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Wie bemisst sich bei der GKV das beitragspflichtige Einkommen als Angestellter mit Nebeneinkünften?

Hallo in Runde!

Mal angenommen, meine monatlichen Einkünfte würden sich wie folgt zusammensetzen:

  • 3.000 € brutto als Angestellter auf 20-Stunden-Basis
  • 200 € aus Nebengewerbe
  • 1.000 € aus Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden)
  • 1.000 € aus Crypto-Staking

Wäre dann nur das Einkommen als Angestellter für den Krankenkassenbeitrag ausschlaggebend oder auch die anderen Einkünfte? Wenn letzteres, müsste ich der Krankenkasse dann (jährlich?) eine Aufstellung meiner Nebeneinkünfte zur Verfügung stellen?

Kennt sich jemand hier damit aus?

Danke und viele Grüße!

Hallo @nyancat, du wohnst und arbeitest in D, richtig? Deine Anstellung ist sozialversicherungspflichtig, nur darauf zahlst du in die GKV. Dein Nebengewerbe wird von der GKV ziemlich sicher als nebenberufliche Tätigkeit eingeschätzt und nicht herangezogen, die Investment-Gewinne sowieso nicht.

Hi @thewanderer!

Danke für deine Rückmeldung! Ja, genau Wohnort und Arbeit wären in dem Szenario in Deutschland.

Das heißt, man könnte theoretisch beliebig viel Investment-Gewinne machen und würde an die gesetzliche Krankenkasse trotzdem immer nur die 14,6 % auf das Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis zahlen?

Wie tief könnte man denn mit den Stunden runtergehen, dass das weiter funktioniert? Würde es die Krankenkasse z. B. akzeptieren, wenn man nur 10 Stunden im Angestelltenverhältnis arbeitet und den Rest der Lebenshaltungskosten aus den Kapitalerträgen deckt?

Und was würde passieren, wenn man das Angestelltenverhältnis ganz aufgibt und nur noch von den Kapitalerträgen und dem Nebengewerbe lebt? Dann wäre ja wahrscheinlich eine freiwillige Krankenversicherung erforderlich, die dann sich auch Einkommensnachweise über die Kapitalerträge sehen will, oder?

Nach meinem Wissen aktuell 520,01 €/mon, Stundenzahl egal.

Zitat von nyancat am 5. November 2022, 10:14 Uhr

 

Und was würde passieren, wenn man das Angestelltenverhältnis ganz aufgibt und nur noch von den Kapitalerträgen und dem Nebengewerbe lebt? Dann wäre ja wahrscheinlich eine freiwillige Krankenversicherung erforderlich, die dann sich auch Einkommensnachweise über die Kapitalerträge sehen will, oder?

Genau, so ist das. Ich überlege ja auch schon, ob ich mir nicht einen sinnentleerten Midi-Job suche...

@nyancat das kommt in der Praxis bei Vermögenden scheinbar recht häufig vor, allein hier im Forum haben das schon zig Leute gemacht oder geplant.

@privatier: Bist du nicht mehr über deine Frau versichert, oder hört die auch bald auf? Es muss ja gar nicht sinnfrei sein. In meiner Familie betreut jemand als Rentner z.B. ab und zu Kinder-Spielnachmittage für Flüchtlinge und ist damit sehr glücklich. Eigentlich nur ein Ehrenamt gesucht, aber diese konkrete Sache gabs nur als SV-pflichtige Arbeit. Findet doch bestimmt jeder irgendwas Nettes für sich.

Zitat von Privatier am 5. November 2022,

Genau, so ist das. Ich überlege ja auch schon, ob ich mir nicht einen sinnentleerten Midi-Job suche...

Warum sinnentleert? Das war schon immer mein Traum, mit finanzieller Unabhängigkeit einen sinnstiftenden Minijob anzunehmen, bspw. in einer Kita oder im Altersheim. Oder auch bei den Stadtgärtnern?

Könnte man theoretisch zwei parallele Minijobs machen, wo man ingesamt 600€ bekommt und daraus die GKV errechnet wird? Oder muss man immer einen „Hauptjob“ angeben, der für die Bemessung rangezogen wird?

VG

Klauss

 

Moin Klauss,

wenn du mehrere Minijobs parallel ausübst und (geplant und regelmäßig bzw. in Jahressumme) die 520€/Monat überschreitest, dann werden ALLE deine Minijobs zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Du bist dann verpflichtet, das deinen Arbeitgebern entsprechend mitzuteilen, so dass sie dich ummelden von Minijob auf Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit - es ist bzw. ergibt sich dann eine andere rechtliche Form der beschäftigung.

In der Praxis hat da natürlich keiner Bock drauf, da du dann bei allen Tätigkeiten bei der Minijobzentrale abgemeldet und sozialversicherungspflichtig angemeldet werden musst, neuer Arbeitsvertrag etc... Da wirst du dich dann also entscheiden müssen, welchen der Jobs du sozialversicherungspflichtig ausführen möchtest. Ständige Wechsel über die Bemessungsgrenze ist ja auch sehr aufwendig für den AG (es ändert sich ja auch der Arbeitsvertrag etc.), das macht ja kein Arbeitgeber laufend mit.

Stattdessen würdest dann also einen der Minijobs als solchen behalten, und dich nach Absprache mit deinem Arbeitgeber bei dem anderen Job als Mitarbeiter in der Übergangszone (ab 521€) sozialversichert anmelden. Dann MUSST du dort aber im Jahresschnitt auch mindestens 521 Euro verdienen. Schaffst du das hingegen nicht, werden gehts theoretisch wieder von vorne los:

Der Hauptjob würde dann wieder zum Minijob werden müssen, beide zusammen hätten dann aber wieder über 520€ - dann stehen wir wieder am Anfang der Geschichte 😉

VG