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Sozialversicherungspflicht - Werkstudent - Semesterferien

 

Hallo liebes Forum,

als Werkstudent darf ich 20h/Woche sozialversicherungsfrei (Ausnahme RV-Pflicht mit Gleitzonenregelung) arbeiten. Ich bin 25 und daher selbst krankenversichert (Nachweis liegt beim Arbeitgeber vor). In den Semesterferien darf ich die 20h/Woche überschreiten.
Nun habe ich im August in den Semesterferien über 20h/Woche gearbeitet und mir wurde die volle SV (Pflege, KV, Arbeitslosenversicherung) abgezogen. Ich habe also doppelt KV bezahlt für den August etc.

Ich habe mich beim HR gemeldet und auf die Termine der Hochschule (Semesterferien) verwiesen. Als Antwort erhielt ich, dass ich die Termine der Semesterferienund die Erlaubnis meines Abteilungsleiters für die Erhöhung der 20h/Woche hätte schriftlich mitteilen müssen. Eine Rückerstattung sei nicht möglich.

Ich hatte keinerlei Kenntnis, dass ich die Termine und eine Erlaubnis der Erhöhung hätte mitteilen müssen, da mir nichts erläutert wurde. Ist das ein Versäumnis meinerseits und kann man wirklich die falsch verrechneten SV Abgaben nicht mehr zurückfordern?

Vielen Dank Euch!

Das ist etwas, das Du mit Deinem Arbeitgeber und Deinem Steuerberater klären musst, dafür ist unser Forum eher nicht geeignet.

Technisch kann der Arbeitgeber sicherlich eine Korrekturabrechnung erstellen. Praktisch würde ich als Arbeitgeber aber auch auf einer rechtzeitig geschlossenen schriftlichen Vereinbarung bestehen. Schließlich habe ich als Arbeitgeber diverse Prüf- und Nachweispflichten (https://www.lexware.de/artikel/welche-versicherungspflicht-gilt-bei-studentenjobs/). Wenn ich also in der Lohnabrechnung bisher immer die 20 Stunden gemäß Stundenzettel beachten musste, und jetzt kommt einer plötzlich an und macht Überstunden, von denen ich als Arbeitgeber bisher nichts weiß und die ich nicht genehmigt habe, würde ich auch keine Korrektur machen.

Wusste Dein Vorgesetzter denn davon, dass Du mehr als 20 Wochenstunden arbeiten wirst? Was wurde vereinbart? Ich gehe doch davon aus, dass Du nicht einfach selbstherrlich Deine Stunden ausgeweitet hast?

Ein Blick in Deinen Arbeitsvertrag wäre auch hilfreich, was dort denn vereinbart ist.

 

Vor allem gibt es dafür viel elegantere Lösungen: Erhöhung des Stundenlohns, Job-Rad, Laptop für Home-Office, Fancy-phone, Bonuszahlung/Weihnachtsgeld (Auszahlungstermin planbar!) und/oder einfach über den Werkvertrag krankenversichern.

Zitat von Cybershot1823 am 31. August 2020, 9:01 Uhr

 

Hallo liebes Forum,

als Werkstudent darf ich 20h/Woche sozialversicherungsfrei (Ausnahme RV-Pflicht mit Gleitzonenregelung) arbeiten. Ich bin 25 und daher selbst krankenversichert (Nachweis liegt beim Arbeitgeber vor). In den Semesterferien darf ich die 20h/Woche überschreiten.
Nun habe ich im August in den Semesterferien über 20h/Woche gearbeitet und mir wurde die volle SV (Pflege, KV, Arbeitslosenversicherung) abgezogen. Ich habe also doppelt KV bezahlt für den August etc.

Ich habe mich beim HR gemeldet und auf die Termine der Hochschule (Semesterferien) verwiesen. Als Antwort erhielt ich, dass ich die Termine der Semesterferienund die Erlaubnis meines Abteilungsleiters für die Erhöhung der 20h/Woche hätte schriftlich mitteilen müssen. Eine Rückerstattung sei nicht möglich.

Ich hatte keinerlei Kenntnis, dass ich die Termine und eine Erlaubnis der Erhöhung hätte mitteilen müssen, da mir nichts erläutert wurde. Ist das ein Versäumnis meinerseits und kann man wirklich die falsch verrechneten SV Abgaben nicht mehr zurückfordern?

Vielen Dank Euch!

Hallo,

bist du dir denn sicher, dass du doppelt bezahlt hast? Die gesetzliche Fälligkeit von Beiträgen (Mitglieder) ist der 15. des Folgemonats, sprich der KVdS-Beitrag für August wird erst am 15. September fällig. Sobald die Kasse die entsprechende Meldung zur Sozialversicherung bekommen hat, muss die KVdS zum Vortag der Beschäftigung kraft Gesetzes enden. Hier erhälst du automatisch eine Erstattung der Beiträge.

