Nachw. Kapitalerträge - VIEL ZU HOCH
Zitat von uwe64 am 30. Dezember 2023, 15:46 UhrHallo zusammen,
ich werde ab 1.1.24 "Privatier" sein 😉
Ab 1.1.28 werde ich in Rente (mit Abzügen) gehen 😉Bei der GKV habe ich die freiwillige Weiterversicherung beantragt.
Hierzu benötigt diese nun einen "Nachweis der Kapitalerträge", um den KV-Beitrag zu berechnen (ich werde bis zur Rente NUR Kapitalerträge und keine sonstigen Einnahmen haben). Die KV möchte die letzte EkSt-Erklärung sehen. Diese liegt von '21 vor. Für '22 ist noch kein Bescheid gekommen.Das Problem ist, dass die Kapitalerträge von '20, '21 und '22 SEHR hoch waren (ÜBER Beitragsbemessungsgrenze), weil ich mir ein "aktienschwangkungsunabhängiges" Guthaben aufgebaut habe, da ich in '24 noch ein Bauvorhaben realisieren will.
IN '23 und VOR '21 waren die Kapitalerträge jeweils um/unter 10T€. Auch für die nächsten Jahre plane ich nur Kapitalerträge (durch Aktienverkäufe) von um die 15T€ ... was ungefähr dem Mindestbeitrag in der KV entspricht und (als Ehepaar mit 2 Kindern) steuerfrei ist.Wenn nun meine letzte Steuererklärungen (aktuell '21 und bald '22 ... jeweils mit SEHR hohen Erträgen) als Berechnungsgrundlage genommen würde, wäre mein Beitrag maximal hoch. Bis sich der moderate Ertrag aus diesem Jahr ('23) auf meine Beiträge auswirken würde, wäre es Ende '24. So lange würde ich extrem hohe Beiträge zahlen, und wahrscheinlich erst Anfang '25 erstattet bekommen.
Das ist natürlich extrem lang und extrem unbefriedigend 🙁Wie kann ich der KV nun klar machen, dass sie bitte die realistische Kapitalertragshöhe von um die 15T€ als Berechnungsgrundlage nehmen sollen?
Ich habe die letzten Tage noch Aktien verkauft, weil ich einen Verlustvortrag hatte und habe nun Gewinne von rund 15T€ erzielt, wie ich es auch in den nächsten Jahren machen will.
Als Beleg hierzu hätte ich die letzte "Wertpapier Abrechnung Verkauf" vom 28.12.23. Hier ist ja unter "Ermittlung Steuerrelevanter Erträge" zu sehen, dass die "Berechnungsgrundlage für KESt" diese 15T€ sind.Meint ihr es reicht, wenn ich der KV das mit diesem Beleg so erkläre?
Hat das Aussicht auf Erfolg?
Oder was/wie kann ich sonst machen?Vielen Dank und ein gutes frugales 2024 😉
Uwe
Hallo zusammen,
ich werde ab 1.1.24 "Privatier" sein 😉
Ab 1.1.28 werde ich in Rente (mit Abzügen) gehen 😉
Bei der GKV habe ich die freiwillige Weiterversicherung beantragt.
Hierzu benötigt diese nun einen "Nachweis der Kapitalerträge", um den KV-Beitrag zu berechnen (ich werde bis zur Rente NUR Kapitalerträge und keine sonstigen Einnahmen haben). Die KV möchte die letzte EkSt-Erklärung sehen. Diese liegt von '21 vor. Für '22 ist noch kein Bescheid gekommen.
Das Problem ist, dass die Kapitalerträge von '20, '21 und '22 SEHR hoch waren (ÜBER Beitragsbemessungsgrenze), weil ich mir ein "aktienschwangkungsunabhängiges" Guthaben aufgebaut habe, da ich in '24 noch ein Bauvorhaben realisieren will.
IN '23 und VOR '21 waren die Kapitalerträge jeweils um/unter 10T€. Auch für die nächsten Jahre plane ich nur Kapitalerträge (durch Aktienverkäufe) von um die 15T€ ... was ungefähr dem Mindestbeitrag in der KV entspricht und (als Ehepaar mit 2 Kindern) steuerfrei ist.
Wenn nun meine letzte Steuererklärungen (aktuell '21 und bald '22 ... jeweils mit SEHR hohen Erträgen) als Berechnungsgrundlage genommen würde, wäre mein Beitrag maximal hoch. Bis sich der moderate Ertrag aus diesem Jahr ('23) auf meine Beiträge auswirken würde, wäre es Ende '24. So lange würde ich extrem hohe Beiträge zahlen, und wahrscheinlich erst Anfang '25 erstattet bekommen.
Das ist natürlich extrem lang und extrem unbefriedigend 🙁
Wie kann ich der KV nun klar machen, dass sie bitte die realistische Kapitalertragshöhe von um die 15T€ als Berechnungsgrundlage nehmen sollen?
