Bitte oder Registrieren, um Beiträge und Themen zu erstellen.

Steuerausländer zahlen keine Kapitalertragssteuer ?

So grob hab ich das ganze gegoogelt, nur weis man dann nie o das auch alles stimmt. Auf meinem ETF Depot sind derzeit Buchgewinne von ca 250.000 €. Mein langfristigerplan ist irgenwann mal für 183 Tage ins Ausland zu gehen. Dort dann als Steuerausländer alles steuerfrei zu verkaufen und das ganze wieder zu kaufen.

https://www.dkb.de/kundenservice/haeufige_fragen/abgeltungssteuer/090_Steuerausl%C3%A4nder.html

wenn ich es richtig verstanden habe muss ich mich dazu hier abmelden im Ausland anmelden, unterlagen an Bank. Kann ich wirklich so die ganze abgeltungssteuer vermeiden. Hat jemand Erfahrung mit Steuerausländer sein ?

183 Tage wegzuziehen wird nicht ausreichen, da du dann in Deutschland der erweiterten beschränkten Steuerpflicht unterliegst (siehe auch meinen aktuellen Artikel zum Thema Besteuerung) oder die Steuern eben in deinem neuen Wohnsitzstaat zahlen musst.

Aber es gbt ja Länder wo Kapitaleinkünfte aus Kursgewinnen generell Steuerfrei sind Zypern, Malta...

Mir reicht es ja wenn meine Kursgewinne steuerfrei sind, auf Zinsen kann Malta, Zypern gern kassieren....

Aber wenn meine Bank das nicht mehr mitteilt sondern nur dem neuen Land, woher soll der Staat das dann wissen ?

Vorrausetzungen:Daneben müssen in Deutschland trotz des Wegzugs in das Ausland wesentliche wirtschaftliche Interessen verbleiben. Wesentliche wirtschaftliche Interessen liegen vor, wenn

  • der Stpfl. zu Beginn des Vz (Mit-)Unternehmer eines inländischen Betriebs ist. Ist der Stpfl. Kommanditist, greift die Regelung nur bei einer mindestens 25 %igen Gewinnbeteiligung.
  • eine wesentliche Beteiligung i. S. d. § 17 EStG (d. h. mindestens 1 %) an einer inländischen Kapitalgesellschaft besteht.
  • mehr als 30 % nicht ausl. Einkünfte erzielt werden oder diese Einkünfte den Betrag von 62.000 EUR übersteigen. Dabei sind nicht nur die Einkünfte gem. § 49 EStG zu berücksichtigen, sondern alle Einkünfte, die nicht gem. § 34d EStG zu den ausl. Einkünften gehören. Daher sind insbesondere auch Renten und Zinsen zu erfassen.
  • das Vermögen, aus dem Einkünfte erzielt werden, zu mehr als 30 % aus nicht ausl. Vermögen besteht oder den Gesamtbetrag von 154.000 EUR übersteigt.

Punkt 1 und Punkt 2 klares nein

Punkt 3 und 4 nicht ausländische Einkunfte bzw nicht Ausländisches Vermögen. Das ist jetzt die Frage was gemeint ist, was ist ausländisches Vermögen (warum man da ...Verkaufe ich einen MSCI World ETF ist die Gewichtung von 3 % ja so gering das das ich 62000 € Gewinn erst bei einem Volumen von über 2 Mio erreiche bzw bei Depotvolumen von 154.000 musste mein MSCI World depot ja über 5.000.000 € sein.

Oder zählt das herkunftsland des ETF ? so das Ishares (irland) oder Xtrackers, Comstage (lux) als ausländisches Vermögen zählen....Abgeleitet aus der ISIN Nummer

Wenn es nach meiner Auslegung geht dann auch hier ein "nein"....Aber wie gesagt keine Ahnung und meine Informationen stammen alle aus dem Netz und da steht auch allerlei Mist drin, wo man sich nicht drauf verlassen kann.

