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17 Jahre ...

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Zitat von exit-tbd am 26. Oktober 2020, 17:03 Uhr

habe den Link zu dem von mir gemeinten Objekt gefunden:

https://www.zvg-online.net/1200/1116852369/termin_0004.php

dort steht u.a.
"EG Wohnung vermietet, sonst Nutzung durch Eigentümerfamilie"

--> im Ernstfall würde ich also als erstes mal mit dem Mieter im EG reden (der ja im Falle eines Zuschlags mein Mieter würde) ...

dabei klären, WIE die "Eigentümerfamilie" den Rest nutzt ...
(als Abstell-/Rumpelkammer? oder wohnen die da drin?)

Genau, das ist das Objekt (zumindest führt der link zu dieser Stunde dorthin).

Links zum Expose funktionieren immer noch nicht.

Ja, man müsste sich sowas mal anschauen, mit Mietern reden schadet sicher nicht.

Zitat von n am 26. Oktober 2020, 17:09 Uhr

.., mit Mietern reden schadet sicher nicht.

das wäre in so einem Fall ESSENTIELL!

in einem Haus, das ich (einige Wochen bis Monate im Jahr) anteilig selber bewohne, will ich ja KEINEN "Kotzbrocken" oder "Streßfaktor" (oder zu zwielichtiges Gesindel) haben!

war auch rund 15 Jahre lang Hauptmieter meiner WG-Wohnungen - um mir meine Mitbewohner selber aussuchen zu können  😉

Ok, da waren wohl Objekte mit nicht zugehörigen Gutachtenexposes verlinkt, ist jetzt gar nicht mehr verfügbar.

Zitat von n am 26. Oktober 2020, 16:31 Uhr

Da ist jetzt kein echtes Wertgutachten verlinkt - immerhin hat sich das ein Gutachter mal von außen angeschaut, und man erfährt, welchen Wert er dem Objekt zumisst.

Das Problem ist, das Expose ist der Auszug aus einem echten Gerichts-Gutachten und da steht alles Wesentliche drin. Das "immerhin" kannst Du auch komplett sparen, denn das ist absolut Usus und geht oft auch gar nicht anders, wird zB auch in dem anderen Expose, das von @exit-tbd verlinkt wurde, exakt genauso gehandhabt. Gerichtsgutachten ohne Innenbesichtigung. Zwei Gutachten, zweimal identisches Vorgehen. Da gibt's also kein "immerhin", sondern das ist das Beste, was man idR bekommen kann. Die Rechtspfleger brauchen auch nichts anderes, die sehen sowas jeden Tag und brauchen nur eine Zahl, damit sie die 30% bzw. 70%-Schwellen berechnen und abschätzen können, ob vom Erlös die Kosten des Verfahrens und möglicherweise Gläubigerschulden bedient werden können.

Im Gutachtenexpose zu dem Objekt mit 103T€, das vermutlich seit 25 Jahren leer steht, wird mE ganz schön getrickst, um überhaupt noch einen Wert rauszubekommen. Es wird eine nachhaltige Nutzung als Wohnimmobilie unterstellt, die höchst zweifelhaft und in der Berechnung auch mit massiven Unsicherheiten behaftet ist. Nach Restnutzungsdauer der Immo ist das Ding platt, ergo hätte man eine Liquidierung alternativ durchrechnen müssen - was nicht passiert ist.

Für den Kasten würde ich persönlich also allerhöchstens 1€ bieten und das wäre noch überbezahlt. Das Wertgutachten weist über 100T€ aus ...

Das Gutachten mag fehlerbehaftet sein (wer bin ich, das zu beurteilen?) - die Alternative ist in vielen Fällen halt kein besseres Gutachten, sondern alleine die Wunschvorstellung eines Verkäufers/Maklers, die auch deutlich über "optimistischen" Gutachtereinschätzungen liegen kann.

Also halten wir fest: Auch einem Gutachten kann man nicht blind vertrauen, Vorsicht ist auf jeden Fall angebracht.

Zitat von n am 27. Oktober 2020, 16:29 Uhr

Also halten wir fest: Auch einem Gutachten kann man nicht blind vertrauen, Vorsicht ist auf jeden Fall angebracht.

Ich halte Fachwissen für die bessere Option.

:raus:

 

Mit dem Fachwissen: Ich wünschte, ich könnte so im Vorbeigehen mal eben einen Einblick in das Wesen der Dinge erlangen, dass ich die Einschätzung von Fachleuten bestätigen oder widerlegen könnte.

Gut, man gibt sich Mühe zu verstehen, liest, macht seine eigenen Erfahrungen, tauscht sich aus. Trotzdem muss zumindest ich mir eingestehen: Sowas bleibt eine Entscheidung unter Unsicherheit. Wenn ich ein Haus sehe, und mir nur im Ansatz denke, man sollte es besser abreißen und neu bauen (wenn man da z.B. innen alles neu machen müsste und die Hülle zwielichtig ist), wäre natürlich der Grundstückswert minus Abrisskosten das, was ich maximal zahlen würde.

Bei bebauten Grundstücken mit einem Bestand der für 90% als abrisswürdig erscheint ist der Preis nach meiner Beobachtung meist teurer als der reine Grundstückswert (Gesamtpreis des bebauten Grundstück minus den Abriss).

Ein Kauf lohnt sich entweder für Handwerker, oder meist Mitbürger mit Migrationshintergrund deren Ansprüche geringer sind.

Manchmal bekommt man solche Lagen nur als Abrisshaus. Wenn es in benachbarter Lage freie Grundstücke gibt muss man genau hinschauen um sich nicht zu verschätzen

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