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Was ist die beste, transparenteste GKV(als freiwillig Versicherter) für Aktienbesitzer/ETF's ?

Hallo liebe Frugalisten,

ich habe da ein paar knifflige Fragen zur GKV, wo es leider im Internet hierzu kaum Info's gibt.

Das Problem:
Wenn man sich später mal zwischen Arbeit und Rente befindet, bekommt man in der GKV automatisch den Status "freiwillig versichert".
Das ist eine Katastrophe, weil das bedeutet, dass alle Einkünfte zur Bemessung der Beiträge herangezogen werden.

1.) Frage: Dividendenerträge
Nachdem das Ausländische- und Deutsche Finanzamt zugeschlagen haben, kommt meistens nur die Hälfte der Bruttodividende tatsächlich auf dem Konto an.
Berechnet die GKV den Beitrag anhand der Brutto- oder der tatsächlich erhaltenen geringeren NettoDividende(letzteres wäre besser)?

2.) Frage: Entsparen
Wenn man alle 3 Monate Aktienanteile verkauft, um davon zu leben (entsparen), muss darauf dann nochmal GKV-Beitrag gezahlt werden?
Wenn ja, worauf wird dann genau der GKV-Beitrag berechnet:
a) Aktienanteil wird mit Gewinn verkauft ...d.h. nur auf den Gewinnanteil, oder auf das komplette Verkaufsvolumen
b) Aktienanteil wird mit Verlust verkauft ...d.h. sind z.b. Verluste gegenrechenbar

3.) Frage: Umschichtungen im Aktienportfolio
Angenommen eine Aktie fällt und man ist gezwungen diese zu verkaufen, um eine andere Aktie zu kaufen oder man möchte vorübergehend eine Aktie verkaufen um sie später, wenn sich die Lage beruhigt hat, wieder kaufen, d.h. nur Umschichtung des Ersparten.
Muss man dann auf den Verkaufsbetrag nochmal Krankenkassenbeitrag zahlen?
Wenn ja, worauf wird dann genau der GKV-Beitrag berechnet:
a) Aktie wird mit Gewinn verkauft ...d.h. nur auf den Gewinnanteil, oder auf das komplette Verkaufsvolumen
b) Aktie wird mit Verlust verkauft ...d.h. sind z.b. Verluste gegenrechenbar

4.) Frage: Nachweis gegenüber GKV

5.) Frage: schnelles Rücksetzen eines hohen GKV-Beitragssatzes
Wenn man in einem Monat außnahmsweise höhere Einnahmen hat und man hierdurch dann über den Mindestbeitragsatz der GKV liegt, wie stellt man danach sicher, dass man in den nächsten Monaten wieder den korrekten, geringeren Beitragssatz zahlen darf?
Anmerkung:
Die GKV kann jederzeit einen höheren Beitragssatz nachfordern, aber einmal zuviel bezahlte GKV-Beiträge werden nicht von der GKV zurück gezahlt.
Das ist ein gewaltiges Problem, wenn man nur in einem Monat deutlich höhere Einnahmen hat und dann die GKV den zu hohen Beitrag "einfriert" bis man den nächsten Steuerbescheid vorlegen kann, d.h. das können im ungünstigsten Fall 11 Monate sein. Und im nächsten Jahr hat man ja dann wieder das gleiche Problem, d.h. man zahlt permanent einen viel zu hohen GKV-Beitrag, wenn die Beitragsreduzierung immer bis zum nächsten Steuerbescheid von der GKV hinausgezögert werden kann.

6.) Frage: Nachtrag
Wenn die monatlichen Einnahmen aus dem Ersparten sehr gering sind und möglicherweise nur in einem Monat ausnahmsweise höher ausfallen, wird dann für jeden Monat einzeln der Krankenkassenbeitrag berechnet oder kann über das komplette Jahr gemittelt werden(letzteres wäre besser)?

 

Ich hoffe wir können etwas Licht in das Dunkle der GKV zu diesem Thema bringen und vielleicht gibt es sogar eine bundesweite GKV, die das Thema offen angeht und Aktionärs/ETF freundlich ist.

Vielen Dank.

Viele Grüße,
Sten

PS:
Ich habe die Fragen für Aktien/Dividenden formuliert, aber die Problematik ist auch übertragbar auf ETF's/Ausschüttungen.

 

 

https://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/tid-22915/titel-krankenversicherung-welchen-beitrag-privatiers-zahlen_aid_645166.html

Achtung: Wird der Lebensunterhalt aus angespartem Kapital bestritten, gilt eine Entnahme daraus nicht als beitragspflichtige Einnahme. Nur die Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) sind beitragspflichtig. Wird das Kapital jedoch als Rente ausgezahlt (z. B. monatliche Rente aus privater Kapitallebensversicherung), wird diese zur Berechnung der Kassenbeiträge herangezogen.

4) Die wollen min. deine Steuererklärung sehen.

5) Ja, ein schlechtes Jahr nach einem sehr guten Jahr kann ins Auge gehen.

https://www.tk.de/techniker/service/leistungen-und-mitgliedschaft/beitraege/vorlaeufige-beitragsfestsetzung/vorlaeufige-beitragsfestsetzung-was-aendert-sich-2018-2023600

Ab dem 1. Januar 2018 berücksichtigt die Techniker in Folge der gesetzlichen Änderung Ihren Einkommensteuerbescheid rückwirkend auch für das jeweilige Kalenderjahr. Einkommensschwankungen werden dadurch vollständig berücksichtigt und die Beiträge der tatsächlichen Einkommenssituation angepasst. Zu viel gezahlte Beiträge werden von der Techniker erstattet. Waren die Zahlungen bisher zu niedrig, wird die Beitragsdifferenz nachgefordert.

Häufige Fragen:

https://www.tk.de/techniker/service/leistungen-und-mitgliedschaft/versicherung/versichert-als-freiwilliges-mitglied/haeufige-fragen-zu-beitraegen-fuer-freiwillig-versicherte/beitragshoehe-freiwillig-versichert-2006970

»In meinem Alter begreife ich, dass Zeit mein kostbarster Besitz ist.« »Freiheit bedeutet, dass man nicht unbedingt alles so machen muss wie andere Menschen.« »Eine Aktie zu verkaufen die fällt, ist in etwa so, als ob man ein Haus für 100.000 Dollar kauft und es verkauft, sobald jemand 80.000 Dollar dafür bietet.« Buffett