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Steuererklärung Privatière

Liebe Frugalisten,

ich lebe unwissentlich mein Leben lang als Frugilistin und hatte immer vor, mit Anfang 50 in Rente zu gehen. Nun bin ich es leider aufgrund von Krankheit geworden, was nicht der Plan war. Ich war immer selbstständig, aber in der GKV versichert, habe Krankengeld bezogen und bin seit November 2023 ausgesteuert. Ich bin im Mindestsatz krankenversichert. 2022 wird eine Steuererklärung abgegeben, weil ich neben KG auch Einkünfte aus der Selbstständigkeit hatte. 2023 wird abgegeben, weil ich neben dem Krankengeld zusätzlich Kapitalerträge generiert habe, da das KG nicht ausreichend war. Es ist ja bei Selbstständigen nach oben gedeckelt. Die Frage, die ich mir stelle, zielt auf die Zukunft ab, wenn es außer dem Erspartem nichts mehr gibt? Muss man da trotzdem eine Steuererklärung abgeben?

Eine zweite Frage ist: Ich habe mich jetzt für 2023 mit der WISO Steuer beschäftigt und es gibt kein passendes Feld zwischen Arbeitnehmer und Rentner? Wo trage ich, als Nicht-Rentner und auch als Nicht-Arbeitnehmer meine Daten ein? Weiß das jemand?

Ich würde mich sehr über eure Rückmeldungen und Erfahrungen freuen!!!

Zitat von capocollo am 2. März 2024, 8:31 Uhr

ich ... hatte immer vor, mit Anfang 50 in Rente zu gehen. Nun bin ich leider aufgrund von Krankheit [berufsunfähig/erwerbsunfähig] geworden, was nicht der Plan war. Ich war immer selbstständig, aber in der GKV versichert, habe Krankengeld bezogen und bin seit November 2023 ausgesteuert.

Wovon lebst Du nun?

Ich bin im Mindestsatz krankenversichert. 2022 wird eine Steuererklärung abgegeben, weil ich neben [Krankengeld] auch Einkünfte aus der Selbstständigkeit hatte.

Eigentlich sollte die Steuererklärung 2022 längst abgegeben sein. Wenn Du die Steuererklärung allein machst, wird Dir das Finanzamt einen Säumniszuschlag aufbrummen.

2023 wird abgegeben, weil ich neben dem Krankengeld zusätzlich Kapitalerträge generiert habe, da das [Krankengeld] nicht ausreichend war. Es ist ja bei Selbstständigen nach oben gedeckelt.

Wie geht das: "Kapitalerträge generieren"? Ich dachte immer, man hat sie oder man hat sie nicht.

Die Frage, die ich mir stelle, zielt auf die Zukunft ab, wenn es außer dem Erspartem nichts mehr gibt? Muss man da trotzdem eine Steuererklärung abgeben?

Tja, auf diese Frage gibt es wohl die juristische Standardantwort: Es kommt darauf an. Es läßt sich aus Deinen Angaben nicht ermessen, ob Du eine Steuererklärung abgeben mußt oder nicht.

Eine zweite Frage ist: Ich habe mich jetzt für 2023 mit der WISO Steuer beschäftigt und es gibt kein passendes Feld zwischen Arbeitnehmer und Rentner? Wo trage ich, als Nicht-Rentner und auch als Nicht-Arbeitnehmer meine Daten ein? Weiß das jemand?

Es ist halt die Frage, welche Einkünfte Du im Jahr 2023 hattest.

Nachdem das Krankengeld im November 2023 ausgelaufen ist, solltest Du Dir bereits Gedanken darüber gemacht haben, ob Du eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragst oder nicht. Das müßte an sich bereits passiert sein.  Renten aller Arten werden (noch) teilweise besteuert, wobei das Jahr des Rentenzugangs das entscheidende Kriterium ist. Kapitalerträge sind üblicherweise an der Quelle endgültig besteuert, in aller Regel mußt Du die in der Steuererklärung nicht angeben. Es kann aber sinnvoll sein, sie anzugeben, weil es bei geringen Einkünften möglich ist, daß Du mit der Regelbesteuerung weniger Steuer zahlst als mit der Abgeltungsteuer. Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Ich kann Dir erklären, wie das geht, das funktioniert aber leichter, wenn Zahlen auf dem Tisch liegen.

