land  mit gesetzlicher Pflicht Krankenversicherung ( z.B Frankreich, aber es gibt noch andere) , und dann innerhalb 3 Monaten nach Rückkehr nach Deutschland Beantragung der Aufnahme in die GKV mit dem E 104 Formular deines ausser-deutschen Arbeitgebers.

Mehr Möglichkeiten gibt es meines Wissen nach nicht.

Mir geht gerade folgendes durch den Kopf und erstaunlicherweise habe ich darauf keine Antwort bei Google gefunden:

  • Wenn ich jetzt freiwillig in der GKV versichert bin und wir von Kapitalerträgen leben, ist dann mit einem Beitrag auf Berechnungsgrundlage der Einkünfte (im Zweifel 100% meine, aber wie sieht das bei getrennten Einnahmen aus) die Familienversicherung beitragsfrei oder muss meine Frau/Kind dann auch noch den Mindestbeitrag zahlen?
  • Wenn Einer sozialversicherungspflichtig arbeitet, greift dann die beitragsfreie Familienversicherung auch wenn der Partner Kapitalerträge hat?
„Wenn man kein Geld hat, denkt man immer an Geld. Wenn man Geld hat, denkt man nur noch an Geld.“ Jean Paul Getty

Hallo Tim,

für eine feiwillige GKV Versicherung sind alle Einkünfte relevant, danach berechnet sich der Beitrag.

Eine Familienversicherung ist nur dann möglich, wenn du kein Einkommen, b.z.w. unter 4500 (oder auch 4700, bin mir nicht ganz sicher im Moment) im Jahr an Einkommen hats. Sobald du über die Grenze kommst, musst du dich selber versichern. Dann richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, der Mindestbeitrag liegt irgendwo so um , b.z.w unter 200 Euro.

Wenn du also freiwillig in der GKV bist , und deine Frau auch ein Einkommen hat , dann muss sic sich auch selber versichern.

Kinder sind kostenfrei mit versichert, solange sie unter 25 sind, kein Einkommen über der Bemessungsgrenze haben, und sich noch in der Ausbildung, b.z.w. im Studium befinden.

Wenn deine Frau also arbeitet und pflichtversichert ist, du aber Kapitalerträge hast, die über der jährlichen Bemessungsgrenze liegen , musst du dich selber versichern.

Noch komplexer ist die Situation allerdings, wenn du freiwillig  privat versichert bist, und deine Frau nicht arbeiten geht, und sich  freiwillig in der GKV versichern will. Dann muss  sie , auch wenn sie kein oder wenig Einkommen hat, nicht den Mindestsatz zahlen, sondern es wird ein Teil deines Einkommens für Sie angerechnet , und sie muss einen höheren Beitrag zahlen.

Danke Achim

Das bedeutet also wenn wir als Familie zu 100% von Cash und von den Kapitalerträgen eines Ehepartners leben, dann sind alle beitragsfrei familienversichert, auch wenn nur der Mindestbeitrag gezahlt wird?
Der Plan ist nur so viele Erträge zu entnehmen wie es steuerlich und versicherungstechnisch am meisten Sinn macht.

„Wenn man kein Geld hat, denkt man immer an Geld. Wenn man Geld hat, denkt man nur noch an Geld.“ Jean Paul Getty
Zitat von Achim_Global am 7. April 2022, 8:47 Uhr

Hallo Tim,

für eine feiwillige GKV Versicherung sind alle Einkünfte relevant, danach berechnet sich der Beitrag.

Eine Familienversicherung ist nur dann möglich, wenn du kein Einkommen, b.z.w. unter 4500 (oder auch 4700, bin mir nicht ganz sicher im Moment) im Jahr an Einkommen hats. Sobald du über die Grenze kommst, musst du dich selber versichern. Dann richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, der Mindestbeitrag liegt irgendwo so um , b.z.w unter 200 Euro.

Wenn du also freiwillig in der GKV bist , und deine Frau auch ein Einkommen hat , dann muss sic sich auch selber versichern.

Kinder sind kostenfrei mit versichert, solange sie unter 25 sind, kein Einkommen über der Bemessungsgrenze haben, und sich noch in der Ausbildung, b.z.w. im Studium befinden.

Wenn deine Frau also arbeitet und pflichtversichert ist, du aber Kapitalerträge hast, die über der jährlichen Bemessungsgrenze liegen , musst du dich selber versichern.

