Elternunterhalt gefährdet FIRE

Zitat von Greenshoe am 3. Mai 2019, 21:48 UhrHallo zusammen,
wie seht Ihr die Gefahr, dass ein möglicher Elternunterhalt das fleißig angesparte Vermögen später einmal sehr schnell aufbrauchen kann?
Ein Pflegeheimplatz kostet heute je nach Region bis zu 5000 Euro im Monat und da die Rente der Eltern oft nicht reicht werden dann die Kinder belangt. Hier wird nicht nur das aktuelle Einkommen berechnet sondern auch das Vermögen herangezogen.
Wie geht Ihr damit um?
Viele Grüße
Greenshoe
Hallo zusammen,
wie seht Ihr die Gefahr, dass ein möglicher Elternunterhalt das fleißig angesparte Vermögen später einmal sehr schnell aufbrauchen kann?
Ein Pflegeheimplatz kostet heute je nach Region bis zu 5000 Euro im Monat und da die Rente der Eltern oft nicht reicht werden dann die Kinder belangt. Hier wird nicht nur das aktuelle Einkommen berechnet sondern auch das Vermögen herangezogen.
Wie geht Ihr damit um?
Viele Grüße
Greenshoe

Zitat von dev am 4. Mai 2019, 10:32 Uhrhttps://www.anwalt.org/elternunterhalt-schonvermoegen/
Das ist jeweils eine Einzelanalyse, aber Grundsätzlich gilt wohl:
Vorauszuschicken ist, dass weder das eigene Altersvorsorgevermögen angetastet werden darf noch der eigene Lebensstandard.
Im Rahmen des § 1603 Abs. 1 BGB gilt der Grundsatz, dass der Unterhaltsschuldner so lange nicht leistungsfähig ist, wie er nicht seine eigene Altersversorgung angemessen gesichert weiß. Unterhaltszahlungen dürfen für Ihre Mandantin nicht zu einer unverhältnismäßigen, d.h. ihre eigene Existenz bedrohenden Belastung werden (vgl. BVerfG, FamRZ 2001, 1685 , 1686).
Dabei steht es Anne Beckmann grundsätzlich frei, in welcher Weise sie Vorsorge für ihr Alter trifft, also z.B. auch im Rahmen einer Lebensversicherung, durch Sparvermögen oder vergleichbare Kapitalanlagen.
https://www.anwalt.org/elternunterhalt-schonvermoegen/
Das ist jeweils eine Einzelanalyse, aber Grundsätzlich gilt wohl:
Vorauszuschicken ist, dass weder das eigene Altersvorsorgevermögen angetastet werden darf noch der eigene Lebensstandard.
Im Rahmen des § 1603 Abs. 1 BGB gilt der Grundsatz, dass der Unterhaltsschuldner so lange nicht leistungsfähig ist, wie er nicht seine eigene Altersversorgung angemessen gesichert weiß. Unterhaltszahlungen dürfen für Ihre Mandantin nicht zu einer unverhältnismäßigen, d.h. ihre eigene Existenz bedrohenden Belastung werden (vgl. BVerfG, FamRZ 2001, 1685 , 1686).
Dabei steht es Anne Beckmann grundsätzlich frei, in welcher Weise sie Vorsorge für ihr Alter trifft, also z.B. auch im Rahmen einer Lebensversicherung, durch Sparvermögen oder vergleichbare Kapitalanlagen.

Zitat von Greenshoe am 4. Mai 2019, 13:59 UhrHallo dev und danke für den Link. Hier wird ein Beispiel aufgeführt in dem man nach 30 Arbeitsjahren ein Schonvermögen von 116.000 Euro haben darf. Sollte ich also nach 30 Jahren die finanzielle Unabhänigkeit mit zum Beispiel 500.000 Euro erreicht haben muss ich so wie ich es verstehe alles was über 116.000 Euro für die Pflege zahlen (nach Abzug von Zuschüssen und Rente der Eltern).
Hallo dev und danke für den Link. Hier wird ein Beispiel aufgeführt in dem man nach 30 Arbeitsjahren ein Schonvermögen von 116.000 Euro haben darf. Sollte ich also nach 30 Jahren die finanzielle Unabhänigkeit mit zum Beispiel 500.000 Euro erreicht haben muss ich so wie ich es verstehe alles was über 116.000 Euro für die Pflege zahlen (nach Abzug von Zuschüssen und Rente der Eltern).

