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Rückkehr von der PKV in die gesetzliche nach 55

Hallo zusammen 🙂

mal ein Thema, das mich schon lange beschäftigt. Nachdem ich die Beiträge hier zum Thema Entnahmephase und GKV (Teil 8) [https://frugalisten.de/krankenversichert-als-privatier/] gelesen habe, wo auch dieses Unterforum verlinkt ist, dachte ich mir, dass ich es einfach mal platziere.

Mein Vater erhält eine kleine Rente, die inklusive dem Zuschuss zur Krankenversicherung 578.- beträgt. Das kommt daher, dass er sich schon früh als Handwerker selbstständig gemacht hat und dadurch kaum eingezahlt hat (der Klassiker).

Neben diesem regelmäßigen Einkommen erhält er aus der Vermietung von zwei Eigentumswohnungen mit einer zugehörigen Garage im Monat Brutto 1.600.-. Nach Abzug aller (nicht zu unterschätzenden tlw. nicht umlagefähigen) Kosten für die Wohnungen, bleibt ihm zwar nicht viel Geld, dieses würde aber gerade so reichen, wäre er nicht privat krankenversichert. Mittlerweile ist er Notlagentarif der privaten Krankenkasse (die seine Rücklagen in der PKV aufzehrt und nur akute Notlagen bezahlt). Wenn dies so weitergeht, müsste er seine Apartments verkaufen, was er um jeden Preis verhindern möchte.

Die Stiftung Warentest erwähnt die Rückkehr zur GKV ab 55 Jahren nur über eine Familienversicherung bei „monatlichen Einnahmen höchstens 470 Euro (im Minijob 520 Euro)“ oder über einen Wohnsitz im europäischen Ausland mit Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung. In der Schweiz, Frankreich, Österreich (vielleicht auch Holland?) oder Dänemark soll es eine gesetzlich geschriebene Krankenversicherung geben. Europarechtlich soll sie der deutschen Gesetzlichen gleichgestellt sein. So wird davor gewarnt, dass „Wer etwa eine deutsche gesetzliche Rente bezieht und im Ausland nicht erwerbstätig ist, kommt meist gar nicht erst in das dortige obligatorische Krankenversicherungssystem hinein.“

Mein Vater wird dieses Jahr 73 Jahre alt. Auch nach Informationen der Verbraucherzentrale ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur über Familienversicherung (bei Einnahmen unter 505€ monatlich (zählt der Zuschuss zur Krankenversicherung dabei als Einnahme?) oder eine gesetzliche Krankenversicherung im Ausland möglich (Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/so-wechseln-sie-von-der-privaten-in-die-gesetzliche-krankenversicherung-41289 )

Dafür wäre aber seine monatliche Rente wiederum zu hoch, wenn ich das richtig interpretiere. Auch aus einer (Minijob-)Anstellung würde ihm keinen Anspruch auf Versicherung in der GKV erwachsen. Sind beide Vermutungen richtig?

Kennt hier jemand jemanden, der jemanden kennt, der eine ähnliche Problemstellung erfolgreich durchexerziert hat? Welches europäisches Ausland käme für einen Rückkehr in die GKV in Frage, wenn andere (weniger umständliche) Lösungsansätze nicht funktionieren?

Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit geschaffen, in der Kommentarspalte bei test.de haben auch ein paar wenige vage davon berichtet, wie ihnen das erfolgreich gelungen sei.


Grundsätzlich, damit ich hier richtig (miss-)verstanden werde: Dass das für die gesetzliche Krankenkasse natürlich doof ist, dass Leute privat versichert sind, ist mir durchaus bewusst und meinem Vater auch mittlerweile. Inbesondere, wenn die dann später wieder in die GKV wollen. Ich selbst bin freiwillig in der GKV. Ich möchte auch keine illegalen Tricks, sondern einen legalen Weg, wie es möglich wäre: >z.B.: Mein Vater zieht nach Österreich, nimmt dort einen Job als Hausmeister o.Ä. an und ist dann in der Pflichtversicherung dort. Nach so und so vielen Jahren und Monaten kann er zurück nach Deutschland und hat Anspruch auf die GKV.<

Vielen Dank im Voraus.

