Auf der Zielgerade

Zitat von Muslime_Frugi am 21. Februar 2022, 16:15 UhrZitat von Privatier am 21. Februar 2022, 14:27 UhrAuf Aktienebene wird die Quellensteuer teilweise erhoben, zB Schweiz, Frankreich, Spanien, Italien, Belgien. Das Geld dann zurückzuholen ist unterschiedlich komplex, von ok, ist machbar (Schweiz) bis zu die Rückzahlung des Geldes erlebt man nicht mehr (Italien).
Du meinst das Zurückholen der Quellensteuer über dem Satz in D, richtig? Was wir hier meinen ist die Steuererstattung über die Günstigerprüfung, also wenn der Grenzsteuersatz <25% liegt. Wie ist das mit ausländischen Aktien, bzw. mit einem All World ETF?
Zitat von Privatier am 21. Februar 2022, 14:27 UhrAuf Aktienebene wird die Quellensteuer teilweise erhoben, zB Schweiz, Frankreich, Spanien, Italien, Belgien. Das Geld dann zurückzuholen ist unterschiedlich komplex, von ok, ist machbar (Schweiz) bis zu die Rückzahlung des Geldes erlebt man nicht mehr (Italien).
Du meinst das Zurückholen der Quellensteuer über dem Satz in D, richtig? Was wir hier meinen ist die Steuererstattung über die Günstigerprüfung, also wenn der Grenzsteuersatz <25% liegt. Wie ist das mit ausländischen Aktien, bzw. mit einem All World ETF?

Zitat von Sparschwein am 21. Februar 2022, 16:40 UhrZitat von Privatier am 21. Februar 2022, 14:27 UhrJa, bist du!
Auf Aktienebene wird die Quellensteuer teilweise erhoben, zB Schweiz, Frankreich, Spanien, Italien, Belgien. Das Geld dann zurückzuholen ist unterschiedlich komplex, von ok, ist machbar (Schweiz) bis zu die Rückzahlung des Geldes erlebt man nicht mehr (Italien).
Gut, danke. Da habe ich etwas dazugelernt.
Zitat von Privatier am 21. Februar 2022, 14:27 UhrJa, bist du!
Auf Aktienebene wird die Quellensteuer teilweise erhoben, zB Schweiz, Frankreich, Spanien, Italien, Belgien. Das Geld dann zurückzuholen ist unterschiedlich komplex, von ok, ist machbar (Schweiz) bis zu die Rückzahlung des Geldes erlebt man nicht mehr (Italien).
Gut, danke. Da habe ich etwas dazugelernt.

Zitat von Privatier am 21. Februar 2022, 17:13 UhrZitat von Sparschwein am 21. Februar 2022, 13:15 UhrDie weiteren sind innerhalb der EU, da sollte es auch zu keiner Doppelbesteuerung kommen. Oder bin hier komplett auf dem falschen Dampfer?
Grüsse vom Sparschwein
Mein Antwort bezog sich auf die obige Aussage.
Zitat von Sparschwein am 21. Februar 2022, 13:15 UhrDie weiteren sind innerhalb der EU, da sollte es auch zu keiner Doppelbesteuerung kommen. Oder bin hier komplett auf dem falschen Dampfer?
Grüsse vom Sparschwein
Mein Antwort bezog sich auf die obige Aussage.

Zitat von Privatier am 21. Februar 2022, 17:15 UhrZitat von Muslime_Frugi am 21. Februar 2022, 16:15 UhrDu meinst das Zurückholen der Quellensteuer über dem Satz in D, richtig? Was wir hier meinen ist die Steuererstattung über die Günstigerprüfung, also wenn der Grenzsteuersatz <25% liegt. Wie ist das mit ausländischen Aktien, bzw. mit einem All World ETF?
Na Günstigerprüfung hin oder her, die Quellensteuer im Ausland wird ja wohl dennoch erst mal eingezogen werden (ist meine Vermutung / These). Die ausländischen Steuerbehörden behalten das ja direkt ein und haben nichts mit der deutschen Günstigerprüfung zu tun. (wie gesagt, meine Vermutung, bin aber kein Steuerberater und habe in dieser Hinsicht auch keine praktische Erfahrung)
Zitat von Muslime_Frugi am 21. Februar 2022, 16:15 Uhr
Du meinst das Zurückholen der Quellensteuer über dem Satz in D, richtig? Was wir hier meinen ist die Steuererstattung über die Günstigerprüfung, also wenn der Grenzsteuersatz <25% liegt. Wie ist das mit ausländischen Aktien, bzw. mit einem All World ETF?
Na Günstigerprüfung hin oder her, die Quellensteuer im Ausland wird ja wohl dennoch erst mal eingezogen werden (ist meine Vermutung / These). Die ausländischen Steuerbehörden behalten das ja direkt ein und haben nichts mit der deutschen Günstigerprüfung zu tun. (wie gesagt, meine Vermutung, bin aber kein Steuerberater und habe in dieser Hinsicht auch keine praktische Erfahrung)

