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Steuern in der Entsparphase minimieren

Hallo Community,

ich habe eine Verständnisfrage:

Zielsetzung ist eine möglichst kleine Steuerlast in der Entsparphase durch das Ausnutzen der Steuerfreibeträge. Was mir nicht ganz klar ist, wie die ausländische Quellensteuer dabei berücksichtig wird. Hier mal zwei Szenarios:

a) Ich besitze Aktien von amerikanischen Unternehmen, verkaufe diese und schöpfe den gesamten Steuerfreibetrag aus. Es findet ein Quellensteuerabzug von 15% statt und ich kann diese 15% nicht mehr über die Steuererklärung zurückholen. Meine Steuerlast liegt also trotz Freibeträge bei mind. 15%. Stimmt das?

b) Ich besitze Aktien von deutschen Unternehmen, verkaufe diese zuerst und schöpfe den gesamten Steuerfreibetrag aus. Danach verkaufe ich die ausländischen Papiere mit einer Quellensteuer von 15%. In diesem Fall ist der erste Verkauf automatisch steuerfrei (vorausgesetzt einer NV-Bescheinigung bei der Bank) und über die Steuererklärung kann ich die mir 10% (25%-15%) an viel gezahlter Steuer zurückholen. Stimmt das?

Generell würde mich auch interessieren, wie ihr so eure Entsparphasen plant...

Gruß,

Freelancer

Ohne Recherche und nur eine Quelle (s.u.) , so wie ich das kenne:

Quellensteuer ist nicht das gleiche wie Abgeltungssteuer, zumal wenn es ausländische Wertpapiere betrifft.

Quellensteuer bezahlen Sie auf ausländische Dividenden. Je nach Land unterschiedlich hoch. USA 15 %, ja das ist korrekt in Ihrem Beispiel. Mit den USA gibt es auch ein sog. Doppelbesteuerungsabkommen. D.h: eigentlich müssten Sie in DE 25 % bezahlen, da Sie aber bereits 15 in USA abgezogen bekamen sind nur noch hier 10 % fällig (plus Soli, den lasse ich aber mal außen vor). Mit andern Ländern gibts das ggf. nicht. z.B. Schweiz. Sie bekommen dort die Schweizer Quellensteuer abgezogen, dann nochmal die Deutsche zu 25%. Auf Antrag bekommen Sie als Deutscher aber die komplette Schweizer Quellensteuer erstattet. Spanien Frankreich dito.

Die Deutsche Steuer bekommen Sie stets zurückbezahlt bis 801 €. Danach nicht mehr, bzw. nur noch bis zu Ihrem individuellen Steuersatz, nach Jahresteuerrerklärung.

Abgeltungssteuer auf Kursgewinne: Da werden in DE grundsätzlich 25 % fällig (plus Soli) , für Gewinne die Sie am deutschen Börsenplatz gemacht haben. Wird direkt von der Bank einbehalten und an das Finanazasmt überweisen, GGf. rückholbar mit der Steuererklärung.

Dito Steuern auf Gewinne vom Auslandsdepot im Rahmen Ihrer Jahreseinkommenssteuererklärung abzuführen.

Besonderheit für Depots vor Einführung der Abgeltungssteuer (also vor dem 1.1.2009 gekaufte Positionen). Hier haben Sie ein Leben lang einen Freibtrag von 100.000 € auf Kursgewinne ab 1.1.2019. Ab dem 100.001 -sten Euro 25 %.

Was immer hilft: Bundeszentralamt für Steuern, da gibts Listen für alle Daten weltweit wie zu verfahren ist.

https://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Auslaendische_Quellensteuer/auslaendische_quellensteuer_node.html

Was ist zu tun?

