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Wirecard - Verlustverrechnung in 2024

Hallo Forum,

ich habe zu meiner Frage schon im Internet gesucht (nichts zutreffendes gefunden) und meine depotführende Bank angeschrieben (DKB - bisher noch keine Antwort erhalten), vielleicht gibt es ja hier eine/n Fachfrau / Fachmann, der mir meine Frage beantworten kann.

Zum Sachverhalt, ich hatte in meinem Zockerdepot noch ein paar Wirecardaktien liegen, da ich die Tage jetzt einen Teil meiner SAP Aktien verkaufen will, war meine Absicht (wie zuletzt in 2022 praktiziert) die Wirecard Aktien zu verkaufen um mit den daraus entstandenen Veräußerungsverlusten die Gewinne der SAP Aktien "auszugleichen" um den Verkauf der SAP Aktien nicht auf meinen Pauschbetrag angerechnet zu bekommen / hier keine Kapitalertragsteuern zahlen zu müssen.

Leider wird mir der Veräußerungsverlust, anders als beim letzten Wirecard Verkauf in 2022, auf der Verkaufsabrechnung nicht in meinen Verlustverrechnungstöpfen ausgewiesen. Habe ich einen Denkfehler / irgendeine rechtliche Änderung verpasst oder kann es sich hierbei um ein Missverständnis / Fehler seitens der DKB handeln (was ich eigentlich nicht glaube)?

Grüße
Euer Staatsdiener

Hast du den 2024 überhaupt schon entsprechende Gewinne erzielt? Oder was soll da verrechnet werden?

Wie oben geschrieben weist die DKB auf den Abrechnungen von Aktienverkäufen jeweils den aktuellen Stand der Verlustverrechnungstöpfe (getrennt nach Aktien und Fonds/ETF´s) aus, nur beim diese Woche erfolgten Verkauf der Wirecard Aktien wurde hier nichts ausgewiesen (die Übersicht ist dargestellt, allerdings hat sich durch den Verkauf nichts geändert - ich kann am Montag zum besseren Verständnis mal ein Bild davon hochladen). Zur endgültigen Klärung werde ich wohl die Antwort der DKB auf meine Anfrage abwarten müssen, mir ging es mit meinem Post hier ja vorrangig darum ob ich irgendeine Rechtsänderung verpasst / was übersehen habe.

Grüße

Das ist komisch, wahrscheinlich liegt das Problem bei der DKB, oder die weisen die Salden erst verzögert aus.

So, ich habe die Antwort von der DKB enthalten, die Verluste aus dem Wirecard Verkauf landen im nochmals separaten Topf der "Verluste aus wertlosen Kapitalanlagen" und werden somit nicht in den "normalen" Verlustverrechnungstöpfen ausgwiesen, sondern erst in der Jahressteuerbescheinigung.

Grüße