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GKV Beitrag nach Eigenkündigung

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Zitat von Liane_Belinda am 19. August 2024, 18:50 Uhr

Hallo zusammen,

zu Deiner Frage @absprung_2020 "Warum nicht sofort ALG1?"

Weil ich erstmal eine längere Auszeit nehme und nicht gleich in den Fängen der Arbeitsagentur landen will (siehe auch §137 SGB III).  ALG1  ist für mich nur eine Rückfallebene, bzw. zusätzliche Sicherheit. Der Hauptgrund ist aber, wie "Privatier" richtig erkannt hat, dass ich im Mai 26 dann 58J. werde u. damit statt 18 Mon. , 24 Mon. ALG1 Anspruch habe. Der Clou ist außerdem, dass die Sperrzeit  (12 Wochen) für das ALG1 entfällt, wenn die Eigenkündigung länger als 12 Monate zurückliegt. (§148 SGB III). In dieser Auszeit darf ich aber keinen sozialversicherungspflichtigen Job (z.B. Midijob) annehmen, sondern max. einen Minijob (= KV selbst bezahlen). Anderenfalls würde sich die Höhe des ALG1  an dem neuen, schlechter bezahlten Job bemessen und der alte Anspruch, aus dem Job vor der Kündigung, verfällt.

Zu Deiner Frage @generationx:

Man muss nicht direkt nach einer Kündigung den Anspruch auf ALG1 feststellen lassen, sondern kann ihn 12Mon. (ab 58J), bzw. sogar 18Mon. (unter 58J) aufschieben Ist alles gesetzmäßig, sollte aber trotzdem vorher mit der Agentur besprochen werden. Hierzu empfehle ich mal Begriffe wie Rahmenfrist und Antwartschaft zu recherchieren oder gleich bei Peter Ranning ("Der Privatier") alles nachzulesen.

Mein Plan ist also folgender: Kündigung zum 31.5.25 (mit 57J), danach "Dispojahr/Auszeit"  bis 30.5.26 (58J). In der Zwischenzeit Minijob, Findungsphase, leider KK Beiträge ab Juni 25 selbst zahlen und vom Ersparten leben. Als Selbstzahler o. auch als Selbstständiger in der freiwilligen GKV oder PKV darf man KK Beiträge für einen längere Zeitraum im Voraus bezahlen und kann diese dann im Jahr der Zahlung (bei mir 2025) steuerlich zu 100% als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen. Macht natürlich nur in dem Jahr Sinn, wo man noch gearbeitet und entsprechend hohe Steuern gezahlt hat.  Nach der Auszeit melde ich mich bei der Agentur arbeitssuchend. Dann würde die Agentur meinen ALG1 Anspruch ermitteln u. in Folge auch die KK+PV Beiträge übernehmen. Der ALG1 Bescheid hätte 4 Jahre Bestand und zwar auf Basis meines alten Gehalts! Ich kann mich innerhalb der 4 Jahre auch wieder bei der Agentur abmelden, weil ich viell. einen Midijob annehme.  Wenn ich weniger als 24 Mon. dort arbeite u. mich dann wieder arbeitslos melde, erhalte ich weiter das alte hohe ALG1 wie zuvor, das nennt sich Bestandsschutz (§ 151 Abs. 4 SGB 3).

Ich habe versucht alles sorgfältig zu beschreiben, hoffentlich sind mir keine Patzer unterlaufen, sollte aber passen.

 

 

 

 

 

 

 

Hallo Liane,

das hast du alles sehr gut zusammen geschrieben und den Beitrag vom "Der Privatier" kenne ich auch. Hast du dann vor zum 31.05.2025 irgendetwas von dir beim Arbeitsamt hören zu lassen bzw. planst du bei denen Vorzusprechen und dein Vorhaben abzustimmen? Ich weiß gar nicht ob man einfach so einen Termin dort bekommen kann, weißt du das?

So wie ich das verstehe sagt der Privatier das man auch einfach mindestens 1 Jahr nach letztem Arbeitstag oder auch länger aber immer so das innerhalb eines Zeitfensters von 30 Monaten noch 12 Monate voller und hoher Lohn bezogen wurden sich Arbeitslos meldet. Beim Amt würde man dann eine Rüge bekommen, weil man sich nicht gleich arbeitlos gemeldet hat und die Sanktion könnte Quasi 1 Woche Sperre betragen was ja absolut akzeptabel ist. Ab da würde dann ALG1 mit Krankenkassen Zahlung laufen. So sollte es auch rechtlich einklagbar sein!?

