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Welche ETFs verkaufen

Hallo Forum,

vielleicht könnt ihr mir helfen. Wir haben ein kleines Grundstück am Wasser gekauft (Bauland), damit wir mit den Kids aus der Stadt auch mal in die Natur können. Das Grundstück konnten wir so aus Tagesgeldruecklagen bezahlen. Darauf soll jetzt ein kleines Holzhäuschen kommen. Dafür werden wir einen Kredit aufnehmen. Wir planen auch ca. 20 Prozent unseres ETF-Depots (Depotwert etwa 170.000 EUR) zu verkaufen.

Wie ermittle ich, welche ETF-Anteile ich am besten verkaufe, um möglichst wenig Steuern zu zahlen? Die meisten halten wir seit ca. 2018, manche kürzer. Wir haben früh in grüne ETFs investiert und die sind teils um 100% im Wert hochgegangen. Andere haben sich moderater entwickelt. Sollten wir Gewinne mitnehmen, eher die verkaufen, die wir am längsten halten oder wie würdet ihr vorgehen?

Die Frage kam bestimmt auch schon mal, aber so richtig habe ich nix passendes gefunden.

Vielen Dank!

kajo

Hallo kajo,

der Broker rechnet so, als wäre jeder einzelne Kauf eine separate Position in deinem Depot, auch wenn es immer das gleiche Wertpapier ist. Bei Verkauf werden immer die zuerst gekauften Wertpapiere verkauft und der Gewinn dabei versteuert. Mit dem Wissen könntest du jetzt deine Käufe in Excel eintragen und alles durchrechnen, leider recht aufwändig. Vielleicht gibts schon Broker, die solche was-wäre-wenn Rechnungen anbieten, bei mir (ING) geht das leider nicht.

Grundsätzlich macht es wegen dem Steuerstundungs+Zinseszinseffekt ja Sinn, jetzt die schlecht gelaufenen ETFs zu verkaufen. Aber selbst wenn du einen ETF mit 100% Rendite verkauftst, sind das 170.000€ (dein Depot) x 20% x 50% (Hälfte des Werts ist Gewinn) x 25% (KapESt.) x 70% (30% Teilfreistellung) = knapp 3000€. Falls du Soli und/oder Kirchensteuer zahlst, etwas mehr, falls Sparerpauschbetrag oder Günstigerprüfung relevant ist, auch weniger. Und es geht nichtmal um die 3000€, sondern "nur" um die zusätzliche Rendite, die dieser Betrag bei Nicht-Versteuerung zukünftig generieren würde. Ich bezweifle, dass so eine Optimierung bei einem Immobilienerwerb groß ins Gewicht fällt. Zumal dein Portfolio danach nicht mehr die gewünschte Aufteilung hat.

Hallo kajo,

TheWanderer hat es ja schon sehr gut geschrieben - aber nachdem Du die ETF's ja seit 2018 hast, würde ich unter den genannten Prämissen die ältesten verkaufen, um die Spekulationsfrist zu umgehen.

Aber wenn ihr einen Kredit aufnehmen wollt...

Rede doch einmal mit Deiner Bank und ob sie zustimmen würden, dass bspw. 20% deines Depots nicht verkauft sondern als Sicherheit für den Kredit "hinterlegt" werden.

Es kommt natürlich nun darauf an, wie sich das ETF-Depot entsprechend entwickelt hat und wie Du damit rechnest (Perspektiven).

Jedenfalls könnte ich mir vorstellen, wenn ein entsprechendes Vermögen als Sicherheit dient und ggf. das Finanzierungsvolumen etwas höher ausfällt, dass es sich für die Bank durchaus als zusätzliches Geschäft darstellt.

Die Bank hätte den Vorteil, sofern sie mitspielt, dass sie einen höheren Kredit vergeben und dadurch weiteren Zins erwirtschaften kann. Du hingegen sparst Dir zum derzeitigen Zeitpunkt ggf. mögliche Steuer-/Spekulationszahlungen.

Nur mal so als Idee...

Hallo @thewanderer und @lostoi, vielen Dank für eure hilfreichen Antworten. Ich bin auch bei der Ing Diba und sehe da so eine Rechnung nicht. Ich habe bislang tatsächlich klassiches buy and hold gemacht und fast nie was verkauft. Deshalb kenne ich mich da so schlecht aus. Ich muss mal sehen, inwieweit die Bank die ETFs als Sicherheit/Eigenkapital anerkennt. In zehn Tagen haben wir ein Gespräch über die Interhyp.

