Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung
Zitat von Real am 14. Juni 2020, 11:01 UhrHallo, ich bin seit 2014 Altersrentner bekomme zur Zeit 677, brutto davon werden mir 77, für die Krankenversicherung abgezogen, jetzt kommt die Krankenversicherung und zieht von meinemKonto noch zusätzlich 72, Euro ein mit der Begründung das ich den vorgeschriebenen Mindestwert für die Rente in Höhe von 1032, nicht erreiche und deshalb für die Differenz den Anteil zur Krankenversicherung selbst bezahlen muss. Ich habe zwar Widerspruch eingelegt, der wurde abgelehnt. Gibt es aehnliche Fälle hier. Gruss
Hallo, ich bin seit 2014 Altersrentner bekomme zur Zeit 677, brutto davon werden mir 77, für die Krankenversicherung abgezogen, jetzt kommt die Krankenversicherung und zieht von meinemKonto noch zusätzlich 72, Euro ein mit der Begründung das ich den vorgeschriebenen Mindestwert für die Rente in Höhe von 1032, nicht erreiche und deshalb für die Differenz den Anteil zur Krankenversicherung selbst bezahlen muss. Ich habe zwar Widerspruch eingelegt, der wurde abgelehnt. Gibt es aehnliche Fälle hier. Gruss
Zitat von Christine am 14. Juni 2020, 13:58 UhrHallo Real,
es fehlen ein paar Informationen. Bist Du in der KvdR? Ist Deine gesetzliche Rente nur deshalb so gering, weil Du einige Zeiten lang nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast? Hast du noch andere Einkünfte außer der gesetzlichen Rente? Wie genau lautete die Aussage der Krankenversicherung?
Hallo Real,
es fehlen ein paar Informationen. Bist Du in der KvdR? Ist Deine gesetzliche Rente nur deshalb so gering, weil Du einige Zeiten lang nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast? Hast du noch andere Einkünfte außer der gesetzlichen Rente? Wie genau lautete die Aussage der Krankenversicherung?
Zitat von Real am 14. Juni 2020, 14:14 UhrIch bin in der DAK, es wird auch ein Beitrag von der RV bezahlt, ich war 40 Jahre berufstätig. Das ich diesen Zusatzbeitrag bezahlen muss. Das wäre gesetzlich geregelt.
Ich bin in der DAK, es wird auch ein Beitrag von der RV bezahlt, ich war 40 Jahre berufstätig. Das ich diesen Zusatzbeitrag bezahlen muss. Das wäre gesetzlich geregelt.
Zitat von Real am 14. Juni 2020, 14:24 UhrDie DAK beruft sich auf eine Mindestbemessungsgrenze Paragraph 5 Abs 1 Nr. 13 SG V und Paragraph 227, 240.
Die DAK beruft sich auf eine Mindestbemessungsgrenze Paragraph 5 Abs 1 Nr. 13 SG V und Paragraph 227, 240.