Hohenzoller0815

Das ist echt schwierig, Basis und Standard Tarife habt Ihr bestimmt schon angeschaut?  Meines Wissens Höchstsatz in der GKV - Altersrückstellungen.  Er war doch lange in der Privaten, da müssten doch die Altersrückstellungen signifikant sein und den Basis Tarif ordentlich drücken,  damit das bezahlbar ist?

Familienversicherung geht nur, wenn der Ehepartner in der GKV ist und er Einkünfte < ca.500€ hat.  Er hat aber Mieteinnahmen und Rente.  Die Wohnungen könnte er z.B. an Dich verkaufen, dann hätte er nur noch Rente, Kapital zählt nicht als Einkommen.  Die ist dafür trotzdem zu hoch.

Sind die Beiträge jetzt erst so gestiegen, weil das jetzt erst Thema wird?

 

 

Danke für Deine Antwort. Das ist schon länger ein Thema.

Inwiefern gilt Höchstsatz in der GKV - Altersrückstellungen? Bzw. kannst Du da bitte eine Quelle nennen, über die ich mich diesbezüglich weiter informiere? Ist die PKV verpflichtet über die Höhe der bestehenden individuellen Rückstellungen eine Auskunft zu erteilen? Die Altersrückstellungen werden im Notlagentarif aufgezehrt; d.h. Rückkehr in einen Standard-Tarif wird jeden Monat teurer, da der Notlagentarif die individuellen Rückstellungen frisst.

Deine Einschätzung bezüglich Familienversicherung teile ich. Als einzige Möglichkeit sehe ich da - wenn überhaupt - den Workaround über das europäische Ausland.

Die PKV muss Dir die Höhe der Altersrückstellungen nennen, hab ich seinerzeit als ich noch privat war auch bekommen.

Das mit Basistarif und Standard Tarif ist ziemlich kompliziert,  schau mal auf Finanztip.  Hängt davon ab, wie alt der Vertrag ist (vor 2009 oder nachher)

Meiner Meinung nach max Höchstsatz der gesetzlichen - Altersrückstellungen.

Bei Bedürftigkeit (wie auch immer das definiert wird). wird der Beitrag ggf. Halbiert.  Dann zahlt ein Teil das Sozialamt.

Viel Glück!

Zitat von Hohenzoller0815 am 29. Februar 2024, 10:56 Uhr

Nachdem ich die Beiträge hier zum Thema Entnahmephase und GKV (Teil 8) [https://frugalisten.de/krankenversichert-als-privatier/] gelesen habe, wo auch dieses Unterforum verlinkt ist, dachte ich mir, dass ich es einfach mal platziere.

Obwohl Dein Thema eigentlich kein klassisches Frugalistenthema ist.

Mein Vater erhält eine kleine Rente, die inklusive dem Zuschuss zur Krankenversicherung 578.- beträgt. Das kommt daher, dass er sich schon früh als Handwerker selbstständig gemacht hat und dadurch kaum eingezahlt hat (der Klassiker).

Je nu. Irgendwann wird dann halt Bilanz gezogen.

Eine Rente läuft in Deutschland im Durchschnitt etwa 20 Jahre; wenn man jeden Monat 1500 Euro haben möchte, sind das überschlägig 12 x 20 x 1500 = 350.000 €, die man mit 65 dann als Kapital auf der Seite haben müßte, so man keine Ansprüche an z.B. die gesetzliche Rente hat. Bei Deinem Vater wären das 2/3 davon gewesen, also etwa 250 T€.

