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Schenken und Erben

Liebe Frugalisten,

vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen; es geht um das Tabuthema Erben bzw Schenken.

Beide Eltern leben noch (und das hoffentlich noch lange) aber das og Thema wird langsam sehr aktuell.

Ich habe noch die Freibeträge offen:

-es geht um ein Bar bzw Aktienvermögen in Höhe von ca. 300.000€ und 2 abbezahlte Einfamilien Häuser(vermietet) und 2 ETWs (Eigennutz Eltern).

Wie gehe ich am besten vor? Macht es Sinn die Häuser abzukaufen damit es keine 10 Jahresfrist mehr gibt?

Da mein MFh abbezahlt ist benötige ich ein Fin. Belastung um die EKsteuer zu senken.

Wer berät am besten-ein Steuerbüro oder ein Notar?

 

Ich freue mich auf Infos und wünsche einen guten Start in die Woche!

 

lg Hansen

 

 

Hallo @hansen2000,

ein Tabuthema sollte das - zumindest hier im Forum - hoffentlich nicht sein. Die Fragestellungen sind halt eher unangenehm, z.B. musst du ggf. die Wahrscheinlichkeit dafür abschätzen, dass ein oder beide Elternteile noch mehr als zehn Jahre leben.

Bist du Alleinerbe? Bei der Erbmasse würdest du wohl selbst mit Geschwistern noch über die Grenze rutschen, aber die Steuern danach steigen ja auch progressiv mit dem Wert. Haben deine Eltern etwas anderes als die gesetzliche Erbfolge geregelt, z.B. Berliner Testament?

Die Idee mit dem Kaufen verstehe ich noch nicht, wie würdet ihr euch das vorstelln? Bei halbwegs marktgängigem Kaufpreis zahlt ihr hohe Grunderwerbssteuer und vor allem haben deine Eltern danach den Erlös in bar, der im Erbfall wieder zu versteuern wäre. Und bei Kauf mit symbolischem Preis würde ich vermuten, dass das Finanzamt was dagegen hätte (habe da aber keine Erfahrung mit). Noch schlimmer wärs, falls die Stadt bei eurer Veräußerung ein Vorkaufsrecht hat und das Objekt für den symbolischen Preis angeboten bekommen müsste. 😉

Wo man sich am besten beraten lässt, können dir andere sicher besser sagen. Ich würde vermutlich ganz naiv zu einem Anwalt für Erbrecht gehen.

Hallo Wanderer,

danke für deine Antwort! Das größte Problem sind die Eltern, die es nicht für nötig halten alles vorher zu regeln 🙄 -aber das Problem kennt hier wahrscheinlich der ein oder andere...Ein Kauf würde meine Steuerlast senken (ich hätte dann eine Belastung) , Grunderwerbst. fallen soweit ich meine bei Verkäufen innerhalb der Familie nicht an?!

Die Immobilien sind bezahlt und seit mehr als 10 Jahren im Besitz.(keine Steuer auf den KP)

Das Problem bei Schenkungen ist, dass wenn die Eltern Pflegefälle sind 10 Jahre auf das Geschenkte Vermögen vom Staat etc. zugegriffen werden kann.

lg Hansen

Schenken und erben sind rechtlich die gleichen Sachverhalte mit praktisch den gleichen Freibeträgen.

Ein Blick in den aktuell gültigen Originaltext lohnt sich immer:

https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/BJNR109330974.html

Erbschaftssteuerrechner gibst ohne Ende im Netz der Netze.

Immobilien vorfällig zu verschenken mit Nießbrauch (je nachdem ob die Eltern auf die Erträge angewiesen sind) ist bei euch wohl nicht so trefflich, da die Eltern ja mindestens noch 10 Jahre leben müssten. Sonst wirds nachträglich dem Erbe zugeschlagen. Ohne Begeisterung als gemeinsames Familienthema geht das auch nicht ... die Eltern müssten das letztlich wirklich und von sich aus auch wollen. Da kann es sonst schnell böses Blut geben.

