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Zinsfreier Immobilien-Kauf auf Raten vom Nachbarn

Hallo zusammen,

würde mich freuen, wenn jemand eine Antwort auf meine Frage hat:

A und B vereinbaren eine Immobilie zum Kaufpreis über 450.000€ an A zu verkaufen. A bezahlt 2500€ monatlich über einen Zeitraum von 15 Jahren an B und hat damit eine Art zinsfreies Darlehen.

Wie kann man einen Immobilien-Kaufvertrag zwischen A und B (nicht verwandt nur Nachbarn) gestalten der zinsfreie (oder nur minimale Zinsen) Ratenzahlungen über 15 jahre vorsieht ohne in eine Steuerfalle (z.B. Schenkungssteuer 5,5%) zu tappen? Ist so etwas überhaupt möglich?

Moin,

Klingt für mich stark nach Mietkauf. Da kann euch der Notar zu beraten den ihr ja ohnehin beauftragen müsst.

VG

Max

PN an maxause@gmx.de

"Mietkauf" wäre steuerlich wohl erst recht ungünstig: Da Mieteinnahmen zu versteuerndes Einkommen sind!

Evtl. Kaufpreis marginal niedriger definieren - und dafür mit dem niedrigstmöglichen begründbaren Zinssatz kalkulieren?

Verkäufer würde auf dem Sparbuch 0,Epsilon % bekommen - irgend ein Immobilienfinanzierer wirbt mit 1,xy %

--> also trifft man sich in der Mitte und teilt sich die Bankenmarge?

glaube ein Steuerberater kann da helfen. Sieht aber nach Mietkauf aus,

Wie alt sind die Beteiligten,  vielleicht wäre ein Kauf auf Leibrente steuerlich besser?  Der Verkäufer hat ein lebenslanges Einkommen und der Käufer kalkulierbare monatliche Belastung.
Bin jedoch kein Experte, unbedingt einen Steuerberater konsultieren.

Zitat von Rente2027 am 22. April 2024, 13:14 Uhr

Glaube ein Steuerberater kann da helfen. Sieht aber nach Mietkauf aus,

Was ist ein "Mietkauf" eigentlich?

Eine Kombination aus Miete und einem Tilgungsanteil. Man vereinbart zB 500€ Miete und 250€ Tilgung, die über eine Laufzeit von zB 5 Jahren angespart werden und dann vom dann fälligen Kaufpreis abgezogen resp. angerechnet werden. Das ergibt Sinn, wenn man seine eigene Wohnung kaufen möchte, aber zB aktuell keine Finanzierung hinbekommen würde. Der Mieter hat den Vorteil, dass er nicht einfach gekündigt werden kann und die Wohnung kann in den 5 Jahren auch nicht ohne Einwilligung des Mietkäufers veräußert werden.

Nachteil ist allerdings: nimmt man die Kaufoption nach Ablauf der Bindung nicht wahr, verfällt der Tilgungsanteil anteilig oder auch komplett.

Um eine mögliche Schenkungssteuer zu vermeiden, können folgende Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden:

  • Einbeziehung von marktüblichen Zinsen: Der Kaufvertrag sollte einen marktüblichen Zinssatz für die Ratenzahlung vorsehen. Dies kann dazu beitragen, die Annahme einer Schenkung durch das Finanzamt zu vermeiden.
  • Auflage einer Leibrente: A könnte B im Gegenzug für den Kaufpreis eine Leibrente zahlen. Die Leibrente ist eine wiederkehrende Zahlung, die bis zum Tod des Berechtigten (B) geleistet wird. Die Leibrente kann steuerlich begünstigt sein und somit eine Möglichkeit darstellen, die Steuerbelastung zu reduzieren.
  • Gestaltung als Annuitätenkauf: Der Kaufvertrag könnte als Annuitätenkauf gestaltet werden. Bei einem Annuitätenkauf wird der Kaufpreis durch regelmäßige Ratenzahlungen getilgt, die sich aus Tilgung und Zinsen zusammensetzen. Die Zinsen können steuerlich abgesetzt werden.

Viele Grüße und alles Gute!