Zitat von dev am 4. Mai 2019, 14:43 UhrIch hatte vorhin ein wenig gesucht und diverse gegensätzliche Aussagen gefunden, es kommt scheinbar auf den Einzelfall an.
Bsp: Tochter ohne Einkommen, aber verheiratet und durch den Mann gut versorgt, max. Vermögensschutz 10k.
Ich hatte vorhin ein wenig gesucht und diverse gegensätzliche Aussagen gefunden, es kommt scheinbar auf den Einzelfall an.
Bsp: Tochter ohne Einkommen, aber verheiratet und durch den Mann gut versorgt, max. Vermögensschutz 10k.

Zitat von Gelöschter Benutzer am 4. Mai 2019, 15:52 UhrDas kann durchaus passieren, die Vermögens und Einkommensgrenzen sind relativ hoch gefasst aber für Frugalisten durchaus eine "Gefahr". Wenn das absehbar ist könnte man halt versuchen noch Geld irgendwie ""umzuschichten"" (eine selbstbewohnte immobilie kaufen z.b. oder ein neues "altes Bild") oder "auszugeben", "weg ist weg". Man kann natürlich auch ehrlich und gewissenhaft sein, weiter sparsam und bescheiden leben und die Gemeinschaft davor bewahren für die eigenen Eltern aufzukommen.
Das kann durchaus passieren, die Vermögens und Einkommensgrenzen sind relativ hoch gefasst aber für Frugalisten durchaus eine "Gefahr". Wenn das absehbar ist könnte man halt versuchen noch Geld irgendwie ""umzuschichten"" (eine selbstbewohnte immobilie kaufen z.b. oder ein neues "altes Bild") oder "auszugeben", "weg ist weg". Man kann natürlich auch ehrlich und gewissenhaft sein, weiter sparsam und bescheiden leben und die Gemeinschaft davor bewahren für die eigenen Eltern aufzukommen.

Zitat von 49er am 4. Mai 2019, 17:09 UhrRechner Elternunterhalt 2019:
http://www.n-heydorn.de/elternunterhalt.html
ohne Gewähr 😉
Lösung :
- Kapitalreserve für Elternunterhalt zusätzlich aufbauen
- Das Risiko eingehen und mal schauen...
- Private Pflegeversicherung für die Eltern abschließen.
Rechner Elternunterhalt 2019:
http://www.n-heydorn.de/elternunterhalt.html
ohne Gewähr 😉
Lösung :
- Kapitalreserve für Elternunterhalt zusätzlich aufbauen
- Das Risiko eingehen und mal schauen...
- Private Pflegeversicherung für die Eltern abschließen.


Zitat von TakeTwo am 6. Mai 2019, 7:39 UhrHi, es kommt nur zum tragen, wenn die Eltern wenig Rente und kein Vermögen haben. Wenn das Heim 3000€ kostet, die Pflegeversicherung 1500 zahlt und die Rente 1700 ist, dann geht es auf. Wenn die Rente nicht ganz reicht und 300€ Zuzahlung anstehen, dann reichen 20-30k sehr lange.
Hi, es kommt nur zum tragen, wenn die Eltern wenig Rente und kein Vermögen haben. Wenn das Heim 3000€ kostet, die Pflegeversicherung 1500 zahlt und die Rente 1700 ist, dann geht es auf. Wenn die Rente nicht ganz reicht und 300€ Zuzahlung anstehen, dann reichen 20-30k sehr lange.