Eigentlich sollte die Steuererklärung 2022 längst abgegeben sein. Wenn Du die Steuererklärung allein machst, wird Dir das Finanzamt einen Säumniszuschlag aufbrummen.

Auch ohne steuerliche Vertretung kann man Aufschub beantragen, mit ist aber natürlich einfacher. Ich würge das auch slles über einen Steuerberater zum Finanzamt, bereite aber auch slles ausführlich vor so dass er damjt wenig Aufwand hat.

Ich fange jetzt Mitte März an, den Kram für die Steuer 2022 vorgubereiten. Das geht dann im Mai zum STB. Aber selbst wenn mal etwas länger dauert - da kommt dann keiner mit dem Schießgewehr. Wenn ich anrufe und Bescheid gebe, dann murren die etwas und weisen drauf hin dass das teuer werden kann etc. und dann hat man erst al wieder ein halbes Jahr Ruhe - das sollte dann aber auch endgültig ausreichen...

Ich habe das schon einige Male durch und dann pro Monat 0,25% auf die lethtlich abzuführende Steuer und ein paar Mahngebühren gezahlt. Das hält sich dann auch schwer in Grenzen. Es ist nicht so dass man dann beim FA "suspekt" wirkt, sowas kennen die dort natürlich - sind auch selbst nicht unbedingt flott dabei: ich warte noch immer auf meinen Steuerbescheid für die 21er Erklärung den mein STB Im juni 23 eingereicht hat...

Bevor der nicht durch ist, fang ich den nächsten gar nicht erst im Detail an sondern sortiere nur grob vor und ermittle die wichtigen Zahlen

PN an maxause@gmx.de
Zitat von Max aus E am 2. März 2024, 23:04 Uhr

Eigentlich sollte die Steuererklärung 2022 längst abgegeben sein. Wenn Du die Steuererklärung allein machst, wird Dir das Finanzamt einen Säumniszuschlag aufbrummen.

Auch ohne steuerliche Vertretung kann man Aufschub beantragen.

Man sollte nicht streiten über Dinge, die man nachlesen kann. Die Steuererklärung für 2022 hätte für Privatleute am 2.10.2023 beim Finanzamt sein müssen (sofern man keine Verlängerung beantragt und bewilligt bekommen hat). Der Steuerberater hat bis zum 31.07.2024 Zeit (sofern er keine Verlängerung beantragt und bewilligt bekommen hat). @Capocollo wird uns sicherlich aufklären, ob sie um Terminverschiebung nachgesucht hat.

Ich fange jetzt Mitte März an, den Kram für die Steuer 2022 vorzubereiten. Das geht dann im Mai zum STB. Aber selbst wenn mal etwas länger dauert - da kommt dann keiner mit dem Schießgewehr.

Es kann halt Geld kosten, wenn man den Termin ohne Genehmigung überzieht, und gerade als Frugalist möchte man sich eine solche Ausgabe gern sparen.

Es kann halt Geld kosten, wenn man den Termin ohne Genehmigung überzieht, und gerade als Frugalist möchte man sich eine solche Ausgabe gern sparen.

Klar, aber man kann es eben beantragen, das wollte ich nochmal hervorheben. Ich erwarte für 2022 rund 10k Steuern. 3 Monate überziehen sind mit 100€ im Zweifelsfall dann aber doch recht überschaubar, auch für einen Frugalisten 😉

PN an maxause@gmx.de

Guten Morgen an alle,

danke für die vielen Tipps und Hinweise. Jetzt will ich mal versuchen, alle offenen Fragen zu beantworten:

Für 2022 liegen meine ganzen Unterlagen beim Steuerberater. Er betreut mich seit 25 Jahren. Er sollte sie machen. Im Dezember und seitdem immer wieder habe ich versucht, mit ihm Kontakt aufzunehmen. Ich habe dann per Mail mitgeteilt, dass sich durch die Krankheit alles ändert und ich nur noch von meinen Aktienfonds leben werde. Und wenn die mal alle sind (nach meiner Rechnung müssten sie 20 Jahre reichen), würde ich mein Haus verkaufen mit 1000 m² Grundstück. Also hatte ich nicht vor, 2022 selbst zu machen. Die Frist wäre abgelaufen. Aber er meldet sich nicht. Mittlerweile konnte ich herausbekommen, dass er gesund ist. Sein Mitarbeiter sagt mir, er gibt ihm Bescheid. Aber nichts. Wenn es weiter so geht, dann würde ich das Finanzamt davon in Kenntnis setzen und auch mitteilen, dass die Frist nicht einzuhalten ist.

