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Nebenkostenabrechnung für Kalenderjahr 2022

Hallo zusammen,

für alle die in MFH leben (Mieter oder Eigentümer). habt ihr schon die Abrechnung für 2022 bekommen?   Reichen die 300€ 😁

Hier fehlt leider immer noch die Wasser-Abrechnung vom letzten Jahr. Strom und Gas haben die Mieter zum Glück direkt Verträge mit dem Anbieter. Spannend wird noch die Übernahme des Anteils CO2-Steuer.

Unsere Hausverwaltung hat es noch nichtmal geschafft, die abgebuchten Abschläge an den neuen Wirtschaftsplan anzupassen - von Abrechnung ist da noch keine Spur, damit rechne ich nicht vor September.

Wird Zeit, eine neue zu suchen. Schade, vor zehn Jahren waren die noch gut.

MfG, Arno

Moin Arno,

Je nach Veranlagung des Abrechnungszeitraums kann die Nebenkostenabrechnung, wenn korrekt durchgeführt (!) auch gar nicht viel früher kommen denn auch die Hausverwaltung benötigt nach Eingang der Nebenkostenabrechnung noch etwas Bearbeitungszeit für das Einpflegen weiterer umlagefähiger Kosten.

Meine Mieter erhalten die Abrechnung für 2022 irgendwann zwischen November und Dezember 2023, früher ist es nicht möglich, hängt aber maßgeblich mit den Abrechnungszeitintervallen ab.Das Heizungsjahr 2022 kann ich z.b. erst frühestens Ende Juli bearbeiten wenn ich die Jahresrechnung vom Energieanbieter erhalte. Der Messstellenbetreiber, der auch die Nebenkostenabrechnungen erstellt, braucht dann auch nochmal 2 Monate, bis das bei mir auf dem Tisch liegt und ich benötige auch nochmal 2 Monate für die Endbearbeitung und Aufbereitung.

Zwar kann man die Nebenkostenabrechnungen auch schon früher erstellen, dann aber immer nur mit Referenzen auf Vorjahresabrechnungen mit Abschlagskalkulation.
Das ist so aber nur grenzwertig zulässig - vor allem aber kommt es dann zu Chaos bei Auszug eines Mieters z.b. nach der Heizsaison. Dann muss alles umgerechnet werden und deckt sich natürlich nicht mehr mit den zuvor verwendeten Zahlen.

Wenn du die Abrechnung für das Vorjahr also im September erhälst, dann ist das weder ungewöhnlich, noch langsam, das werden andere nicht besser machen (können).

Moin Frugi,

natürlich geht das erst, wenn alle Vor-Abrechnungen vorliegen. Aber: Das hat - gleiche Wohnung, gleiche Verwaltung - auch schonmal im Mai geklappt. Natürlich noch nicht von der Eigentümerversammlung bestätigt, aber ausreichend, dass ich die Einkommensteuererklärung pünktlich einreichen konnte... die Heizkostenabrechnung als großer Posten trägt üblicherweise ein Datum aus dem März.

MfG, Arno

Die Steuererklärung kannst du ja auch moch deutlich später einreichen. Ich mache gerade die erklärung für 2021 fertig die ich im Juni 23 abgebe. Über einen Steuerberater kannst du entsprechend Aufschub beantragen. Nur dafür habe ich überhaupt einen 🤪

VG

Zitat von Frugi85 am 24. April 2023, 10:46 Uhr

Die Steuererklärung kannst du ja auch moch deutlich später einreichen. Ich mache gerade die erklärung für 2021 fertig die ich im Juni 23 abgebe. Über einen Steuerberater kannst du entsprechend Aufschub beantragen. Nur dafür habe ich überhaupt einen 🤪

VG

Aufschub beantragen kann ich auch selbst (auch wenn das Finanzamt darauf bei uns üblicherweise nicht reagiert) - und bei meiner Steuerklärung brauch ich länger, einen Steuerberater zu suchen, als für die eigentliche Erklärung 😛 (auch das ist für mich Frugalismus: Das Leben simpel gestalten, so dass wenig Verwaltungsaufwand anfällt). Nur noch einfacher wäre es, wenn ich gar nicht erst Aufschub beantragen müsste...

MfG, Arno