Zitat von Stoliver am 6. Mai 2019, 10:28 UhrMoin,
hier wurde auch schon über das Thema Elternunterhalt diskutiert: https://frugalisten.de/winterbericht-2016-ein-jahr-berserker-sparen/#comment-1392
Moin,
hier wurde auch schon über das Thema Elternunterhalt diskutiert: https://frugalisten.de/winterbericht-2016-ein-jahr-berserker-sparen/#comment-1392

Zitat von Greenshoe am 6. Mai 2019, 20:51 UhrDanke für den Link! Sehr interessant die Lösungen die Oliver formuliert hatte. Hätte mir nur erhofft, dass es andere Lösungen gibt wie alles in ein Eigenheim oder Actionfiguren 🙂 zu investieren. 10% des Vermögens verliert man schon durch die Nebenkosten beim Erwerb einer Immobilie deshalb stellt sich mir die Frage wie viel ich im Maximalfall jeden Monat für den Elternunterhalt aufbringen muss. Im besten Fall reicht es aus meinen monatlichen Sparbetrag einfach umzuleiten für den Zeitraum des Bedarfs.
Die Rechner die hier verlinkt wurden sind gut um bezüglich des Einkommens die mögliche Zahllast zu ermitteln, aber vernachlässigen das Vermögen über dem Schonvermögen. Ich gehe von einer Rente in Höhe von 400,- Euro pro Person (zwei Personen), keinem Vermögen und jeweils Plegestufe 2 (770 Euro) aus. Ich,-müsste also monatlich bei Heimkosten von 3000 Euro jeden Monat 3600,- Euro zahlen. Mein Selbstbehalt wäre zwar bei 3200 ca. aber ich müsste ja den Rest wegen meines Vermögens zuschießen.
Danke für den Link! Sehr interessant die Lösungen die Oliver formuliert hatte. Hätte mir nur erhofft, dass es andere Lösungen gibt wie alles in ein Eigenheim oder Actionfiguren 🙂 zu investieren. 10% des Vermögens verliert man schon durch die Nebenkosten beim Erwerb einer Immobilie deshalb stellt sich mir die Frage wie viel ich im Maximalfall jeden Monat für den Elternunterhalt aufbringen muss. Im besten Fall reicht es aus meinen monatlichen Sparbetrag einfach umzuleiten für den Zeitraum des Bedarfs.
Die Rechner die hier verlinkt wurden sind gut um bezüglich des Einkommens die mögliche Zahllast zu ermitteln, aber vernachlässigen das Vermögen über dem Schonvermögen. Ich gehe von einer Rente in Höhe von 400,- Euro pro Person (zwei Personen), keinem Vermögen und jeweils Plegestufe 2 (770 Euro) aus. Ich,-müsste also monatlich bei Heimkosten von 3000 Euro jeden Monat 3600,- Euro zahlen. Mein Selbstbehalt wäre zwar bei 3200 ca. aber ich müsste ja den Rest wegen meines Vermögens zuschießen.

Zitat von MrP am 21. Mai 2019, 13:58 UhrVor kurzem las ich einen Artikel in dem eine Gesetzesänderung angekündigt wurde die den Elternunterhalt abschaffen soll. Es hieß dass darüber noch in diesem Jahr entschieden werden soll
Vor kurzem las ich einen Artikel in dem eine Gesetzesänderung angekündigt wurde die den Elternunterhalt abschaffen soll. Es hieß dass darüber noch in diesem Jahr entschieden werden soll

Zitat von Gelöschter Benutzer am 21. Mai 2019, 14:13 Uhrim Koalitionsvertrag steht dass dieser erst ab einem Einkommen von 100000 euro/Jahr greifen soll, nur umgesetzt wurde das bisher nicht, wenn ich das richtig sehe
im Koalitionsvertrag steht dass dieser erst ab einem Einkommen von 100000 euro/Jahr greifen soll, nur umgesetzt wurde das bisher nicht, wenn ich das richtig sehe

Zitat von Schwaebin am 21. Mai 2019, 14:28 UhrEs ist zu unterschieden, ob die Eltern nur arm sind oder Vollpflege im Heim brauchen:
Bei den armen Eltern werden Kinder nur ab einem Einkommen iHv über 100.000 € jährlich zur Unterstützung herangezogen. Bei Pflegeheimeltern sind die Einkommensgrenzen erheblich niedriger (bereinigt netto 1.800 € mtl inkl Miete/Wohnkosten); Vermögen kann hier auch eine Rolle spielen.
Es ist zu unterschieden, ob die Eltern nur arm sind oder Vollpflege im Heim brauchen:
Bei den armen Eltern werden Kinder nur ab einem Einkommen iHv über 100.000 € jährlich zur Unterstützung herangezogen. Bei Pflegeheimeltern sind die Einkommensgrenzen erheblich niedriger (bereinigt netto 1.800 € mtl inkl Miete/Wohnkosten); Vermögen kann hier auch eine Rolle spielen.

