Wechsel von der PKV in GKV mit Veto

Zitat von fan77 am 18. März 2022, 12:47 UhrHallo Zusammen,
ich bin als Geschäftsführer einer GmbH angestellt und auch Gesellschafter (unter 50%) mit einem Veto Recht. Bin also nicht sozialversicherungspflichtig.
Jetzt würde ich (45) gerne in die GKV wechseln und mich würde hier der richtige Ansatz interessieren. Die GKV würde mich als Mitglied annehmen, benötigt jedoch ein Schreiben, ab wann ich unter die Versicherungspflichtgrenze falle. Daher jetzt die folgende Frage:
- muss das Veto Recht nun beim Notar zuerst zurückgesetzt werden und das wäre der Zeitpunkt ab wann ich wieder sozialversicherungspflichtig bin?
- von den Einnahmen her, liege ich nämlich schon länger unter der Bemessungsgrenze
Vielen Dank und schon einmal ein schönes Wochenende!
Hallo Zusammen,
ich bin als Geschäftsführer einer GmbH angestellt und auch Gesellschafter (unter 50%) mit einem Veto Recht. Bin also nicht sozialversicherungspflichtig.
Jetzt würde ich (45) gerne in die GKV wechseln und mich würde hier der richtige Ansatz interessieren. Die GKV würde mich als Mitglied annehmen, benötigt jedoch ein Schreiben, ab wann ich unter die Versicherungspflichtgrenze falle. Daher jetzt die folgende Frage:
- muss das Veto Recht nun beim Notar zuerst zurückgesetzt werden und das wäre der Zeitpunkt ab wann ich wieder sozialversicherungspflichtig bin?
- von den Einnahmen her, liege ich nämlich schon länger unter der Bemessungsgrenze
Vielen Dank und schon einmal ein schönes Wochenende!