Immos werden beim Erbfall vom Finanzamt bemessen, bzw. vom Steuerberater per Berechnung vorgeschlagen (verschiedene Methoden möglich) und dann vom Finanzamt überprüft. Bei zu großen Abweichungen gibts Widersprüche was oft dann in einem Kompromiss verhandet werden kann (bin kein Anwalt, bei uns war das aber für zwei Immos mal so). Hatte damals der Steuerberater ausgerechnet und per Zahlen der Region unterlegt. Abschläge für bestimmte Mängel gehen dann immer.

Rechtsanwälte für Familien und Erbschaftsrecht helfen am besten denke ich. Dort mal 300 € für eine Beratung zu setzen scheint sinnvoll.

Hallo Hansen2000,

du sprichst ja 2 verschiedene Zielen an, zum Einen das Ausnutzen der erbschaftsteuerlichen Freigrenzen und zum Anderen eine Verringerung deiner persönlichen Einkommensteuerbelastung. Die beste Beratung wird dir dazu ein Steuerberater geben, aber du wirst zwischen den 2 Zielen etwas abwägen müssen. Für Kinder gilt für die Erbschaftsteuer (die auch bei Schenkungen greift) ein Freibetrag von 400.000 € alle 10 Jahre. Somit könnten deine Eltern dir z.B. vorab bereits Immobilien im Wert bis zu 400.000 € schenken in der Hoffnung, dass sie noch mindestens 10 Jahre leben und dann der Freibetrag ein zweites Mal genutzt werden kann.

Nach der Schenkung greift jedoch die Fußstapfentheorie und wenn die vermieteten Immobilien bereits abgeschrieben sind kannst du mit den Abschreibungen nicht nochmal von vorne beginnen, wie du es nach einem Kauf könntest. Das wäre aber auch eine übermäßige Bevorteilung.

Alle diese theoretischen Überlegungen bringen aber nichts, wenn deine Eltern da nicht mitziehen. Aus Erfahrung weiß ich, dass es Gold wert sein kann solche Dinge vorab zu regeln und frühzeitig anzugehen. Besonders wenn es mehrere Kinder/Erben gibt kann so schon vorab transparent alles geklärt werden, ohne dass man sich mit solchen Themen dann genau in dem Moment beschäftigen muss in dem man eigentlich trauert und so möglicherweise noch zusätzlicher Stress entsteht.

Viel Erfolg beim weiteren Vorgehen, es ist ein heikles Thema!

Zitat von Hansen2000 am 19. Januar 2021, 12:04 Uhr

Das größte Problem sind die Eltern, die es nicht für nötig halten alles vorher zu regeln 🙄

Nicht einfach nur das grösste, sondern das alles entscheidende. So lange sich deine Eltern mit dem Thema nicht befassen und auseinandersetzen wollen, nutzt dir alle Rechtstheorie nichts.

Und sollte ihre Haltung so bleiben muss man das am Ende auch akzeptieren, es ist ja in dem Sinne ihr gutes Recht. Auch wenn es natürlich objektiv betrachtet das Familienvermögen unnötig schmälern würde.

Für mich persönlich wäre es kein Tabuthema und natürlich wäre es am vernünftigsten für alle (=Familie), in so einem Fall (wo die Freigrenzen nicht ausreichen) im Vorfeld einen Teil schon zu klären. Aber sich mit dem eigenen Tod und was danach kommt befassen ist nunmal eine reine Gefühls- und nicht jedermanns Sache. Daher kann ich dazu nur empfehlen - Druck ausüben ist in der Regel kontraproduktiv, man kann nur das Thema ansprechen und anbieten sich um rechtliche Fragen/Informationen zu kümmern und gerne versuchen würde einen Teil vorab zu regeln um das Familienvermögen zu bewahren - ob das dann angenommen wird oder nicht ist dann die Entscheidung der Eltern.

Ich danke für eure Antworten und Tipps-und ja, ich sollte erstmal versuchen bei meinen Eltern Bereitschaft zu wecken um mit dem Thema Schenkungen zu starten!

Das wird nicht einfach..... 🙄