Zitat von Badner am 21. Mai 2019, 22:14 UhrHabe soeben das hier gefunden:
https://www.change.org/p/spd-cdu-abschaffung-von-elternunterhalt
Habe soeben das hier gefunden:
https://www.change.org/p/spd-cdu-abschaffung-von-elternunterhalt

Zitat von Gelöschter Benutzer am 3. Juni 2019, 13:16 UhrElternunterhalt beschäftigt mich auch. Ich bin bei uns der Looser in der Familie. Geschwister haben nichts oder verdienen in den Selbstbehaltgrenzen.
Ich war mein halbes Leben selbstständig und werde daher kaum gesetzl. Rente beziehen. Habe darum zwar ein erheblich höheres Schonvermögen für Altersversorgung ( 25% statt 5% p.a. ), aber alles darüber würde kapitalisiert werden und dem Elternunterhalt anheim fallen.
Habe meine Altersversorgung über die Börse aufgebaut. Nun ist da ein Batzen Kohle der jetzt strategisch verwaltet werden will in Bezug auf drohenden Elternunterhalt. Das geht soweit, das ich statt evt in Zukunft noch halbtags zu arbeiten tatsächlich evt gar nicht mehr arbeite um den vorhandenen übersteigenden Kapitalanteil ( über Schonvermögen ) bis zur Renteneintritt zum Leben zu verplanen ( 1800,- p.m.) . So kommt das SA nicht an dieses Geld da ich es für mein Leben brauche. Das errechnete AV-Schonvermögen ( bis heute ) soll dann bis zum Zeitpunkt des Rentenantritts noch für mich arbeiten ( Schonvermögen verzinst sich weiter Jahr für Jahr 4%). So habe ich dann zu diesem Zeitpunkt hoffentlich nochmal gutes Geld.
Aber das ist alles nicht das was ich mir für meinen Lebensplan eigentlich vorgestellt habe. Alles nur dem drohenden Elternunterhalt geschuldet. Ich lasse mir aber nicht mein sauer verdientes und mit eigenen Risiko Angespartes wieder nehmen ! Da muss man dann halt kreativ werden. Aber es gibt auch noch andere Möglichkeiten das Kapital weitgehend zu sichern.
Elternunterhalt beschäftigt mich auch. Ich bin bei uns der Looser in der Familie. Geschwister haben nichts oder verdienen in den Selbstbehaltgrenzen.
Ich war mein halbes Leben selbstständig und werde daher kaum gesetzl. Rente beziehen. Habe darum zwar ein erheblich höheres Schonvermögen für Altersversorgung ( 25% statt 5% p.a. ), aber alles darüber würde kapitalisiert werden und dem Elternunterhalt anheim fallen.
Habe meine Altersversorgung über die Börse aufgebaut. Nun ist da ein Batzen Kohle der jetzt strategisch verwaltet werden will in Bezug auf drohenden Elternunterhalt. Das geht soweit, das ich statt evt in Zukunft noch halbtags zu arbeiten tatsächlich evt gar nicht mehr arbeite um den vorhandenen übersteigenden Kapitalanteil ( über Schonvermögen ) bis zur Renteneintritt zum Leben zu verplanen ( 1800,- p.m.) . So kommt das SA nicht an dieses Geld da ich es für mein Leben brauche. Das errechnete AV-Schonvermögen ( bis heute ) soll dann bis zum Zeitpunkt des Rentenantritts noch für mich arbeiten ( Schonvermögen verzinst sich weiter Jahr für Jahr 4%). So habe ich dann zu diesem Zeitpunkt hoffentlich nochmal gutes Geld.
Aber das ist alles nicht das was ich mir für meinen Lebensplan eigentlich vorgestellt habe. Alles nur dem drohenden Elternunterhalt geschuldet. Ich lasse mir aber nicht mein sauer verdientes und mit eigenen Risiko Angespartes wieder nehmen ! Da muss man dann halt kreativ werden. Aber es gibt auch noch andere Möglichkeiten das Kapital weitgehend zu sichern.

