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Rentenabschlag - wie berechnen?

Hallo,

angenommen ich höre mit 58 auf zu Arbeiten und lebe von meinem Vermögen bis zum gesetzlichen Renteneintritt.

Wovon und wie wird der Abschlag berechnet? Von der Rentenanwartschaft oder der Rente im Regelalter?

Oder bleibt mir die Rentenanwartschaft nach Rentenauskunft?

Danke!

 

Wenn Du die Rente mit 67 in Anspruch nimmst, gibt es keinen Abschlag, Du bekommst den Betrag, der in Deiner Renteninformation im rechten schwarzen Kästchen steht (der Wert in der Mitte) plus die jährlichen Rentensteigerungen, die es bis zu Deinem Renteneintritt gibt. Sinnvoller wäre aber vermutlich, die vorgezogene Rente mit 63 in Anspruch zu nehmen, mit 14,4 % Abschlägen.

Da gibt es einen schönen Beitrag zum Thema in finanzen-erklärt ("die Rente mit 63 ist immer besser", oder so ähnlich).

https://www.finanzen-erklaert.de/gesetzliche-rente-mit-63-ist-immer-die-richtige-entscheidung/

quasi von der Rentenanwartschaft, die genaue Höhe der Rente kann man ja vorher noch nicht wissen, wenn du z.b. 30 Rentenpunkte auf dem Konto hast (und 35 Jahre anrechenbare Zeiten, das ist stand heute sehr wichtig, sonst kann man nicht vorzeitig Rente beziehen) und vorzeitig mit 63 in Rente gehen möchtest, läge der Abschlag bei 4,32 Punkten oder die Punktezahl bei 25,68. Das würde nach aktuellen Werten eine Bruttorente von 965 Euro/Monat entsprechen und netto von ca 860 Euro, evtl. kommen bei anderen Einkünften noch Steuern ob drauf.

Bei 40 Punkten (die muss man erstmal haben) wären es inkl. Abschlägen ca. 1148 Euro Nettorente (vor Steuern), das entspricht gerade mal so dem Existenzminimum.

Zitat von Sophie am 13. Dezember 2023, 11:36 Uhr

Angenommen, ich höre mit 58 auf zu arbeiten und lebe von meinem Vermögen bis zum gesetzlichen Renteneintritt.

Wovon und wie wird der Abschlag berechnet? Von der Rentenanwartschaft oder der Rente im Regelalter?

Du willst ja gerade nicht bis zum gesetzlichen Rentenalter arbeiten, sondern Deine Rente schon früher beanspruchen.

Die Rentenformel lautet:

Rentemonatlich = EP · ZF · aRW · RAF

EP = Deine Entgeltpunkte, Du kennst ihre Zahl aus der Renteninformation.

ZF = Zugangsfaktor, darin stecken Abschlag und Aufschlag. Bei Dir dann 0,3% weniger pro Monat bis zu Deinem gesetzlichen Rentenalter. Wenn für Dich nun Dein 58. Geburtstag noch in der Zukunft liegt, ist Dein gesetzliches Rentenalter 67, also gilt für Dich für ZF der Multiplikator 0,856

RAF = Der Rentenartfaktor ist bei einer Altersrente 1, fällt also aus der Rechnung heraus.

aRW = Der aktuelle Punktwert ist 37,60 €/EP, in folgenden Jahren vermutlich mehr.

Die Rentenversicherungmenschen eiern immer herum mit "Entgeltpunkten" und mit "persönlichen Entgeltpunkten", womit sie das Produkt von EP x ZF meinen. Das braucht Dich aber nicht groß zu tangieren. Wie herum man das rechnet, ist egal.

Alles klar soweit?

 

 

 

 

Es gibt auch Rechner im Internet, die einem das ganz bequem ausrechnen.

Liebe Grüße, Flitzekittel --------------------------------------------- www.miteigenenhaenden.de - Minimalismus, Selbstversorgung, Konsumreduzierung, Suffizienz, DIY -