Sehe ich das so richtig? Denkfehler?

Hallo „Prestwick“,

das stimmt soweit, was Du schreibst. Ich persönlich werde das Vorgehen sicherheitshalber trotzdem mit der Agentur abstimmen, und zwar 3 Monate vor meinem letzten Arbeitstag. Die Agenturen legen durchaus die Gesetze und Fristen manchmal unterschiedlich aus, ich will aber beruhigt ins „Dispojahr“ starten und nicht ständig darüber nachdenken müssen, ob ich alles richtig gemacht habe. Da ich noch nie arbeitslos war, wird das eine neue Erfahrung für mich. Keine Ahnung, wie leicht man einen Termin bekommt und wie die mit mir umgehen.

Wenn Dein Anspruch auf ALG1 festgestellt wurde und Du ALG1 beziehst, wird immer die Kranken- und Pflegeversicherung vom Amt übernommen, da muss man nichts einklagen.

Liebe Grüße

Liane

Zitat von Liane_Belinda am 31. August 2024, 10:22 Uhr

Hallo „Prestwick“,

das stimmt soweit, was Du schreibst. Ich persönlich werde das Vorgehen sicherheitshalber trotzdem mit der Agentur abstimmen, und zwar 3 Monate vor meinem letzten Arbeitstag. Die Agenturen legen durchaus die Gesetze und Fristen manchmal unterschiedlich aus, ich will aber beruhigt ins „Dispojahr“ starten und nicht ständig darüber nachdenken müssen, ob ich alles richtig gemacht habe. Da ich noch nie arbeitslos war, wird das eine neue Erfahrung für mich. Keine Ahnung, wie leicht man einen Termin bekommt und wie die mit mir umgehen.

Wenn Dein Anspruch auf ALG1 festgestellt wurde und Du ALG1 beziehst, wird immer die Kranken- und Pflegeversicherung vom Amt übernommen, da muss man nichts einklagen.

Liebe Grüße

Liane

HI Belinda,

vielen Dank für deine Antwort, da gehts dir wie mir, ich war auch noch nie Kunde beim Arbeitsamt und weiß nicht wie man da am besten mit denen agiert. Das mit dem Rechtsanspruch war mehr darauf gemünzt, daß man auch wenn man sich erst ein Jahr nach seinem letzten Tag Arbeitslos / suchend meldet einen Rechtsanspruch auf ALG1 hat. Das Krankenkasse usw. dann gezahlt wird weiß ich. Wäre gespannt was du für Erfahrungen machst.

 

Viele Grüße

Jens

Zitat von Liane_Belinda am 19. August 2024, 18:50 Uhr

Hallo zusammen,

zu Deiner Frage @absprung_2020 "Warum nicht sofort ALG1?"

Weil ich erstmal eine längere Auszeit nehme und nicht gleich in den Fängen der Arbeitsagentur landen will (siehe auch §137 SGB III).  ALG1  ist für mich nur eine Rückfallebene, bzw. zusätzliche Sicherheit. Der Hauptgrund ist aber, wie "Privatier" richtig erkannt hat, dass ich im Mai 26 dann 58J. werde u. damit statt 18 Mon. , 24 Mon. ALG1 Anspruch habe.

Du hast überhaupt keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn du nicht vorhast wieder arbeiten zu gehen. Also wirklich 0.

Der Clou ist außerdem, dass die Sperrzeit  (12 Wochen) für das ALG1 entfällt, wenn die Eigenkündigung länger als 12 Monate zurückliegt. (§148 SGB III). In dieser Auszeit darf ich aber keinen sozialversicherungspflichtigen Job (z.B. Midijob) annehmen, sondern max. einen Minijob (= KV selbst bezahlen). Anderenfalls würde sich die Höhe des ALG1  an dem neuen, schlechter bezahlten Job bemessen und der alte Anspruch, aus dem Job vor der Kündigung, verfällt.

