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Steuerberechnung Privatier ETF only

Hallo,

ich kenne die meisten Berechnungen im Internet zum Thema ETF Verkauf, aber die treffen nicht auf folgenden fiktiven Fall:

-Im Jahr Aktienanteilverkauf im Wert von 27.000€ (MSCI World, Steuer 18,5%)

-Gewinnanteil 40% (Kann jeder einen X-Beliebigen Wert nehmen, der ihm passt)

-Dieser Steuerfreibetrag 11600€.

-Sowas wie Verkauf kosten ein paar zerquetschte lassen wir mal aussenvor.

Kann mir jemand das in einer Milchmädchenrechnung erklären?

Danke

Ich verstehe ja schon die Frage nicht...?

Kannst du mir erklären, wieviele Steuern ich zu zahlen habe mit obigen Daten.

 

-Im Jahr Aktienanteilverkauf im Wert von 27.000€ (MSCI World, Steuer 18,5%)

-Gewinnanteil 40% (Kann jeder einen X-Beliebigen Wert nehmen, der ihm passt)

-Dieser Steuerfreibetrag 11600€.

-kein weiteres Einkommen vorhanden

 

EDIT: Falls es immer noch nicht klar ist was ich meine. Kann mir jemand die Steuer erklären: Die einzige Bedingung ist: Geld kommt nur durch den einmaligen Verkauf von ETF (MSCI World) rein. Mit diesem einmaligen Verkauf muss man im Jahr über die Runden kommen. Den Rest an Daten kann man sich selber aussuchen, falls meine vorgegebenen Daten zu unklar sind.

da niemand den Gewinnanteil auf den von dir zu veräußernden Teilbetrag nach dem FIFO-Prinzip kennt, kann man dir da auch keine auch nir ansatzweise hilfreiche Antwort geben. Man könnte natürlich so tun als hättest du alles Geld auf einen Schlag eingezahlt und somit einen Durchschnitt bilden. Eignet sich aber nur für die prinzipielle Erklärung des Systems, hat Ber mit deiner individuellen Praxis nichts zu tun.

Oben drauf kommen noch Faktoren wie Steuerklasse, weitere Einnahmen (Stichwort Günstigerprüfung etc.).

Was man aber sagen kann: die Steuer wird sich irgendwo zwischen null und dem für diese Summe anzusetzenden Maximum befinden. also unter Brücksichtigung möglicher Teilfreistellungen und Günstigerprüfungen irgendwas zw. null und 4000€. Tendenziell eher Richtung null als Richtung 4000

Ich hänge mich mal mit meiner Frage hier dran, passt zum Thema.

Meine Bank führt bei Veräusserung 5,5% Soli ab. Es heisst immer, der Soli wäre doch für den 0815-Bürger abgeschafft. Kann ich das mit der Günstigerprüfung korrigieren?

 

 

Zitat von QuantActive am 30. Juni 2024, 12:56 Uhr

Kannst du mir erklären, wieviele Steuern ich zu zahlen habe mit obigen Daten.

Nein. Wenn es meine Steuererklärung wäre, könnte ich es ausrechnen. Ich habe für meine Zwecke ein Excel-Rechenblatt, welches das leistet.

Du könntest ein x-beliebiges Steuerprogramm nehmen, das rechnet es für Dich aus. Wenn Du eins vom letzten Jahr nimmst, stimmt die Rechnung nicht ganz (kommt zu viel Steuer heraus), aber Du hast immerhin einen Anhalt.

-Im Jahr Aktienanteilverkauf im Wert von 27.000€ (MSCI World, Steuer 18,5%)

-Gewinnanteil 40% (Kann jeder einen x-Beliebigen Wert nehmen, der ihm passt)

Steuerlich ist der Wert des Anteilsverkaufs irrelevant. Relevant ist ausschließlich der Gewinn. Den kann man nicht einfach "annehmen", sonst wird das Würfelei.

-Dieser Steuerfreibetrag 11600€.

-kein weiteres Einkommen vorhanden

Aber Krankenversicherungsbeiträge, die abzuführen sind (und die steuerlich absetzbar sind). Vielleicht auch noch andere steuerlich relevante Sachen. Im Interview des Steuerprogramms wirst Du mit der Nase draufgestoßen.

EDIT: Falls es immer noch nicht klar ist, was ich meine. Kann mir jemand die Steuer erklären: Die einzige Bedingung ist: Geld kommt nur durch den einmaligen Verkauf von ETF (MSCI World) rein. Mit diesem einmaligen Verkauf muss man im Jahr über die Runden kommen. Den Rest an Daten kann man sich selber aussuchen, falls meine vorgegebenen Daten zu unklar sind.

Nö. "Den Rest der Daten" kann man sich nicht selber heraussuchen, wenn das Ergebnis auch nur einigermaßen in der richtigen Richtung sein soll.

Ja, @egon, wenn die Günstigerprüfung ergibt, daß man die Kapitalerträge sinnvollerweise der Regelversteuerung unterwirft (was im vorliegenden Fall höchstwahrscheinlich ist), ist normalerweise auch der Soli weg.

Wie gesagt: Es ist nicht schwer, die Steuer in diesem Fall auszurechnen. Allerdings müssen dafür die entscheidenden Parameter bekannt sein. Der wichtigste davon ist der Kapitalertrag.

ok, danke an die Runde. Ich habe noch zusätzlich das hier auf https://frugalisten.de/krankenversichert-als-privatier/ gefunden, will es noch hier vervollständigen:

Die Entnahmephase

Mit 43 kündigt Peter seinen Job und beginnt, von seinem Vermögen zu leben. Pro Jahr entnimmt er 22.000 € aus seinem ETF-Portfolio. Die Entnahme gestaltet er so, dass davon 13.500 € aus Kursgewinnen und Dividenden bestehen, 8.500 € entnimmt er aus seinem eingezahlten Grundkapital.

