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Steuerberater suchen

Ich hatte bisher meine Steuererklärung selbst per Elster gemacht, als lediger Angestellter ohne weitere Einkünfte war das auch nicht weiter schwierig. Letztes Jahr habe ich eine Wohnung gekauft und hatte diverse Ausgaben und Mieteinnahmen. Ich kenne die steuerlichen Themen nur soweit, um die Mietrendite nach Steuern für mich grob abschätzen zu können.

Ich möchte mir darum zum ersten Mal einen Steuerberater nehmen. Über eine befreundete Steuerberaterin (die wegen Babypause nicht für mich arbeiten kann) habe ich nun mehrere Kollegen emofohken bekommen.

Da ich bei dem Thema unbedarft bin, Frage in die Runde: Worauf konkret sollte ich beim ersten Gespräch achten und welche Frage stellen, um zu erkennen, ob der/diejenige für mich taugt? Und haltet ihr es für wichtig, dass er/sie Vermietung als einen Schwerpunkt hat, oder spielt das bei eher einfachen Verhältnissen wie bei mir nicht so die Rolle?

Welche Erfahrungen habt ihr sonst bisher mit Steuerberatern gemacht?

Du musst den Steuerberater nicht mit Deiner gesamten Einkommensteuererklärung beauftragen, kannst ihn auch nur um die Punkte Wohnungskauf und Vermietung bitten. Man kann mit Steuerberatern auch ein Stundenhonorar vereinbaren. Sprich einfach mal am Telefon mit einem darüber.

Ich mach meine Steuererklärung (mit EÜR) seit Jahren selbst, letztes Jahr hab ich ein gebrauchtes Fahrzeug (ist zwangsweise Firmenfahrzeug) gekauft und habe dafür einen Bekannten, der Steuerberater ist, gefragt, wie die Abschreibung läuft. Den Rest kann ich dann selbst.

Vor fast 30 Jahren, als ich mal eine Eigentumswohnung kaufte, habe ich mich einfach beim Finanzamt erkundigt, welche Kosten ich wo/wie ansetzen kann. Die haben mir meine Liste korrigiert und so hab ich es dann angesetzt. (Damals wegen Abschreibung § 10 e.)

Was Du da brauchst, kann jeder Steuerberater, da braucht es keinen Spezialisten.

Das was du brauchst sind wie Christine sagt Standardthemen die jeder Steuerberater kann.

Ich habe eine kleine Steuerberaterkanzlei genommen welche von meinem Wohnort etwa 150km weg ist, weil bei und in der Nähe einfach alle Dienstleistungen teurer sind.

In der Wiso Steuer Software wird das Thema Wohnungskauf, Vermietung und Abschreibung recht deutlich und ausführlich behandelt, die Software leitet dich durch, was nicht stimmt, korrigiert das Finanzamt. Steuerberater für Privatleute sind eine aussterbende Spezies.

Habe jemanden, Termin ist Ende Juni, werde dann berichten. Ein zentraler Punkt für mich ist die Bestimmung des für die AfA relevanten Kaufpreisanteils. Das ist über die Jahre ein ziemlich großer Hebel, da fühl ich mich mit Beratung einfach sicherer.

Sie will mir alles soweit erklären, dass ich ab nächstem Jahr dann allein klar komme. Dann schau ich mir auch mal Wiso & Co. an. Elster ist tatsächlich nicht der Weisheit letzter Schluss, zu wenig Hilfestellung für Laien. 🙂

... so kompliziert finde ich das steuerliche mit Mieteinnahmen nicht:

Anlage V

Als Kosten setzt du an:

  1. Abschreibung
    Hier habe ich alle Kosten (Kaufpreis, Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Grundbuchamt, Kosten für Besichtigungen, Maklerkosten etc.) addiert und setze diese mit 2% linear 50 Jahre lang an.
  2. Kosten um die Wohnung vermietbar zu machen
    z.B. Kosten für neue Küche, größere Renovierung, neue Böden etc. Diese Kosten setze ich verteilt auf 5 Jahre an.
  3. Kosten für die laufende Instandhaltung
    Kleinkram, Handwerkersachen, neue Klobrille und Duschvorhang etc. Hier sammle ich alle Belege und setze das direkt als Ausgaben an.
  4. Ich gehe einfach mal davon aus, dass die Wohnung von einem Verwalter betreut wird. Dann setzt du die ganze Hausgeldabrechnung als Kosten an (Grundsteuer nicht vergessen, die wird meist extra ans Finanzamt überwiesen; Wärmekosten laufen auch oft extra direkt mit einem Energieanbieter/Stadtwerke etc.).