Neben diesem regelmäßigen Einkommen erhält er aus der Vermietung von zwei Eigentumswohnungen mit einer zugehörigen Garage im Monat Brutto 1.600.-. Nach Abzug aller (nicht zu unterschätzenden tlw. nicht umlagefähigen) Kosten für die Wohnungen, bleibt ihm zwar nicht viel Geld, dieses würde aber gerade so reichen, wäre er nicht privat krankenversichert. Mittlerweile ist er Notlagentarif der privaten Krankenkasse (die seine Rücklagen in der PKV aufzehrt und nur akute Notlagen bezahlt). Wenn dies so weitergeht, müsste er seine Apartments verkaufen, was er um jeden Preis verhindern möchte.

Die Auffassung, daß man im Alter sein Vermögen nicht angreifen dürfe, ist weitverbreitet, aber meines Erachtens nicht sachgerecht. So mancher legt sich krumm und bescheidet sich, damit er nur etwas zu vererben hat. Eine Rohmieteinnahme von 1600 €/m ist eine ganze Menge, das können keine ganz kleinen Wohnungen sein. Bevor man an doppelte Rittberger denkt, mit denen man irgendwie in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkommt, liegt es deutlich näher, die Wohnungen eben doch zu verkaufen.

Wenn man seine Rente aus eigenem Vermögen bestreitet, könnte man als Endalter 90 Jahre annehmen, das heißt: Das Geld müßte noch 17 Jahre lang reichen. Gerade dann, wenn einem die Verwaltung der Wohnungen eigentlich zu schwer ist, ist ein rechtzeitiger Verkauf vermutlich kein Fehler.

Wie wohnt er denn selber? Eigenes, abbezahltes Haus?

Die Stiftung Warentest erwähnt die Rückkehr zur GKV ab 55 Jahren nur über ...

Mein Vater wird dieses Jahr 73 Jahre alt. Auch nach Informationen der Verbraucherzentrale ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur über Familienversicherung ... oder eine gesetzliche Krankenversicherung im Ausland möglich (Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/so-wechseln-sie-von-der-privaten-in-die-gesetzliche-krankenversicherung-41289 )

Ganz allgemein ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse nach dem 55. Lebensjahr schwierig. Es gibt spezielle Agenturen, die versprechen, das Unmögliche möglich zu machen. Im Bedarfsfall wären diese Dein Ansprechpartner und nicht etwa die StiWa oder eine Verbraucherzentrale.

Den Trick mit der (in verschiedener Hinsicht nicht unaufwendigen!) Auslandsbeschäftigung kenne ich nur für Berufstätige. Daß ein Rentner das so hinbekommen hat, davon habe ich noch nicht gehört. Und selbst wenn das möglich wäre, ginge dabei der Speck auf die Wurst. Will man wirklich mit 73 temporär auswandern (für mindestens ein Jahr oder so), um auf diese Weise zurück in die GKV kommen?

Dafür wäre aber seine monatliche Rente wiederum zu hoch, wenn ich das richtig interpretiere. Auch aus einer (Minijob-)Anstellung würde ihm keinen Anspruch auf Versicherung in der GKV erwachsen. Sind beide Vermutungen richtig?

Für einen Privatversicherten werden im Rahmen eines Minijobs kein Krankenversicherungsbeiträge fällig, für einen gesetzlich Versicherten werden welche fällig, es steht diesen Beiträgen aber keine Leistung gegenüber. Bei wem wollte Dein Vater eigentlich familienversichert sein? Hat er etwa eine junge, noch berufstätige Ehefrau?

Kennt hier jemand jemanden, der jemanden kennt, der eine ähnliche Problemstellung erfolgreich durchexerziert hat? Welches europäisches Ausland käme für einen Rückkehr in die GKV in Frage, wenn andere (weniger umständliche) Lösungsansätze nicht funktionieren?

Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit geschaffen, in der Kommentarspalte bei test.de haben auch ein paar wenige vage davon berichtet, wie ihnen das erfolgreich gelungen sei.