Auf Peters Steuerbescheid sind somit Kapitalerträge von 13.500 € ausgewiesen. An diesem Einkommen, das knapp über der Mindestbeitragsgrenze liegt, wird sein GKV-Beitrag von 18,3 % bemessen. So zahlt Peter rund 206 € GKV-Beitrag im Monat (2.470 € im Jahr).

Der GKV-Beitrag mindert außerdem sein zu versteuerndes Einkommen. Dieses beträgt nun 13.500 € – 2.470 € = 11.030 €. Darauf zahlt Peter rund 250 € Einkommensteuer (pro Jahr!).

Von seiner Entnahme bleiben Peter netto somit 22.000 € – 2.470 € – 250 € = 19.280 €."

Peters Portfolio besteht aber auch zu übern Daumen 60% aus Kurszuwächsen. Wären es nur 30%, dann könnte er doppelt so viel entnehmen ohne der Steuer zu unterliegen...

und vielleicht hat Peter ja auch noch ein zweites Depot das er erst vor einem Jahr eröffnet und seitdem kräftig bespart hat. Das steht dann vielleicht nur 8% im Plus so dass er daraus 100k jährlich steuerfrei entnehmen kann.

Oder vielleicht ist Peter auch besonders schlau und entnimmt aus beiden Depots zusammen so viel Geld wie er zum leben braucht und kombiniert es so dass er durch Mischentnahme ebenfalls auch bei 50k Entnahme keine oder kaum Steuern anfallen...

Das ist also nicht nur sehr individuell sondern auch bei ein und derselben Person kann man hier auf unterschiedlichste Ergebnisse selbst für gleiche Entnahmebeträge kommen.

Du kommst nicht umzu, das für deinen konkreten Fall durchzuspielen. Peterbeispiele helfen nur fürs Verständnis, sind aber keine Guideline für das eigene kalkulatorische Vorgehen 😉

Klar ist aber, vir allem in der Anfangsphase der Entnahme bei ggf. noch geringem Wertzuwachs im Depot: ich entnehme was ich steuerfrei entnehmen kann, egal ob ich es brauche oder nicht und zahle den Rest wieder ein, nutze somit den Steuerfreibetrag (auch gegen Aufwendungen) also voll aus um die Steuerlast auch in späteren Jahren nachhaltig zu senken 😎

 

 

Zitat von Max aus E am 9. Juli 2024, 7:59 Uhr

 

Klar ist aber, vir allem in der Anfangsphase der Entnahme bei ggf. noch geringem Wertzuwachs im Depot: ich entnehme was ich steuerfrei entnehmen kann, egal ob ich es brauche oder nicht und zahle den Rest wieder ein, nutze somit den Steuerfreibetrag (auch gegen Aufwendungen) also voll aus um die Steuerlast auch in späteren Jahren nachhaltig zu senken 😎

 

 

Mit was für einem Winzdepot willst du denn in die Entnahmephase gehen? Du hast irgendwie 1000 Euro Freibetrag, darauf 28%, macht grob 280 Euro, die du dadurch einsparst maximal. D.h. wir reden hier über einen Betrag zwischen 0 und 280 Euro ?!?

Peterbeispiele helfen nur fürs Verständnis

Und um das ging es mir.  Meinen konkreten Fire-Fall lasse ich mir von einem Experten durchrechnen. Dafür ist mir so ein Thema zu wichtig.

Mit was für einem Winzdepot willst du denn in die Entnahmephase gehen? Du hast irgendwie 1000 Euro Freibetrag, darauf 28%, macht grob 280 Euro, die du dadurch einsparst maximal. D.h. wir reden hier über einen Betrag zwischen 0 und 280 Euro ?!?

Wir reden über deutlich mehr als das. Wenn sonst keine Einnahmen vorhanden sind, dann läuft das ja über die KAP nach Progression (Günstigerprüfung). Ich kann also den Steuerfreibetrag über den Gewinnanteil ausschöpfen. Sicher machst du das auch so, nur behindern dich dabei die Dividenden und du hast im Depot über viele Jahre starken Wertzuwachs, da kommt dann am Ende natürlich deutlich weniger "netto" raus 😉.

Da man ja seinen GKV-Beitrag in der Steuererklärung gegen rechnen kann. Weiß jemand ob das auch mit eine privaten langzeit Krankenversicherung gilt, wenn man mehrere Monate im Ausland lebt? (und währenddessen nicht in Deutschland krankenversichert ist)

Zitat von QuantActive am 9. Juli 2024, 8:49 Uhr

Peterbeispiele helfen nur fürs Verständnis

Und um das ging es mir.  Meinen konkreten Fire-Fall lasse ich mir von einem Experten durchrechnen. Dafür ist mir so ein Thema zu wichtig.

Ahh, der feine Herr hat einen Experten an der Hand.

Was denkst du, was wir für Pappenheimer sind?

Zitat von QuantActive am 10. Juli 2024, 17:38 Uhr

Da man ja seinen GKV-Beitrag in der Steuererklärung gegen rechnen kann. Weiß jemand ob das auch mit eine privaten langzeit Krankenversicherung gilt, wenn man mehrere Monate im Ausland lebt? (und währenddessen nicht in Deutschland krankenversichert ist)

Frag das doch einfach deinen Experten.