Bitte oder Registrieren, um Beiträge und Themen zu erstellen.

Sparen für Kinder: Einmalinvest steuerlich besser als Sparraten?

Hallo,

ich überlege für meine Kinder einen Sparplan einzurichten, z.B. 100 EUR monatlich in einen ETF Sparplan zu sparen... die Variante scheint ja auch ganz beliebt.

Nun hatte ich allerdings die Idee anstatt die nächsten ca. 15 Jahre monatlich 100 EUR zu sparen (eingezahlt wären dann insgesamt 18000 EUR), diese 18000 EUR *heute* als Einmalinvest in einen ausschüttenden ETF zu stecken, um möglichst den Sparerpauschbetrag von 801 EUR jedes Jahr voll auszuschöpfen.

Laut zinsen-berechnen.de hat man dann beim Sparplan nur ca. 26.000 EUR raus und beim Einmalinvest ca. 35.000 EUR (nach 15 Jahren bei 5% Zinsen pro Jahr und nach Steuern). Das Kind hätte also auf jeden Fall einen Vorteil.

Mein Depot wäre allerdings um 18.000 EUR ärmer, dafür würde ich die 100 EUR in mein Depot sparen, wo allerings der Freibetrag schon ausgeschöpft ist. Macht trotzdem noch 24.000 EUR.

Hätte ich die 18000 EUR bei mir weiter liegen lassen, kämen nach Steuern ca. 31.000 EUR raus, (auch weniger als beim Kind, da mein Freibetrag schon ausgeschöpft ist.)

Also würde ich das Depot des Kindes besparen, hätte es 26k und ich 31k EUR.

Würde ich ein Einmalinvest tätigen, hätte das Kind 35k und ich 24k.

Das Einmalinvest macht also ein Plus von 2000 EUR pro Kind innerhalb der Familie.

Wir seht ihr das? Ist der steuerliche Gedanke zu vernachlässigen oder eine sinnvolle Überlegung (falls ich überhaupt richtig gerechnet habe)?

Ich glaube das Einmalinvest sollte auch noch höher sein, um den Freibetrag voll auszunutzen, war jetzt hier nur ein Beispiel, aber vielleicht ist die Differenz dann noch höher.

Es ist sogar noch besser:

Wenn du das Geld als dauerhafte Schenkung an die Kinder betrachtest und auch das Depot auf ihren Namen laufen lässt, sparst du nicht nur den Sparerpauschbetrag, sondern kannst mit den gesamten Erträgen des Depots den Einkommensteuer-Grundfreibetrag ausnutzen (sofern die Kinder sonst keine Einnahmen haben, die den Freibetrag übersteigen). Einfach NV-Bescheinigung für die Kinder vom Finanzamt beantragen, an die Bank schicken, fertig.

Theoretisch könntest du deinen Kindern so auch mehrere 100.000 € pro Kind schenken (sofern das in deinem generellen Interesse ist) und die Erträge aus diesem Vermögen wären immer noch steuerfrei, sofern deine Kinder kein anderes Einkommen erzielen.

Olivers Hinweis (auch auf die NV-Bescheinigung) ist natürlich korrekt und zeigt, dass weit mehr steuerfrei angelegt werden kann.

Es gibt aber neben der Steuer noch einen anderen wichtigen Punkt zu beachten: Das Kind darf (2020) nur bis zu 455 € monatliches Einkommen haben, um noch beitragsfrei in der Krankenversicherung des Vaters/der Mutter mitversichert sein zu können.

Wären also 5.460,00 € Kapitaleinkünfte pro Jahr als Grenze für die Familienversicherung. Es wird allerdings immer von einer monatlichen Einkommensgrenze gesprochen, ich weiß nicht, ob man in einem Monat mehr und im anderen Monat weniger haben darf, so lange man unter der Jahressumme bleibt. @braendy weiß da vermutlich mehr.

Zudem muss man bedenken: Das Geld gehört dem Kind, die Eltern dürfen es bspw. nicht in hochriskante Anlageformen stecken (es gab mal vor Jahren sogenannte mündelsichere Fonds, weiß nicht, wie das heute aussieht) und sie dürfen über das Geld dann auch nicht mehr einfach verfügen und für bspw. eigene Zwecke verwenden. https://www.anwalt.de/rechtstipps/duerfen-eltern-auf-das-vermoegen-ihrer-kinder-zugreifen_125904.html

Wird das Kind volljährig, kann es über das Geld verfügen. Auch dann, wenn es mit den Eltern verstritten ist oder drogensüchtig geworden oder das Geld für Konsum statt Studium raushauen will - Du hast als Schenker hier nicht mehr viel zu melden.

Nur so als Hinweis. In den allermeisten Fällen wird es nicht so laufen, ich wünsch Dir und Deinen Kindern das Allerbeste!