Zu Deiner Frage @generationx:

Man muss nicht direkt nach einer Kündigung den Anspruch auf ALG1 feststellen lassen, sondern kann ihn 12Mon. (ab 58J), bzw. sogar 18Mon. (unter 58J) aufschieben Ist alles gesetzmäßig, sollte aber trotzdem vorher mit der Agentur besprochen werden. Hierzu empfehle ich mal Begriffe wie Rahmenfrist und Antwartschaft zu recherchieren oder gleich bei Peter Ranning ("Der Privatier") alles nachzulesen.

Und ich empfehle dir mal Begriff wie "Sozialversicherungsbetrug" nachzulesen.

Nein, du hast keinen Anspruch auf ALG1, wenn du freiwillig früher als zum gesetzlichen Renteneintrittsalter aufhörst du arbeiten, nein, das machen nicht "alle so", nein du hast dir den Anspruch nicht durch deine Beitragsjahre erarbeitet.

 

 

Mein Plan ist also folgender: Kündigung zum 31.5.25 (mit 57J), danach "Dispojahr/Auszeit"  bis 30.5.26 (58J). In der Zwischenzeit Minijob, Findungsphase, leider KK Beiträge ab Juni 25 selbst zahlen und vom Ersparten leben. Als Selbstzahler o. auch als Selbstständiger in der freiwilligen GKV oder PKV darf man KK Beiträge für einen längere Zeitraum im Voraus bezahlen und kann diese dann im Jahr der Zahlung (bei mir 2025) steuerlich zu 100% als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen. Macht natürlich nur in dem Jahr Sinn, wo man noch gearbeitet und entsprechend hohe Steuern gezahlt hat.  Nach der Auszeit melde ich mich bei der Agentur arbeitssuchend. Dann würde die Agentur meinen ALG1 Anspruch ermitteln u. in Folge auch die KK+PV Beiträge übernehmen.

Das ist Sozialversicherungsbetrug.

Der ALG1 Bescheid hätte 4 Jahre Bestand und zwar auf Basis meines alten Gehalts! Ich kann mich innerhalb der 4 Jahre auch wieder bei der Agentur abmelden, weil ich viell. einen Midijob annehme.  Wenn ich weniger als 24 Mon. dort arbeite u. mich dann wieder arbeitslos melde, erhalte ich weiter das alte hohe ALG1 wie zuvor, das nennt sich Bestandsschutz (§ 151 Abs. 4 SGB 3).

Wenn du zweimal hintereinander selber kündigst, dann verlängern sich deine Sperrzeiten du du erhältst unter Umständen gar kein Arbeitslosengeld mehr.

Ist mir schleierhaft, wie viele Leute anscheinend eine Arbeitslosenversicherung mit bedingungslosem Grundeinkommen verwechseln.

Würde das so laufen, wie du es dir vorstellst, dann wäre es ja für fast jeden Arbeitnehmer das Cleverste jeweils 24 Monate zu arbeiten und anschließend 12 Monate ALG 1 zu kassieren, anschließend von vorne.

Schön Deinen Namen jetzt zu kennen 😊 Ich freue mich, wenn es Gleichgesinnte gibt und wir unsere Erfahrungen und unser Wissen austauschen können. An welchem Punkt bis Du denn gerade mit Deinem Plan?

Ich werde mich so gut wie möglich vorbereiten, wenn ich bei der Agentur aufschlage. Dafür habe ich schon eine Liste mit den wichtigsten Paragrafen vorbereitet, um argumentieren zu können, wenn die anderer Auffassung sind. Ansonsten werde ich mich freundlich und kooperativ zeigen.

Am einfachsten wäre es wohl, wenn man gar nichts von Disposition etc. erwähnt, sondern ganz schlicht das Vorhaben schildert: Ein Jahr Auszeit (für was auch immer) und danach ALG 1 beantragen. Mit der Absicht, keine Minderung durch Sperren zu bekommen und einen höheren Anspruch ( in meinem Fall 24 Monate ab Alter 58) zu erhalten. Mehr nicht.
Anschliessend die Frage, ob das Vorhaben so in Ordnung ist.