Die ganzen Ausgaben von den Mieteinnahmen abziehen und der Rest wird versteuert.

Einmal am Anfang da durchgeackert brauchst du zukünftig in den Formularen nur die Zahlen entsprechend anpassen indem du die letztjährige Steuerklärung als Dateivorlage für die neue Erklärung verwendest.

Aber vielleicht hat die Steuerberaterin noch extra Tipps auf Lager (dann lasse uns das doch bitte wissen), ist ja ein sehr komplexes Thema und ich bin auch immer froh, wenn ich das Jahr für Jahr wieder hinter mir habe.

 

Zitat von CHRIS-HL am 27. Mai 2020, 22:55 Uhr

... so kompliziert finde ich das steuerliche mit Mieteinnahmen nicht:

Anlage V

Als Kosten setzt du an:

  1. Abschreibung
    Hier habe ich alle Kosten (Kaufpreis, Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Grundbuchamt, Kosten für Besichtigungen, Maklerkosten etc.) addiert und setze diese mit 2% linear 50 Jahre lang an.
  2. Kosten um die Wohnung vermietbar zu machen
    z.B. Kosten für neue Küche, größere Renovierung, neue Böden etc. Diese Kosten setze ich verteilt auf 5 Jahre an.
  3. Kosten für die laufende Instandhaltung
    Kleinkram, Handwerkersachen, neue Klobrille und Duschvorhang etc. Hier sammle ich alle Belege und setze das direkt als Ausgaben an.
  4. Ich gehe einfach mal davon aus, dass die Wohnung von einem Verwalter betreut wird. Dann setzt du die ganze Hausgeldabrechnung als Kosten an (Grundsteuer nicht vergessen, die wird meist extra ans Finanzamt überwiesen; Wärmekosten laufen auch oft extra direkt mit einem Energieanbieter/Stadtwerke etc.).

Die ganzen Ausgaben von den Mieteinnahmen abziehen und der Rest wird versteuert.

Einmal am Anfang da durchgeackert brauchst du zukünftig in den Formularen nur die Zahlen entsprechend anpassen indem du die letztjährige Steuerklärung als Dateivorlage für die neue Erklärung verwendest.

Aber vielleicht hat die Steuerberaterin noch extra Tipps auf Lager (dann lasse uns das doch bitte wissen), ist ja ein sehr komplexes Thema und ich bin auch immer froh, wenn ich das Jahr für Jahr wieder hinter mir habe.

 

Danke für die Rückmeldung! Aber setzt du wirklich 100% vom Kaufpreis über die 50 Jahre ab? Hast du keinen - nicht absetzbaren - Grundstücksanteil herausgerechnet? Falls du auf Kredit gekauft hast, fehlen noch die Kreditzinsen in der Auflistung oder?

Stimmt, Kreditkosten kannst du natürlich auch noch absetzen, da ist auch extra ein entsprechend gekennzeichnetes Feld in der Anlage V vorhanden. Dann wiegen sich die Mieteinnahmen mit den ganzen Kosten eventuell schon so weit auf, dass kaum noch etwas an zu versteuernden Gewinn übrig bleibt.

Den Kaufpreis habe ich direkt wie in der Kaufurkunde angegeben mit einberechnet. Das ist stehts so durchgegangen. Liegt vielleicht daran, dass es bei einer Eigentumswohnung keinen extra ausgewiesenen Grundstückspreis gibt? Man besitzt ja nur einen virtuellen Anteil am Grundstück und dieser beträgt bei sehr großen Wohnanlagen oft nur ein paar Quadratmeter.

 

 

Puh also nach allem was ich darüber bisher gelesen habe, darfst du nur den Gebäudeanteil absetzen. Gibst du den gesamten Kaufpreis dafür aus, hinterziehst du nach meinem Verständnis Steuern. Auch wenn das Finanzamt bisher die Erklärung bisher gutgläubig akzeptiert.

In den letzten 10 Jahren haben sich die Preise der Wohneinheiten hier verdoppelt, Inflation rausgerechnet kommt diese Steigerung ausschließlich aus der Lage = Grundstückspreis. So wenig kann er real also nicht ausmachen. Wobei ich nicht weiß, ob sich das in der Rechnung mit Bodenrichtwert + fiktivem Gebäudewert dann auch so widerspiegelt. Wie gesagt, ich werde berichten!