Eigentlich nix! Was Sie tun können ist eher taktischer Natur: Verluste können Sie gegen Gewinne verrechnen. Wenn Sie also mal eine Aktie mit Verlust verkaufen, dann zwingend in diesem Jahr eine/mehrere Positionen mit dem mind. gleichen Gewinn-Betrag verkaufen. Dann hebt sich die Steuer zumindest für diese Jahr auf und Sie bezahlen dann keine Steuer. Sie können dann am gleichen Tag wieder einsteigen bei der soeben verkauften Gewinn-Position und werden zukünftig nur ab dem neuen Einstiegskurs besteuert, also Abgeltungssteuerseitig gespart für die Zukunft

Zitat von Absprung_2020 am 5. März 2019, 16:15 Uhr

Besonderheit für Depots vor Einführung der Abgeltungssteuer (also vor dem 1.1.2009 gekaufte Positionen). Hier haben Sie ein Leben lang einen Freibtrag von 100.000 € auf Kursgewinne ab 1.1.2019. Ab dem 100.001 -sten Euro 25 %.

Soweit ich weis gilt das nicht für Aktien, diese bleiben komplett steuerfrei.
Der Freibetrag gilt nur für Fonds & Co.

https://www.finanztip.de/abgeltungsteuer/

»In meinem Alter begreife ich, dass Zeit mein kostbarster Besitz ist.« »Freiheit bedeutet, dass man nicht unbedingt alles so machen muss wie andere Menschen.« »Eine Aktie zu verkaufen die fällt, ist in etwa so, als ob man ein Haus für 100.000 Dollar kauft und es verkauft, sobald jemand 80.000 Dollar dafür bietet.« Buffett

Es ist schwer eine verbindliche Aussage dazu zu finden, da die Auskünfte und Beispiele zu einer ausländischen Quellensteuer überall nur mit Dividenden und Zinsen in Verbindung gebracht werden. Hier ist eine Quelle zu DBA vom Rechtsanwalt Prof. Dr. Gert Pinkernell (Word-Datei), wo Veräußerungsgewinne in USA für Ausländer explizit als nicht steuerpflichtig ausgewiesen werden.

@Dev

"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung", dieses bon-mot  meines Lieblingsrechtsanwalts sei an dieser Stelle zitiert.

http://www.gesetze-im-internet.de/invstg_2018/InvStG.pdf

Die Besteuerung gilt für den Steuerpflichtigen mit Investmentanteilen. Halten Sie die Aktien (Investmentanteile) direkt sind Sie der Steurpflichtige. Halten Sie Fondsanteile direkt sind Sie der Steuerpflichtige. Hält der Fonds die Aktien ist er der Steuerpflichtige aber er ist davon befreit in diesem Fall. Wenn Sie jedoch diesen Fondsanteil verkaufen stehen Sie in der Steuerpflicht, da der Fonds vorher nicht abgeführt hat. Ok?

Sie haben ab 1.1.2018 100.000 € Steuerfreiheit auf Kursgewinne (nicht Dividenden!) für Stichtag ab dem 1.1.2018, wenn diese vor dem 1.1.2009 gekauft wurden.

@Freelancer: Verbinliche Aussagen gibts im Originaltext. Besteuerung ausländischer Quellensteuer ist individuell je Land und daher nie allgemein bestimmbar. Wenn Sie nicht rätselraten wollen bzw. es weitgehend eindeutig haben wollen: Kaufen Sie allein Aktien aus den Ländern wo es Doppelbesteuerungsabkommen gibt an der Inlandsbörse, also da wo Sie Ihren Steuersitz haben. DE nehme ich an. Ggf. dann Französiche oder Schweizer Aktien möglich wenn Ihre Depotpositionen entsprechend groß sind, dann macht das die Hausbank für Sie, pauschaliert je Aktion.

Das Finanzamt hilft wenn Sie auch diese Gebühren Ihrer Bank sparen wollen; in der Regel ein guter Stundenlohn, natürlich je nachdem wie groß Ihre Position ist.:

http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/AuslaendischeFormulare/Quellensteuer/quellensteuer_node.html

Good Luck.