Gruss Belinda

Hallo Sparschwein, mir fehlen etwas die Worte, dass Du mich des Betrugs beschuldigst! Alles ist selbstverständlich legitim, was ich geschrieben habe. Du bist nur nicht gut informiert. Das ich arbeitswillig sein muss, um ALG1 zu bekommen ist mir natürlich klar, im sog. Dispojahr (einfach mal recherchieren) bekommt man keine Leistungen von der Agentur und muss die KV/PV aus eigener Tasche zahlen, man verschiebt den Start von ALG1 mit dem Dispojahr auf einen späteren Zeitpunkt.

Ich werde nicht auf alle Deine Kommentare eingehen, nur noch hierzu:

Natürlich habe ich Anspruch auf ALG1, wenn ich freiwillig früher als zum gesetzlichen Renteneintrittsalter aufhöre zu arbeiten.

§ 137 SGB III

 

Zitat von Liane_Belinda am 31. August 2024, 14:52 Uhr

Schön Deinen Namen jetzt zu kennen 😊 Ich freue mich, wenn es Gleichgesinnte gibt und wir unsere Erfahrungen und unser Wissen austauschen können. An welchem Punkt bis Du denn gerade mit Deinem Plan?

Ich werde mich so gut wie möglich vorbereiten, wenn ich bei der Agentur aufschlage. Dafür habe ich schon eine Liste mit den wichtigsten Paragrafen vorbereitet, um argumentieren zu können, wenn die anderer Auffassung sind. Ansonsten werde ich mich freundlich und kooperativ zeigen.

Am einfachsten wäre es wohl, wenn man gar nichts von Disposition etc. erwähnt, sondern ganz schlicht das Vorhaben schildert: Ein Jahr Auszeit (für was auch immer) und danach ALG 1 beantragen. Mit der Absicht, keine Minderung durch Sperren zu bekommen und einen höheren Anspruch ( in meinem Fall 24 Monate ab Alter 58) zu erhalten. Mehr nicht.
Anschliessend die Frage, ob das Vorhaben so in Ordnung ist.

Gruss Belinda

Hi Belinda,

 

Klingst sehr nett. Schade dass man sich hier nur über das Forum Schreiben kann. Weil hier nicht mehr ganz so viele Details rein schreiben, sonst werde ich noch des Betrugs oder so bezichtigt

 

 

Zitat von Liane_Belinda am 31. August 2024, 15:10 Uhr

Hallo Sparschwein, mir fehlen etwas die Worte, dass Du mich des Betrugs beschuldigst! Alles ist selbstverständlich legitim, was ich geschrieben habe. Du bist nur nicht gut informiert. Das ich arbeitswillig sein muss, um ALG1 zu bekommen ist mir natürlich klar, im sog. Dispojahr (einfach mal recherchieren) bekommt man keine Leistungen von der Agentur und muss die KV/PV aus eigener Tasche zahlen, man verschiebt den Start von ALG1 mit dem Dispojahr auf einen späteren Zeitpunkt.

Ich werde nicht auf alle Deine Kommentare eingehen, nur noch hierzu:

Natürlich habe ich Anspruch auf ALG1, wenn ich freiwillig früher als zum gesetzlichen Renteneintrittsalter aufhöre zu arbeiten.

§ 137 SGB III

 

Ich sage dir lediglich, dass das was du vor hast nicht legal ist.

Nicht dass du es schon gemacht hast, daher bezichtige ich dich auch nicht dessen.

Wenn du dem Arbeitsamt erzählst du bist arbeitssuchend, sofort, oder nach dem Dispojahr, egal wann, obwohl du eigentlich nicht arbeitssuchend bist - beispielsweise weil du nicht vor hast zu arbeiten, weil genug Vermögen vorhanden ist usw. - dann erschleichst du dir eine Leistung, die dir in dem Moment nicht zusteht.

Soweit stimmst du mir aber zu, ja?

Zitat von prestwick am 31. August 2024, 15:39 Uhr
Zitat von Liane_Belinda am 31. August 2024, 14:52 Uhr

Schön Deinen Namen jetzt zu kennen 😊 Ich freue mich, wenn es Gleichgesinnte gibt und wir unsere Erfahrungen und unser Wissen austauschen können. An welchem Punkt bis Du denn gerade mit Deinem Plan?