Ich will die Steuererklärung ab 2023 allein machen.

Ja, ich habe mir während des Krankengeldbezugs Gedanken gemacht, wovon ich leben soll. Im ersten Absatz habe ich es schon beschrieben. Renten bekomme ich keine und es gibt für mich als Selbstständigen auch nichts zu beantragen. EU-Rente gibt es wegen Selbstständigkeit nicht, BU-Rente konnte ich nie abschließen, da ich immer schon krank war.

Achim: 2023 weiß ich nicht genau, wie das Finanzamt rechnet. Einnahmen waren nur Krankengeld + der Entnahmeplan. Ich war der Meinung, wenn die Kapitalerträge über dem Freistellungssatz liegen, dann muss ich sie in der Erklärung angeben? Zumindest hatte mir mein Steuerberater bisher nie gegenteiliges erklärt. Unterliegt beides zusammen auch dem Progressionsvorbehalt?

Achim: wegen meiner Formulierung "Kapitalerträge generieren". Das wirkt für dich laienhaft und ist es ganz sicher auch. Ich bin natürlich kein Profi. Meine Theorie war bisher, wenn ich Anteile am Fonds verkaufe, erscheinen Kapitalerträge auf der Steuerbescheinigung der FFB und wenn nicht, erscheint nichts, weil Erträge und Dividenden wiederangelegt werden und dies meist über den Freistellungsauftrag abgegolten war.

Achim: "Wovon lebst du?" Entnahmeplan und abbezahltes Haus. Ich lebe allein und halte auch schon Ausschau nach einer Siedlung für Tiny-Häuser bei mir in der Nähe. Dafür würde ich später am liebsten mein Haus eintauschen.

Ich hoffe, ich habe alle Fragen beantwortet und wünsche euch einen guten Sonntagmorgen!

 

Ich war der Meinung, wenn die Kapitalerträge über dem Freistellungssatz liegen, dann muss ich sie in der Erklärung angeben? Zumindest hatte mir mein Steuerberater bisher nie gegenteiliges erklärt.

Zwar bin ich kein Achim 🤪, aber☝️:

Deine Kapitalerträge werden von der Depotbank automatisch besteuert. Es besteht keine Notwendigkeit das beim FA zu melden bzw. die Anlage KAP einzureichen. Allerdings kann es je nach höhe des zu versteuernden Einkommens und Höhe der Kapitalerträge durchaus sinnvoll sein, eine Günstigerprüfung durxhführen zu lassen. Die Kapitalerträge würden dann nach Progression versteuert und bereits durch die Depotbank eingezogene Beträge "gegengerechnet" bzw. angerechnet werden. Das FA prüft in so einem Fall, welche Variante vorteilhafter ist. Bis zu welchem zu versteuernden Gesamteinkommen das klappt hatten wir hier schonmal ein einem eigenen Faden ausführlich diskutiert, ich meine es waren knapp 60k zu versteuerndes Brutto bzw. bis zu der Progressionsstufe an der insgesamt ermittelte Grenzsteuersatz unterhalb der apazschakversteuerung von ca. 26% liegt. Aber wie gesagt, eine apflicht zur Angabe der Kapitalerträge gibt es nicht, diese werden bereits über die depotbanken an das FA abgeführt. Darüber erhälst du von deiner Depotbank auch jährlich eine Abrechnung. ebenso verhält es sich mit der Vorabpauschale bei thesaurierern. Auch hier ist eine Angabe bei der Steuererklärung nicht verpflichtend, ggf. aber sinnvoll.

Krankengeld ist kein Einkommen, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Wenn du außer Krankengeld und Kapitalerträgen keine weiteren steuerpflichtigen Einnahmen hattest, dann ist eine Steuerersparnis durch Abgabe der KAP sehr wahrscheinlich sinnvoll bzw. steuerschonend. Das kann auch Wiso - wie viel man damit "rausholt" kann man nur sagen wenn man genauere Zahlen kennt.

vg

 

PN an maxause@gmx.de

Guten Morgen, vielleicht Max? Ich bin ja auch keine Schweinewurst, obwohl ich mich Capocollo nenne. 😀

Vielen Dank für die interessanten Informationen. Ich bin froh, dass es das Forum gibt. Soviel Wissen findet man sonst nicht - zumindest ich nicht.

