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Sozialversicherung nach Kündigung des Arbeitsplatzes durch Arbeitgeber - Leben als Privatier

Guten Tag,

ich bin 56 Jahre alt, verheiratet und arbeite seit 31 Jahren in der selben Firma. Derzeit verdiene ich monatlich brutto 5.500 Euro. Zum 30.09. diesen Jahres hat mein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt und zahlt für den Wegfall des Arbeitsplatzes eine Entschädigung in Höhe von 170.000 Euro. Derzeit bin ich in der freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung.

Ab dem 1.10. plane ich, nicht mehr zu arbeiten. Meine Ehefrau ist ebenfalls nicht erwerbstätig.

Meine Einkünfte setzen sich jährlich wie folgt zusammen: 

ca. 14.000 Euro Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

ca. 5.000 Euro Einkünfte aus Kapitalvermögen

 

Was muss ich ab dem 1.10. bei meiner Krankenversicherung beachten? 

Wie muss ich mich versichern?

Wie berechnet sich mein Beitrag? Wird die Entschädigung/Abfindung in Höhe von 170.000 Euro in die Beitragsbemessung einbezogen?

Welche Wahlrechte habe ich ggf. um die Beiträge so niedrig wie möglich zu halten?

Gibt es weitere Punkte, die man beachten sollte bzw. muss?

 

Vielen Dank für eure Hilfe,

Bernd

Personen, die nicht versicherungs­­pflichtig sind, können sich entweder freiwillig in der GKV versichern oder eine private Kranken­versicherung (PKV) abschließen.

Der Beitragssatz richtet sich bei der freiw GKV nach den Einkünften.

Ich rate von der PKV ab, da die Tarife wohl ungünstig sind, sie richten sich nach dem Alter bei Vertragsabschluss.

Um die Einkünfte (und Steuern) niedrig zu halten, empfiehlt sich eine Verteilung der Abfindung auf 5 Jahre.

Das sollte der Arbeitgeber vertraglich zusichern.

Achte auf deine Gedanken! Sie sind der Anfang deiner Taten.

Die Abfindung wird so versteuert wie normales Arbeitseinkommen. Die Beitragsbemessungsgrenze wird berüksichtigt. Willst du die Kündigung so? Wenn nicht, dann würde ich damit zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Glaube nicht, dass du da warst. Sonst würdest du das nicht fragen.

 

 

 

 

 

 

 

Um die Einkünfte (und Steuern) niedrig zu halten, empfiehlt sich eine Verteilung der Abfindung auf 5 Jahre.

Das wird grundsätzlich nicht mehr gemacht von den Arbeitgebern (wenn es denn überhaupt noch erlaubt ist). Allerhöchstens eine Verschiebung der Abfindung in den Januar des Folgejahres. Das Finanzamt erkennt sonst die Abfindung nicht als Verbindung zum Job an, da zeitlich zu weit weg und versteuert alles als normales Einkeommen, inkl. KV-Beiträge u.ä.

Die Abfindung wird so versteuert wie normales Arbeitseinkommen.

Das ist ebenfalls nicht richtig. Wenn die Abfindung deutlich höher ist als das letzte Jahresgehalt, dann gilt die sogenannte Fünftelregelung mit merklich besserer Besteuerung als eine normale Einmalzahlung wie Bonus oder sowas. Außerdem wird die GKV anders berechnet. Einfach mal danach googlen.

Für eine sinnvolle Ausgestaltung der Abfindungstermine u.ä. wird ein Steuerberater sehr sinnvoll sein, denn es kann viel Geld verloren gehen.