Zitat von Muslime_Frugi am 21. Februar 2022, 17:24 UhrDas ist meine Vermutung auch. Die Steuer wird an der Quelle ja erst mal eingezogen. Und weil die ausländischen Steuerbehörden (auch die mit Doppelbesteuerungsabkommen) die ja einbehalten, ist es für mich fraglich, ob für diese die Günstigerprüfung anwendbar ist.
Wahrscheinlich eine einfache Frage, nur kann ich sie nicht beantworten wäre aber sehr interessiert es zu wissen. Es gibt doch sicher Leute hier die Aktien haben und bei denen die Günstigerprüfung anwendbar ist?
Das ist meine Vermutung auch. Die Steuer wird an der Quelle ja erst mal eingezogen. Und weil die ausländischen Steuerbehörden (auch die mit Doppelbesteuerungsabkommen) die ja einbehalten, ist es für mich fraglich, ob für diese die Günstigerprüfung anwendbar ist.
Wahrscheinlich eine einfache Frage, nur kann ich sie nicht beantworten wäre aber sehr interessiert es zu wissen. Es gibt doch sicher Leute hier die Aktien haben und bei denen die Günstigerprüfung anwendbar ist?

Zitat von stefan40 am 2. März 2022, 9:49 UhrAlso für mich stellt sich inzwischen das Bild so dar:
Ich werde - anders als im Eröffnungspost beschrieben - besser auf thesaurierende ETFs wie A2PLS9 (Vanguard Dev. World) setzen und mir dann die gewünschte Ausschüttung durch Anteilverkäufe selbst erzeugen.
Dabei mindert der Quellensteuerabzug z.B. in den USA die Performance des ETFs geringfügig, weil auf die Dividenden vor der Wiederanlage noch der Abzug (15%) kommt (anscheinend wären hier synthetische ETFs besser, aber das kann ich bei Vergleichen nicht erkennen und soll für mich auch keine Rolle bei der Auswahl spielen). Bei einer angenommenen Dividende von 2% wären das dann eine Minderung von 0,3% und somit für mich vernachlässigbar.
Beim Verkauf von ETF-Anteilen mit Veräußerungsgewinn spielt die Quellensteuer keine Rolle mehr und mit gültiger NV-Bescheinigung bleibt bei mir der volle Betrag. Eine endgültig belegbare Quelle, dass auf Veräußerungsgewinne keine Quellensteuer anfällt, konnte ich allerdings nach Internetrecherche nicht finden, hier wird aber immer nur von Dividenden/Zinsen gesprochen ... vielleicht kann mir jemand bestätigen, dass z.B. bei o.g. ETF bei Veräußerungsgewinnen nur noch das deutsche Steuerrecht gilt ?!
Also für mich stellt sich inzwischen das Bild so dar:
Ich werde - anders als im Eröffnungspost beschrieben - besser auf thesaurierende ETFs wie A2PLS9 (Vanguard Dev. World) setzen und mir dann die gewünschte Ausschüttung durch Anteilverkäufe selbst erzeugen.
Dabei mindert der Quellensteuerabzug z.B. in den USA die Performance des ETFs geringfügig, weil auf die Dividenden vor der Wiederanlage noch der Abzug (15%) kommt (anscheinend wären hier synthetische ETFs besser, aber das kann ich bei Vergleichen nicht erkennen und soll für mich auch keine Rolle bei der Auswahl spielen). Bei einer angenommenen Dividende von 2% wären das dann eine Minderung von 0,3% und somit für mich vernachlässigbar.
Beim Verkauf von ETF-Anteilen mit Veräußerungsgewinn spielt die Quellensteuer keine Rolle mehr und mit gültiger NV-Bescheinigung bleibt bei mir der volle Betrag. Eine endgültig belegbare Quelle, dass auf Veräußerungsgewinne keine Quellensteuer anfällt, konnte ich allerdings nach Internetrecherche nicht finden, hier wird aber immer nur von Dividenden/Zinsen gesprochen ... vielleicht kann mir jemand bestätigen, dass z.B. bei o.g. ETF bei Veräußerungsgewinnen nur noch das deutsche Steuerrecht gilt ?!