Ich habe die letzten Tage noch Aktien verkauft, weil ich einen Verlustvortrag hatte und habe nun Gewinne von rund 15T€ erzielt, wie ich es auch in den nächsten Jahren machen will.
Als Beleg hierzu hätte ich die letzte "Wertpapier Abrechnung Verkauf" vom 28.12.23. Hier ist ja unter "Ermittlung Steuerrelevanter Erträge" zu sehen, dass die "Berechnungsgrundlage für KESt" diese 15T€ sind.
Meint ihr es reicht, wenn ich der KV das mit diesem Beleg so erkläre?
Hat das Aussicht auf Erfolg?
Oder was/wie kann ich sonst machen?
Vielen Dank und ein gutes frugales 2024 😉
Uwe
Zitat von Privatier am 30. Dezember 2023, 16:21 UhrLetztendlich wird dir das nur die KV beantworten können, dass handhabt wohl auch jede anders, hängt teilweise auch von der Person ab, mit der man das klärt.
Ich schicke denen immer meine Steueraufstellungen der Banken, die sind dann normalerweise im 1. Quartal bei mir.
Aber wenn die jetzt Belege sehen wollen, wirst Du im Zweifelsfall die hohen Beiträge zahlen müssen, das hast Du schlecht getimt (mit deinen hohen Erträgen in 2023)...
Letztendlich wird dir das nur die KV beantworten können, dass handhabt wohl auch jede anders, hängt teilweise auch von der Person ab, mit der man das klärt.
Ich schicke denen immer meine Steueraufstellungen der Banken, die sind dann normalerweise im 1. Quartal bei mir.
Aber wenn die jetzt Belege sehen wollen, wirst Du im Zweifelsfall die hohen Beiträge zahlen müssen, das hast Du schlecht getimt (mit deinen hohen Erträgen in 2023)...
Zitat von uwe64 am 30. Dezember 2023, 19:28 UhrDie 3 Jahre davor sind das Problem.
Die Erträge in 23 waren ja wieder gering ... wie auch die letzte Verkaufsabrechnung belegt.
Wenn denen die Verkaufsabrechnung nicht reicht, reicht vielleicht die Steuerbescheinigung der Bank. Die sollte ja auch bald kommen ...
Ich dachte nur, das hier jemand schon was ähnliches hatte und berichten, bzw Tipps geben kann.
Die 3 Jahre davor sind das Problem.
Die Erträge in 23 waren ja wieder gering ... wie auch die letzte Verkaufsabrechnung belegt.
Wenn denen die Verkaufsabrechnung nicht reicht, reicht vielleicht die Steuerbescheinigung der Bank. Die sollte ja auch bald kommen ...
Ich dachte nur, das hier jemand schon was ähnliches hatte und berichten, bzw Tipps geben kann.
Zitat von Privatier am 31. Dezember 2023, 10:27 Uhrverstehe ich jetzt nicht, ich habe doch geschrieben, was du tun sollst: Sachverhalt mit der Krankenkasse klären, fragen, ob denen die Steuerbescheide der Bank ausreichen...
verstehe ich jetzt nicht, ich habe doch geschrieben, was du tun sollst: Sachverhalt mit der Krankenkasse klären, fragen, ob denen die Steuerbescheide der Bank ausreichen...
Zitat von bamsung am 31. Dezember 2023, 17:31 UhrZitat von uwe64 am 30. Dezember 2023, 15:46 UhrSo lange würde ich extrem hohe Beiträge zahlen, und wahrscheinlich erst Anfang '25 erstattet bekommen.
Das ist natürlich extrem lang und extrem unbefriedigend
Hallo,
noch unbefriedigender wirds, wenn du überhaupt garkeine Erstattung erhälst.
Zumindest die KKH haben meine tatsächlichen niedrigeren Kapitalerträge in 3 Monaten freiwilliger Versicherung mit ausschließlich Kapitalerträgen nicht interessiert.
Habe mir auch einen Screenshot von einem Beitrag aus dem Forum hier gemacht.
Die einzige Art von "Erstattung" erhälst du dann aus der Steuererklärung durch die höheren Beiträge und dem durch diese reduzierten zu versteuernden Einkommen.
Zitat von uwe64 am 30. Dezember 2023, 15:46 UhrSo lange würde ich extrem hohe Beiträge zahlen, und wahrscheinlich erst Anfang '25 erstattet bekommen.
Das ist natürlich extrem lang und extrem unbefriedigend
Hallo,
noch unbefriedigender wirds, wenn du überhaupt garkeine Erstattung erhälst.
Zumindest die KKH haben meine tatsächlichen niedrigeren Kapitalerträge in 3 Monaten freiwilliger Versicherung mit ausschließlich Kapitalerträgen nicht interessiert.
Habe mir auch einen Screenshot von einem Beitrag aus dem Forum hier gemacht.
Die einzige Art von "Erstattung" erhälst du dann aus der Steuererklärung durch die höheren Beiträge und dem durch diese reduzierten zu versteuernden Einkommen.
