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Berechnung der neuen Grundsteuer: Grundstückswerte der Gutachterausschüsse sind völlig ungeeignet

In mehreren Bundesländern werden die Grundstückswerte zur Berechnung der neuen Grundsteuer herangezogen. Die werden von Gutachterausschüssen auf der Basis von Verkäufen erfasst und veröffentlich/ ins Netz gestellt.

Dabei wird von Preisen für freie Baugrundstücke ausgegangen. Die sind aber sehr knapp und in Innenstadtlagen gibt es sie praktisch nicht. Die Werte für diese knappen Grundstücke sind also schon deshalb sehr fraglich, können also eigentlich schon deshalb nicht für die vielen Grundstücke mit Baubestand herangezogen werden.
Besonders bei einem bestehenden Mietshaus kann man den aktuellen Grundstückswert nicht auf der Basis eines bebaubaren Grundstückes heranziehen. Der Wert wäre viel zu hoch, denn auf einem unbebauten Grundstück kann ein Neubau weitgehend ohne Mietpreisregulierung errichtet werden. Um das Grundstück zum Baugrundstück zu machen, müssten alle Mietverträge gegen enorme Abstandssummen aufgehoben werden und das Gebäude abgerissen werden. Bebauung und Mietverträge stellen also eine drastische Wertminderung dar. Es müsste sich also lohnen, hier zu streiten. Besonders auch im Sinne der Mieter, die später die Grundsteuer zu zahlen haben.

Ja, der arme Mieter. /Ironie off

Korrekt ist:

Das BverfG hat die Neufassung der Grundsteuer angeordnet, der Bund hat diese erlassen, es den Ländern aber ermöglicht, eigene Versionen auszuarbeiten. Manche Länder haben davon Gebrauch gemacht, andere nicht, ergo muss man sich genau ansehen, über welches Bundesland mit welcher Regelung man spricht.

Grundsätzlich aber gilt, die Neufassung soll kostenneutral in der Gesamtsumme sein UND die errechneten individuellen Sätze können für bestimmte Gebäudeklassen durch die Hebesätze/Steuermesszahlen der Städte und Gemeinden angepasst werden. Das bedeutet, dass prinzipiell nur ein Index aus den zu Grunde liegenden Werten ermittelt wird, der schlussendlich mit dem Hebesatz oder verschiedenen Hebesätzen der Gemeinden so angepasst werden soll, dass die Gesamtsumme wieder passt. Erhebliche Steigerungen werden allerdings in ländlichen Gebieten Ostdeutschlands erwartet, man muss abwarten, wie die betroffenen Gemeinden damit umgehen bzw. ihr Instrument der Hebesätze nutzen.

Sieh dazu u.a.: Grundsteuer (Deutschland) – Wikipedia

Eine weitere Anpassung/Unterscheidung ist zb in der Grundsteuermesszahl gegeben, wo zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken unterschieden wird - also exakt den Bereich berücksichtigt, der angeblich nicht berücksichtigt würde.

Ob tatsächlich eine Erhöhung beim eigenen Objekt zu befürchten ist, kann man zudem selbst prüfen bzw. auch den Bescheid des FA's prüfen, sobald dieser vorliegt. Ebenso kann man anhand des Rechners die Auswirkung einzelner Parameter prüfen und damit auch abschätzen, ob sich ein Streit lohnt.

Grundsteuer Rechner | Grundsteuer.de

Last not least:

Dabei wird von Preisen für freie Baugrundstücke ausgegangen. Die sind aber sehr knapp und in Innenstadtlagen gibt es sie praktisch nicht. Die Werte für diese knappen Grundstücke sind also schon deshalb sehr fraglich, können also eigentlich schon deshalb nicht für die vielen Grundstücke mit Baubestand herangezogen werden.

Das geht heutzutage sehr wohl. Du weißt nur nicht, wie es gemacht wird.

Beiträge von @fredfinanzfuchs rund um die Themen Immobilien und Politik können künftig hier diskutiert werden:

https://frugalisten.de/forum/topic/die-deutsche-wohnungspolitik-verhindert-den-neubau-bauboom-statt-marktzerstoerung/