Ich werde mich so gut wie möglich vorbereiten, wenn ich bei der Agentur aufschlage. Dafür habe ich schon eine Liste mit den wichtigsten Paragrafen vorbereitet, um argumentieren zu können, wenn die anderer Auffassung sind. Ansonsten werde ich mich freundlich und kooperativ zeigen.

Am einfachsten wäre es wohl, wenn man gar nichts von Disposition etc. erwähnt, sondern ganz schlicht das Vorhaben schildert: Ein Jahr Auszeit (für was auch immer) und danach ALG 1 beantragen. Mit der Absicht, keine Minderung durch Sperren zu bekommen und einen höheren Anspruch ( in meinem Fall 24 Monate ab Alter 58) zu erhalten. Mehr nicht.
Anschliessend die Frage, ob das Vorhaben so in Ordnung ist.

Gruss Belinda

Hi Belinda,

 

Klingst sehr nett. Schade dass man sich hier nur über das Forum Schreiben kann. Weil hier nicht mehr ganz so viele Details rein schreiben, sonst werde ich noch des Betrugs oder so bezichtigt

 

 

Ich hoffe da kannst du noch ruhig schlafen..

Zitat von Liane_Belinda am 31. August 2024, 15:10 Uhr

Natürlich habe ich Anspruch auf ALG1, wenn ich freiwillig früher als zum gesetzlichen Renteneintrittsalter aufhöre zu arbeiten.

§ 137 SGB III

In dem von dir genannten Gesetzestext geht es darum, wer Recht auf Arbeitslosengeld hat.

Erster Punkt

- wer arbeitslos ist

Und was bedeutet "arbeitslos" im rechtlichen Sinne?

Genau: Arbeitslose sind Arbeitsuchende (...)

Wenn du aber freiwillig früher aufhörst, wenn du nicht vor hast wieder zu arbeiten - dann bist du nicht arbeitssuchend - per Definition also auch nicht arbeitslos.

Genau das meine ich.

 

Zitat von Sparschwein am 31. August 2024, 21:37 Uhr
Zitat von Liane_Belinda am 31. August 2024, 15:10 Uhr

Natürlich habe ich Anspruch auf ALG1, wenn ich freiwillig früher als zum gesetzlichen Renteneintrittsalter aufhöre zu arbeiten.

§ 137 SGB III

Genau: Arbeitslose sind Arbeitsuchende (...)

 

Ich bin da zwar auch kein Experte, aber bin zumindest gerade arbeitslos. So wie ich das verstanden habe, gilt man als arbeitssuchend ab dem Zeitpunkt, wo man gekündigt hat oder wurde, aber noch in einem Arbeitsverhältnis ist (Freistellung oder Zeit bis zum letzten Arbeitstag). Ab Bekanntwerden der Kündigung sollte man sich innerhalb 3 Tage als arbeitssuchend melden, um später Anspruch auf ALG 1 zu haben.

Arbeitslos ist man erst dann, wenn man wirklich kein Beschäftigungsverhältnis mehr hat. Ich vermute es spielt überhaupt keine Rolle, ob man freiwillig oder unfreiwillig arbeitslos ist. Bei der freiwilligen Arbeitslosigkeit kenne ich nur die 3-monatige Sperrzeit.

@liane_belinda

nicht erschrecken. Das sind hier völlig andere Leute, anderer Mindset als bei privatier.com.

Die wollen dich rechtlich nur etwas challengen, moralisch sind die meisten auch nicht besser als in der Welt da draußen.

Du arbeitest seit 40 Jahren, hast 2 Kinder großgezogen und damit einen größeren gesellschaftlichen Nutzen gestiftet als die meisten es hier planen oder schon umgesetzt haben.

 

Seht ihr Belinda ist nun so verschreckt wegen dem Sparschweinchen das sie sich zurück gezogen hat. Ich fand die Ansprache von ihm schon heftig fast schon bedrohlich und ich überlege mir ob ich hier noch mal irgendwelche heiklen Themen diskutieren werde, bzw. Daten nennen werde.

Gibt es hier keinen Verhaltenskodex oder ähnliches?

Zudem kommt hier zu tragen das man keine Möglichkeit hat seine eigenen Beitrage selbst, über die 30 Minuten nach dem verfassen, zu löschen. Profil löschen geht wohl auch nur wenn man an den "Gründer" dieser Seite eine Mail schreibt.