 

 

Geht mich ja im Prinzip nichts an, aber kleine Warnung: Wenn hier etwas "gestaltet" werden soll, bewegst du dich auf verdammt dünnem Eis. Das haben schon andere versucht und sind baden gegangen. Die Finanzbehörden sind da knallhart. Ich weiß das von einem Freund, der da schon mal Probleme bekommen hat. Wenn du da einen Fehler machst, unterstellen da in jedem Fall Vorsatz. Du kannst dich dann nicht mehr herausreden mit 'hab ich nicht gewusst' oder 'war ein Versehen'. Es gibt ja genug prominente Beispiele, die solche Dinger gedreht haben und aufgeflogen sind. Ich weiß nicht, ob du es riskieren willst, wegen ein paar Kröten in den Knast zu wandern.

Das sollte so funktionieren,  aber 183 Tage wären mir zu knapp.

Ein Jahr, von Januar bis Dezember, nach Zypern ziehen.  Vorher alle Verbindungen zu Deutschland kappen, Immobilien verkaufen, kein Zimmer mehr bei den Eltern etc.

In dem Jahr alle Gewinne realisieren und alles in Zypern versteuern (Zinsen, Dividrnden)

Deutschland in dem Jahr am besten gar nicht besuchen.  Boris Becker wurde zum Verhängnis, das er sich in einer Villa von einem Freund in München aufgehalten hatte,  und zwar über 180 Tage.

 

Bei 250.000€, also rund 70.000€ Steuern, sollte sich der Aufwand rechnen.

Was wird das jetzt hier ?

Mithilfe zur Steuerhinterziehung ?

Wie blöd kann man sein das in einem öffentlichen Forum zu diskutieren ?

Neue Schlagzeile "Frugalisten: Hohe Sparquote, Rente mit 40 und vorsätzliche illegale Steuervermeider."

3 Tage Woche. Teilzeitarbeit.
Zitat von Paul74 am 15. September 2019, 18:27 Uhr

Das sollte so funktionieren,  aber 183 Tage wären mir zu knapp.

Ein Jahr, von Januar bis Dezember, nach Zypern ziehen.  Vorher alle Verbindungen zu Deutschland kappen, Immobilien verkaufen, kein Zimmer mehr bei den Eltern etc.

In dem Jahr alle Gewinne realisieren und alles in Zypern versteuern (Zinsen, Dividrnden)

Deutschland in dem Jahr am besten gar nicht besuchen.  Boris Becker wurde zum Verhängnis, das er sich in einer Villa von einem Freund in München aufgehalten hatte,  und zwar über 180 Tage.

 

Bei 250.000€, also rund 70.000€ Steuern, sollte sich der Aufwand rechnen.

Solange dein Vermögen in einem deutschen Depot liegt, wirst du damit der deutschen Besteuerung nicht entgehen können, da du, wie bereits erwähnt, weiterhin der erweiterten beschränkten Steuerpflicht unterliegst.

http://www.steuerkanzlei.co.uk/wegzug-steuern

 

Zitat von arbitrage am 14. September 2019, 13:29 Uhr

wenn ich es richtig verstanden habe muss ich mich dazu hier abmelden im Ausland anmelden, unterlagen an Bank. Kann ich wirklich so die ganze abgeltungssteuer vermeiden. Hat jemand Erfahrung mit Steuerausländer sein ?

Ich bin (in Deutschland) Steuerauslaender.

Dein Gedanke hat einen bedeutenden Fehler:

Du wirst natuerlich im "Ausland" steuerpflichtig. Und ehe du dich versiehst, werden erstmal in beiden Laendern Steuern einbehalten, weil es unterschiedliche Systematiken gibt. Diese kann man dann aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen wieder gegeneinander aufrechenen, aber gespart hast du immernoch nicht.

Der Aufwand kann erheblich sein, weil zB Finanzaemter auslaendische Formulare ueber gezahlte Steuern durch Stempel bestaetigen muessen, was sie zT einfach nicht tun.

Ich versuche mal, diesen Aufwand fuer 500 Euro zu betreiben, mittels Steuerberater, weil es echt kompliziert ist. Der Steuerberater riet davon ab, weil ein Honrar die 500 Euro auffressen wuerde.