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Steuern bei Krypto über TradeRepublic

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Wie sieht das aus, wenn ich über TradeRepublic Kryptos kaufe und langfristig halte. Welche Transaktionen muss ich in der Steuererklärung angeben bzw. ans Finanzamt melden ?

Grundsätzlich alle oder nur solche, die steuerpflichtig sind, sprich die unterjährigen Verkäufe ?

Auszug von TR:

Nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres stellt Dir Trade Republic einen Report Deiner Cryptotransaktionen zur Verfügung.

Das bedeutet für Dich: Du musst Deine Steuerpflicht eigenständig beobachten und Dir ggf. steuerlichen Rat einholen, da wir für Dich keinen automatischen Steuerabzug vornehmen.

 

Du meldest also nur deine Verkäufe, also wenn die Steuer entsteht/entstehen würde.

Zitat von kirme am 18. Februar 2024, 10:14 Uhr

Auszug von TR:

Nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres stellt Dir Trade Republic einen Report Deiner Cryptotransaktionen zur Verfügung.

Das bedeutet für Dich: Du musst Deine Steuerpflicht eigenständig beobachten und Dir ggf. steuerlichen Rat einholen, da wir für Dich keinen automatischen Steuerabzug vornehmen.

 

Du meldest also nur deine Verkäufe, also wenn die Steuer entsteht/entstehen würde.

Ach okay wie praktisch. Ich würde eh nicht vor einem Jahr verkaufen, das heißt ich muss in der Hinsicht nichts tun, vielen Dank 🙂

Da würde ich gerne wissen, wie das mit einem eigenen Wallet ist.

Wie kann ich denn nachweisen, dass ich die 1j. Haltefrist auch eingehalten habe und vor allem, für genau diesen "Bitcoin"? 😀

Bei TR ist die Einkommensteuer auf die Gewinne der Kryptowährungen fällig. Die beträgt je nach persönlichem Steuersatz bis zu 45 Prozent. Eine Freigrenze gilt bis 600 Euro Gewinn. Wer die Cyberdevisen außerdem länger als ein Jahr hält, ohne diese zu tauschen, muss gar keine Steuern bezahlen.

Das ist eine Antwort auf eine nicht-gestellte Frage, ich habe nach einem eigenen Wallet gefragt, muss ich dazu noch "extern" erwähnen?

 

Zitat von egon am 21. November 2024, 13:23 Uhr

Das ist eine Antwort auf eine nicht-gestellte Frage, ich habe nach einem eigenen Wallet gefragt, muss ich dazu noch "extern" erwähnen?

 

Egon, woher kommt denn deine zu Grunde liegende Vermutung, dass Krypto in deiner eigenen Wallet steuerlich anders behandelt werden würden als solche auf einer Kryptobörse?

Zitat von egon am 21. November 2024, 13:23 Uhr

Das ist eine Antwort auf eine nicht-gestellte Frage, ich habe nach einem eigenen Wallet gefragt, muss ich dazu noch "extern" erwähnen?

Das war die Antwort für den Threadersteller 🤣

Zitat von Sparschwein am 21. November 2024, 14:10 Uhr

Egon, woher kommt denn deine zu Grunde liegende Vermutung, dass Krypto in deiner eigenen Wallet steuerlich anders behandelt werden würden als solche auf einer Kryptobörse?

Das war eine Frage, weil man keine offiziellen Dokumente über die Halterdauer hat.

 

Wie kann ich denn nachweisen, dass ich die 1j. Haltefrist auch eingehalten habe und vor allem, für genau diesen "Bitcoin"? 😀

FiFo Prinzip !?

Das war eine Frage, weil man keine offiziellen Dokumente über die Halterdauer hat.

und wie mein StB zu meinen Goldmünzen sagt: Belege aufheben, um damit jede Transaktion (Kauf/Verkauf) nachweisen können.

Mails bitte an MoneyMaker@nwmf.de

Welche Belege bei einem eigenen externen Wallet?

Vor allem kennt die Blockchain kein fifo.

 

Zitat von egon am 22. November 2024, 14:04 Uhr

Welche Belege bei einem eigenen externen Wallet?

Vor allem kennt die Blockchain kein fifo.

 

Wie ist der Coin denn auf dein eigenes Wallet gekommen?

Also ich habe beispielsweise bei coinbase etwas gekauft und es dann auf mein eigenes Wallet transferiert.

Über diesen Kauf hat coinbase mir einen Beleg gesendet, wahrscheinlich kann ich es auch zusätzlich noch in meinem coinbase Account nachvollziehen.