Zitat von Privatier am 2. März 2022, 10:12 UhrZitat von stefan40 am 2. März 2022, 9:49 UhrBeim Verkauf von ETF-Anteilen mit Veräußerungsgewinn spielt die Quellensteuer keine Rolle mehr und mit gültiger NV-Bescheinigung bleibt bei mir der volle Betrag. Eine endgültig belegbare Quelle, dass auf Veräußerungsgewinne keine Quellensteuer anfällt, konnte ich allerdings nach Internetrecherche nicht finden, hier wird aber immer nur von Dividenden/Zinsen gesprochen ... vielleicht kann mir jemand bestätigen, dass z.B. bei o.g. ETF bei Veräußerungsgewinnen nur noch das deutsche Steuerrecht gilt ?!
Da ich kaum ETFs habe und somit auch keine mit Gewinn verkauft habe, kann ich es auch nicht bestätigen.
Aber, dass auf Veräußerungsgewinne Quellensteuer gezahlt werden muß, habe ich nun noch nie gehört. Wie soll das auch funktionieren, dann müssten ja die Einstandskurse etc. an das entsprechende Land übermittelt werden. Meines Wissens nach ist das nur für Dividenden / Zinsen relevant.
Ich bin aber kein Steuerberater und man muß sich schon selber mit der Thematik auseinander setzen.
Zitat von stefan40 am 2. März 2022, 9:49 UhrBeim Verkauf von ETF-Anteilen mit Veräußerungsgewinn spielt die Quellensteuer keine Rolle mehr und mit gültiger NV-Bescheinigung bleibt bei mir der volle Betrag. Eine endgültig belegbare Quelle, dass auf Veräußerungsgewinne keine Quellensteuer anfällt, konnte ich allerdings nach Internetrecherche nicht finden, hier wird aber immer nur von Dividenden/Zinsen gesprochen ... vielleicht kann mir jemand bestätigen, dass z.B. bei o.g. ETF bei Veräußerungsgewinnen nur noch das deutsche Steuerrecht gilt ?!
Da ich kaum ETFs habe und somit auch keine mit Gewinn verkauft habe, kann ich es auch nicht bestätigen.
Aber, dass auf Veräußerungsgewinne Quellensteuer gezahlt werden muß, habe ich nun noch nie gehört. Wie soll das auch funktionieren, dann müssten ja die Einstandskurse etc. an das entsprechende Land übermittelt werden. Meines Wissens nach ist das nur für Dividenden / Zinsen relevant.
Ich bin aber kein Steuerberater und man muß sich schon selber mit der Thematik auseinander setzen.

Zitat von Absprung_2020 am 2. März 2022, 10:12 Uhr@stefan40
Ja, das ist mit 100%-iger Sicherheit so (aber ich bin ebenfalls kein Steuerberater, also nur Erfahrung meinerseits). Eine ausländische Finanzbehörde ist es egal wie Sie in DE veranlagt sind oder Abschreibungen geltend machen können! Eine Steuer auf Veräußerungsgewinne ist eine rein deutsche Erfindung. Wenn Ihr steuerlicher Sitz in DE ist, dann trifft Sie das also voll.
Aber klar: Steuegesetzgebungen können sich ändern. Hier bei uns aber auch im Ausland. Daher bei langfristigen Planungen: Diversifizieren Sie Chancen und Risiken.
Ja, das ist mit 100%-iger Sicherheit so (aber ich bin ebenfalls kein Steuerberater, also nur Erfahrung meinerseits). Eine ausländische Finanzbehörde ist es egal wie Sie in DE veranlagt sind oder Abschreibungen geltend machen können! Eine Steuer auf Veräußerungsgewinne ist eine rein deutsche Erfindung. Wenn Ihr steuerlicher Sitz in DE ist, dann trifft Sie das also voll.
Aber klar: Steuegesetzgebungen können sich ändern. Hier bei uns aber auch im Ausland. Daher bei langfristigen Planungen: Diversifizieren Sie Chancen und Risiken.