Die WISO Software hat es mir bei Eingabe genaus so erklärt - sie führen eine Günstigerprüfung durch und das, was günstiger ist, kommt dann in die Erklärung. Also werde ich die Kapitalerträge zumindest für 2023 drin lassen.

Ich wünsche allen eine gute neue Woche!

Viele Grüße!!!

Zitat von capocollo am 3. März 2024, 4:41 Uhr

Für 2022 liegen meine ganzen Unterlagen beim Steuerberater. Er betreut mich seit 25 Jahren. Er sollte sie machen.

... und hat dazu noch bis zum 31.7.2024 Zeit (wenn er keine Verlängerung beantragt und bekommt). Kein Grund zur Hektik also.

Im Dezember und seitdem immer wieder habe ich versucht, mit ihm Kontakt aufzunehmen ... Aber er meldet sich nicht ... Wenn es weiter so geht, dann würde ich das Finanzamt davon in Kenntnis setzen und auch mitteilen, dass die Frist nicht einzuhalten ist.

Die Unterlagen zusammenstellen muß man ohnehin selber, hat also Arbeit mit der Steuererklärung, obwohl man den Steuerberater dafür bezahlt. Es ist immer eine individuelle Entscheidung, ob man Geld für einen Dienstleister bezahlt oder die Dienstleistung halt selber macht.

Ich will die Steuererklärung ab 2023 allein machen.

Du wirst Dich einlesen müssen (was möglich ist, aber halt auch Zeit und Mühe kostet).

Renten bekomme ich keine ... EU-Rente gibt es wegen Selbstständigkeit nicht, BU-Rente konnte ich nie abschließen, da ich immer schon krank war.

Achim: 2023 weiß ich nicht genau, wie das Finanzamt rechnet. Einnahmen waren nur Krankengeld + der Entnahmeplan. Ich war der Meinung, wenn die Kapitalerträge über dem Freistellungssatz liegen, dann muss ich sie in der Erklärung angeben? Zumindest hatte mir mein Steuerberater bisher nie gegenteiliges erklärt. Unterliegt beides zusammen auch dem Progressionsvorbehalt?

Steuer ist nicht schwer, aber man muß sich halt einlesen. Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Zu versteuern sind nur die Kapitalerträge, nicht die Rückzahlung des gesparten Kapitals. Die Bank versteuert die Kapitalerträge an der Quelle, damit ist die Versteuerung prinzipiell erledigt. Wenn man wenig oder keine anderen Einkünfte hat, lohnt sich die Deklaration der Kapitalerträge dennoch, weil man dann nämlich über die Günstigerprüfung regelmäßig Steuer vom Finanzamt zurückbekommt.

Achim: wegen meiner Formulierung "Kapitalerträge generieren". Das wirkt für dich laienhaft und ist es ganz sicher auch. Ich bin natürlich kein Profi. Meine Theorie war bisher, wenn ich Anteile am Fonds verkaufe, erscheinen Kapitalerträge auf der Steuerbescheinigung der FFB und wenn nicht, erscheint nichts, weil Erträge und Dividenden wiederangelegt werden und dies meist über den Freistellungsauftrag abgegolten war.

Steuer ist - wie oben beschrieben - nicht schwer, aber trivial ist sie auch nicht. Was Du schreibst, ist ziemlich verwirrend.

Achim: "Wovon lebst du?" Entnahmeplan und abbezahltes Haus.

Ein "Entnahmeplan" bedeutet üblicherweise: Man bekommt aus seinem Vermögen monatlich Geld ausbezahlt, wobei die Zahlung zum Teil aus der Rückzahlung des Kapitals besteht (die ist steuerfrei) und zum Teil aus Kapitalertrag (der unterliegt normalerweise der Kapitalertragsteuer). Wenn Du nur aus Krankengeld und einem schmalen Entnahmeplan lebst, ist es gut möglich, daß überhaupt keine Steuer anfällt. Die Krankenversicherung könnte teurer sein.