Zitat von TakeTwo am 3. Juni 2019, 20:17 UhrHi Franky, sind Deine Eltern denn bald pflegebedürftig? Es ist ja nicht, so, daß jeder jahrelang vollstationär pflegebedürftig wird. Oftmals kommt man weit mit ambulanten Möglichkeiten. Meine Schwiegermutter lebt im Pflegeheim (Verein, kein Konzern), mit Eigenanteil von 1.400€/Monat - dafür reicht Ihre Rente (incl. Witwenrente vom verstorbenen Schwiegervater. D.h. für uns keine weiteren Kosten. Bei meinem Großonkel hatten 400€/Monat gefehlt, er war 1 Jahr im Heim bevor er mit 92 Jahren gestorben ist = 5000€. Das Geld kam vom Sparbuch, also wiederum keine Belastung für meine Mutter (Adoptivkind)
Wenn ich recht informiert bin, muß man bevor jemand pflegebedürftig wird, schon in Teilzeit sein. Wenn der Fall eingetreten ist darf man die Arbeitszeit nicht reduzieren. Man muß also in weiser Vorraussicht rechtzeitig agieren, was fast nicht zu timen ist. Der Pflegefall tritt m.E. selten planbar ein.
Macht es vielleicht Sinn eine Art "Fond" einzurichten, in den Eltern selber, Geschwister und Du selber einzahlst, von dem das dann im Falle des Falles bezahlt wird?
Wir überlegen für meine Mutter (Witwe) ein Appartment in einer Anlage für betreutes Wohnen zu kaufen = Kapitalanlage. Da wohnt sie dann für geringe Miete (Steuersparmodell) und wir haben irgendwann noch ein passives Einkommen, oder wohnen später selber mal da. Nur so als Idee.
Hi Franky, sind Deine Eltern denn bald pflegebedürftig? Es ist ja nicht, so, daß jeder jahrelang vollstationär pflegebedürftig wird. Oftmals kommt man weit mit ambulanten Möglichkeiten. Meine Schwiegermutter lebt im Pflegeheim (Verein, kein Konzern), mit Eigenanteil von 1.400€/Monat - dafür reicht Ihre Rente (incl. Witwenrente vom verstorbenen Schwiegervater. D.h. für uns keine weiteren Kosten. Bei meinem Großonkel hatten 400€/Monat gefehlt, er war 1 Jahr im Heim bevor er mit 92 Jahren gestorben ist = 5000€. Das Geld kam vom Sparbuch, also wiederum keine Belastung für meine Mutter (Adoptivkind)
Wenn ich recht informiert bin, muß man bevor jemand pflegebedürftig wird, schon in Teilzeit sein. Wenn der Fall eingetreten ist darf man die Arbeitszeit nicht reduzieren. Man muß also in weiser Vorraussicht rechtzeitig agieren, was fast nicht zu timen ist. Der Pflegefall tritt m.E. selten planbar ein.
Macht es vielleicht Sinn eine Art "Fond" einzurichten, in den Eltern selber, Geschwister und Du selber einzahlst, von dem das dann im Falle des Falles bezahlt wird?
Wir überlegen für meine Mutter (Witwe) ein Appartment in einer Anlage für betreutes Wohnen zu kaufen = Kapitalanlage. Da wohnt sie dann für geringe Miete (Steuersparmodell) und wir haben irgendwann noch ein passives Einkommen, oder wohnen später selber mal da. Nur so als Idee.