 

 

Zitat von Christine am 5. September 2020, 18:29 Uhr

Olivers Hinweis (auch auf die NV-Bescheinigung) ist natürlich korrekt und zeigt, dass weit mehr steuerfrei angelegt werden kann.

Es gibt aber neben der Steuer noch einen anderen wichtigen Punkt zu beachten: Das Kind darf (2020) nur bis zu 455 € monatliches Einkommen haben, um noch beitragsfrei in der Krankenversicherung des Vaters/der Mutter mitversichert sein zu können.

Wären also 5.460,00 € Kapitaleinkünfte pro Jahr als Grenze für die Familienversicherung. Es wird allerdings immer von einer monatlichen Einkommensgrenze gesprochen, ich weiß nicht, ob man in einem Monat mehr und im anderen Monat weniger haben darf, so lange man unter der Jahressumme bleibt. @braendy weiß da vermutlich mehr.

Zudem muss man bedenken: Das Geld gehört dem Kind, die Eltern dürfen es bspw. nicht in hochriskante Anlageformen stecken (es gab mal vor Jahren sogenannte mündelsichere Fonds, weiß nicht, wie das heute aussieht) und sie dürfen über das Geld dann auch nicht mehr einfach verfügen und für bspw. eigene Zwecke verwenden. https://www.anwalt.de/rechtstipps/duerfen-eltern-auf-das-vermoegen-ihrer-kinder-zugreifen_125904.html

Wird das Kind volljährig, kann es über das Geld verfügen. Auch dann, wenn es mit den Eltern verstritten ist oder drogensüchtig geworden oder das Geld für Konsum statt Studium raushauen will - Du hast als Schenker hier nicht mehr viel zu melden.

Nur so als Hinweis. In den allermeisten Fällen wird es nicht so laufen, ich wünsch Dir und Deinen Kindern das Allerbeste!

 

 

Der Punkt mit der Familienversicherung ist völlig richtig. Wird die Gesamteinkommensgrenze (1/7 der mtl. Bezugsgröße der Rentenversicherung) überschritten, ist die Familienversicherung zu beenden. Das Alter des Kindes ist dabei völlig irrelevant. Hier werden dann entsprechend die Jahreszinseinnahmen gezwöfltet und mit der moatlichen Gesamteinkommensgrenze der Familienversicherung(455 Eur) verglichen.

Gut wäre hierbei, dass der Sparerfreibetrag (801 Euro) hinsichtlich der Prüfung der Gesamteinkommensgrenze abgezogen werden darf. Das unterscheidet sich zur Beitragsberechnung freiwillig Versicherter, dort dürfen lediglich 51,00 Euro pro Jahr bei Kapitalerträgen zum Abzug gebracht werden.

Danke für die Ergänzung, guter Hinweis zur Familienversicherungs-Grenze! 🙂
Zitat von Christine am 5. September 2020, 18:29 Uhr

Zudem muss man bedenken: Das Geld gehört dem Kind, die Eltern dürfen es bspw. nicht in hochriskante Anlageformen stecken (es gab mal vor Jahren sogenannte mündelsichere Fonds, weiß nicht, wie das heute aussieht) und sie dürfen über das Geld dann auch nicht mehr einfach verfügen und für bspw. eigene Zwecke verwenden. https://www.anwalt.de/rechtstipps/duerfen-eltern-auf-das-vermoegen-ihrer-kinder-zugreifen_125904.html

Ich vermute, das gilt vor allem dann, wenn das Kind Bargeld vererbt oder geschenkt bekommt, dass man dieses dann nicht einfach im Namen des Kindes in Aktien stecken darf?

Was ist aber, wenn das Kind direkt ein bestehendes Aktien- oder Fondsdepot geschenkt bekommt oder es vom Schenkenden gewollt ist, dass in Aktien investiert wird? Das würde mich doch wundern wenn man dann gezwungen wäre, die Anteile im Namen des Kindes zu veräußern und aufs Tagesgeld zu packen. 🙂

 

 

Also meines Wissens gibt es (teilweise völlig unsinnige) Einschränkungen bei den Instrumenten, in die man investieren darf. So darf ich beim Depot meines Sohnes deutsche Aktien kaufen, aber eben keine, die in anderen Währungen notiert sind. Bei anderen Euro Aktien bin ich mir unsicher.