Zitat von exitus2022 am 3. März 2022, 13:44 UhrZitat von Absprung_2020 am 2. März 2022, 10:12 Uhr... Eine Steuer auf Veräußerungsgewinne ist eine rein deutsche Erfindung. ...
sind
(Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Capital_gains_tax )
beispielsweise
- Argentina; ... there is a 9% to 35% tax for fiscal residents on their world revenues, including capital gains
- Denmark ... realized capital gains on shares are charged 27% to individuals of gains up to DKK 48,300 (2013-level, adjusted annually), and at 42% of gains above that.
- Mexico: There is 10% tax rate for profits in the stock market
- Poland: ... there is one flat tax rate (19%) on capital income. It includes: selling stocks,
- ...
alles deutsche Bundesländer?
Zitat von Absprung_2020 am 2. März 2022, 10:12 Uhr... Eine Steuer auf Veräußerungsgewinne ist eine rein deutsche Erfindung. ...
sind
(Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Capital_gains_tax )
beispielsweise
- Argentina; ... there is a 9% to 35% tax for fiscal residents on their world revenues, including capital gains
- Denmark ... realized capital gains on shares are charged 27% to individuals of gains up to DKK 48,300 (2013-level, adjusted annually), and at 42% of gains above that.
- Mexico: There is 10% tax rate for profits in the stock market
- Poland: ... there is one flat tax rate (19%) on capital income. It includes: selling stocks,
- ...
alles deutsche Bundesländer?

Zitat von Privatier am 3. März 2022, 14:04 UhrZitat von exit-tbd am 3. März 2022, 13:44 UhrZitat von Absprung_2020 am 2. März 2022, 10:12 Uhr... Eine Steuer auf Veräußerungsgewinne ist eine rein deutsche Erfindung. ...
sind
(Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Capital_gains_tax )
beispielsweise
- Argentina; ... there is a 9% to 35% tax for fiscal residents on their world revenues, including capital gains
- Denmark ... realized capital gains on shares are charged 27% to individuals of gains up to DKK 48,300 (2013-level, adjusted annually), and at 42% of gains above that.
- Mexico: There is 10% tax rate for profits in the stock market
- Poland: ... there is one flat tax rate (19%) on capital income. It includes: selling stocks,
- ...
alles deutsche Bundesländer?
Dänemark und Polen noch nicht, aber bald. Andere Länder machen es vor (kleiner, schlechter Scherz)
Zum Thema:
Wie es die anderen Länder machen Aktiensteuer in USA und Europa - Wirtschaft - Tagesspiegel
Zitat von exit-tbd am 3. März 2022, 13:44 UhrZitat von Absprung_2020 am 2. März 2022, 10:12 Uhr... Eine Steuer auf Veräußerungsgewinne ist eine rein deutsche Erfindung. ...
sind
(Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Capital_gains_tax )
beispielsweise
- Argentina; ... there is a 9% to 35% tax for fiscal residents on their world revenues, including capital gains
- Denmark ... realized capital gains on shares are charged 27% to individuals of gains up to DKK 48,300 (2013-level, adjusted annually), and at 42% of gains above that.
- Mexico: There is 10% tax rate for profits in the stock market
- Poland: ... there is one flat tax rate (19%) on capital income. It includes: selling stocks,
- ...
alles deutsche Bundesländer?
Dänemark und Polen noch nicht, aber bald. Andere Länder machen es vor (kleiner, schlechter Scherz)
Zum Thema:
Wie es die anderen Länder machen Aktiensteuer in USA und Europa - Wirtschaft - Tagesspiegel

Zitat von Absprung_2020 am 3. März 2022, 15:30 Uhr@exit-tbd
...danke für die Kopie des Halbsatzes und der Kontextausblendung der ganzen vorher geschriebenen Inhalte:
Stefan ist ein deutscher Steuerbürger kauft in Deutschland ETF, dessen Wertzuwachs vom deutschen Finanzamt nachfolgend versteuert wird. Eine von deutschen Finanzbehörden vorgeschlagene und von deutschen Politikern gesetzlich verabschiedete Regel. "Deutsche Erfindung" war mindestens missverständlich, letztlich falsch. Danke für Ihre ausgewählten Beispiele. Ich werde mich besser informieren zukünftig.
...danke für die Kopie des Halbsatzes und der Kontextausblendung der ganzen vorher geschriebenen Inhalte:
Stefan ist ein deutscher Steuerbürger kauft in Deutschland ETF, dessen Wertzuwachs vom deutschen Finanzamt nachfolgend versteuert wird. Eine von deutschen Finanzbehörden vorgeschlagene und von deutschen Politikern gesetzlich verabschiedete Regel. "Deutsche Erfindung" war mindestens missverständlich, letztlich falsch. Danke für Ihre ausgewählten Beispiele. Ich werde mich besser informieren zukünftig.