Die 20 Stunden-Regelung ist eine Grundsatz-Regelung mit Ausnahme. Das Erscheinungsbild als Student liegt nur dann vor, wenn für das Studium mehr Zeit aufgewendet wird als für die Beschäftigung. Beschäftigungen über 20 Stunden während der Vorlesungsfreienzeit KÖNNEN trotzdem weiterhin versicherungsfrei in KV/PV/AV sein. Dieser Sachverhalt ist im Einzelfall zu prüfen.

Meiner Meinung nach, muss der Arbeitgeber die abhängige Beschäftigung trotzdem unter sozialversicherungsrechtlichen Gesichtspunkten beurteilen und kann nicht irgendwelche Versäumnisse oder arbeitsrechtliche Sachverhalte vorschieben. Hinsichtlich den Meldungen zur Sozialversicherung zählt das Sozialversicherungsrecht und nicht das Arbeitsrecht. Es muss eben nun eine Gesamtschau vorgenommen werden, ob trotz Erhöhung der Stundenanzahl in den Semesterferien noch immer Versicherungsfreiheit vorliegt. Korrekturen der Beitragsnachweise und DEÜV-Meldungen stellen i.d.R. kein Problem dar. Es ist auf jeden Fall auch im Sinne des Arbeitgebers, den Sachverhalt korrekt zu beurteilen, da die Beschäftigungsverhältnisse vom RV-Träger im Rahmen einer Betriebsprüfung sowieso nochmal geprüft werden.

Grundsätzlich meldet der Arbeitgeber nach sozialversicherungsrechtlichen Gesichtspunkten und die Kasse akzteptiert diese Meldung in aller Regel und geht davon aus, dass das so passt. Ich werde eigentlich nur aktiv, wenn sich der AG bei der Beurteilung unsicher ist oder offensichtliche Fehler vorliegen etc. Du kannst bei deiner Kasse ja mal nachfragen, wie sie diesen Sachverhalt beurteilen würden.

Wirst du nach den Semesterferien wieder als Werkstudent gemeldet? Falls die Meldung als Werkstudent wieder erfolgt, wäre mir das zu viel Aufwand mich gegen die Beurteilung zu wehren.

Freundliche Grüße

 

 

https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/versicherung-faq/haeufige-fragen-zu-studenten-und-praktikanten/wie-oft-duerfen-werkstudenten-ueber-20-std-arbeiten-2036712

Habe das heute mit meiner Werkstudentin ebenfalls erörtert. Die dürfen tatsächlich in der vorlesungsfreien Zeit bis zu 40h/Woche arbeiten, solange sie nicht mehr als die Hälfte des zurückliegenden Jahres über 20h/Woche gearbeitet haben. Also: 26 Wochen a 40h und 26 Wochen a 20h sind ok und lösen die Werkvertragsregelungen offensichtlich nicht auf.

Da in aller Regel mehr als die Hälfte des Jahres für Vorlesungen und Klausuren draufgeht, muss man also schon schwer am Limit unterwegs sein, um den Status als Werkstudent zu verlieren.

Zitat von Cybershot1823 am 31. August 2020, 9:01 Uhr

Ich bin 25 und daher selbst krankenversichert (Nachweis liegt beim Arbeitgeber vor). In den Semesterferien darf ich die 20h/Woche überschreiten.
Nun habe ich im August in den Semesterferien über 20h/Woche gearbeitet und mir wurde die volle SV (Pflege, KV, Arbeitslosenversicherung) abgezogen. Ich habe also doppelt KV bezahlt für den August etc.

Ich würde mich für den "doppelten" KV Beitrag an die Krankenkasse wenden.

Dass du Pflege und Arbeitslosenversicherung bezahlen musst ist aus meiner Sicht korrekt so.

Grüsse

Sparschwein.

Zitat von Sparschwein am 1. September 2020, 9:27 Uhr

Ich würde mich für den "doppelten" KV Beitrag an die Krankenkasse wenden.

Erst mal an den Arbeitgeber. Wir wissen ja gar nicht, wie seine Vereinbarung aussieht, mit wem er die Mehrstunden abgesprochen hat etc. Vielleicht ist ja tatsächlich alles im Vorfeld vereinbart worden und nur die Abrechnungsstelle hat es nicht mitbekommen. Dann macht sie eine Korrektur und gut ist. Erst, wenn klar ist, dass die Vereinbarungen fehlen und der AG nichts korrigieren wird, kann man mit der Krankenkasse sprechen.

Doppelt zahlen muss er auf jeden Fall nicht.

 

Hallo alle zusammen,

vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten.