Ich bin mir nicht sicher wie das mit der DSGVO einher geht, aber da werden sich jetzt die Experten dazu auslassen, bzw. mich vermutlich bedrohen und sage ich solle doch das Forum verlassen wenn es mir hier nicht passt. Ich bin gespannt.

Die Moraldiskussionen gibt es hier immer wieder, finde ich aber müßig und wenig zielführend. Ohne politisch zu werden, da laufen aktuell ganz andere Dinge in D. Die meisten hier haben lange in die Sozialsysteme eingezahlt und sich in die Gemeinschaft irgendwie eingebracht.

Ansonsten würde ich sowieso im Internet nie zu viel konkretes posten. Deshalb gibt es hier von mir auch keine Zahlen (wofür ich auch schon angegangen wurde) oder eindeutige Fotos. Auch das kann ja jeder machen wie er will.

Seht ihr Belinda ist nun so verschreckt wegen dem Sparschweinchen das sie sich zurück gezogen hat. Ich fand die Ansprache von ihm schon heftig fast schon bedrohlich und ich überlege mir ob ich hier noch mal irgendwelche heiklen Themen diskutieren werde, bzw. Daten nennen werde.

Ja, habe ich auch schon durch. Bei mir wurde aber nicht kritisiert dass ich arbeitslos wäre, sondern dass ich mich erdreiste, einen Teilzeitjob auszuüben weil ich dadurch Leuten auf den Schlips trete die der Meinung sind, ich würde im Verhältnis zu meinen Vermögenswerten viel zu wenig Sozialabgaben leisten. Das, in Kombination mit meiner arbeitslosen Freundin macht einen dann, obgleich vollkommen rechtskonform, zum Staatsfeind Nummer 1.

Die Themenstarterin ist also noch verhältnismäßig gut weggekommen 😉

Nun bloß nicht versuchen das auf geltendem Recht beruhende Vorgehen zu rechtfertigen und auch um Gottes Willen keine Vermögenswerte nennen oder nur dann wenn diese gering sind, sonst kriegt die gutbürgerliche Spießerfraktion hier Schnappatmung!

Hallihallo,

ich melde mich hier ein letztes Mal, einfach um denen „lieben Dank“ zu sagen, die verstanden haben, wovon ich spreche und mich in Schutz nehmen. Der/den anderen sei gesagt, das solche verbalen Angriffe und falsche Beschuldigungen gar nicht gehen. Ich werde mich nicht auf dieses Niveau begeben, sondern immer freundlich und sachlich bleiben. So wie sämtlich die Leute bei privatier.com

Ciao Belinda

Und ich finde man sollte die die sich hier nicht benehmen können sperren...manche benehmen sich wie Schweine

@prestwick

also so geht es in der Demokratie nun auch nicht.

Zitat von prestwick am 1. September 2024, 11:39 Uhr

Und ich finde man sollte die die sich hier nicht benehmen können sperren...manche benehmen sich wie Schweine

Geht hier halt manchmal etwas ruppiger zu...aber Schweine ist dann doch eine unpassende Bezeichnung

Zitat von cαshιε am 31. August 2024, 22:20 Uhr
Zitat von Sparschwein am 31. August 2024, 21:37 Uhr
Zitat von Liane_Belinda am 31. August 2024, 15:10 Uhr

Natürlich habe ich Anspruch auf ALG1, wenn ich freiwillig früher als zum gesetzlichen Renteneintrittsalter aufhöre zu arbeiten.

§ 137 SGB III

Genau: Arbeitslose sind Arbeitsuchende (...)

 

Ich bin da zwar auch kein Experte, aber bin zumindest gerade arbeitslos. So wie ich das verstanden habe, gilt man als arbeitssuchend ab dem Zeitpunkt, wo man gekündigt hat oder wurde, aber noch in einem Arbeitsverhältnis ist (Freistellung oder Zeit bis zum letzten Arbeitstag). Ab Bekanntwerden der Kündigung sollte man sich innerhalb 3 Tage als arbeitssuchend melden, um später Anspruch auf ALG 1 zu haben.

