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GKV Beitrag nach Eigenkündigung

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Liebe Community,

ich bin 56 und werde zum 31.5.2025 nach über 40 Beitragsjahren in die RV meinen gut bezahlten Angestelltenjob kündigen (ohne Abfindung). Ich plane dann bis Mai 26 eine Auszeit (max. 12 Monate),  bin dann 58 und könnte max. 24 Monate ALG1 in Anspruch nehmen. Ich habe mich auf den Seiten des „Privatiers“ bzgl Dispotionsjahr schon ganz gut eingelesen, was Fallstricke und Fristen angeht. Leben werde ich zunächst rein aus Ersparnissen (nur Tagesgeld, Entnahmen aus Aktien, ETF sind noch nicht geplant). Schon lange bin ich freiwillig in der GKV versichert, weil mein Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

Nun zu meiner Frage:

Ich habe gelernt, dass man den hohen KV Beitrag als Selbstzahler umgehen kann, wenn man einen Midijob annimmt. Wenn ich es recht verstanden habe, würde sich nämlich mein KV Beitrag zunächst nach meinem letzten Verdienst, bzw. Einkommensteuerbescheid richten, also Höchstsatz. Wenn ich dagegen aber meinen Anspruch auf ALG1 auf Basis meines letzten Einkommens nicht verlieren will, darf ich in der Zwischenzeit nur einen Minijob, aber keinen sozialversicherungspflichtigen Job, wie einen Midijob, annehmen .

Gibt es noch eine Möglichkeit, wie ich den KV Beitrag senken könnte? Ich bin übrigens alleinstehend mit 2 studierenden Söhne, die noch bei mir in der Familienversicherung mitversichert sind.

Danke schonmal vorab in die Runde!

Liane

Verstehe die Aussage nicht, dass deine KV-Beiträge sich nach dem letzten Einkommen richten. Im Dispositionsjahr müssten sie sich doch ausschließlich nach deinen übrigen Einkünften richten, also z.B. Tagesgeld-Zinsen und realisierte Gewinne aus deinen Aktien, oder? Letztere sollten sich doch gering halten lassen.

Was planst du denn für dein Leben nach dem Dispositionsjahr?

Hallo Wanderer,

ich habe u.a. hier gelesen, dass die GKV zunächst den letzten Einkommenssteuerbescheid für den KV Betrag zugrunde legt. Das wären dann 800-900 eur pro Monat. Die  Herabstufung erfolgt dann erst mit den nächsten Bescheid, sofern man weniger Einnahmen hatte. Ich habe hier  auch gelesen, dass man die zu viel gezahlten Beträge von der KV nicht in jedem Fall zurückbekommt. Eigentlich wollte ich zur Überbrückung bis zum ALG1 ein Jahr lang nur einen Minijob machen , irgendetwas was mir Spaß macht und etwas Struktur in den Alltag bringt. Wenn ich wüsste, dass ich die zuviel gezahlten GKV Beträge sicher erstattet bekäme, wäre mir wohler. Oder es alternativ eine Möglichkeit gibt, von vornherein weniger zu bezahlen.  Ohjee, ich hoffe es ist verständlich…

Tja, ansonsten schwirren mir viele Ideen „für danach“ durch den Kopf. Ich habe angefangen ein Buch über meine bewegte Biografie zu schreiben, auch könnte ich mir vorstellen, Menschen in finanziellen Thema oder Altersvorsorge zu beraten. Zunächst „pro bono“ und auch eher die Menschen,  die weniger privilegiert sind. Irgendwann steht der Hausverkauf an, aber das Projekt gehe ich erst an, wenn meine beiden Jungs ausgezogen sind.

Liane

Mh ich weiß nicht, was die KV zunächst abrechnet, aber es würde mich stark wundern, wenn sich das nicht nachträglich dann korrigieren lässt. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte sie Zahlungen auf Basis nachweislich nicht vorhandenen Einkommens behalten dürfen? Aber die Praxis kenn ich nicht, können hier hoffentlich andere mehr zu sagen. Mal die KV selbst gefragt, wie sie das rechnen würden?