Hab ich verstanden, doch dann hat man einen Bruch.

Dieses Wallet kann doch dann noch weitere Ein- und Abgänge haben. Muss man die dann virtuell nach Fifo betrachten?

Also bräuchte man ein Depotprogramm dafür?

Zitat von egon am 22. November 2024, 14:22 Uhr

Dieses Wallet kann doch dann noch weitere Ein- und Abgänge haben. Muss man die dann virtuell nach Fifo betrachten?

Also bräuchte man ein Depotprogramm dafür?

natürlich musst Du alle Ein- und Abgänge betrachten. Wenn Du mit deiner Wallet was kaufst ist das ein Abgang. Und wenn der Abgang Coins betrifft, die noch kein Jahr in der Wallet sind, wäre das steuerrelevant, positiv wie negativ. (Ob das jemanden interessiert hängt sicher von der Größenordnung ab. Eis am Stiel oder Porsche ?)

Und das einfachste "Depot-Programm" wäre Excel. Letztendlich gilt es ja nur zu zeigen, dass ob die Haltefrist eingehalten ist. Wenn immer soviel Coins in der Wallet bleiben, wie im letzten Jahr dazugekommen sind, ist alles gut.

Mails bitte an MoneyMaker@nwmf.de

Ich habe schon PortfolioPerformance, damit sollte das gehen.

Ich habe noch nie privat groß etwas verkauft, steuerfreie Verkäufe muss man sicher nicht in der Steuererklärung angeben?

 

Zitat von egon am 22. November 2024, 14:49 Uhr

Ich habe schon PortfolioPerformance, damit sollte das gehen.

Ich habe noch nie privat groß etwas verkauft, steuerfreie Verkäufe muss man sicher nicht in der Steuererklärung angeben?

 

Solch eine Frage wird dir niemand rechtsverbindlich in einem pseudonymisierten Internetforum beantworten.

steuerfreie Verkäufe muss man sicher nicht in der Steuererklärung angeben?

Radio Eriwan sagt: im prinzip nein. Aber steuerpflichtige Verkäufe sehr wohl. Wenn Du also nicht weißt ob steuerpflichtig oder steuerfrei, ist es sinnvoll - um auf Nummer sicher zu gehen - , sie anzugeben. Sollten Sie tatsächlich steuerfrei sein, wird ja auch keine Steuer fällig. Werden dagegen steuerpflichtige Sachverhalte nicht angegeben, ist es Steuerhinterziehung.

Um bei meinen geliebten Goldmünzen zu bleiben: nach einem Jahr ist der Gewinn steuerfrei. Wenn man allerdings mehrfach hintereinander immer wieder Münzen verkauft, kann das FA gewerbsmäßigen Handel unterstellen. Damit wäre es dann wieder steuerpflichtig, was ja den ein oder anderen Ebay-Verkäufer schon getroffen hat.

Besser also mal einen Steuerberater fragen.

Mails bitte an MoneyMaker@nwmf.de

Bei den Goldmünzen kannst du dir aber aussuchen, welche du mit welchem Alter verkaufst.

Wieso muss ich Bitcoins nach fifo verwalten? Ist das eine technische Sache?

Zitat von MoneyMaker am 22. November 2024, 17:47 Uhr

steuerfreie Verkäufe muss man sicher nicht in der Steuererklärung angeben?

Um bei meinen geliebten Goldmünzen zu bleiben: nach einem Jahr ist der Gewinn steuerfrei. Wenn man allerdings mehrfach hintereinander immer wieder Münzen verkauft, kann das FA gewerbsmäßigen Handel unterstellen.

Besser also mal einen Steuerberater fragen.

Du meinst verkaufst und zeitnah wieder kaufst?

wenn ich über Jahre x-Münzen gekauft habe und diese dann in kurzen Abständen wieder verkaufe, Handel ich doch nicht gewerblich?

.. kann das FA gewerbsmäßigen Handel unterstellen.

hatte ich geschrieben (kann, nicht muss). Ist Ermessenssache des FA und hängt sicher von vielen Faktoren ab. Und der Einkauf interssiert da nicht unbedingt. Die Faktoren sind dabei wohl Regelmäßigkeit, Art der Produkte und Gewinnerzielungsabsicht. Hängt mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) zusammen. siehe auch hier oder hier

Und die 2000 Euro Grenze ist bei dem heutigen Goldpreis ja schnell erreicht.

Mails bitte an MoneyMaker@nwmf.de
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