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Umstrukturierung - Verkauf von 50 Prozent einer vermieteten ETW an Ehepartner

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal die kollektive Brainpower zu folgendem Thema - ich finde hierzu nichts im Netz oder Foren:

Es geht die so genannte Ehegatten-Schaukel, also eine Möglichkeit zur Steueroptimierung, bei der nach zehn Jahren eine vermietete Immobilie die Hände zwischen zwei Ehepartnern wechselt, welcher diese dann jeweils allein besitzt. Gerade bei aufwertenden Immobilien gibt es hier ja den Charme, Geld durch höhere Beleihung zu schöpfen sowie höhere Abschreibungen steuerlich geltend zu machen - Grunderwerbssteuer fällt ja keine an und die Notarkosten für Grundbucheinträge lassen sich durch eine GbR ja auch angeblich noch umgehen.

Soweit so gut. Zu dem Thema gibt es ja hinlänglich Material im Internet wie man das beim Erstkauf strukturell sinnvoll angehen kann. Mein Problem ist nun, dass ich all das gerne neun Jahre früher gewusst hätte, denn zu dem Zeitpunkt haben wir (bereits verheiratet) eine Immobilie ganz klassisch im Teilungsverhältnis 50-50 gemeinschaftlich erworben und begonnen diese zu vermieten.

Da die Immobilie nächstes Jahr nach 10 Jahren ohne Besteuerung des Veräußerungsgewinns verkauft werden kann, sehe ich nun eine Möglichkeit, uns in de Ehegatten-Schaukel „hereinzuschaukeln“, also durch den Verkauf zum Beispiel meiner Anteile an meine Ehefrau, zumindest nach zehn Jahren in eine Situation zu kommen, dass wir oben genannte Vorteile nutzen können.

Was mich skeptisch macht ist, dass ich darüber nichts finde. Gibt es hier Fettnäpfchen, die ich nicht sehe, große Nachteile, die dem im Wege stehen? Gibt es da Probleme mit den Banken, da evtl ein gemeinsames Darlehen nicht mehr möglich ist? Hat das schonmal  jemand von euch gemacht?

Kurze Situationsbeschreibung:

Kaufpreis Immobilie vor neun Jahren: 150.000 // Gegenwartswert: 250.000 // im hälftigem Teilungsverhältnis erworben
Immobilie an dritten vermietet // Interesse, diese Wohnung weiter zu halten / und auch die Ehe nicht aufzulösen 😉
Darlehen mit Grundbuch Eintrag über 100.000 // Forward-Darlehen ab Mitte 2023 gemeinschaftlich zu 0,8% p.a auf 10 Jahre

Ziel:  Ein Ehepartner soll die Wohnung alleine besitzen, diese zum Marktwert erwerben und vermieten.
Finanzierung des Kaufs vom Ehepartner durch ein Privatdarlehen von ebendiesem mit angemessenem marktüblichen Zins.

erhofftes Resultat: durch neuen Kaufpreis höhere AfA, und durch höhere Kreditzinsen höhere Finanzierungskosten.
beides führt zu höheren Ausgaben in der Vermietung und damit Senkung der Steuerlast.

was mich skeptisch macht ist wie gesagt, dass ich in allen Immoforen immer nur das Konzept lese, wie man von Anfan& an richtig erwirbt, aber nicht, wie man es nachträglich „heilen“ kann - daher der Zweifel, ob es nicht einen Pferdefuß bei o.g. Überlegungen gibt …

Würde. Ich über eure Einschätzung / Erfahrungen freuen.

Bin gespannt auf die Antworten. Mein Stand vom Hörensagen war, dass sich das bei Immos in deinem und meinem Preisbereich nicht lohnen soll.

Vermutlich ist das so, muss aber ein StB durchrechnen.

Prinzipiell muss man mit dem Swap die Nebenkosten erwirtschaften.

Deine Frau kauft ja aktuell „nur“ den Anteil von 125T€, dafür fallen (hälftige) Grunderwerb- und Notarkosten etc an. Auch die Gründung einer GmbH ist weder in der Gründung noch im Betrieb kostenfrei. Dazu kommt, dass der Abschreibungswert ebenfalls nur um den Gebäudeanteil von 125T€ steigt, Du aber Deine Abschreibung auf den ursprünglichen halben Gebäudewert verlierst. Deine Frau zahlt also weniger Steuern, Du mehr. Hängt am Ende dann wieder an Eurem gemeinsamen Steuersatz vor/nach dem Teilkauf.