Wünsche dir gutes Gelingen bei deinem Plan, und dass du nach den vielen harten Jahren eine schöne Tätigkeit findest. Auf das ALG 1 hast du allerdings keinen Anspruch, wenn du nicht ernsthaft arbeitsuchend bist und dich aktiv um eine Stelle bemühst.

Ich weiß schon, dass die mich wahrscheinlich vermitteln wollen, da lass ich mich mal überraschen. Ich kann mich ja auch wieder abmelden, wenn’s mir zu bunt wird. Ich habe noch nie ALG1 beansprucht, ist auf jeden Fall mal eine Erfahrung, wie die wohl mit jemanden umgehen, der fast 41 Jahre, davon 38 im Vollzeit, einbezahlt hat.

Hallo Liane,

also eigentlich kennen die sich auf der Privatier Seite (mit der ich nichts zu tun habe) schon recht gut aus. Ich würde dort fragen.

Bei mir selber ist es so, dass ich immer basierend auf den Vorjahreseinnahmen meine Beiträge an die GKV entrichte. Und es gibt meines Wissens nach auch keine Rückzahlungen / Erstattungen. Es kann also schon gut sein, dass die dein Einkommen vom Vorjahr nehmen und als Grundlage für die Beitragsberechnung nutzen. Es würde mich zwar wundern, wenn es keine Kniffe gibt, dieses zu umgehen, aber damit kenne ich mich nicht aus.

Die Fragestellung mit dem Dispojahr wurde dort doch auch schon mehrfach diskutiert, das ist doch bei dir kein Spezialfall. Wie lautet denn dort die Empfehlung für die weitere Vorgehensweise bei dir?

@Liane-belinda

Verstehe das mit der Planung nicht so ganz: 12 Monate Privatier? Und dann ALG1?

Warum nicht sofort ALG1, also nach der Sperrzeit und dann wird doch deine GKV direkt von der Agentur bezahlt.

 

Das ist eine gute Frage. Zumeist wird das Dispojahr genutzt, um bei einer Abfindung dann keine Einkünfte zu haben und gemäß der Fünftelregelung wenig Steuer zu zahlen. Sie bekommt aber ja keine Abfindung.

So wie ich das verstehe, will sie das Dispojahr einlegen, um dann 24 Monate ALG zu bekommen.

Aber alles geht nun einmal nicht. Dann muß sie in den sauren Apfel beissen und entsprechend KV zahlen.

Zu deinem Kommentar Absprung, Sperrzeit hin oder her, die KV wird glaube ich immer gezahlt.

Ja, @privatieratier , das stimmt natürlich. Ab Tag 1 wird das übernommen! Man muss aber mitarbeiten im Sinne der Agentur... also Bewerbungen, Vorstellungsgespräch, usw.

Wenn man seinen Job verliert - oder kündigt - übernimmt die Arbeitsagentur (nach evtl. Sperrzeit) die KV-Beiträge und diese bemessen sich nach dem ALG1-Bezug. Also kein "Höchstbetrag".

Ich höre zum ersten mal, dass man quasi mit einem Jahr MIDI-Job nicht nur den ALG1-Bezug auf 24 Monate ausdehnen kann (wegen Erreichen des nötigen Alters)  sondern auch noch das hohe ALG1-Gehalt vor der Kündigung sichern kann - wäre nicht schlecht!

es geht um das Dispojahr...

Und bei den KV Beiträgen geht es um die Beiträge, wenn sie nach der Eigenkündigung erstmal kein ALG beantragt...

Hallo zusammen,

zu Deiner Frage @absprung_2020 "Warum nicht sofort ALG1?"

Weil ich erstmal eine längere Auszeit nehme und nicht gleich in den Fängen der Arbeitsagentur landen will (siehe auch §137 SGB III).  ALG1  ist für mich nur eine Rückfallebene, bzw. zusätzliche Sicherheit. Der Hauptgrund ist aber, wie "Privatier" richtig erkannt hat, dass ich im Mai 26 dann 58J. werde u. damit statt 18 Mon. , 24 Mon. ALG1 Anspruch habe. Der Clou ist außerdem, dass die Sperrzeit  (12 Wochen) für das ALG1 entfällt, wenn die Eigenkündigung länger als 12 Monate zurückliegt. (§148 SGB III). In dieser Auszeit darf ich aber keinen sozialversicherungspflichtigen Job (z.B. Midijob) annehmen, sondern max. einen Minijob (= KV selbst bezahlen). Anderenfalls würde sich die Höhe des ALG1  an dem neuen, schlechter bezahlten Job bemessen und der alte Anspruch, aus dem Job vor der Kündigung, verfällt.