Zitat von Oliver am 5. September 2020, 19:09 Uhr

Was ist aber, wenn das Kind direkt ein bestehendes Aktien- oder Fondsdepot geschenkt bekommt

Würd ich nicht machen, da werden erstmal alle aufgelaufenen Kapitalerträge bis Stichtag bei Dir zur Versteuerung fällig 🙂

Zitat von Christine am 5. September 2020, 22:14 Uhr
Zitat von Oliver am 5. September 2020, 19:09 Uhr

Was ist aber, wenn das Kind direkt ein bestehendes Aktien- oder Fondsdepot geschenkt bekommt

Würd ich nicht machen, da werden erstmal alle aufgelaufenen Kapitalerträge bis Stichtag bei Dir zur Versteuerung fällig 🙂

Ich würde ja ein neues Depot für die Kinder einrichten, meine eigenen ETF Anteile verkaufen und davon neue ETF Anteile im Depot der Kinder kaufen. Bei der Vorgehensweise habe ich doch das gleiche "Problem", wobei mir das als ganz normale Vorgehensweise erscheint, Steuern werden halt irgendwann fällig.

OK, vermutlich kann ich auch ETF Anteile von meinem Depot auf das Kinder Depot übertragen ohne Kursgewinnse zu realisieren, aber ich denke für die Kinder würde ich ein simpleres Portfolio wählen (nur 1 ETF).

Danke auch Oliver für den Tip mit der NV Bescheinigung, habe ich sicherlich schonmal irgendwo in deinem Blog gelesen.

Da ich keinen 6-stelligen Betrag für meine Kinder übrig habe, ist das mit der KV Grenze auch egal, zumal sie auch nicht familienversichert sind.

Ich hätte einen "ganz normalen" MSCI World oder MSCI ACWI ETF ins Auge gefasst. Kann man das für die Kinder machen, oder gehen wirklich nur deutsche Aktien bzw. Fonds in EUR Währung?

Fazit dennoch:

Soviel Einmalinvest wie möglich ist i.d.R. sinnvoller als Sparraten, um die Steuerlast schnellstmöglich auf die Familie aufzuteilen!? Ganz im Sinne von Oliver's Zitat "Die Steuerlast geschickt über das Leben verteilen".

Die Frage wär noch, wie du dein Ziel definierst. Soll dem Kind zum 18. Geburtstag ein maximales Vermögen zur Verfügung stehen? Dann so machen, wie oben besprochen. Soll dem Kind das Geld langfristiger zur Verfügung stehn, für Familie, Haus und Alter? Dann würd ich das Depot auf eigenen Namen und länger laufen lassen. Trotz aller finanzieller Bildung aus dem Elternhaus besteht das Risiko, dass das Geld vorab ausgegeben wird, und sei es als aus ideellen Gründen als Spende an FFF 2.0. Das wiegt imho schwerer als der steuerliche Vorteil.

Zitat von csh am 6. September 2020, 0:26 Uhr

Ich würde ja ein neues Depot für die Kinder einrichten, meine eigenen ETF Anteile verkaufen und davon neue ETF Anteile im Depot der Kinder kaufen. Bei der Vorgehensweise habe ich doch das gleiche "Problem", wobei mir das als ganz normale Vorgehensweise erscheint, Steuern werden halt irgendwann fällig.

OK, vermutlich kann ich auch ETF Anteile von meinem Depot auf das Kinder Depot übertragen ohne Kursgewinnse zu realisieren, aber ich denke für die Kinder würde ich ein simpleres Portfolio wählen (nur 1 ETF).

Wenn die Anteile übertragen werden, fallen die Steuern auf Kursgewinne/Erträge an. Sie wechseln ja den Eigentümer. Die bisherigen Erträge werden Dir zugerechnet. Sonst wär's ja möglich, einen thesaurierenden Fonds zu kaufen und über vier Generationen weiterzuvererben. Der Verkäufer zahlt dann die aufgelaufenen Steuern 😉  (Nur ein Witz, die Steuergesetze ändern sich ja schon während der ersten Generation siebenmal.)

Wenn Du aber keine Riesenbeträge verschenken willst, dann nimm doch aus Deiner Cashreserve den Einmalbetrag und fülle Deine Cashreserve wieder über Deinen laufenden Sparbetrag auf.

 

Aber ein ausschüttender ETF macht schon mehr Sinn, als ein thesaurierender, oder (sagen wir, wenn man bei null anfängt und jeden Monat 100 EUR anlegt)? Also wegen der Steuer.

@christine: Die Cashreserve sind derzeit nicht mal zwei Nettomonatsgehälter, das ginge nicht, ich müsste schon Fondsanteile verkaufen.

@thewanderer: Ziel würde ich mal so ganz grob definieren mit: ca. 20.000 EUR am 18ten Geburtstag nach heutiger Kaufkraft.

 

Zitat von csh am 8. September 2020, 10:01 Uhr

Aber ein ausschüttender ETF macht schon mehr Sinn, als ein thesaurierender, oder (sagen wir, wenn man bei null anfängt und jeden Monat 100 EUR anlegt)? Also wegen der Steuer.

Ja, denn bei solchen Summen reicht sogar nur der Sparerfreibetrag. Das Kind wird die Fonds ja vermutlich dann verscherbeln und nicht für die eigene Altersvorsorge verwenden.