Noch komplexer ist die Situation allerdings, wenn du freiwillig  privat versichert bist, und deine Frau nicht arbeiten geht, und sich  freiwillig in der GKV versichern will. Dann muss  sie , auch wenn sie kein oder wenig Einkommen hat, nicht den Mindestsatz zahlen, sondern es wird ein Teil deines Einkommens für Sie angerechnet , und sie muss einen höheren Beitrag zahlen.

Zum letzten Absatz: Es wird nicht nur ein Teil des Einkommens des Partners angerechnet sondern alles. Es wird aber beim Beitrag des freiwillig versicherten Partners (und der auch weniger verdienen muss) ein Deckel gesetzt bei 50% des Betrags des GKV-Satzes " Freiwillig versichert".

Wenn der freiwillig Versicherte selbst höhere Einkünfte hat entfällt dieser Deckel und geht eben hoch bis zum Höchstsatz.

Hallo zusammen,

@absprung_2020 , ja, es gibt einen Deckel, das ist natürlich richtig , aber es werden soviel ich weiss, vom Einkommen noch Freibeträge abgezogen, z.b. für Kinder , von daher wird auch nicht ganze Einkommen berücksichtigt. Das war mir heute morgen zu viel zu schreiben 😉

 

@tim . Also, wenn ich dich richtig verstehe, ist es deine Absicht, das du den Mindestbeitrag zur GKV zahlst , also ca 160.- GKV + 39 .-Pflege + evtl Zusatzbeitrag , und deine Frau ( Einkommen unterhalb der Bemessungsgrenze) und deine Kinder ( unter 25 , kein Einkommen und noch in der Ausbildung) , beitragsfrei mit Versicherung sind?

Dann sieht das so aus.

Wenn du nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist , also sozusagen Selbstständig oder Privater, dürfen deine Einkünfte, und zwar alle Einkünfte über das Jahr,  dann auch nur insgesamt maximal 1.096.- Euro im Monat erreichen  ( aber lieber noch mal prüfen, ich weiss nicht ob die Zahl 2022 noch korrekt ist) . Du musst nun nur noch der Krankenkasse glaubhaft versichern, das das deine gesamten Einkünfte sind, und das deine Frau keine , b.z.w weniger als die Bemessungsgrenze an Einkünften hat. Ebenso musst du natürlich für deine Kinder entsprechende Nachweise liefern, sofern diese schon älter sind, z.B Immatrikulationsbescheinigung.

Wichtig ist hier  wirklich, das du "die Einkünfte glaubhaft darstellen kannst" , unter Umständen musst du hier Details zu deiner Vermögenssituation offen legen.

Vermögen selber wird zwar nicht berücksichtigt , das heisst also Entnahmen sind auch keine Einküfte, aber die Ertragslage muss natürlich nachvollziehbar sein.

Das war bei mir aktuell jetzt aus so , die GKV hat schon ziemlich detaillierte Fragen gestellt, und ich musste Nachweise liefern, z.b. zu einem Immobilienverkauf und den Erlösen.  Ich bin ja in die Familienversicherung rein gekommen.

Im Detail heisst es in der Verordnung zur beitragsrechtlichen Bewertung

"Für die Beitragsbemessung der freiwilligen Mitglieder ist nach § 240 Abs. 1 Satz 2 SGB V bzw.
§ 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds zu berücksichtigen." 

Also, viele Glück, und berichte mal, ob es geklappt hat.

 

 

Ist erst in zwei oder drei Jahren so weit. Aber ich werde sicher darüber schreiben.

Das erste Jahr werde ich noch signifikante ausländische Einnahmen haben aus den Monaten vor der Rückkehr nach Europa (Bonus kommt im März), aber im folgenden Jahr fallen Einnahmen aus Arbeit komplett weg.
Ich schätze daher im ersten Jahr werde ich Beitrage mindestens auf Basis des realen Jahreseinkommens (40-50k) zahlen. Oder wird der höher ausfallen, z.B. auf der Grundlage des Vorjahres oder einer fiktiven Berechnung des Jahreseinkommens als Fortschreibung der Vormonate? Sollte das der Fall sein, wird es dann zurück erstattet wenn die tatsächlichen Einnahmen (Steuererklärung) feststehen?

Ich plane dann Entnahmen aus meinem US-Pensionsplan in Höhe des Grundfreibetrags. Das meiste Geld für den Lebensunterhalt wird vorerst aus dem Verkauf der Immobilie stammen. Das dürfte ja recht einfach nachzuweisen sein, schliesslich liegt das dann auf dem Giro- oder Sparkonto.

„Wenn man kein Geld hat, denkt man immer an Geld. Wenn man Geld hat, denkt man nur noch an Geld.“ Jean Paul Getty
VorherigeSeite 3 von 3