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Zitat von uwe64 am 1. Januar 2024, 23:51 UhrWie 😯 ... wenn ich nur Kapitalerträge habe, sind die Beiträge NICHT vorläufig und werden nicht nachträglich erstattet? 😮
Und wenn ich noch 60€ Pacht/Jahr habe, sind die Beiträge DOCH vorläufig und werden nachträglich erstattet?Tatsächlich? ... wo ist da die Logik?
... zum Glück habe ich noch eine verpachtete Wiese ... dann muss ich die Pacht von 60 € mal noch schnell noch beim Finanzamt nachmelden 😳
Wie 😯 ... wenn ich nur Kapitalerträge habe, sind die Beiträge NICHT vorläufig und werden nicht nachträglich erstattet? 😮
Und wenn ich noch 60€ Pacht/Jahr habe, sind die Beiträge DOCH vorläufig und werden nachträglich erstattet?
Tatsächlich? ... wo ist da die Logik?
... zum Glück habe ich noch eine verpachtete Wiese ... dann muss ich die Pacht von 60 € mal noch schnell noch beim Finanzamt nachmelden 😳
Zitat von uwe64 am 2. Januar 2024, 0:28 UhrPS:
Unter
https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/freiwillige-kranken-und-pflegeversicherung-fuer-selbststaendige/vorlaeufige-beitragsfestsetzung-zu-beruecksichtigende-einnahmen_240_422002.html
steht unter dem Bild:Die Vorläufigkeit der Beitragsfestsetzung gilt für ALLE Einkünfte des freiwilligen Mitgliedes.
darunter:
Beitragsfestsetzung bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und Kapitalvermögen
In das Verfahren der vorläufigen Beitragsfestsetzung werden auch die weiteren Einkünfte des Mitgliedes einbezogen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Einkünfte, die aus Vermietung und Verpachtung und Kapitalvermögen resultieren und neben dem Arbeitseinkommen erzielt werden. Bei beiden Einkunftsarten werden so Einkommensschwankungen rückwirkend ausgeglichen.
Werden also Beitragsfestsetzungen aus Kapitalerträge DOCH nachträglich ausgeglichen, oder gilt das nur, wenn sie "neben dem Arbeitseinkommen erzielt werden."?
... vielleicht hat sich hier ja was geändert?
PS:
Unter
https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/freiwillige-kranken-und-pflegeversicherung-fuer-selbststaendige/vorlaeufige-beitragsfestsetzung-zu-beruecksichtigende-einnahmen_240_422002.html
steht unter dem Bild:
Die Vorläufigkeit der Beitragsfestsetzung gilt für ALLE Einkünfte des freiwilligen Mitgliedes.
darunter:
Beitragsfestsetzung bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und Kapitalvermögen
In das Verfahren der vorläufigen Beitragsfestsetzung werden auch die weiteren Einkünfte des Mitgliedes einbezogen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Einkünfte, die aus Vermietung und Verpachtung und Kapitalvermögen resultieren und neben dem Arbeitseinkommen erzielt werden. Bei beiden Einkunftsarten werden so Einkommensschwankungen rückwirkend ausgeglichen.
Werden also Beitragsfestsetzungen aus Kapitalerträge DOCH nachträglich ausgeglichen, oder gilt das nur, wenn sie "neben dem Arbeitseinkommen erzielt werden."?
... vielleicht hat sich hier ja was geändert?
Zitat von uwe64 am 2. Januar 2024, 8:14 UhrPPS: Weitere Recherchen haben ergeben, dass wohl tatsächlich keine Rückerstattung gibt ...
Ich glaube, ich mache es nun ganz anders:
Ich generiere die nächsten Jahre bis zur Rente (2028) einfach gar keine Kapitalerträge aus Aktienverkäufen (und lebe vom Ersparten) ... dadurch habe ich keine Einnahmen ... und melde mich einfach beitragsfrei bei der KV meiner Frau als Familienmitglied an.Die 3-4T€ Zinserträge pro Jahr, die vielleicht kommen, "darf" ich haben, da man als Familienmitglied bis zu 505€ monatlich (6.060 €/Jahr) hinzuverdienen darf.
VIELEN DANK EUCH ... ohne diesen Hinweis auf die fehlende Rückerstattung, hätte ich viel Geld verloren!
PPS: Weitere Recherchen haben ergeben, dass wohl tatsächlich keine Rückerstattung gibt ...
Ich glaube, ich mache es nun ganz anders:
Ich generiere die nächsten Jahre bis zur Rente (2028) einfach gar keine Kapitalerträge aus Aktienverkäufen (und lebe vom Ersparten) ... dadurch habe ich keine Einnahmen ... und melde mich einfach beitragsfrei bei der KV meiner Frau als Familienmitglied an.
Die 3-4T€ Zinserträge pro Jahr, die vielleicht kommen, "darf" ich haben, da man als Familienmitglied bis zu 505€ monatlich (6.060 €/Jahr) hinzuverdienen darf.
VIELEN DANK EUCH ... ohne diesen Hinweis auf die fehlende Rückerstattung, hätte ich viel Geld verloren!