Arbeitslos ist man erst dann, wenn man wirklich kein Beschäftigungsverhältnis mehr hat. Ich vermute es spielt überhaupt keine Rolle, ob man freiwillig oder unfreiwillig arbeitslos ist. Bei der freiwilligen Arbeitslosigkeit kenne ich nur die 3-monatige Sperrzeit.

Stimmt schon was du sagst, aber eine Voraussetzung für Arbeitslosigkeit ist eben, dass du arbeitssuchend bist - also eine Arbeit suchst, noch arbeiten möchtest.

Zitat von prestwick am 1. September 2024, 9:47 Uhr

Seht ihr Belinda ist nun so verschreckt wegen dem Sparschweinchen das sie sich zurück gezogen hat. Ich fand die Ansprache von ihm schon heftig fast schon bedrohlich und ich überlege mir ob ich hier noch mal irgendwelche heiklen Themen diskutieren werde, bzw. Daten nennen werde.

Du bist wirklich ein ganz besonderer weißer Ritter.

Gibt es hier keinen Verhaltenskodex oder ähnliches?

Ja, sicher. Punkt eins ist, dass sich auch die Damen sicher selber verteidigen können 😂

Spoiler

Zitat von *********** am 1. September 2024, 11:01 Uhr

Seht ihr Belinda ist nun so verschreckt wegen dem Sparschweinchen das sie sich zurück gezogen hat. Ich fand die Ansprache von ihm schon heftig fast schon bedrohlich und ich überlege mir ob ich hier noch mal irgendwelche heiklen Themen diskutieren werde, bzw. Daten nennen werde.

Ja, habe ich auch schon durch. Bei mir wurde aber nicht kritisiert dass ich arbeitslos wäre, sondern dass ich mich erdreiste, einen Teilzeitjob auszuüben weil ich dadurch Leuten auf den Schlips trete die der Meinung sind, ich würde im Verhältnis zu meinen Vermögenswerten viel zu wenig Sozialabgaben leisten.

Nein, bei dir habe ich (und auch einige andere Floristen) kritisiert, dass ihr dem Arbeitsamt vorgaukelt eine Wohngemeinschaft anstatt einer Bedarfsgemeinschaft zu sein und ihr euch damit die Miete vom Amt erschleicht - die euch nicht zusteht.

Ist ja das Eine, etwas nicht gleich zu sehen, oder moralisch anders zu bewerten - aber so komplett die Worte verdrehen musst ja selbst du nun nicht.

Das, in Kombination mit meiner arbeitslosen Freundin macht einen dann, obgleich vollkommen rechtskonform, zum Staatsfeind Nummer 1.

Stell das deinem zuständigen Amt doch mal genau so vor - deine Freundin, die bei dir in der Wohnung wohnt - ich denke du merkst dann ganz schnell wie "vollkommen rechtskonform" das ist, was ihr da veranstaltet.

Ich finde es bemerkenswert, wie du nach Monaten des beleidigte Leberwurst wieder aus deiner Höhle gekrochen kommst, nur um uns zu präsentieren, dass du immer noch völlig uneinsichtig bist, nichts dazugelernt hast und auch weiterhin das eigene Verhalten nicht reflektieren kannst. Klasse!

Nun bloß nicht versuchen das auf geltendem Recht beruhende Vorgehen zu rechtfertigen und auch um Gottes Willen keine Vermögenswerte nennen oder nur dann wenn diese gering sind, sonst kriegt die gutbürgerliche Spießerfraktion hier Schnappatmung!

Das sagt mehr über dich aus, als über uns - Menschen, die sich an das Gesetz halten und andere darauf hinweisen, wenn diese dabei sind das nicht zu tun sind von der "gutbürgerlichen Spießerfraktion".

Darauf muss man auch erstmal kommen.

 

Zitat von prestwick am 1. September 2024, 11:39 Uhr

Und ich finde man sollte die die sich hier nicht benehmen können sperren...manche benehmen sich wie Schweine

Jawohl Herr Pilotkommissar! Sag uns, wer mitreden darf!

@sparschwein

wenn ich Noordlicht besuchen gehe nehme ich dich als Personenschützer mit. Da fühle ich mich auf alle Fälle sicher!!

Oder meinst du wie sollten die Sanitäter mit den Jacken die man von vorne anzieht sicherheitshalber dennoch mitnehmen?

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