Zitat von Absprung_2020 am 6. März 2019, 14:12 Uhr

@Dev

"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung", dieses bon-mot  meines Lieblingsrechtsanwalts sei an dieser Stelle zitiert.

http://www.gesetze-im-internet.de/invstg_2018/InvStG.pdf

Die Besteuerung gilt für den Steuerpflichtigen mit Investmentanteilen. Halten Sie die Aktien (Investmentanteile) direkt sind Sie der Steurpflichtige. Halten Sie Fondsanteile direkt sind Sie der Steuerpflichtige. Hält der Fonds die Aktien ist er der Steuerpflichtige aber er ist davon befreit in diesem Fall. Wenn Sie jedoch diesen Fondsanteil verkaufen stehen Sie in der Steuerpflicht, da der Fonds vorher nicht abgeführt hat. Ok?

Seite 3 §1 Abs.1

(1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Investmentfonds und deren Anleger.

»In meinem Alter begreife ich, dass Zeit mein kostbarster Besitz ist.« »Freiheit bedeutet, dass man nicht unbedingt alles so machen muss wie andere Menschen.« »Eine Aktie zu verkaufen die fällt, ist in etwa so, als ob man ein Haus für 100.000 Dollar kauft und es verkauft, sobald jemand 80.000 Dollar dafür bietet.« Buffett

@Dev, ja ich denke an diesem Punkt haben Sie recht.

Zitat von dev am 6. März 2019, 10:10 Uhr
Zitat von Absprung_2020 am 5. März 2019, 16:15 Uhr

Besonderheit für Depots vor Einführung der Abgeltungssteuer (also vor dem 1.1.2009 gekaufte Positionen). Hier haben Sie ein Leben lang einen Freibtrag von 100.000 € auf Kursgewinne ab 1.1.2019. Ab dem 100.001 -sten Euro 25 %.

Soweit ich weis gilt das nicht für Aktien, diese bleiben komplett steuerfrei.
Der Freibetrag gilt nur für Fonds & Co.

https://www.finanztip.de/abgeltungsteuer/

Stimmt, habe gerade auch von meiner Bank bestätigt bekommen, dass bei ausländischen Aktien keine Quellensteuer auf Gewinne abgeführt wird.

Zitat von Freelancer am 6. März 2019, 16:37 Uhr

Stimmt, habe gerade auch von meiner Bank bestätigt bekommen, dass bei ausländischen Aktien keine Quellensteuer auf Gewinne abgeführt wird.

Quellensteuer wird nur für Auslands-Dividenden im jeweiligen Land erhoben. Kursgewinne werden im Inland besteuert und das wäre die Abgeltungssteuer.

»In meinem Alter begreife ich, dass Zeit mein kostbarster Besitz ist.« »Freiheit bedeutet, dass man nicht unbedingt alles so machen muss wie andere Menschen.« »Eine Aktie zu verkaufen die fällt, ist in etwa so, als ob man ein Haus für 100.000 Dollar kauft und es verkauft, sobald jemand 80.000 Dollar dafür bietet.« Buffett

Das ist mir jetzt klar 🙂 Es kam mir nur seltsam vor, warum sie unterschiedlich behandelt werden. Schließlich ist eine Dividende ein Teil des Gewinns.

Zitat von Freelancer am 6. März 2019, 16:57 Uhr

Das ist mir jetzt klar 🙂 Es kam mir nur seltsam vor, warum sie unterschiedlich behandelt werden. Schließlich ist eine Dividende ein Teil des Gewinns.

Weil es unterschiedliche Ereignisse sind:

Dividende ist meistens der ausgeschüttete Anteil am Unternehmensgewinn.
Kursgewinne sind die Differenz von Verkaufseinnahmen minus Kaufaufwendungen.

 

 

»In meinem Alter begreife ich, dass Zeit mein kostbarster Besitz ist.« »Freiheit bedeutet, dass man nicht unbedingt alles so machen muss wie andere Menschen.« »Eine Aktie zu verkaufen die fällt, ist in etwa so, als ob man ein Haus für 100.000 Dollar kauft und es verkauft, sobald jemand 80.000 Dollar dafür bietet.« Buffett