Im Vertrag wird schriftlich erklärt, dass bei einer Abweichung der Arbeitszeit mit der Führungskraft gemeinsam abgestimmt werden muss, ob eine Erhöhung in Ordnung ist. Mein Vorgesetzter und ich haben uns bereits im März darauf geeinigt, dass ich über 20h/Woche ab August arbeiten darf. Dem HR habe ich nichts gemeldet.
Das HR stellt sich nach wie vor quer und ist der Auffassung, dass ich die Semesterferien über eine Bescheinigung hätte einreichen müssen, um dem HR Kenntniss der Ferienzeiten zu übergeben.

Mein Vorgesetzter weiß nicht weiter und meint die Betiräge erhalte ich nicht mehr zurück. Selbige Antwort erhalte ich vom HR.

Damit würde ich doppelt KV Beiträge (ich bin privat versichert und beim Arbeitgeber mit einer GKV gemeldet) und Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zahlen.

Ich wende mich mal an meine GKV wegen der falschen Abrechnung. Kann diese es mir wieder überweisen?

Ich bin überfordert und weiß nicht mehr weiter.

Zitat von Cybershot1823 am 9. September 2020, 9:36 Uhr

Im Vertrag wird schriftlich erklärt, dass bei einer Abweichung der Arbeitszeit mit der Führungskraft gemeinsam abgestimmt werden muss, ob eine Erhöhung in Ordnung ist. Mein Vorgesetzter und ich haben uns bereits im März darauf geeinigt, dass ich über 20h/Woche ab August arbeiten darf. Dem HR habe ich nichts gemeldet.
Das HR stellt sich nach wie vor quer und ist der Auffassung, dass ich die Semesterferien über eine Bescheinigung hätte einreichen müssen, um dem HR Kenntniss der Ferienzeiten zu übergeben.

Mein Vorgesetzter weiß nicht weiter und meint die Betiräge erhalte ich nicht mehr zurück. Selbige Antwort erhalte ich vom HR.

Damit würde ich doppelt KV Beiträge (ich bin privat versichert und beim Arbeitgeber mit einer GKV gemeldet) und Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zahlen.

Ich wende mich mal an meine GKV wegen der falschen Abrechnung. Kann diese es mir wieder überweisen?

Ich verstehe nach wie vor nicht, warum der Arbeitgeber sich so querstellt. Du hast Deine vertraglichen Pflichten erfüllt, nämlich mit Deinem Vorgesetzten, der Deine Stundenzettel abzeichnet und weitergibt, die Erhöhung der Stunden vereinbart. Ja, sicher wäre es einfacher gewesen, eine Notiz über die Semesterferien an den AG zu geben und natürlich wäre es eigentlich richtig, wenn Dein Vorgesetzter das im Griff hat. Aber warum da jetzt, wo es geklärt ist, noch so ein Tanz gemacht wird, verstehe ich nicht. An Deiner Stelle würde ich mir von Deiner Uni noch eine schriftliche Bestätigung der Semesterferienzeiten einholen und dann einen Brief an den Arbeitgeber ("HR", was auch immer das bedeutet) aufsetzen, dass Du mit Deinem Vorgesetzten, Herrn xx, das am xx.xx.xxxx vereinbart hast, davon ausgegangen bist, dass er alles weitere veranlasst und Du darum bittest, eine Korrekturabrechnung vorzunehmen.

Vielleicht habe ich aber auch immer nur in kleinen Unternehmen gearbeitet (und mache auch teils Lohnabrechnung), wo man mit Mitarbeitern nicht so umgeht und eher lösungsorientiert ist als in seinen Sessel zu pupsen.

Sollte das mit dem AG wirklich scheitern, würde ich persönlich mir einen anderen Job suchen und unabhängig davon rufst Du bei der Krankenkasse an. Man kann vieles im persönlichen Gespräch klären. Alle Unterlagen zusammensuchen (Arbeitsvertrag, wieviele Stunden hast Du dieses Jahr schon gearbeitet, Lohnabrechnungen, Meldebestätigungen usw.) und bereithalten. Klar kann eine Kasse was erstatten, es muss halt nur geklärt werden, was Sache ist und welcher der beiden Beiträge korrigiert wird.

PS: Jetzt erst gesehen: Du bist privat krankenversichert. Da ist das Ganze ja nochmal eine ganz neue Nummer! Ich ging bisher davon aus, dass Deine gesetzliche Kasse doppelt Beitrag erhalten hätte.

Jetzt würde ich erst recht beim AG die Kampfschleife ziehen (er hat Dich ja offensichtlich nicht mal gefragt, welche gesetzliche Krankenkasse Du wählst). Und wenn alle Stricke reißen, bei der Gesetzlichen anrufen und selbst mit der KK klären, dass das falsch lief. Mache sie zu Deinen Verbündeten.