Den Umweg übers Ausland kenne ich nur von Berufstätigen.

Wie wohnt er denn selber? Eigenes, abbezahltes Haus?<

Er wohnt selbst zur Miete.

Für einen Privatversicherten werden im Rahmen eines Minijobs kein Krankenversicherungsbeiträge fällig, für einen gesetzlich Versicherten werden welche fällig, es steht diesen Beiträgen aber keine Leistung gegenüber. Bei wem wollte Dein Vater eigentlich familienversichert sein? Hat er etwa eine junge, noch berufstätige Ehefrau?<

Für gesetzlich Versicherte muss der Arbeitgeber - selbst wenn der gesetzlich Versicherte an der Beitragsbemessungsgrenze ist - einen pauschalen Minijob AG-Anteil leisten. Bei der PKV ist dies nicht der Fall?

Den Umweg übers Ausland kenne ich nur von Berufstätigen.<

Ich wusste bis zu meiner Recherche gar nicht, dass das möglich ist. Ich gehe allerdings auch davon aus, dass das nur in Zusammenhang mit der Aufnahme einer Beschäftigung geht.

Vielen Dank schon mal!

Zitat von Hohenzoller0815 am 1. März 2024, 12:54 Uhr

Wie wohnt er denn selber?

Er wohnt selbst zur Miete.

Grundsätzlich ist es günstiger, im Eigentum zu wohnen, statt Mieteinkünfte zu versteuern und selbst Miete aus dem Netto zu bezahlen (Wenngleich auf dem Einkommensniveau Deines Vaters die Steuer keine große Rolle spielen dürfte).

Für einen Privatversicherten werden im Rahmen eines Minijobs keine Krankenversicherungsbeiträge fällig, für einen gesetzlich Versicherten werden welche fällig, es steht diesen Beiträgen aber keine Leistung gegenüber. Bei wem wollte Dein Vater eigentlich familienversichert sein? Hat er etwa eine junge, noch berufstätige Ehefrau?

Für gesetzlich Versicherte muss der Arbeitgeber - selbst wenn der gesetzlich Versicherte an der Beitragsbemessungsgrenze ist - einen pauschalen Minijob AG-Anteil leisten. Bei der PKV ist dies nicht der Fall?

Ja. Nein.

Das ist im Fall Deines Vaters aber vermutlich egal.

Den Umweg übers Ausland kenne ich nur von Berufstätigen.

Ich wusste bis zu meiner Recherche gar nicht, dass das möglich ist. Ich gehe allerdings auch davon aus, dass das nur in Zusammenhang mit der Aufnahme einer Beschäftigung geht.

Wenn ein Berufstätiger ins Ausland geht, ist er möglicherweise dort sozialversicherungspflichtig, zahlt also vor Ort Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Kommt der nach einer Mindestfrist (12 Monate?) dann wieder zurück, kann er möglicherweise in eine GKV aufgenommen werden.

Das mag ein gangbarer Weg sein, wenn der Auslandsaufenthalt ohnehin geplant ist. Ich kann mir kaum vorstellen, daß sich das rechnet, wenn man diesen Weg quasi faket, mal ganz davon abgesehen, daß der durchschnittliche alte Mensch im Ausland vermutlich keinen sozialversicherungspflichtigen Job annehmen dürfte.

Man findet im Netz unproblematisch Seiten, auf denen versprochen wird, man könne auch harte Fälle von der PKV in die GKV zurückpraktizieren ("99% Erfolgswahrscheinlichkeit"). Ich bleibe diesbezüglich skeptisch. Ich glaube das einfach nicht, zumal ich keine unabhängigen Erfolgsmeldungen gefunden habe.

Wie schon geschrieben: Der Weg Deines Vaters dürfte über den Verkauf der Wohnungen, somit über die Aktivierung seines Vermögens gehen.