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Sanierung/Renovierung vor Verkauf steuerlich absetzen

Liebe Foristen,

ich lese seit einiger Zeit hier mit (werde mich auch noch vorstellen) und habe nun ganz akut zwei Fragen zum Thema Immobilien.

Hintergrund ist, dass ich in meiner Eigentumswohnung im November/Dezember eine Sanierung durchführen lassen musste (>30.000 Euro). Zufälligerweise fiel die Sanierung, während der die Wohnung nicht bewohnbar gewesen wäre, zeitlich mit meinem sowieso geplanten Auszug zusammen. Jetzt kam die Handwerkerrechnung, Zahlungsziel ist im Januar. Was nun mit der Wohnung passieren wird, weiß ich noch nicht genau (wie geschrieben, der Sanierungsbedarf kam sehr überraschend und ich bin ehrlich gesagt auch von den Kosten und den Begleitumständen etwas überwältigt worden...). Ich würde gerne verkaufen, wenn ich damit den aktuell bereits ermittelten Schätzwert erziele. Alternativ käme auch eine Vermietung in Betracht, sollte sich in der aktuellen Situation kein Käufer finden (was ich für sehr unwahrscheinlich halte). Jedenfalls steht die Wohnung derzeit leer.

Nun meine Fragen:

- Ich möchte die Handwerkerrechnung heute (letzter Werktag 2022...) noch nicht komplett bezahlen, da die finale Abnahme noch nicht stattgefunden hat. Kann ich trotzdem schon einen ersten Teil bezahlen, um für 2022 die Kosten steuerlich geltend zu machen? Den größeren Teil der Rechnung würde ich auf jeden Fall erst 2023 bezahlen. Klingt das sinnvoll?

- Steuerlich geltend machen kann ich die Kosten ja ohnehin nur bei einer selbstgenutzten Wohnung (von der Alternative mit der Vermietung abgesehen). Ab wann ist die Wohnung denn nun "selbstgenutzt"? Muss ich wieder dort einziehen für die Steuerersparnis? Und wenn ja, für wie lange? (Aufgrund der Sanierung war der Auszug sowieso unumgänglich, und ich habe keine andere Wohnung angemietet, mich aber umgemeldet. Zuvor habe ich über 10 Jahre dort gewohnt, ohne Sanierung.)

Ich wäre sehr dankbar, wenn hier jemand noch einen Last-Minute-Tipp für mich hätte!

Viele Grüße

HiChai

 

Das Wechselspiel bringt Dir nur dann etwas, wenn die absetzbare Summe (20% der Handwerkerkosten, ohne Material) sehr hoch ist und Du jetzt schon weißt, dass Du 2022 relativ viel, 2023 aber deutlich weniger verdienen wirst.

Dann müsstest Du jetzt aber viel bezahlen, was Du nicht willst.

Bei gleichbleibendem Verdienst, ist es vermutlich am Besten, Du überweist heute noch 15T€ und in 2023 den Rest.

Danke, ich habe jetzt tatsächlich noch die halbe Rechnungssumme überwiesen und hoffe, dass ich dann 1200 Euro (20% von 6000 Euro Handwerkerkosten) über die Steuererklärung zurückerhalte.

Aber was muss ich noch tun, damit die Wohnung weiterhin als selbstgenutzt gilt? Wieder dorthin ummelden/umziehen? Für wie lange? Weiß jemand, wie das das Finanzamt sieht?

Also unser Steuerberater meldet sicher nicht das Bezahldatum beim Finanzamt an oder das Rechnungsdatum, sondern der Leistungsgszeitraum der auf der Rechnung steht. Was da steht gilt. Spielraum gibt's bei der Ausfühung über den Jahreswechsel.  Da könnte man die Rechnungen in Gewerke teilen. Z.B. Sanitär Wohnung 1 in 2022, Sanitär Wohnung 2 in 2023 usw. Oder Bad 1 und Bad 2 o.ä.

Wie das hier beschrieben wurde mit Ausführung über 30.000€, alles in 2022.

Soweit meine Erfahrung mit unserem Berater, und wir haben da schon drei Steuerjahre durch. Finanzamt sah das wohl dann auch so.

Also z.B. unter

https://www.steuerring.de/steuererklaerung-hilfe-news/news/zufluss-und-abflussprinzip-zum-jahreswechsel-beachten.html#:~:text=Der%20Steuerbonus%20f%C3%BCr%20Handwerkerleistungen%20betr%C3%A4gt,oder%20die%20Rechnung%20gestellt%20hat.

steht:

"Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen beträgt 20 Prozent von maximal 6.000 Euro an Ausgaben. Diese Steuerermäßigung wird im Jahr der Zahlung gewährt – auch hier spielt es keine Rolle, wann der Handwerker die Arbeiten durchgeführt oder die Rechnung gestellt hat."

 

Da geht's um Handwerkerkosten unterhalb 6.000 €/a, was ja dann ein Limit darstellt.

Vllt. ist das der Grund? Wie auch immer, will das jetzt auch nicht besser wissen. Bei unserer Abschreibung läuft das wie ich geschrieben habe. Ist aber auch letztlich egal, probieren geltend zu machen, das Finanzamt nimmt es dann raus, falls es nicht geht oder es läuft doch wie geplant.  Passt!

Da geht's um Handwerkerkosten unterhalb 6.000 €/a, was ja dann ein Limit darstellt

Es können auch 20k Kosten sein, du kannst dann aber nur 6.000€ davon geltend machen. Mehr ist nicht möglich. Bei Vermietung siehts anders aus, da kannst du den vollen Betrag über 10 Jahre abschreiben, in Teilen auch als Werbungskosten im laufenden Jahr...

 

So ist das Paragraph 35a, EStG. 1.200 €, also 20% von bis zu 6.000€ kann er absetzen. Und da gilt Datum der Überweisung.

Bei energetischer Sanierung bis 40.000 über 3 Jahre.

(Bei meinem Denkmal eben bis 100% über 10a, ist aber ein ganz anderer Zusammenhang, sorry für das Durcheinander)

Zitat von hichai am 30. Dezember 2022, 21:11 Uhr

Danke, ich habe jetzt tatsächlich noch die halbe Rechnungssumme überwiesen und hoffe, dass ich dann 1200 Euro (20% von 6000 Euro Handwerkerkosten) über die Steuererklärung zurückerhalte.

Dein zvE wird um 1200€ gemindert, das bedeutet, die Rückerstattung in Form der Steuerminderung beträgt lediglich 1200€ multipliziert mit Deinem Grenzsteuersatz aus 2022. Also maximal ca. 500€.

Nein, es verringert sich nicht nur das zvE um 1.200 Euro, sondern tatsächlich die Steuerlast. Deshalb stand mir gestern ja so der Schweiß auf der Stirn, als mir das klar wurde.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

(3) 1 Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 Euro. 2 Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.