Zu Deiner Frage @generationx:

Man muss nicht direkt nach einer Kündigung den Anspruch auf ALG1 feststellen lassen, sondern kann ihn 12Mon. (ab 58J), bzw. sogar 18Mon. (unter 58J) aufschieben Ist alles gesetzmäßig, sollte aber trotzdem vorher mit der Agentur besprochen werden. Hierzu empfehle ich mal Begriffe wie Rahmenfrist und Antwartschaft zu recherchieren oder gleich bei Peter Ranning ("Der Privatier") alles nachzulesen.

Mein Plan ist also folgender: Kündigung zum 31.5.25 (mit 57J), danach "Dispojahr/Auszeit"  bis 30.5.26 (58J). In der Zwischenzeit Minijob, Findungsphase, leider KK Beiträge ab Juni 25 selbst zahlen und vom Ersparten leben. Als Selbstzahler o. auch als Selbstständiger in der freiwilligen GKV oder PKV darf man KK Beiträge für einen längere Zeitraum im Voraus bezahlen und kann diese dann im Jahr der Zahlung (bei mir 2025) steuerlich zu 100% als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen. Macht natürlich nur in dem Jahr Sinn, wo man noch gearbeitet und entsprechend hohe Steuern gezahlt hat.  Nach der Auszeit melde ich mich bei der Agentur arbeitssuchend. Dann würde die Agentur meinen ALG1 Anspruch ermitteln u. in Folge auch die KK+PV Beiträge übernehmen. Der ALG1 Bescheid hätte 4 Jahre Bestand und zwar auf Basis meines alten Gehalts! Ich kann mich innerhalb der 4 Jahre auch wieder bei der Agentur abmelden, weil ich viell. einen Midijob annehme.  Wenn ich weniger als 24 Mon. dort arbeite u. mich dann wieder arbeitslos melde, erhalte ich weiter das alte hohe ALG1 wie zuvor, das nennt sich Bestandsschutz (§ 151 Abs. 4 SGB 3).

Ich habe versucht alles sorgfältig zu beschreiben, hoffentlich sind mir keine Patzer unterlaufen, sollte aber passen.

 

 

 

 

 

 

 

Wie geht es dann weiter, willst Du dann nach den 24 Monaten ALG wieder anfangen zu arbeiten mit 60 oder die Zeit aus erspartem bis zur Rente mit 63 überbrücken? Oder willst Du Dir einen neuen Job suchen und hast das ALG als Sicherheit bis Du einen Job gefunden hast?

Na wenn du alles schon so gut recherchiert hast, was ist dann die Frage? Die Krankenkassenbeiträge wirst du wohl oder übel abdrücken müssen...

Richtig, anderer Leute Fragen mit seinem Wissen zu beantworten und zu helfen war gestern. Heute beantworten wir unsere Fragen selbst.

Absprung spricht mal wieder in Rätseln...

Also für mich ist @absprung_2020 ganz klar.
@liane_belinda

Klingt alles durchdacht. Viel Spaß und gute Erfahrungen in der „Orientierungsphase“!

 

Na wieso sie weiss doch alles oder habt ihr noch irgendwelche Tipps @Muslime_Frugi oder @absprung_2020? Ich wüsste nix...

Richtig, das hat Absprung ja so ausgedrückt. Und du hast den Punkt KV im Dispojahr selbst tragen nochmal deutlich gemacht.
Falls sie keine Arbeit mehr aufnimmt muss sie die dann bis Rentenbezug komplett selbst tragen.

aha, ok...war heute wohl zu lange in der Sauna nach dem Training und stehe etwas auf dem Schlauch...

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