@lostoi: Es wäre sehr nett, wenn du diesen Punkt noch einmal erklären könntest: "würde ich unter den genannten Prämissen die ältesten verkaufen, um die Spekulationsfrist zu umgehen." Du meinst also, ich sollte die ETFs verkaufen (ich habe insgesamt etwa 7-8), bei denen ich am längsten nicht mehr nachgekauft habe? Also mindestens nicht 12 Monate wegen der Spekulationsfrist?

Euch beiden und allen Forumsteilnehmern wünsche ich alles Tolle für 2022!

kajo

Warum willst du überhaupt ETFs verkaufen. Da das Grundstück ja schon voll bezahlt ist, sollte es doch auch kein Problem sein das Haus komplett zu finanzieren. Bei Zinsen unter 1% macht das in meinen Augen keinen Sinn.

Zitat von kajo am 1. Januar 2022, 12:09 Uhr

@lostoi: Es wäre sehr nett, wenn du diesen Punkt noch einmal erklären könntest: "würde ich unter den genannten Prämissen die ältesten verkaufen, um die Spekulationsfrist zu umgehen." Du meinst also, ich sollte die ETFs verkaufen (ich habe insgesamt etwa 7-8), bei denen ich am längsten nicht mehr nachgekauft habe? Also mindestens nicht 12 Monate wegen der Spekulationsfrist?

Spekulationsfrist gibt es seit 2009 nicht mehr. Gewinne werden immer mit 25% plus (Soli)  & Kirchensteuer bedacht.

Was lostoir meint, dass es steuerlich sinnvoll ist die ETG mit den wenigsten Gewinnen zu veräußern. Somit können die bislang unversteuerten Gewinne weiterhin ihren Zinsessins liefern.

 

 

DickesSparschwein hat es korrekt dargestellt.

Mit meiner Aussage zur Spekulationsfrist lag ich falsch - lag vermutlich an meinem zum Jahresende üblichen "Rückblick" und bin dort wohl einige Jahre zuviel gewandert... 😉

Und bei den Gewinnen ist der entsprechende Sparerfreibetrag ggf. zu berücksichtigen, soweit ich das noch im Hinterkopf habe. Also bis zu dem bei der Bank hinterlegten Freibetrag werden Veräusserungsgewinne nicht versteuert (wenn ich meine damalige Aufstellung noch richtig im Hinterkopf habe), was darüber ist, wird mit den 25 +% versteuert.

Hallo Kajo

eine wichtige Sache ist die Haltedauer der ETF-Anteile. Wenn du ETF-Anteile verkaufst, die du länger als ein Jahr halten, fallen in Deutschland keine Steuern auf die Gewinne an (keine Abgeltungssteuer). Dann gilt es noch zu schauen, was ist der Gewinn oder Verlust, den du mit dem Verkauf der ETF-Anteile erzielen werden. Wenn du ETF-Anteile mit Gewinnen verkaufst, musst du Steuern auf die Gewinne zahlen. Wenn du ETF-Anteile mit Verlusten verkaufst, kannst du die Verluste mit Gewinnen aus anderen Verkäufen verrechnen und so Steuern sparen.

// Edit Oliver: Spam-Link entfernt

Moin,

eine wichtige Sache ist die Haltedauer der ETF-Anteile. Wenn du ETF-Anteile verkaufst, die du länger als ein Jahr halten, fallen in Deutschland keine Steuern auf die Gewinne an (keine Abgeltungssteuer).

Schön dass du wieder aus dem Koma erwacht bist 😉
Nun musst du dich wohl auf den neuesten Stand bringen:

https://www.weltsparen.de/geldanlage/etf/steuern-etf/

Die Spekulationsfrist gibt es schon seit 5 Jahren nicht mehr (nur noch einen rund 1k großen Freibetrag).

VG

Frugi

Zitat von Frugi85 am 22. März 2023, 13:58 Uhr

Moin,

eine wichtige Sache ist die Haltedauer der ETF-Anteile. Wenn du ETF-Anteile verkaufst, die du länger als ein Jahr halten, fallen in Deutschland keine Steuern auf die Gewinne an (keine Abgeltungssteuer).

Schön dass du wieder aus dem Koma erwacht bist 😉

Schön, dass ihr beide aus dem Koma erwacht seid.

Um euch auf den neuesten Stand zu bringen: inzwischen gibt es Smartphones, mit denen man im Internet surfen und viele andere Dinge machen kann!

2009 wurde das abgeschafft!

Stimmt, ich habe das gerade kurz durcheinanderbekommen mit der 2018er Reform.
Aber abgeschafft, immerhin da sind wir uns ja einig. 😉