Aktuell charmant sind die hohen Zinsen, die man auch privat ansetzen kann und das FA akzeptieren muss, hier allerdings auch nur auf die 125T€, gegebenenfalls zzgl. NK.

Aus der Summe, die man an der Stelle spart, muss man also die Bringungs-Kosten für den Teilkauf incl. Deines Steuernachteils erwirtschaften und das kriegt man hier im Forum nicht hin. Eine GmbH dürfte sich bei der Summe nicht rechnen, letztlich aber auch eine Frage für den StB.

Vielen Dank für die Antwort, also mit der Abschreibung hast Du einen Punkt, in der Tat hätte ich dann ja 75,000 (1/2 der ursprünglichen Kaufsumme von 150,000) plus 125,000 (Anteil meiner Frau) für die Wohnung bezahlt. Aber lt Steuereecht geht die AfA ja auf den Wert der Immobilie, und wenn ich für 50% der Immo 125,000 bezahle, würde ich dem FA gegenüber ja schon argumentieren, dass der  volle Wert logisch bei 250,000 liegt.

Die  Gesellschaft kann eine GbR sein (muss keine GmbH sein) kostet 50 EUR Gründung. Alles recht formlos - die Gesellschafter der GbR müssen nur ihre Anteile untereinander regeln - das ist dann glaube ich erst be8m weiteren hin und her schaukeln lukrativ, wenn die GbR als solche im Grundbuch stünde - dann müsste man nicht immer (also alle 10 Jahre …) zum Notar rennen und Grundbuchänderungen vornehmen. Grunderwerbssteuer fällt übrigens beim Übertrag / Verkauf von Immobilien zwischen Ehepartnern und in direkter Linie keine an. Das heißt lukrativ wäre es.

ich frage mich nur, wie sieht das mit dem bestehenden (Forward)Darlehen aus. Das haben wir ja zu zweit genommen. Und wenn einer ausscheidet, weil ihm die Bude  ja nicht mehr gehört - Hmmmh muss er das denn eigentlich? - dann könnte ich mir vorstellen, dass die Bank zickt. Und irgendwie müsste ja im Falle der GbR das Darlehen dann auch an die GbR abgetreten werden. Vorfälligkeitsentsvhädigung und neuer Kredit. Die wollen sicher aus den 1%ern raus. Das ist glaube ich die größte Hürde. Hat da jemand Erfahrung mit?

Wenn man mal grob ermittelt worüber man,hier eigentlich redet hilft das vielleicht bei der Entscheidungsfindung:

bei einem ehemaligen Ksufpreis von 150k Und aktuellem Verksufswert von 250k haben wir also eine Differenz von 100k€.

die Hälfte davon sind 50k -,das ist der Teil,der bei Verkauf "Afa-relevant" ist. Durch,die Afa auf den Verkaufswert der Hälfte ergeben sich also Abschreibungsvorteile ihv. 2% dieser Summe, also rund 1000 Euro. Bei einem angenommenen Durchschnittssteuersatz von schon recht sportlichen z.b. 25% spart die ganze Aktion also jährlich rund 250€. Ist euer Durchschnuttssteuersatz geringer, dann fällts entsprechend noch kleiner aus. Ist es das wert wenn man alle Kosten und den Aufwand für diese Umsetzung gegenrechnet? Ich persönlich denke eher nicht und würde da keine Mühlen für in Gang setzen...q

Zitat von CaDa am 18. Oktober 2022, 21:44 Uhr

Vielen Dank für die Antwort, also mit der Abschreibung hast Du einen Punkt, in der Tat hätte ich dann ja 75,000 (1/2 der ursprünglichen Kaufsumme von 150,000) plus 125,000 (Anteil meiner Frau) für die Wohnung bezahlt. Aber lt Steuereecht geht die AfA ja auf den Wert der Immobilie, und wenn ich für 50% der Immo 125,000 bezahle, würde ich dem FA gegenüber ja schon argumentieren, dass der  volle Wert logisch bei 250,000 liegt.