Zitat von Gelöschter Benutzer am 4. Juni 2019, 11:24 UhrHy, wie gesagt, der Lebensplan sieht halt anders aus. Batzen Kohle an der Börse, gesunde Entnahme, halbtags oder weniger angestellt arbeiten ( pflichtversichert ) für den weitgehenden Lebensunterhalt, dann sollte die Kohle bis Ende reichen ( man muss ja schon min. seriös bis 90-95 Lj. planen ).
Wenn dann aber ein Schlaganfall, Alsheimer oder so bei Eltern dazwischen kommt, dann muss man ein Stück vorher aufgestellt sein. Und mit diesem Plan funktioniert das so nicht ohne das ich zur Kasse gebeten werde. Frage ist ja auch immer was man einem SA denn mitteilt.
Natürlich kann man freiwillig zahlen und ein SA raushalten. Natürlich könnte es durch ambulante Pflege lange ohne Zuzahlung klappen. Es geht tatsächlich nicht um Zuzahlungen für einen recht begrenzten Zeitraum, die würde ich akzeptieren. Aber wie auch schon erlebt, kann alles sehr plötzlich gehen und heftig sein und dieser Zustand ewig anhalten, so das nichts mehr mit ambulant geht.
Bei meinen Eltern würde nicht viel zu holen sein.
Hy, wie gesagt, der Lebensplan sieht halt anders aus. Batzen Kohle an der Börse, gesunde Entnahme, halbtags oder weniger angestellt arbeiten ( pflichtversichert ) für den weitgehenden Lebensunterhalt, dann sollte die Kohle bis Ende reichen ( man muss ja schon min. seriös bis 90-95 Lj. planen ).
Wenn dann aber ein Schlaganfall, Alsheimer oder so bei Eltern dazwischen kommt, dann muss man ein Stück vorher aufgestellt sein. Und mit diesem Plan funktioniert das so nicht ohne das ich zur Kasse gebeten werde. Frage ist ja auch immer was man einem SA denn mitteilt.
Natürlich kann man freiwillig zahlen und ein SA raushalten. Natürlich könnte es durch ambulante Pflege lange ohne Zuzahlung klappen. Es geht tatsächlich nicht um Zuzahlungen für einen recht begrenzten Zeitraum, die würde ich akzeptieren. Aber wie auch schon erlebt, kann alles sehr plötzlich gehen und heftig sein und dieser Zustand ewig anhalten, so das nichts mehr mit ambulant geht.
Bei meinen Eltern würde nicht viel zu holen sein.

Zitat von Amin am 6. Juni 2019, 10:24 UhrNoch ein Grund um selbstgenutzte Immobilie zu haben, davon wird abgesehen. Also, ein Frugalist kann die Immobilie am Ende wieder verkaufen und das Geld anlegen, in meinem Fall wurde ich das direkt einsetzen bis Rentenalter und in Teilzeitarbeit gehen.
Noch ein Grund um selbstgenutzte Immobilie zu haben, davon wird abgesehen. Also, ein Frugalist kann die Immobilie am Ende wieder verkaufen und das Geld anlegen, in meinem Fall wurde ich das direkt einsetzen bis Rentenalter und in Teilzeitarbeit gehen.

Zitat von Samhain88 am 15. August 2019, 21:12 UhrDas wäre natürlich klasse wenn es so kommt. Da meiner Mutter MS hat und ich sonst sicherlich mit meinen 6 stelligen Depot zur Kasse gebeten wurden wäre früher oder später.
Das wäre natürlich klasse wenn es so kommt. Da meiner Mutter MS hat und ich sonst sicherlich mit meinen 6 stelligen Depot zur Kasse gebeten wurden wäre früher oder später.

Zitat von Energiefuchs am 16. August 2019, 10:51 UhrHallo zusammen,
wenn ihr die allgemeine Berichterstattung verfolgt habt, hat sich die Politik der Thematik angenommen. Ist jetzt wohl geplant erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 Euro für die Pflege der Eltern aufkommen zu müssen. Damit sind ja die meisten Frugalisten in der Entsparphase denke ich raus und die FIRE-Bewegung nicht mehr in Gefahr.
Hallo zusammen,
wenn ihr die allgemeine Berichterstattung verfolgt habt, hat sich die Politik der Thematik angenommen. Ist jetzt wohl geplant erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 Euro für die Pflege der Eltern aufkommen zu müssen. Damit sind ja die meisten Frugalisten in der Entsparphase denke ich raus und die FIRE-Bewegung nicht mehr in Gefahr.