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Verständnisfragen zu Versteuerung bei ausschüttenden und thesaurierenden Fonds

Hallo Community!

Habe ich die aktuell gültigen Aspekte der Versteuerung richtig verstanden? Diese Aussagen halte ich für wahr, Steuerfreibeträge und Spezialfälle berücksichtige ich mal nicht. Mir geht es um die üblichen Brot-und-Butter-ETFs.

1. Ausgeschüttete Erträge werden bei Ausschüttung als Quellensteuer von der depotführenden Bank abgeführt, und zwar vom ausgeschütteten Geldbetrag, so dass die Ausschüttung niedriger ausfällt.

2. Dadurch, dass jeweils schon auf die Ausschüttung Steuern abgeführt wurden, findet beim Verkauf nur noch eine Versteuerung möglicher Kursgewinne statt, die im Zeitraum zwischen der letzten Ausschüttung und dem Verkauf aufgelaufen sind.

3. Bei thesaurierenden Fonds wird zum Kalenderjahreswechsel eine Vorabpauschale erhoben und abgeführt. Beim Verkauf von Anteilen werden diese mit dem aktuellen Steuerregime gegengerechnet, so dass ggf. noch nachgezahlt werden muss.

4. Die Vorabpauschale wird nicht aus dem "Fondsvermögen" heraus genommen, sondern vom Verrechungskonto oder (Referenz)Girokonto des Depotinhabers eingezogen, oder -- wenn der Depotinhaber das so möchte -- alternativ über die Steuererklärung beglichen.

Passt das alles so in etwa? Falls ja: Ist das Abführen der Steuern auf die Vorabpauschale im Falle theasurierender Fonds nicht sehr unpraktisch/unhandlich, da im Falle eines großen Depots ggf. sehr viel Geld außerhalb des Depots verfügbar sein muss, um die Steuerschuld zu begleichen? Wie handhabt das jemand mit einem großen Depot, der nicht viel Geld außerhalb des Depots geparkt hat?

Vielen Dank für eure Unterstützung!

Das sind eigentlich Fragen, die Sie Ihrer depotführenden Bank stellen sollten. Wir sind hier doch keine Bank- und Steuerberater. Grundsätzlich zahlen Sie auf Wertpapiere in Deutschland nur Abgeltungssteuer. Quellensteuer fällt nur an, wenn sie ausländische Wertpapiere besitzen und die Gewinne nicht in Deutschland versteuert werden. Zu 2.: Steuern, die auf Kursgewinne anfallen, werden grundsätzlich aus der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis ermittelt. Die Ausschüttungen haben damit nichts zu tun und werden extra versteuert. Es sei denn Sie haben Aktien wie z.B. Telekom oder Dt. Post, die ihre Dividenden steuerfrei aus steuerlichen Einlagekonto gem. § 27 Abs. 1 KStG ausschütten. Diese werden dann tatsächlich erst beim Verkauf der Aktien versteuert. Das trifft aber kaum auf ETFs zu. Zu 3.+ 4.: Das ist mir neu. Ich habe ehrlich gesagt noch nie Steuern aus meinem Verrechnungskonto bezahlen müssen. Steuern müssen normalerweise auch bei thesaurierenden Fonds aus dem Fondsvermögen bezahlt werden. Erst beim Verkauf fällt entsprechend die Abgeltungssteuer beim Anleger an, die aber vom Verkaufserlös abgezogen wird. Ich empfehle Ihnen aber in diesen Angelegenheiten Ihre Bank oder Ihren Steuerberater zu konsultieren!

Erklärt einiges.

http://www.finanzblog-frf.de/investmentsteuerreform-2018-ausschuettende-oder-thesaurierende-fonds/

Ich bin sehr gespannt auf die Vorabpauschalprüfung, die meine onvista-bank ab 2.1.2019 auf 14 (ausschüttende) ETFs durchführen wird. Große Steuerabzüge erwarte ich nicht... ist ja gerade Bärenmarkt, also sinken auch ETF-Kurse. Andererseits gibt es ja wohl auch "Teilthesaurierung", steht irgendwo im Bundesanzeiger...

Die Hotline war bei meinen Fragen dazu nicht so "hot". Man wisse es nicht (gibt keine Erfahrungswerte, ist ja auch das erste Mal) - also mache ich erstmal Investitionsstopp, lasse alle Erträge auf dem Verrechnungskonto liegen, und der frische Sparerpauschbetrag für 2019 kommt ja auch dazu.

Hinterher ist man immer klüger (oder: "Time will tell", sagt Det).