Denke nicht, dass das FA das akzeptieren wird, weil nur 50% veräußert werden. Dazu kommt, dass ein Anteil für den Grundstückswert abgezogen wird, in die Abschreibung gehen also nur ca. 80% von 125T€ ein, also 100T€ x 2% pro Jahr.

Die  Gesellschaft kann eine GbR sein (muss keine GmbH sein) kostet 50 EUR Gründung. Alles recht formlos - die Gesellschafter der GbR müssen nur ihre Anteile untereinander regeln - das ist dann glaube ich erst be8m weiteren hin und her schaukeln lukrativ, wenn die GbR als solche im Grundbuch stünde - dann müsste man nicht immer (also alle 10 Jahre …) zum Notar rennen und Grundbuchänderungen vornehmen. Grunderwerbssteuer fällt übrigens beim Übertrag / Verkauf von Immobilien zwischen Ehepartnern und in direkter Linie keine an. Das heißt lukrativ wäre es.

Stimmt, die Grunderwerbsteuer entfällt in dem Fall. Gründung der GbR kostet mE gar nichts, weil man die mit einem Konto und einem Bierdeckel gründen kann. Wenn nichts anderes geregelt ist, gilt das BGB.

ich frage mich nur, wie sieht das mit dem bestehenden (Forward)Darlehen aus. Das haben wir ja zu zweit genommen. Und wenn einer ausscheidet, weil ihm die Bude  ja nicht mehr gehört - Hmmmh muss er das denn eigentlich? - dann könnte ich mir vorstellen, dass die Bank zickt. Und irgendwie müsste ja im Falle der GbR das Darlehen dann auch an die GbR abgetreten werden. Vorfälligkeitsentsvhädigung und neuer Kredit. Die wollen sicher aus den 1%ern raus. Das ist glaube ich die größte Hürde. Hat da jemand Erfahrung mit?

Wenn der Übernehmende genug Bonität hat, sollte es gehen. Wenn nicht, wird die Bank dem Verkauf bzw. der Entlassung aus dem Kreditvertrag wohl nicht zustimmen.

Zitat von MFZ73 am 19. Oktober 2022, 12:10 Uhr
Z

ich frage mich nur, wie sieht das mit dem bestehenden (Forward)Darlehen aus. Das haben wir ja zu zweit genommen. Und wenn einer ausscheidet, weil ihm die Bude  ja nicht mehr gehört - Hmmmh muss er das denn eigentlich? - dann könnte ich mir vorstellen, dass die Bank zickt. Und irgendwie müsste ja im Falle der GbR das Darlehen dann auch an die GbR abgetreten werden. Vorfälligkeitsentsvhädigung und neuer Kredit. Die wollen sicher aus den 1%ern raus. Das ist glaube ich die größte Hürde. Hat da jemand Erfahrung mit?

Wenn der Übernehmende genug Bonität hat, sollte es gehen. Wenn nicht, wird die Bank dem Verkauf bzw. der Entlassung aus dem Kreditvertrag wohl nicht zustimmen.

Kurzes Update, für alle, die's evtl. interessiert. Bank ist nach Rückfrage okay mit Fortführung des Darlehens und der  Schuld-Entlassung des einen Ehepartners, wenn:
- Kreditprüfung beim anderen alleine positiv ist (in dem Fall mit eigenem Einkommen und auch dem Beleihwert der Immobilie gar kein Problem)
- Man mind ca. 1,000 EUR Umschreibegebühr entrichtet

Allerdings wäre die Bank natürlich auch okay, wenn das Darelehen weiter von beiden Ehepartern getragen wird, egal, wem die Bude gehört.
Da stellt sich dann eben die Frage, ob das FA damit okay ist, wenn der andere Ehepartner trotz Verkauf noch mit für das ursprüngliche Darlehen haftet, auch, wenn er es nicht bezahlt ... Hält sicherlich keinem Dritt-Partei-Vergleich statt.

Das geht meines Erachtens schon, sollte man aber ebenfalls durch StB prüfen lassen bzw. sauber durch privaten Vertrag dokumentieren. Man kann sowas auch dem FA vorlegen und eine Positiv-Auskunft erwirken, dass es steuerlich anerkannt wird. Kostet aber und kann auch negativ ausfallen bzw. abgelehnt werden. 😉

Toller Beitrag. Vielen Dank. Da wir in einer ähnlichen Situation sind, kannst du @cada mal berichten wie die Umsetzung gelaufen ist?